Vernehmlassungsverfahren Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement Protokoll II zur Ausdehnung des Abkommens über die Freizügigkeit vom 21. Juni 1999 auf die zwei neuen EU-Mitgliedstaaten Rumänien und Bulgarien Mit dem EU-Beitritt von Rumänien und Bulgarien am 1. Januar 2007 hat die EU ihre fünfte Erweiterungsrunde abgeschlossen. Wie bereits für die EU-Beitrittsstaaten von 2004, waren auch für die Ausdehnung des Personenfreizügigkeitsabkommens (FZA) auf die beiden neuen Mitgliedsstaaten Verhandlungen mit der europäischen Kommission notwendig. Diskutiert wurden insbesondere der Beginn der Laufzeit der Übergangsfristen sowie die Dauer der speziellen Schutzklausel, welche der Schweiz erlaubt, auch nach Ablauf der Übergangsfristen wieder Kontingente einzuführen. Die Verhandlungen resultierten in einem zweiten Protokoll zum FZA, welches vom Parlament genehmigt werden muss und dem fakultativen Referendum unterstellt ist.

Vernehmlassungsfrist: 27. Februar 2008 Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: Bundesamt für Migration, Quellenweg 6, 3003 Bern-Wabern, Telefon 031 322 27 53, Fax 031 323 58 43, www.bfm.admin.ch.

Die Vernehmlassungsunterlagen sind elektronisch abrufbar unter: http://www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html

12. Februar 2008

2008-0411

Bundeskanzlei

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