Vollzug des Bundesgesetzes über die Berufsbildung Die Lungenliga Schweiz (LLS) und die Schweizerische Gesellschaft für Pneumologie (SGP) haben, gestützt auf Artikel 28 Absatz 2 des Bundesgesetzes vom 13. Dezember 2002 über die Berufsbildung (SR 412.10) und Artikel 25 und 26 der zugehörigen Verordnung vom 19. November 2003 (SR 412.101), den Entwurf der Änderung zu einer Prüfungsordnung über die Berufsprüfung Berater für Atembehinderungen und Tuberkulose mit eidgenössischem Fachausweis/Beraterin für Atembehinderungen und Tuberkulose mit eidgenössischem Fachausweis eingereicht.

Interessenten können diese Entwurf bei der folgenden Amtsstelle beziehen: Bundesamt für Berufsbildung und Technologie, Effingerstrasse 27, 3003 Bern.

Einsprachen sind innert 30 Tagen dieser Amtsstelle zu unterbreiten.

25. November 2008

2008-2871

Bundesamt für Berufsbildung und Technologie

8925