Vernehmlassungsverfahren Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation Änderung des Gentechnikgesetzes zur Verlängerung des GVO-Moratoriums in der Landwirtschaft Mit einer neuen Übergangsbestimmung des GTG soll das heute geltende Moratorium für gentechnisch veränderte Organismen (GVO) in der Landwirtschaft um drei Jahre bis zum 27. November 2013 verlängert werden. Zudem soll das Einsprache und Beschwerdeverfahren im Rahmen der Bewilligungsverfahren für die Freisetzung von GVO bzw. das Inverkehrbringen von GVO zur bestimmungsgemässen Verwendung in der Umwelt auf Gesetzesstufe geregelt werden.

Vernehmlassungsfrist: 13. Februar 2009 Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: Bundesamt für Umwelt BAFU, Abt. Stoffe, Boden, Biotechnologie, 3003 Bern, Telefon 031 323 23 11, Fax 031 324 79 78 Die Vernehmlassungsunterlagen sind elektronisch abrufbar unter: http://www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html

16. Dezember 2008

2008-3064

Bundeskanzlei

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