Wettbewerbskommission (Weko) eröffnet Untersuchung in Zusammenhang mit Importen von Bier der Brauereien InBev und Modelo (Art. 27, 28 und 43 des Bundesgesetzes über Kartelle und andere Wettbewerbsbeschränkungen, KG) Die Weko hat Anhaltspunkte für Wettbewerbsbeschränkungen beim Import von Bier der Brauereien InBev und Modelo gefunden. Sie eröffnet deshalb eine Untersuchung.

Die Brauereien InBev (Hauptsitz in Belgien) und Modelo (Hauptsitz in Mexiko) haben für den Import ihres Biers Exklusivrechte verliehen. Das kann zu Wettbewerbsbeschränkungen führen, sofern Parallelimporte verunmöglicht werden. Die Untersuchung soll nun prüfen, ob Parallelimporte der Biere von InBev und Modelo noch stattfinden können. Falls dies nicht der Fall sein sollte, wird weitergehend geprüft, ob dadurch eine Beschränkung des Wettbewerbs vorliegt.

Dritte können ihre Beteiligung innert 30 Tage beim Sekretariat anmelden, sofern sie gemäss Artikel 43 KG: a.

Personen, die aufgrund der Wettbewerbsbeschränkung in der Aufnahme oder in der Ausübung des Wettbewerbs behindert sind;

b.

Berufs- und Wirtschaftsverbände, die nach den Statuten zur Wahrung der wirtschaftlichen Interessen ihrer Mitglieder befugt sind, sofern sich auch Mitglieder des Verbands oder eines Unterverbands an der Untersuchung beteiligen können;

c.

Organisationen von nationaler oder regionaler Bedeutung, die sich statutengemäss dem Konsumenten widmen;

sind.

Anmeldungen müssen in schriftlicher Form erfolgen und spätestens 30 Tage nach dem Datum dieser Veröffentlichung beim Sekretariat der Wettbewerbs-kommission eintreffen. Sie können dem Sekretariat per Telefax (031 322 20 53) oder auf dem Postweg, unter Angabe der im Titel genannten Untersuchung, an folgende Adresse übermittelt werden: Sekretariat der Wettbewerbskommission, Monbijoustrasse 43, 3003 Bern.

18. November 2008

2008-2757

Sekretariat der Wettbewerbskommission

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