Jahresbericht 2007 der Eidgenössischen Finanzkontrolle über ihre Tätigkeit zuhanden der Finanzdelegation der eidgenössischen Räte und des Bundesrates vom 31. Januar 2008

Sehr geehrter Herr Nationalratspräsident Sehr geehrter Herr Ständeratspräsident Sehr geehrte Damen und Herren Die Eidgenössische Finanzkontrolle unterbreitet Ihnen den Bericht über ihre Tätigkeit im vergangenen Jahr. Nach Artikel 14 Absatz 3 des Finanzkontrollgesetzes (FKG; SR 614.0) hat der Bericht Auskunft zu geben über wichtige Feststellungen und Beurteilungen sowie über Revisionspendenzen und deren Gründe. Der Bericht wird im Bundesblatt veröffentlicht.

Wir versichern Sie, sehr geehrter Herr Nationalratspräsident, sehr geehrter Herr Ständeratspräsident, sehr geehrte Damen und Herren, unserer vorzüglichen Hochachtung.

31. Januar 2008

Eidgenössische Finanzkontrolle Der Direktor: Kurt Grüter

2008-0692

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Übersicht Gesetzlicher Auftrag Die Eidg. Finanzkontrolle (EFK) ist das oberste Finanzaufsichtsorgan des Bundes.

Sie ist gemäss Artikel 1 des Finanzkontrollgesetzes (FKG) in ihrer Prüfungstätigkeit nur der Bundesverfassung und dem Gesetz verpflichtet. In ihrer Stellung ist sie selbständig und unabhängig. Sie unterstützt die Bundesversammlung bei ihrer Oberaufsicht und den Bundesrat bei seiner Aufsicht. Eine der Kernaufgaben der EFK stellt die Prüfung des Bundeshaushaltes dar. Gemäss Artikel 5 FKG übt sie die Finanzaufsicht nach den Kriterien der Ordnungsmässigkeit, der Rechtmässigkeit und der Wirtschaftlichkeit aus. Mit Wirtschaftlichkeitsprüfungen und Evaluationen will die EFK zur Entwicklung der wirkungsorientierten Verwaltungsführung beitragen. Die Prüfaufträge werden nach Risikokriterien ausgewählt. Die Prüfungen berücksichtigen das Interne Kontrollsystem (IKS), das Risikomamagement und die Aspekte von «Good Governance».

Evaluationen Die EFK prüft nicht nur die Ordnungs- und Rechtsmässigkeit des Verwaltungshandelns, sondern ist gemäss Finanzkontrollgesetz auch verpflichtet die Wirtschaftlichkeit und Wirksamkeit kritisch zu analysieren. Im Berichtsjahr konnte die EFK verschiedene Evaluationen abschliessen. Sie veröffentlichte Berichte über die Abgabe von Hörgeräten durch die IV (vgl. Ziff. 2.1), den reduzierten Steuersatz bei der Mehrwertsteuer (vgl. Ziff. 1.2), die Normen und Standards im Nationalstrassenbereich (vgl. Ziff. 2.2) sowie die Lenkungsabgabe VOC (vgl. Ziff. 2.7). Im Auftrag des Parlamentes evaluierte sie zudem die Kompensationsgeschäfte bei Rüstungsbeschaffungen (vgl. Ziff. 2.3).

Neues Rechnungsmodell und Risikomanagement beim Bund Das Neue Rechnungsmodell (NRM) in der Bundesverwaltung wurde auf den 1. Januar 2007 eingeführt. Die EFK unterstützte die Arbeiten im Sinne der begleitenden Finanzaufsicht und brachte ihre Meinung insbesondere zu Bewertungsfragen und zum Konsolidierungskreis ein. In allen wesentlichen Bewertungsfragen stimmte sie den Grundsätzen der Eidg. Finanzverwaltung zu. Die in der Eröffnungsbilanz einzustellenden Beträge sind noch Gegenstand vertiefter Prüfungen. Bei der Konsolidierung des Bundeshaushaltes mit den Fonds und Betrieben war sie der Auffassung, dass sich aus Kosten-Nutzen-Überlegungen ein Einbezug insbesondere von SBB und Post nicht rechtfertige. Ein
weiterer Schwerpunkt bildete die Mitarbeit bei der Ausarbeitung von Richtlinien für das IKS, welches mit dem revidierten Finanzhaushaltgesetz eine griffige Rechtsgrundlage erhalten hat. Mit NRM muss der Bund in der Bilanz Rückstellungen für Risiken ausweisen und im Anhang zur Jahresrechnung über wesentliche Risiken berichten. Die EFK befasste sich deshalb auch mit der Frage, wie die Risiken bewirtschaftet und bewertet werden. Der Bundesrat hatte allerdings im 2007 davon abgesehen, ein zentrales Berichtswesen über die Risiken einzurichten.

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Best Practice Auch gestützt auf den Bericht des deutschen Bundesrechnungshofes, welcher im Rahmen der Peer Review empfohlen hat, vermehrt Querschnittsprüfungen durchzuführen, hat die EFK solche Prüfungen in ihr Programm aufgenommen. Mit Querschnittsprüfungen prüft die EFK eine identische Fragestellung bei mehreren Dienststellen gleichzeitig, was Quervergleiche und Benchmarks ermöglicht. Das Finden und die Umsetzung von zweckmässigen, praxisorientierten Verbesserungsmassnahmen werden dadurch erleichtert. Ein allfälliger Handlungsbedarf auf übergeordneter Ebene ist besser identifizierbar. Schliesslich zeigt eine solche Prüfung den Verantwortlichen auf, wo ihr Bereich im Vergleich zu anderen Organisationseinheiten steht. Im Berichtsjahr realisierte die EFK Querschnittsprüfungen der Wirksamkeit der Finanzinspektorate des Bundes, der Wirtschaftlichkeit grosser IT-Projekte, der Aufsicht und Steuerung der FLAG-Ämter, der Wirtschaftlichkeit mehrjähriger Serviceverträge, der Informatiklösung GEVER-Geschäftsverwaltung sowie der Bauabnahmen und Garantieleistungen (vgl. Kap. 1 und 2).

Die Prüfungen der EFK zeigen, dass die revisionstechnischen Qualifikationen der Personen, die Aufsichtsfunktionen wahrzunehmen haben, den Anforderungen nicht immer genügen. Das Metier des Prüfers auszuüben, setzt die Kenntnis von Methoden voraus, mit denen die Wirksamkeit und der Nachweis der ausgeführten Prüfschritte gewährleistet werden kann. Die EFK führte im Mai 2007 einen zweitägigen Kurs durch mit dem Ziel, die Aufsicht zu professionalisieren. Der Kurs vermittelte Methoden und Techniken über die wichtigen Schritte einer Prüfung, die Dokumentation sowie zur Erkennung von Betrugs- und Korruptionsrisiken.

Ressourcen Die EFK unterstützt die Finanzdelegation der eidgenössischen Räte und den Bundesrat. Die Ressourcen, die nicht für Pflichtbedarf wie Abschlussprüfungen eingesetzt werden müssen, werden gestützt auf Risikoüberlegungen für die Finanzaufsicht verwendet. Der Personalaufwand macht etwa Dreiviertel des Aufwandes von rund 18 Millionen Franken aus. Mit dem eigenen Personal wickelt die EFK 90 Prozent des Jahresprogramms ab. Die restlichen zehn Prozent werden mit Beizug von Externen realisiert. Gemessen an den Gesamtausgaben des Bundes belaufen sich die Aufwendungen der EFK auf 0,3 Promille. Eine genaue Quantifizierung
des Nutzens der EFK ist schwierig, dennoch ermöglicht ihre Prüfarbeit Einsparungen in mehrfacher Höhe der Ausgaben.

Hinweis zum Bericht Der vorliegende Bericht informiert über Feststellungen und Arbeitsweise der EFK.

Kapitel 1 behandelt Prüfungsschwerpunkte. Kapitel 2 enthält Ergebnisse einzelner Finanzaufsichtsprüfungen, gegliedert nach Aufgabenbereichen des Bundes. Neben der Finanzaufsicht übt die EFK auch verschiedene Mandate für Abschlussprüfungen aus. Das gewichtigste Mandat ist die Prüfung der Staatsrechnung. Kapitel 3 fasst die wichtigsten Ergebnisse dieser Prüfung zusammen und kommentiert die Revisionsergebnisse bei den Sozialwerken, den Eidg. Technischen Hochschulen und weiteren Organisationen. Kapitel 4 gibt einen Einblick in die Revisionsarbeiten bei

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den internationalen Organisationen, welche die EFK für die Schweiz wahrnimmt.

Kapitel 5 informiert über den Stand der Umsetzung früherer Empfehlungen. In Kapitel 6 sind weitere Dienstleistungen der EFK erwähnt wie beispielsweise Stellungnahmen im Gesetzgebungsverfahren, die Mitwirkung in Fachgremien und die Vermittlung von Best Practice. Kapitel 7 vermittelt einen Überblick über die Beziehungen der EFK. Sie ist in ein Netzwerk von Aufsichtsorganen und Berufsverbänden eingebettet und kann entsprechend von einem reichen Erfahrungsaustausch profitieren. In Kapitel 8 schliesslich stellt sich die EFK selber vor.

Die zahlreichen Feststellungen und Hinweise auf Optimierungspotenziale könnten den Eindruck erwecken, die Bundesverwaltung arbeite unsorgfältig und unprofessionell. Dies ist nicht der Fall. Der Bericht ist naturgemäss auf die Auflistung von Mängeln ausgerichtet. Im Rahmen ihrer Prüfungen konnte die EFK immer wieder feststellen, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bundes in einem oft schwierigen Umfeld mit grossem Einsatz, hohem Berufsethos und Professionalität arbeiten.

Die nachstehenden Feststellungen betreffen Sachverhalte und Vorkommnisse aus den Jahren 2006 und 2007, welche bei Prüfungen im Berichtsjahr gemacht wurden.

Zum Zeitpunkt der vorliegenden Berichterstattung konnte nicht abschliessend beurteilt werden, inwiefern die dargestellten Schwachstellen beseitigt und die Empfehlungen der EFK bereits umgesetzt worden sind. Die Nachprüfungen werden erlauben, den konkreten Stand der einzelnen Geschäfte zu beurteilen.

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Inhaltsverzeichnis Übersicht

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Abkürzungsverzeichnis

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1 Prüfungsschwerpunkte 1.1 Neuer Finanzausgleich 1.2 Die Prüfung der Bundessteuern 1.3 Bau- und Beschaffungsprüfungen 1.4 Die Liquidation von Armeematerial 1.5 Die Bundesinformatik 1.6 Die Steuerung der FLAG-Verwaltungseinheiten 1.7 Die Neuen Eisenbahn-Alpentransversalen NEAT 1.8 Das Neue Rechnungsmodell

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2 Weitere Finanzaufsichtsprüfungen 2.1 Soziale Wohlfahrt und Gesundheit 2.2 Öffentlicher Verkehr und Nationalstrassen 2.3 Landesverteidigung 2.4 Bildung und Forschung 2.5 Landwirtschaft 2.6 Beziehungen zum Ausland 2.7 Wirtschaft und Umwelt 2.8 Übrige Aufgabenbereiche

2845 2845 2848 2851 2852 2852 2853 2855 2858

3 Abschlussprüfungen 3.1 Staatsrechnung 2006 3.2 Fonds für Eisenbahngrossprojekte 3.3 Sozialwerke 3.4 Unternehmen und Anstalten 3.4.1 ETH-Bereich 3.4.2 Swissmedic 3.4.3 Exportrisikogarantie

2861 2861 2862 2863 2864 2864 2864 2865

4 Internationale Organisationen

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5 Revisionspendenzen und Meldungen 5.1 Die Umsetzung der Empfehlungen der EFK 5.2 Revisionspendenzen gemäss Artikel 14 Finanzkontrollgesetz 5.3 Meldungen gemäss Artikel 15 Finanzkontrollgesetz

2866 2866 2867 2868

6 Stellungnahmen und Gutachten 6.1 Stellungnahmen in Gesetzgebungsverfahren 6.2 Mitwirkung in Fachgremien 6.3 Vermittlung von Best Practice

2868 2869 2869 2869

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7 Die EFK und andere Aufsichtsorgane 7.1 Kantonale Finanzkontrollen 7.2 Finanzinspektorate 7.3 Ausländische Rechnungshöfe 7.4 Berufs- und Fachverbände

2871 2871 2871 2872 2873

8 Die Eidgenössische Finanzkontrolle stellt sich vor 8.1 Institutionelle Stellung und Aufgaben 8.2 Personal 8.3 Finanzen 8.4 Risiken

2873 2873 2874 2875 2876

9 Ausblick

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Anhänge 1. Übersicht über die im Jahr 2007 abgeschlossenen Prüfungen 2. Die Finanzinspektorate des Bundes 3. Organigramm der EFK

2877 2889 2890

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Abkürzungsverzeichnis ADS AHV ALV ASTRA BAG BAFU BAKOM BFM BAP BASPO BAV BAZL BBL BIT BK BLW BPV BSV BV PLUS BWO CIA CISA CSF DEZA EAK EBRD EDA EDI EFK EFTA EFV EMPA EPA EPFL EO ERG ESTV ETH EU EUROSAI

Ausserdienststellung von Armeematerial Alters- und Hinterlassenenversicherung Arbeitslosenversicherung Bundesamt für Strassen Bundesamt für Gesundheit Bundesamt für Umwelt Bundesamt für Kommunikation Bundesamt für Migration Bundesamt für Polizei Bundesamt für Sport Bundesamt für Verkehr Bundesamt für Zivilluftfahrt Bundesamt für Bauten und Logistik Bundesamt für Informatik und Telekommunikation Bundeskanzlei Bundesamt für Landwirtschaft Bundesamt für Privatversicherungen Bundesamt für Sozialversicherungen Personalinformationssystem des Bundes Bundesamt für Wohnungswesen Certified Internal Auditor Certified Information Systems Auditor Chernobyl Shelter Fund Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit Eidg. Ausgleichskasse European Bank of Reconstruction and Developmement Eidg. Departement für auswärtige Angelegenheiten Eidg. Departement des Innern Eidg. Finanzkontrolle European Free Trade Association Eidg. Finanzverwaltung Eidg. Materialprüfungs- und Forschungsanstalt Eidg. Personalamt Ecole politechnique fédéral de Lausanne Erwerbsersatzordnung Exportrisikogarantie Eidg. Steuerverwaltung Eidg. Technische Hochschule Europäische Union European Organisation of Supreme Audit Institutions 2829

EVD FEG FKG FinDel FINMA FIPOI FISP FLAG GEVER GPK-S GPK-N GWF GWK HGV IAA IDI IGE IFI IFRS IKS INTOSAI IPSAS IRR ISA ISACA ISB ISBD ISBO INSIEME ITU KFK KOGIS LBA LSVA MWST NGDI NEAT NRM OMPI 2830

Eidg. Volkswirtschaftsdepartement Fonds für Eisenbahngrossprojekte Finanzkontrollgesetz, Bundesgesetz über die Eidg. Finanzkontrolle Finanzdelegation der eidg. Räte Eidg. Finanzmarktaufsicht Immobilienstiftung internationaler Organisationen Finanzinspektorat Führen mit Leistungsauftrag und Globalbudget Elektronische Geschäftsverwaltung Geschäftsprüfungskommission des Ständerates Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates Gruppe für Wissenschaft und Forschung Grenzwachtkorps Eisenbahn Hochleistungsnetz Institut of Internal Auditors International Development Initiative der INTOSAI Institut für Geistiges Eigentum Internationale Finanzierungsinstitutionen International Financial Reporting Standards Internes Kontrollsystem Internationale Organisation der obersten Rechnungskontrollbehörden Internationale Rechnungslegungsstandards Internationale Rheinregulierung International Standards on Auditing Information Systems Audit and Control Association Informatikstrategieorgan Bund Informatiksicherheitsbeaufragte aller Departemente, der Bundeskanzlei und der Parlamentsdienste Informatiksicherheitsbeaufragter der Organisationseinheiten des Bundes Gemeinsame IT-Systeme der Eidg. Steuerverwaltung Internationale Fernmeldeunion Kantonale Finanzkontrolle(n) Koordination der geographischen Informationssysteme Logistikbasis der Armee Leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe Mehrwertsteuer Nationale Geodaten Infrastruktur Neue Eisenbahn-Alpentransversale Neues Rechnungsmodell des Bundes Organisation mondiale de la propriété intellectuelle

ORKB OSEC OSZE OTIF PKI PISA PNUD RAG RUAG SAK SAP Sapomp SBF SECO SEVAL SIPPO SOFI SVIR swissmedic UIT UPU UVEK VBS VOC WSL ZAS ZEMIS

Oberste Rechnungskontrollbehörde Schweizerische Zentrale für Handelsförderung Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa Organisation für den internationalen Eisenbahnverkehr Public Key Infrastruktur Personalinformationssystem der Armee Programme des Nations Unies pour le dévelopement Revisionsaufsichtsgesetz Rüstungsunternehmen des Bundes Schweizerische Ausgleichskasse Standardsoftware für Buchhaltung Auffanggesellschaft des Bundes für notleidende Liegenschaften aus der Wohneigentumsförderung Staatssekretariat für Bildung und Forschung Staatssekretariat für Wirtschaft Schweiz. Gesellschaft für Evaluation Swiss Promotion Programme Swiss Organisation for Facilitating Investments Schweiz. Verband für interne Revisionen Schweizerisches Heilmittelinstitut Union internationale des télécommunications Weltpostverein Eidg. Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation Eidg. Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport Flüchtige organische Verbindungen (volatile organic compounds) Eidg. Forschungsanstalt für Wald, Schnee und Landschaft Zentrale Ausgleichsstelle Genf Zentrale Migrationssystem

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Bericht 1

Prüfungsschwerpunkte

1.1

Neuer Finanzausgleich

Ab 2008 werden mit der Neugestaltung des Finanzausgleichs jährlich über vier Milliarden Franken zwischen Bund und Kantonen fliessen. Die Verteilung dieser Mittel beruht im Wesentlichen auf zwei Indizes: dem Ressourcen- und Lastenausgleichsindex. Der Ressourcenindex setzt sich aus sechs Indikatoren zusammen, die jedes Jahr von den einzelnen Kantonsverwaltungen gemeldet werden müssen: Einkommen der natürlichen Personen, Einkommen der quellenbesteuerten natürlichen Personen, Vermögen der natürlichen Personen, Gewinne der juristischen Personen, Gewinne der juristischen Personen mit besonderem Steuerstatus und die interkantonale Steuerausscheidung bei der direkten Bundessteuer.

Im Bewusstsein um den hohen politischen und finanziellen Gehalt dieser Daten haben die Kantone und das eidgenössische Parlament ein Qualitätssicherungssystem bereitgestellt, das sich insbesondere auf die gesetzlich vorgeschriebene regelmässige Prüfung der 26 kantonalen Steuerverwaltungen durch die EFK abstützt. Um eine entsprechende Rechtsgrundlage zu schaffen, wurde das Finanzkontrollgesetz ergänzt: «Die EFK prüft die Berechnungen des Ressourcen- und Lastenausgleiches nach dem Bundesgesetz vom 3. Oktober 2003 über den Finanz- und Lastenausgleich und die für diese Berechnungen von den Kantonen und den beteiligten Bundesstellen gelieferten Daten.» Die einzelnen Veranlagungen können nicht kontrolliert werden. Um sicherzustellen, dass die relevanten Daten korrekt erfasst und übermittelt worden sind, kann trotzdem der Zugang zu den Dossiers der Steuerpflichtigen notwendig sein. Um diese neue Aufgabe zu erfüllen, wird die EFK jedes Jahr in sechs bis sieben Kantonen im Sinne einer Stichprobe eine umfassende Prüfung der Daten zu den sechs Indikatoren vornehmen. Nach vier Jahren müssen alle Kantone einmal geprüft worden sein. Die Prüfungen sollen gestützt auf eine spezifische Risikoanalyse der Daten durchgeführt werden. Die EFK wird sich so weit wie möglich auf bestehende Revisionsberichte stützen und die Qualitätssicherungssysteme in den kantonalen Verwaltungen berücksichtigen.

Bei der Eidg. Finanzverwaltung (EFV) analysierte die EFK die Mittelausstattung und die Instrumente für die Umsetzung des neuen Finanzausgleichs. Die Prüfungen ergaben gute Ergebnisse. Die internen Kontrollmassnahmen bieten eine ausreichende Sicherheit für die
zuverlässige Berechnung der Beträge 2008 für die Kantone im Bereich Ressourcen-, Lasten- und Härteausgleich. Von den insgesamt 3,7 Milliarden Franken für 2008 entfallen 3,0 Milliarden Franken auf den Ressourcenausgleich und 0,7 Milliarden Franken auf den Lastenausgleich. Dazu kommen 0,4 Milliarden Franken für den Härteausgleich. 87 Prozent der Daten des Ressourcenausgleichs basieren auf statistischen Einzeldaten der direkten Bundessteuer. Die Eidg. Steuerverwaltung (ESTV) nimmt eine Plausibilitätskontrolle dieser Daten vor und vergleicht sie mit den Quartalsabrechnungen der direkten Bundessteuer, die die Kantone der ESTV liefern. Die Qualitätssicherung der EFV deckt nur ungefähr acht Prozent des Ressourcenpotenzials ab. Die EFK musste feststellen, dass die Stichprobenkontrollen beim Vermögen der natürlichen Personen bei den Kantonen nicht repräsentativ waren. Auch besteht kein formalisiertes Vorgehen, um die Datenquali2832

tät durch die kantonalen Steuerverwaltungen sicherzustellen. Die ESTV sicherte entsprechende Massnahmen zu, um die Schwachstellen zu beheben. Die Zuverlässigkeit und Nachprüfbarkeit der Daten des Bundesamtes für Statistik beurteilte die EFK als ausreichend, um die Vollständigkeit und Richtigkeit der Lastenausgleichszahlen 2008 sicherzustellen.

1.2

Die Prüfung der Bundessteuern

Die EFK analysierte die Wirksamkeit des reduzierten Mehrwertsteuersatzes für Lebensmittel. Sie ist zum Schluss gekommen, dass das Verhältnis von Kosten und Nutzen reduzierter Steuersätze schlecht ist. Politisch ungewollte Belastungswirkungen der Mehrwertsteuer sollten nicht über reduzierte Steuersätze ausgeglichen werden, sondern über andere wirksamere Instrumente. Die mit einem einheitlichen Steuersatz verbundenen Mehrbelastungen für einkommensschwache Haushalte könnten wirtschaftlicher über zusätzliche Prämienverbilligungen im Rahmen der obligatorischen Krankenversicherung kompensiert werden.

Die steuerliche Vergünstigung für ausgewählte Lebensmittel hat der Bundesrat 1941 im Rahmen der Warenumsatzsteuer eingeführt, als die Ausgaben für Nahrungsmittel über 35 Prozent der Haushaltsausgaben betrugen und kinderreiche Grossfamilien üblich waren. Diese Vergünstigung wurde in Form eines reduzierten Satzes mit dem Übergang zur Mehrwertsteuer weitergeführt. Heute gibt der durchschnittliche Haushalt noch acht Prozent seiner Ausgaben für Lebensmittel aus. Die Umverteilungswirkung des reduzierten Steuersatzes wird dadurch wesentlich geschmälert. Gleichzeitig verursachen die verschiedenen Steuersätze zahlreiche Abgrenzungsprobleme, was zu Einnahmenausfällen führt und den Aufwand für die Steuerverwaltung und die Steuerpflichtigen erhöht. Die EFK schätzt die Einnahmenausfälle auf jährlich 45 Millionen Franken, den zusätzlichen Aufwand für die Steuerverwaltung auf 8 bis 13 Millionen Franken und die administrativen Mehrkosten für die Unternehmen auf 58 Millionen Franken. Zudem hängt die Weitergabe des Steuervorteils von den Unternehmen an die Konsumenten von den Angebots- und Nachfrageverhältnissen ab. Verschiedene Fallbeispiele zeigten, dass die tieferen Sätze nur teilweise über die Endpreise an die Verbraucher weitergegeben werden.

Im Vergleich zu diesen hohen Kosten verursachen gezielte Zahlungen an einkommensschwache Haushalte im Rahmen der individuellen Prämienverbilligung im Bereich der Krankenversicherung zusätzliche Administrationskosten von lediglich drei Millionen Franken. Die EFK hat deshalb empfohlen, politisch unerwünschte Belastungswirkungen der Mehrwertsteuer nicht länger mit reduzierten Sätzen für Lebensmittel auszugleichen, sondern die individuellen Prämienverbilligungen einzusetzen. Der
vollständige Bericht ist auf www.efk.admin.ch abrufbar.

Bei der Eidg. Steuerverwaltung überprüfte die EFK die Umsetzung der Empfehlungen des Prüfberichts 2005, die Organisation und Arbeitsprozesse sowie die Administration der Steuerpflichtigen. Die EFK konnte feststellen, dass die Steuerverwaltung an der Behebung der festgestellten Mängel arbeitet. Verschiedene in den Bereichen Informatik sowie Organisation und Rechnungswesen bestehende Schwachstellen und Risiken können aber erst mit der Einführung eines neuen Steuerabrechnungssystems frühestens im Jahr 2009 nachhaltig eliminiert werden.

Die Kontrollstrategie für Grossbetriebe mit einem Umsatz von über 50 Millionen Franken wurde neu definiert. Alle Grossbetriebe, die in den letzten 10 Jahren nicht 2833

kontrolliert wurden, werden speziell erfasst, damit sie in den kommenden Jahren geprüft werden. Der Betrugsbekämpfung wird grosse Bedeutung beigemessen. Eine spezielle Einsatzgruppe wurde aufgebaut. Die EFK hat empfohlen, die mit der organisatorisch eingeschränkten Funktionentrennung bestehenden Risiken mit entsprechenden IKS-Massnahmen zu entschärfen und diese zu dokumentieren. In ihrer Stellungnahme hat die Steuerverwaltung festgehalten, dass die bestehenden Kontrollinstrumente laufend angepasst werden.

Die EFK analysierte auch die Verrechnungssteuer und Stempelabgaben, mehrere Rückerstattungs- und Meldeverfahren der Verrechnungssteuer sowie das Management der Zugriffsberechtigungen auf die Informatikanwendungen im Bereich Verwaltung und Archivierung. Die Revision ergab ein insgesamt gutes Ergebnis. Die Kontrollen im Informatikbereich zeigten indessen, dass die sicherheitsrelevanten Mindestanforderungen noch nicht erfüllt werden. Die EFK verlangte, dass geeignete Massnahmen zu treffen sind, um die bestehenden Risiken zu vermindern. Die Eidg.

Steuerverwaltung verpflichtete sich zusammen mit dem Bundesamt für Informatik und Telekommunikation die Informatiksicherheits- und Datenschutzkonzepte für wichtige Anwendungen auszuarbeiten und diese in den Präventionsplan der Bundesverwaltung im Katastrophenfall zu integrieren.

Die Arbeitsgruppe Steuern, welche sich aus Vertretern der EFK, der kantonalen Finanzkontrollen und der Eidg. Steuerverwaltung zusammensetzt, hatte vor vier Jahren einen Leitfaden für die Prüfung der direkten Bundessteuer erarbeitet, welcher die wichtigsten Prüfungshandlungen beschreibt. Die Mitwirkung der EFK an den Prüfungen bei den Kantonen hat zum Ziel, die Anwendung dieses Instrumentes zu beurteilen und die kantonalen Kontrollorgane bei ihren Prüfungen zu unterstützen.

Bis Ende 2007 beteiligte sich die EFK an Prüfungen in 18 Kantonen. Prüfungsschwerpunkte bildeten die von den Kantonen angewandten Verfahren für die Steuererhebung (Steuerregister, Veranlagung, Bezug) und die Beurteilung der IKS.

Gleichzeitig wurden die fristgerechte Abrechnung und Ablieferung der direkten Bundessteuer an den Bund geprüft. Nicht Gegenstand der Prüfungen bildete die materielle Richtigkeit der Steuerveranlagungen. Die sechs im Jahr 2006 durchgeführten Prüfungen zeigten, dass der Vollzug der direkten
Bundessteuer ordnungsgemäss erfolgte und die Organisation der Steuerbehörden zweckmässig war. Die Veranlagung der natürlichen Personen in den Gemeinden stellt hohe Anforderungen an die Organisation und an das IKS. Systematische und kantonsweit eingesetzte Controllinginstrumente sind für die Risikoeinschätzung sowie das Risikomanagement durch die kantonale Steuerverwaltung unerlässlich. In einem Kanton bestehen bereits Leistungsvereinbarungen mit den Gemeinden, welche die Führung der Gemeindesteuerämter gezielt und ausführlich regeln. Die Veranlagung der juristischen Personen erfolgt ausschließlich durch die kantonalen Steuerbehörden. Grosse Unterschiede zwischen den einzelnen Kantonen wurden bei der Anzahl der Revisionen vor Ort festgestellt. Die Prüfungen des Steuerbezuges ergaben insgesamt gute Ergebnisse. Beim Vollzug der Quellensteuern wurden die Abrechnungs- und Ablieferungsvorschriften des Bundes nicht durchwegs eingehalten. Die kantonalen Finanzkontrollen beurteilten den Prüfleitfaden als wertvolles Hilfsmittel, um Prüfungen risikoorientiert und planmässig durchzuführen. Die Zusammenarbeit mit den kantonalen Finanzkontrollen und den kantonalen Steuerbehörden gestaltete sich durchwegs konstruktiv.

2834

Auf Ersuchen eines Kantons überprüfte die EFK die kantonale Steuerbuchhaltung, ob in den Jahren 1999 bis 2004 Teile der Steuereinnahmen zweckentfremdet verwendet wurden oder ob diese auf falschen Konten der Steuerbuchhaltung verbucht worden sind. Die EFK hat dem Gesuch entsprochen und Empfehlungen für technische Verbesserungen, organisatorische Massnahmen und allenfalls ergänzende Prüfungen abgegeben. Die EFK hat die Ergebnisse der Prüfung und ihre möglichen Auswirkungen auf die Aufsichtstätigkeit mit der Eidg. Steuerverwaltung thematisiert.

1.3

Bau- und Beschaffungsprüfungen

Die Finanzdelegation der eidgenössischen Räte beauftragte die EFK, die Gründe der Mehrkosten von rund 13 Millionen Franken bei der Renovation des Parlamentsgebäudes abzuklären, die kreditrechtliche Situation zu beurteilen und die Konsequenzen der zeitlichen Verzögerungen aufzuzeigen. Die EFK stellte fest, dass es sich beim Zusatzkredit von 13 Millionen Franken, der mit Baubotschaft 2007 beantragt wurde, um zusätzliche Leistungen handelt. Diese waren zu einem guten Teil auf erweiterte Nutzerbedürfnisse zurückzuführen. Zudem wurden sie durch Auflagen der Bewilligungsbehörden wie Denkmalpflege oder Brandschutz oder durch Instanzen wie die SUVA ausgelöst. Die Mängel bei der Bedarfserhebung waren auf Schwachstellen in der Projektorganisation zurückzuführen. Die EFK stellte eine unterschiedliche Betrachtungsweise zwischen den Parlamentsdiensten und dem Bundesamt für Bauten und Logistik über die Massgeblichkeit der Verordnung über das Immobilienmanagement und die Logistik des Bundes und somit über die Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten fest. Die EFK regte an, diese möglichst rasch zu präzisieren. Die Bestimmungen des Haushaltsrechts wurden nicht verletzt.

Die EFK führte beim Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL), bei der ETH in Lausanne (EPFL) und beim Unternehmensbereich «armasuisse Immobilien» eine Querschnittsprüfung zur Garantiesicherung durch. Beurteilt wurde, ob im Rahmen der jeweiligen Aufbau- und Ablauforganisation die Voraussetzungen für die effiziente Abnahme und Inbetriebnahme der Werke geschaffen wurden und ob die Garantiefristen überwacht werden. Die EFK konnte feststellen, dass die EPFL die Abnahme und Inbetriebnahme von Werken zweckmässig organisiert hat. Bei BBL und armasuisse, welche als Eigentümervertreter Objekte aus der ganzen Schweiz verwalten, trifft dies noch nicht im gewünschten Masse zu. Die Garantiesicherungen werden bei der EPFL durchwegs risikoorientiert und unabhängig vom Vertragswert verfolgt, nicht aber bei BBL und armasuisse. Die EFK stellte bei den drei Bau- und Liegenschaftsorganisationen zudem unterschiedliche Immobilienportfolios und Organisationsformen fest. Das Immobilienmanagement wird aber von allen drei Organisationen als Supportprozess verstanden, um die Raumbedürfnisse der Benutzerorganisationen optimal abdecken zu können. Die Geschäfte sollen dabei aus
einer Hand geführt werden. Indem alle drei Liegenschaftsorganisationen die Rolle des Eigentümers wahrnehmen, werden gute Voraussetzungen für eine effiziente und ordnungsgemässe Auftragsabwicklung sowie eine zweckmässige Verwaltung der Garantierechte geschaffen. Unterschiedlich wahrgenommen wird indes das technische und betriebliche Gebäudemanagement. Die EPFL trägt die Rolle des Betreibers selber, das BBL erfüllt sie teilweise mit der Benutzerorganisation und im Unternehmensbereich «armasuisse Immobilien« ist dafür vor allem die Logistikbasis der Armee zuständig. Die EFK hat unter anderem empfohlen, die Voraussetzungen 2835

dafür zu schaffen, dass die Wartungsarbeiten und die Serviceverträge in den Ausschreibungsunterlagen beschrieben und die Schulung des Betreibers im Interesse der Garantiesicherung rechtzeitig geplant wird.

Die EFK prüfte bei den Liegenschaftsorganen des Bundes ­ Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL), armasuisse und ETH ­ die Wirtschaftlichkeit von mehrjährigen Serviceverträgen. Die Prüfung umfasste die Verträge für die Wartung von Hebebühnen, Hebegeräten, Krananlagen, Lifte, Klima- und Feuerungsanlagen. Im Mittelpunkt der Untersuchung standen die Fragen, ob die Serviceverträge einen wirtschaftlichen Unterhalt gewährleisten, ob der vorgesehene Unterhalt notwendig ist und ob ein Sparpotenzial vorhanden ist. Konnten die beiden ersten Fragen für das BBL und die ETH positiv beantwortet werden, fällt die Antwort bei armasuisse negativ aus.

Auch wurden die bereits im Jahr 1998 festgestellten Mängel wie Doppelspurigkeiten, fehlende kritische Überprüfung der Verträge, keine Vergabe im Wettbewerb noch nicht beseitigt. Die EFK musste sodann feststellen, dass das Sparpotenzial erheblich ist und auf einen Millionenbetrag beziffert werden kann. Sie hat empfohlen, die Service- und Wartungsleistungen zusammen mit dem Investitionsvorhaben auszuschreiben und die bestehenden Verträge bei Ablauf im Wettbewerb zu vergeben. Die Logistikbasis der Armee hat sie aufgefordert, ohne Verzögerung die fehlenden Führungs-, Geschäfts- und Supportprozesse zur Steuerung der Betreiberleistungen festzulegen, um das Controlling und Reporting einrichten zu können. Im militärischen Bereich und im Zivilschutz soll zudem das Mengengerüst für die Betreiberleistungen möglichst rasch aktualisiert und vervollständigt werden, damit der Betreiber den Auftrag auf der Basis von vollständigen Grundlagen planen und erbringen kann. Alle geprüften Verwaltungseinheiten haben den Empfehlungen zugestimmt und wollen die notwendigen Massnahmen umsetzen.

Bei der armasuisse prüfte die EFK ausgewählte Geschäfte der Rüstungsprogramme 2001 bis 2005. Die Auswahl der geprüften Geschäfte erfolgte hauptsächlich nach den Kriterien der finanziellen Wesentlichkeit sowie der Vielfalt der Produkte.

Zudem wurde darauf geachtet, Beschaffungen von möglichst unterschiedlichen Organisationseinheiten auszuwählen. Nicht berücksichtigt wurden Geschäfte, die bereits vom
Finanzinspektorat der armasuisse geprüft oder durch die parlamentarische Verwaltungskontrolle behandelt wurden. Prüfschwerpunkte waren die Bedarfsermittlung und die Inbetriebnahme. Aus den zur Auswahl stehenden Geschäfte im Betrage von rund 1,6 Milliarden Franken analysierte die EFK ein Volumen von 836 Millionen Franken. Die EFK konnte feststellen, dass die Rüstungsgeschäfte innerhalb vorgegebener Prozesse und Vorgaben abgewickelt und umfassend dokumentiert werden. Im Regelfall wird der Bedarf durch den Planungsstab der Armee ermittelt. armasuisse beschafft die Rüstungsgüter, die dann durch die Logistikbasis verwaltet werden. Dem mit den Botschaften zu den Rüstungsprogrammen beantragten Rüstungsmaterial liegen nahezu unterschriftsreife Vertragsentwürfe zu Grunde.

Die Vorhaben sind evaluiert, nötigenfalls wurden Prototypen erstellt, die Truppentauglichkeit wurde bestätigt und die voraussichtlichen Lieferanten sind bestimmt.

Die EFK konnte feststellen, dass die Beschaffungsprozesse eingehalten werden. Die Ermittlung des Bedarfs ist dokumentiert und nachvollziehbar. Die Mengengerüste sind plausibel begründet. Bei den Laserschuss-Simulatoren für Schützenpanzer 93 nahm die EFK zur Kenntnis, dass das Parlament mit dem Rüstungsprogramm 2002 340 Simulatoren bewilligte. Aus finanziellen Gründen, aber auch aufgrund der aktualisierten Bestandessituation der Armee wurden nur 288 Simulatoren beschafft.

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Beim Bundesamt für Informatik und Telekommunikation (BIT) überprüfte die EFK die Beschaffung von Gütern und Dienstleistungen. Sie musste feststellen, dass die Bestimmungen über das öffentliche Beschaffungswesen nicht durchwegs eingehalten wurden. Im Besondern wurde dem Grundsatz der Ausschreibungspflicht nicht immer Rechnung getragen; so wurden von den 37 geprüften Geschäften lediglich deren 12 öffentlich ausgeschrieben. Die EFK war der Auffassung, dass einzelne der restlichen 25 Vergaben ebenfalls hätten öffentlich ausgeschrieben werden können: einerseits durch frühzeitige Abschätzung der möglichen Dauer und des maximalen Umfangs der eingekauften Dienstleistungen und andererseits durch Auflösung eines über zehn Jahre alten Rahmenvertrages. Bei den meisten der untersuchten Geschäfte sind die Verträge Wochen nach Leistungsbeginn unterzeichnet worden. Das BIT ist daran, das Beschaffungswesen zu zentralisieren, um die Abläufe zu beschleunigen.

Sämtliche Beschaffungen über dem WTO-Schwellenwert werden in Zukunft dem Bundesamt für Bauten und Logistik zur Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt gemeldet. Das BIT hat bereits Massnahmen für die Umsetzung der zwölf Empfehlungen ergriffen.

Die Beschaffung von Gütern für die Eidg. Zollverwaltung erfolgt zentral durch die Sektion Material und Drucksachen. Die EFK hat empfohlen, auch die Beschaffung von Dienstleistungen dieser Beschaffungsstelle zuzuweisen. Damit können die geltenden Bestimmungen zu den Vergabeverfahren wie die Publikation von freihändigen WTO-Vergaben, zur Offertevaluation, zu einzelnen Vertragspunkten und zur Dokumentation besser eingehalten werden. Die Zentralisierung der Dienstleistungsbeschaffungen will die Geschäftsleitung bis Ende 2008 vertieft prüfen.

Der Bundesrat beauftragte die EFK mit einer Abklärung über die von der Geschäftsprüfungskommission des Ständerates (GPK-S) festgestellten hohen Dezemberzahlungen, wonach 15 Dienststellen im Jahr 2004 Zahlungen von insgesamt gut fünf Millionen Franken für 39 Mandate geleistet hätten, mit deren Erfüllung erst im Folgejahr begonnen worden sei. Die EFK konnte keine Fälle mit strafrechtlicher Relevanz feststellen. In 20 Fällen wurden vertragliche Vorauszahlungen beziehungsweise Zahlungen beim Vertragsabschluss vereinbart. 14 dieser Geschäfte waren begründet, in sechs Fällen wurden
Vorauszahlungen geleistet, die nicht branchenüblich sind. In einem Fall wurden teilweise noch nicht erbrachte Leistungen im Einvernehmen mit dem Amt fakturiert und beglichen. 12 Geschäfte wurden in der Buchhaltung dem Geschäftsjahr 2004 statt 2005 belastet. Die EFK konnte jedoch keine besonders gravierenden Fälle feststellen. Die unterschiedliche Beurteilung von GPK-S und EFK ist darauf zurückzuführen, dass die von der Parlamentarischen Verwaltungskontrolle beurteilten Basisdaten in wesentlichem Umfang geändert werden mussten. Die Verwaltungskontrolle basierte ihre Untersuchungen auf unverifizierten Angaben der Ämter. Die EFK überprüfte die Angaben gestützt auf Vertrags- und Rechnungskopien sowie Buchhaltungsauszügen und musste die Basisdaten ändern, was die Beurteilung der zu prüfenden Fälle entscheidend beeinflusste.

1.4

Die Liquidation von Armeematerial

Die EFK analysierte im Auftrag der Finanzdelegation der eidgenössischen Räte den Bericht «Die Verwendung von überzähligem Armeematerial als historisches Armeematerial und Material für die humanitäre Hilfe» des VBS. Dieses beauftragte eine Arbeitsgruppe mit einem Gutachten über die Aufbewahrung und Abgabe von 2837

«Historischem Armeematerial» zwecks Erhalt für die Nachwelt, Abgabe von gewinnbringendem Material und Abgabe von Material für die humanitäre Hilfe. Die kritische Analyse des Berichts durch die EFK führte vorweg zur Bemerkung, dass die Armee seit Jahrzehnten historisches Material lagert und unterhält. Dies geschieht teilweise in Zusammenarbeit mit privaten Gruppierungen und Verbänden. Die EFK musste feststellen, dass keine genügende gesetzliche Grundlage vorhanden ist und die Bewirtschaftung verschiedene Schwachstellen aufweist. Auch fehlen finanzielle Rahmenbedingungen, wie viel die Betreuung und Aufbewahrung des historischen Armeematerials kosten darf. Der Bundesrat lehnte 1999 eine zusätzliche finanzielle Unterstützung für die Schaffung eines Schweizer Armeemuseums ab. Die Sammlung weist teilweise überdimensionierte Stückzahlen auf.

Für die EFK stellte sich die Frage, ob das Sammeln und Bewirtschaften von historischem Armeematerial eine Aufgabe des VBS ist oder ob diese nicht eher unter der Verantwortung des Schweizerischen Landesmuseums wahrgenommen werden müsste. Im September 2006 wurde beim Bundesamt für Kultur eine Petition eingereicht, welche die Aufnahme eines künftigen Schweizer Armeemuseums in das nationale Museumskonzept fordert. Das neue Bundesgesetz über die Museen und Sammlungen des Bundes wäre eine Möglichkeit, um die Verwendung des historischen Armeematerials abschliessend zu regeln und allfällige Doppelspurigkeiten mit Kostenfolgen zu verhindern. Da sich im Umfeld der Armee eine Vielzahl von Verbänden, Vereinen und Sammlern für historisches Armeematerial interessieren, muss auch entschieden werden, welche Dienstleistungen das VBS für externe Interessenten erbringen darf und wie viel diese kosten dürfen.

Im Bereich der humanitären Hilfe hat die Arbeitsgruppe vorgeschlagen, in Zukunft nur noch die DEZA als zentralen Ansprechpartner für Materialbestellungen einzusetzen. Zu liquidierendes Material soll entweder durch die DEZA auf deren Risiko übernommen oder durch das VBS abschliessend liquidiert werden. Die Risikoübernahme durch die DEZA erachtet die EFK als sinnvoll, weil so der Entscheid für eine Materialbestellung und die Verantwortung für deren Kosten bei der gleichen Organisationseinheit anfallen. Fragezeichen setzt sie zur vorgeschlagenen, kostenlosen Verfügungstellung von
Lagerräumen zu Gunsten der DEZA.

Die EFK prüfte anhand von ausgewählten Ausserdienststellungsaufträgen von Armeematerial (ADS-Aufträge) der Jahre 2005 und 2006 die Einhaltung der Prozesse und die Nachvollziehbarkeit solcher Aufträge. Sie konnte feststellen, dass die am Ausserdienststellungsprozess beteiligten Stellen in einem schwierigen Umfeld ihre Aufgaben mit grossem Engagement und hoher Motivation wahrnehmen. Die Prüfung bestätigte die im Vorjahr festgestellten Schwachstellen im Ausserdienststellungs-Prozess (ADS-Prozess) und zeigte weiteres Verbesserungspotential insbesondere in den Bereichen Bewilligung, Koordination, Qualität der ADS-Aufträge, Bestandesführung, Gefahrengutüberprüfung und Kontrolle des Vollzugs. Die EFK formulierte verschiedene Empfehlungen. Aufgrund der Prüfung zeigte sich, dass wegen der Vielzahl von Materialtypen und deren unterschiedlichen Sensitivitäten ein abgestuftes Verfahren für Risiko- und Wirtschaftlichkeitsüberlegungen vertretbar ist. Die Erkenntnisse aus den bisherigen Prüfungen im Bereich der Liquidation von Armeematerial zeigten, dass die letzte Phase, die eigentliche Liquidation, ein aufwändiger, komplexer und risikobehafteter Vorgang ist. Die für die Liquidation zuständigen Stellen tragen eine entsprechende Verantwortung und müssen, in Abhängigkeit der zur Verfügung stehenden Ressourcen, die Arbeiten nach Prioritäten erledigen. Als Folge der Armeereformen der letzten Jahre ist das Volumen an zu 2838

liquidierendem Material stark gestiegen. Die Erfahrung und das Engagement der im Prozess involvierten Mitarbeitenden wirken sich insgesamt positiv aus. Der Abgang von Schlüsselpersonen könnte zu erheblichen Einbussen im Qualitätsniveau führen; es besteht ein nicht zu unterschätzender Handlungsbedarf. Sowohl der Chef der Armee als auch der Rüstungschef haben vom Ergebnis der Revision sowie den Empfehlungen der EFK zustimmend Kenntnis genommen. Allgemein stellte die EFK fest, dass die Massnahmen dem aufgezeigten Verbesserungspotential Rechnung tragen. Allerdings lässt sich die Gesamtwirkung heute noch nicht abschliessend beurteilen.

Die EFK prüfte auch den Liquidationsprozess für die Munition bei der Gruppe Verteidigung und armasuisse. Die Entsorgungskosten 2006 für Munition beliefen sich auf 6,3 Millionen Franken. Dem wichtigsten Munitionsentsorger, RUAG Ammotec in Altdorf, flossen davon 6,2 Millionen Franken zu. Die verrechneten Preise der RUAG Ammotec wurden letztmals im Jahre 2000 geprüft und für korrekt befunden. Da sich die Entsorgungsverträge der einzelnen Losgrössen jeweils auf unter einer Million Franken belaufen, wird in den Entsorgungsverträgen kein Einsichtsrecht vereinbart. Die EFK hat empfohlen abzuklären, ob in Anbetracht des jährlichen Gesamtvolumens und der monopolähnlichen Situation von RUAG, in Zukunft ein solches zu vereinbaren sei. armasuisse wird entsprechende Abklärungen vornehmen. Über die Munitionsentsorgung berichten armasuisse und die Logistikbasis. Die Zahlen der beiden Berichte weichen voneinander ab. Ursachen sind zeitliche Verschiebungen sowie Differenzen zwischen Buch- und Ist-Werten. Innerhalb der Logistikbasis wird zudem die Umrechnung von Paletten in Lagerflächen unterschiedlich gehandhabt. Die EFK verlangte eine Harmonisierung der Zahlen. Bei der buchführenden Stelle der Logistikbasis erstellte sie einen Abgleich zwischen angelieferter und entsorgter Munition. Das Resultat zeigte buchmässig etliche Differenzen. In Anbetracht des Gefahrengutes ist ein solider Überwachungsprozess unabdingbar. Die Logistikbasis und armasuisse stellten Verbesserungen in Aussicht.

1.5

Die Bundesinformatik

Die EFK ist das Revisionsorgan der Bundesinformatik. Die vielfältigen Informatiklösungen in der Bundesverwaltung bilden zwangsläufig einen Schwerpunkt ihrer Prüfungen. Sie verfügt über ein ausgewiesenes Team an Spezialisten, welche zusammen mit Finanzfachleuten in den verschiedensten Bereichen Informatikrevisionen durchführen.

Die EFK prüfte bei drei Grossprojekten, ob ein aussagekräftiger Wirtschaftlichkeitsnachweis zur Verfügung steht. Sie untersuchte das zentrale Migrationsinformationssystem (ZEMIS), das Data Warehouse bei MeteoSchweiz und das ManagementInformations-System für den Strassenverkehr. Sie stellte fest, dass vor allem die Schätzung des Nutzens Probleme verursachte und die Projektentwicklung zu lange dauert. Sie hat empfohlen, die Methode der Wirtschaftlichkeitsberechnung bei Ersatzinvestitionen kritisch zu hinterfragen und das Projektmanagement zu professionalisieren. Bei den Kosten musste sie feststellen, dass die erforderlichen Daten für ein wirksames Controlling nicht überall zur Verfügung standen. Eigene Schätzungen ergaben, dass die Gesamtkosten teilweise bis zu 175 Prozent höher ausfallen als budgetiert. Teilweise sind dafür auch Projektänderungen verantwortlich. Grosses Verbesserungspotenzial stellte die EFK beim Einbezug der Benutzer oder bei der 2839

Aufarbeitung von Kennzahlen für Führungsentscheide fest. Die EFK ist der Auffassung, dass nur mit einer sachgerechten Regelung der Führungsverantwortung und geeigneten Controllinginstrumenten die zukünftigen Herausforderungen in der Informatik gemeistert werden können. Die Informatik ist Chefsache und die Vorgesetzten sind entsprechend auszubilden und zu sensibilisieren.

Die öffentliche Verwaltung nutzt für ihre Kommunikation und Datenverarbeitung zunehmend das Internet. Eine Kernforderung für die Nutzung des Internets ist die behördenübergreifende Sicherheit. Die Public-Key-Infrastruktur (Admin PKI) des Bundesamtes für Informatik und Telekommunikation (BIT) bietet dafür eine Basistechnologie. Sie bietet Sicherheitsdienstleistungen für Behörden von Bund und Kantonen. Wesentliches Mittel zur Realisierung und zum sicheren Betrieb von eGovernment-Geschäftsprozessen ist die verlässliche digitale Identifikation der beteiligten Partner in Form digitaler Zertifikate und digitaler Signaturen. Die EFK überprüfte die Prozesse sowie Hard- und Software für die Ausgabe von Zertifikaten.

Der Schwerpunkt der Prüfung lag in der Beurteilung der bisherigen Entwicklung, des heutigen Betriebes und der Zukunftsaussichten. Die Admin PKI kann heute der Bundesverwaltung, den Kantonen und Gemeinden Zertifikate effizient und zu moderaten Preisen zur Verfügung stellen. Das BIT wird heute von allen Kantonen und der Schweizerischen Informatikkonferenz als der primäre Anbieter für Zertifikate akzeptiert. Zum Zeitpunkt der Revision waren bereits über 40 000 Zertifikate verschiedener Ausprägung im Einsatz, davon rund 25 000 alleine in den Kantonen. Der Preis für die Zertifikate kann als konkurrenzfähig und angemessen bezeichnet werden. Das BIT hat bewiesen, dass es die organisatorischen und technischen Anforderungen an einen Certification Service Provider (CSP) erfüllen kann. Durch eine solide Dienstleistung, hohe Verfügbarkeit und ausgewiesene Qualität kann das bereits erarbeitete Vertrauen bei den Kunden weiter ausgebaut und vertieft werden.

Der Bericht ist auf der Website www.efk.admin.ch veröffentlicht.

Die EFK hat im Bundesamt für Informatik und Telekommunikation (BIT) eine Informatikprüfung im Bereich Betriebszentrum durchgeführt. Die EFK konnte in allen untersuchten Bereichen eine verantwortungsvolle und risikobewusste
Arbeitsweise feststellen. Sie musste jedoch zur Kenntnis nehmen, dass die im Jahre 2004 gemachten Empfehlungen zum Krisenmanagement noch nicht umgesetzt worden sind. Es fehlt immer noch eine funktionierende, institutionalisierte Katastrophenvorsorge für die Bundesverwaltung. Das BIT hat bereits Massnahmen ergriffen, um die Empfehlungen bis spätestens Ende 2008 umzusetzen.

Die EFK führte bei verschiedenen Bundesstellen eine Querschnittsprüfung im Bereich der elektronischen Geschäftsverwaltung (GEVER) durch. Das Hauptziel war die Beurteilung der Umsetzbarkeit und der Umsetzung der vom Informatikrat Bund formulierten GEVER-Strategie. Die EFK musste feststellen, dass in den geprüften Departementen die GEVER-Strategie nur teilweise umgesetzt und gelebt wird.

Einzig das Eidg. Volkswirtschaftsdepartement nimmt eine Vorreiterrolle ein und setzt die definierte Strategie um. Da heute der grösste Teil der Geschäftsunterlagen in elektronischer Form vorliegt und der steigende Kooperationsbedarf zwischen den verschiedenen Verwaltungsstellen neue Anforderungen an eine professionelle Verwaltung dieser Unterlagen stellt, ist die elektronische Geschäftsverwaltung in der Bundesverwaltung mittlerweile eine Notwendigkeit.

Die EFK hat empfohlen, die GEVER-Strategie 2004 zu überarbeiten und auf die strategischen Ziele der laufenden und folgenden Legislaturperioden sowie die Geschäftsprozesse des Bundes auszurichten. Heute sind die Massnahmen auf der 2840

strategischen und organisatorischen Ebene wichtiger als die technische Standardisierung. Nach Auffassung der EFK sollte nicht der Informatikrat des Bundes, sondern die Generalsekretärenkonferenz für die Freigabe und Umsetzung der neuen GEVERStrategie in der Bundesverwaltung verantwortlich sein. Der Informatikrat Bund unterstützte die Zielrichtung der Empfehlungen der EFK. Der volle Nutzen von GEVER wird erst dann greifen, wenn die Prozesse und die Technologie sowohl horizontal wie vertikal bis zu den Mitarbeitenden koordiniert und vernetzt werden.

Es bedarf einer starken Führung, um die gemeinsamen Anstrengungen abzustimmen und um einheitliche organisatorische, technologische und sicherheitsrelevante Voraussetzungen zu schaffen. Die Empfehlungen der EFK wurden akzeptiert. Für einzelne Empfehlungen wurden Umsetzungstermine bis Ende 2007 definiert. Ein Grossteil der Empfehlungen der EFK wird von dem vom Bundesarchiv ausgearbeiteten «Information Lifecycle Management Programm» aufgenommen, das in Kürze dem Bundesrat beantragt werden soll. Die EFK verlangte auch, dass jedes Departement eine Strategie über den Einsatz von GEVER erstellt, die mit den überdepartementalen Vorgaben kompatibel ist.

Mit einem zukunftsorientierten Ansatz überprüfte die EFK die Umsetzung der SAPStrategie bezüglich Gültigkeit, Aktualität, fachlicher Zuständigkeit und Kostenverantwortung. Die EFK stellte fest, dass sich die bisherige Zuordnung der SAPKomponenten an die Querschnittsämter nicht wie vorgesehen als Führungs- und Steuerungsinstrument durchsetzte. Die gesamte Art und Weise der Kostenerhebung und -verteilung an die Fachämter ist dadurch nicht klar geregelt. Die ebenfalls nicht kongruente Leistungsverrechnung der beiden Kompetenzzentren SAP führte letztlich zu einer unterschiedlichen Kostenbelastung der Verwaltungseinheiten im VBS gegenüber der zivilen Bundesverwaltung und verhinderte die geforderte Vergleichbarkeit der Leistungen und somit das Controlling durch die Fachämter. Die EFK ist der Ansicht, dass die bisherigen Regelungen grundsätzlich gute und wirkungsvolle Instrumente darstellen. Als Teil der neuen Strategie für die Supportprozesse sind sie wichtig für das Controlling und erforderlich für das IKS. Die EFK hat empfohlen, die SAP-Komponentenliste als Steuerungs- und Führungsinstrument durchzusetzen sowie die
Leistungsverrechnung zu bereinigen. Die Empfehlungen fliessen in das neue Strategieprojekt ein.

Die EFK prüfte beim Eidg. Personalamt (EPA) die Lohnabrechnung mit SAP und führte eine Dienststellenrevision durch. Die verschiedenen Mängel aus den letzten Revisionen hat das EPA zum überwiegenden Teil behoben. Die Zahl der Zugriffsberechtigten wurde stark eingeschränkt. Bei der direkten Tabellenpflege, der Protokollierung und des Konfigurationsmanagements bestehen nach wie vor Schwachstellen und Risiken im SAP-System. Das EPA hat die nötigen Vorkehrungen zur Behebung der Mängel ergriffen. Ein Hauptrisiko besteht bei der Parametrisierung der Lohnabrechnung. Diese bundesspezifische Parametrisierung wird immer komplizierter und entfernt sich zunehmend von der ausgelieferten SAP-Standardsoftware. Das so entstehende System ist derart komplex, dass Fehler, die korrigiert werden, wieder weitere Fehler nach sich ziehen. Die EFK ersuchte das EPA, die Lohnabrechnung neu zu beurteilen und sich soweit als möglich wieder dem Standard zu nähern. Die Vereinfachung würde eine Kosteneinsparung bei der Wartung bewirken und die Fehlerquellen im Betrieb senken. Wie bereits in früheren Revisionsberichten festgehalten, bestehen im jetzigen Personalinformationssystem weiterhin kein übersichtliches Lohnjournal und kein geeignetes Mutationsjournal. Aus technischen und finanziellen Gründen wird ein Mutationsjournal abgelehnt. Die EFK beharrt darauf, 2841

den Dienststellen ein aussagekräftiges, standardisiertes Besoldungs- und Mutationsjournal verfügbar zu machen, um eine effiziente interne Nachkontrolle der Lohnverarbeitung zu gewährleisten. Die Haltung der EFK wird durch die Finanzdelegation der eidgenössischen Räte gestützt. Die EFK wird im Rahmen von Nachprüfungen die Umsetzung der Empfehlungen verfolgen.

Die Prüfung Informatiklösung e-dec Import bei der Eidg. Zollverwaltung ergab, dass 95 Prozent aller Einfuhrdeklarationen erfolgreich über e-dec Import abgewickelt werden. Das Projekt konnte erfolgreich abgeschlossen werden. Die Pendenzenliste zeigte, dass in unmittelbarer Zukunft neue Anschlussprojekte gestartet werden müssen. Die Schnittstellen zwischen den einzelnen Systemen sind sehr komplex. An zahlreichen Stellen sind IKS eingebaut worden. Vor der Verarbeitung der eingehenden Deklarationen werden umfassende Plausibilisierungsprüfungen durchgeführt, welche die Integrität der Daten sicherstellen. An die Verfügbarkeit der Anwendung werden sehr hohe Ansprüche gestellt. Die grossen Datenmengen lassen keine langen Ausfallzeiten zu. Die EFK hat daher empfohlen, die Katastrophenvorsorge noch einmal zu überprüfen. Der Aufbau eines neuen Sekundärstandorts im Bundesamt für Informatik und Telekommunikation ist in Arbeit. Für Unterbrechungen bis zu einigen Stunden existiert eine manuelle Lösung, welche bereits in der Praxis erfolgreich getestet werden konnte. Die Eidg. Zollverwaltung hat die entsprechenden Massnahmen terminiert und wo nötig den Leistungserbringer miteinbezogen.

Die EFK prüfte beim Bundesamt für Umwelt (BAFU) die IT-Governance und spezifische Prüfpunkte aus einer vorgängigen Revision beim ehemaligen Bundesamt für Wasser und Geologie. Die Amtsleitung hat die Bedeutung der Informationsverarbeitung im BAFU erkannt und die Führung der Informatik zur Chefsache gemacht.

Dem Bereich Informatik, Organisation und Logistik konnte eine professionelle und engagierte Arbeitsweise, sowohl im fachdienstspezifischen als auch im Informatikbereich, attestiert werden. Mit den heutigen Instrumenten ist das BAFU indes noch nicht ganz in der Lage, die gewünschte IT-Governance im Amt umzusetzen. Das erkannte Verbesserungspotenzial ist mit dem neuen Führungsmodell auf allen Stufen anzugehen und mit wirkungsorientierten Leistungszielen zu steuern. Die
Empfehlungen an das ehemalige Bundesamt für Wasser und Geologie konnten im neu gegründeten BAFU erst teilweise umgesetzt werden. Die Aktualisierung der Daten und der Mutationszugriff auf die produktive Datenbank soll bis Ende 2007 realisiert werden.

1.6

Die Steuerung der FLAG-Verwaltungseinheiten

Durch die Führung mit Leistungsauftrag und Globalbudget (FLAG) soll sich das staatliche Handeln stärker an messbaren Leistungen und Wirkungen orientieren.

Hierzu sollen Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortung soweit möglich und stufengerecht an die operativ tätigen Verwaltungseinheiten delegiert werden, wobei diese, im Gegenzug zum grösseren Handlungsspielraum, führungsrelevante Kontrollinformationen zur Verfügung stellen müssen. Diese Informationen werden in Form von Controlling-Berichten vermittelt, deren Nutzung für die Steuerung der FLAG-Verwaltungseinheiten die EFK im Rahmen einer Querschnittsprüfung untersuchte. In diesem Zusammenhang wurden auch die Kosten für die Erstellung der FLAG-Berichte erhoben. Zudem wurde die Entwicklung der Vorgaben zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit beleuchtet.

2842

Die EFK stellte fest, dass die Aufgabe der Steuerung der FLAG-Verwaltungseinheiten wahrgenommen wird, wenn auch nicht in der ursprünglich vorgesehenen Form, bei der schwergewichtig die Departemente für die Steuerung zuständig wären.

Tendenziell findet eine Verlagerung der Steuerung auf die Ebene der Ämter und FLAG-Verwaltungseinheiten statt, während die Einbindung der FLAG-Instrumente in die politische Steuerung auf Stufe der Departemente noch ausbaufähig ist. Die Querschnittsprüfung zeigte verschiedene Erfolgsfaktoren, welche die Steuerung der FLAG-Verwaltungseinheiten unterstützen.

Das Nebeneinander der klassischen Führungsform und des FLAG-Modells und die teilweise fehlende fachliche Verbundenheit mit den FLAG-Verwaltungseinheiten erschweren eine umfassende und durchgängige Nutzung der Instrumente für die Steuerung der Verwaltungseinheiten über alle Stufen hinweg. Die ControllingBerichte werden vor allem durch die Verwaltungseinheiten selber und die vorgesetzten Ämter genutzt. Hingegen stützen sich die Departemente zur Wahrnehmung ihrer Verantwortung und der damit verbundenen Aufsichts- und Kontrollfunktion nicht primär auf die FLAG-Berichte. Die Ziele von Leistungsauftrag und Leistungsvereinbarung werden fast ausschliesslich durch die FLAG-Verwaltungseinheit selbst formuliert. Eine Diskussion der Zielsetzungen mit der übergeordneten Stelle findet statt, die Beurteilung der Zielsetzung und Zielerreichung ist aber aufgrund der dafür notwendigen Fachkenntnisse vielfach erschwert. Das FLAG-Modell ist allerdings nicht die Ursache für die fehlende fachliche Verbundenheit und die damit verbundene Informationsasymmetrie, sondern schafft im Gegenteil eine Basis, um trotzdem systematisch über verschiedene Stufen hinweg die Geschäftstätigkeit der Verwaltungseinheit kritisch diskutieren zu können.

Anstelle der ursprünglichen pauschalen Sparvorgaben ist eine Wirtschaftlichkeitsvorgabe getreten, die unabhängig vom FLAG-Status gesetzlich verankert ist und als übergeordnetes Ziel in den Leistungsaufträgen berücksichtigt wird. Zusätzlich zu den generellen Sparvorgaben des Bundes und der Departemente werden keine weiteren Sparziele formuliert. Nach Ansicht der EFK ist die Wirtschaftlichkeitsvorgabe einer pauschalen Sparvorgabe vorzuziehen, nicht zuletzt auch im Hinblick auf den Grundgedanken von FLAG, der
nicht primär auf Einsparungen abzielt, sondern auf eine erhöhte Wirkungsorientierung. Die FLAG-Berichterstattungskosten belaufen sich auf durchschnittlich 30 000 Franken pro Jahr und werden von der EFK als vertretbar beurteilt.

1.7

Die Neuen Eisenbahn-Alpentransversalen NEAT

Seit über zehn Jahren nimmt die EFK bei der NEAT eine begleitende Finanzaufsicht wahr. Die Prüfungen der EFK und des Bundesamtes für Verkehr, der aktienrechtlichen Revisionsstellen sowie der internen Aufsichtsorgane der Ersteller werden koordiniert. Auf Initiative der EFK wurde diese Koordinations- und Informationsplattform für alle Prüfinstanzen geschaffen. Dadurch konnten die Effizient der Aufsicht verbessert, Doppelspurigkeiten vermieden, die «Unité de doctrine» gefördert und Prüflücken bei hohen Risiken eliminiert werden. Die Prüfungen werden durch die EFK ausgewertet, geben Hinweise für die eigene Risikoanalyse und dienen der Qualitätssicherung. Mit der Auswertung der halbjährlichen Standberichte des Bundesamtes für Verkehr gibt die EFK der parlamentarischen NEAT-Aufsichtsdelegation Hinweise zu wichtigen Inhalten und Entwicklungen. Unter anderem 2843

hat sie darauf hingewiesen, dass in der Endkostenprognose Leistungen enthalten sind, die nicht Bestandteil der NEAT sind wie beispielsweise die Bahnstromversorgung und teilweise auch die Inbetriebsetzung des Gotthardtunnels. Die Rechtsgrundlagen dazu fehlen noch. Zudem verlangte sie, dass die Vor- und Nachteile der geplanten Losgrenzenverschiebung von Sedrun nach Faido sorgfältig abgeklärt werden.

Bei der AlpTransit Gotthard AG prüfte die EFK die Überwachung der werkvertraglich vereinbarten Ausführungsqualität im Abschnitt Biasca und die Umsetzung der Empfehlungen im Abschnitt Gotthard Nord. Die Prüfung ergab insgesamt gute Ergebnisse. Allerdings musste sie feststellen, dass die wirtschaftlichen Verflechtungen zwischen Projektingenieur, Materialprüfungslabor, Betonwerk und Unternehmung zu heiklen und unerwünschten Abhängigkeitsverhältnissen führen kann. Mit einer Ausnahme wurden die Empfehlungen der EFK aus der Vorjahresprüfung umgesetzt. Noch unerledigt ist die Kostenteilung von erstellten, nicht dem Bahnbetrieb dienenden Anlagen. Die Umsetzung dieser Empfehlung stösst auf beträchtlichen Widerstand, denn die Interessen der Bauherrin einerseits sowie der öffentlichen und privaten Nutzern anderseits divergieren. Die Verhandlungen des Bundesamtes für Verkehr mit den betroffenen Parteien laufen noch.

Schliesslich ist die EFK Revisionsstelle des Fonds für Eisenbahngrossprojekte. In dieser Funktion prüft sie dessen Jahresrechnung als Abschlussprüferin (vgl. Ziffer 3.2).

1.8

Das Neue Rechnungsmodell

Die EFK hat zu Fragen der Rechnungskonsoliderung, der Bewertung von Aktiven und Passiven sowie zum Internen Kontrollsystem (IKS) Stellung genommen. In der Frage der Konsolidierung der Bundesrechnung mit den Rechnungen der Fonds, Anstalten und der Betriebe des Bundes hat die EFK die Meinung vertreten, dass sich die zu konsolidierenden Einheiten vorerst auf einen engeren Kreis beschränken sollten. Eine umfassende Konsolidierung solle nur gestützt auf eine vertiefte KostenNutzen-Analyse vorgenommen werden. Zudem seien zuerst Erfahrungen mit der eingeschränkten Konsolidierung zu sammeln. In der Zwischenzeit hat der Bundesrat in diesem Sinne entschieden. Die Anliegen der EFK bei der Neubewertung der Bilanzpositionen sind berücksichtigt worden. Einzelne Posititionen der Eröffnungsbilanz sind allerdings noch Gegenstand vertiefter Prüfungen. Bereits analysiert wurden die Bewertungen der Liegenschaften, der Beteiligungen und Darlehen. Das IKS hat mit dem revidierten Finanzhaushaltgesetz und der Finanzhaushaltverordnung eine griffige Rechtsgrundlage erhalten. Für die Umsetzung der IKSGrundsätze hat die Eidg. Finanzverwaltung Weisungen und Instrumente zur Verfügung gestellt. Die EFK unterstützte sie, um sicherzustellen, dass die wesentlichen Ziele des IKS noch im Berichtsjahr realisiert werden konnten.

Die EFK prüfte die Immobilienbewertungskonzepte beim Bundesamt für Bauten und Logistik, dem ETH-Rat und armasuisse Immobilien. Die Prüfungen haben Unterschiede bei der Berücksichtigung der Investitionen, der Bildung von Rückstellungen und bei den Grundsätzen der Einzelbewertung ergeben. Die EFK hat Empfehlungen zu den Investitionsbuchwerten, Rückstellungen, Bewertungsgrundsätzen, Bewertungsmethoden und Objektlisten abgegeben.

2844

Im Rahmen der Einführung des Neuen Rechnungsmodells prüfte die EFK zudem das Mietermodell des Bundesamtes für Bauten und Logistik. Sie analysierte die Gesetzeskonformität, die Übereinstimmung mit den Richtlinien und die Funktionsweise. Die EFK gab dem Bundesamt Hinweise für die Entwicklung seiner Immobilienmanagementstrategie. Risiken ortete sie bei den Prozessen der Leistungsverrechnung, insbesondere bezüglich der technischen und finanziellen Vorgängen sowie der Konsolidierung bei der Eidg. Finanzverwaltung.

Die Finanzdelegation der eidg. Räte ersuchte die EFK, das Risikomanagement des Bundes zu beurteilen. Die EFK musste feststellen, dass verschiedene vom Bundesrat im Jahr 2004 festgelegten Ziele noch nicht realisiert wurden. Eine standardisierte Informatiklösung ermöglicht zwar eine einheitliche Erfassung der Risiken durch die verschiedenen Bundesämter. Auf ein zentrales Reporting wird jedoch verzichtet.

2

Weitere Finanzaufsichtsprüfungen

Die nachstehenden Erläuterungen gliedern sich nach den Aufgabenbereichen des Bundes. Sie sind nicht vollständig, sondern beschränken sich auf einige erwähnenswerte Prüfergebnisse. Eine umfassende Liste der durchgeführten Prüfungen findet sich im Anhang 1.

2.1

Soziale Wohlfahrt und Gesundheit

Beim Bundesamt für Sozialversicherungen wurde die Hilfsmittelpolitik zu Gunsten der Behinderten anhand der Abgabe von Hörgeräten in der IV und AHV evaluiert.

Hörmittel stellen mit rund 140 Millionen Franken einen wichtigen Ausgabenposten dar. Gemäss Bundesgesetz werden in der Invalidenversicherung Hilfsmittel in einfacher und zweckmässiger Ausführung abgegeben. Zusätzliche Kosten hat der Versicherte selbst zu tragen. In den Jahren 1995-2005 haben sich die Ausgaben für Hörmittel verdoppelt. Sie haben bedeutend stärker zugenommen als die Gesundheitsausgaben. Die EFK stellte fest, dass die IV im internationalen Vergleich die Abgabe von Hörmitteln sehr grosszügig fördert und teilweise auch falsche Anreize setzt. So vergütet die Schweiz eine stark medikalisierte und umfassende Dienstleistungspalette: zwei umfassende medizinische Expertisen und sechs bis acht Konsultationen beim Akustiker. Die Vergütungen für die Dienstleistungen der Akustiker sind in der Schweiz drei- bis viermal höher als in Deutschland. Auch die Zahlungen an die Expertenärzte sind zwei- bis dreimal höher als in den beiden Vergleichsländern Norwegen und Deutschland. Ebenfalls bemerkenswert ist die Verschiebung zu beidseitigen Versorgungen. Die Anzahl der umgesetzten Hörgeräte alleine in den letzten beiden Jahren ist um 20 Prozent gestiegen. Die Preise in der Schweiz sind im internationalen Vergleich hoch. Die Rechtssprechung zeigt ausserdem, dass die Gesetzgebung wenig Handlungsspielraum gewährt. So hat das Eidg. Versicherungsgericht Entscheide zur beschränkten Batterieabgabe umgestossen.

Die EFK forderte eine bessere Kostenkontrolle und formulierte verschiedene Empfehlungen mit einem jährlichen Sparpotenzial von rund 35 Millionen Franken.

Kostentreibend ist insbesondere die Besitzstandwahrung für IV-Versicherte nach Erreichen des AHV-Alters. Die EFK hat vorgeschlagen, das System zu vereinfachen. Der Leistungskatalog soll auf das Notwendige reduziert, das dreistufige 2845

Indikationssystem und die Besitzstandwahrung sollen abgeschafft werden. Das Bundesamt für Sozialversicherungen äusserte sich in seiner Stellungnahme positiv zu den meisten Empfehlungen. Der vollständige Bericht ist unter www.efk.admin.ch abrufbar.

Beim Bundesamt für Sozialversicherungen prüfte die EFK die Betriebs- und Baubeiträge der Invalidenversicherung, die im wesentlichen Umfange für die Eingliederung von Invaliden in das Berufsleben getätigt werden. Im 2006 gewährte die Invalidenversicherung 1,7 Milliarden Franken an Betriebsbeiträge und 84 Millionen Franken an die Errichtung, den Ausbau und die Erneuerung von öffentlichen und gemeinnützigen privaten Anstalten und Werkstätten. Die Prüfung der Gesuche obliegt dem Bundesamt für Sozialversicherungen. Die EFK prüfte den Subventionsprozess aufgrund der Arbeitsabläufe, der Organisation und von Einzelfällen. Sie konnte die Ordnungs- und Rechtmässigkeit der Subventionszahlungen bestätigen.

Im Bereich der Rückerstattungen von Beiträgen wies die EFK darauf hin, dass die Ausstände grundsätzlich gemäss Bundesratsbeschluss vom 20. Oktober 2004 einzufordern sind. Da es verschiedene Kategorien und Gründe für Rückforderungen gibt, sind Sonderkonditionen restriktiv und nur in begründeten Ausnahme- und Härtefällen zu bewilligen. Mit der Inkraftsetzung des neuen Finanzausgleichs auf anfangs 2008 gehen die kollektiven Leistungen IV an die Kantone über. Wegen der nachschüssigen Ausrichtung der Subventionen werden zulasten der IV noch Zahlungen für Betriebsbeiträge bis ins Jahr 2009 und für Baubeiträge bis ins Jahr 2010 ausgelöst. Dem kontinuierlichen Rückgang des Arbeitsvolumens zufolge wurde eine flexible Übergangsorganisation geschaffen. Das Bundesamt für Sozialversicherungen sicherte die Umsetzung der Empfehlungen zu.

Die EFK prüfte bei der Eidg. Ausgleichskasse (EAK) im Rahmen einer Nachrevision die EDV-Anwendungen «Cotisations» und «Prestations». Das Ziel war die Prüfung der Funktionalität und Sicherheit der beiden EDV-Applikationen. Die EFK stellte fest, dass die Programme nach rund drei Jahren im produktiven Einsatz teilweise noch immer unvollständig und fehlerhaft waren, obwohl die Empfehlungen der Revision im Jahre 2004 umgesetzt wurden. Die Anwendung «Cotisations» konnte durch eine intensive und direkte Bewirtschaftung der Pendenzen verbessert
werden. Unbefriedigend ist nach wie vor der Zustand der Anwendung «Prestations».

Es bestehen immer noch Mängel in den Programmen, die das Tagesgeschäft stören und erhebliche manuelle Nacharbeiten erfordern. Nur mit intensiven Kontrollen und einem hohen Einsatz der Mitarbeitenden konnte letztlich eine gute Dienstleistung erbracht werden. Am schwierigsten war die Lage bei der Bearbeitung von EO- und IV-Taggeldern. Da die Anforderungen von EAK und der Schweizerischen Ausgleichskasse nicht identisch sind, sollten sie getrennt betrachtet werden. Diese hat der EFK zugesichert, die Empfehlungen umgehend umzusetzen und rasch einen Entscheid für eine nachhaltige Problemlösung von «Prestations» zu treffen.

Beim Bundesamt für Migration prüfte die EFK die Effizienz der Finanzaufsicht über die Subventionen an die Kantone für die Betreuung von Asylsuchenden und Flüchtlingen. Die EFK kam zum Schluss, dass die Ressourcen des Bundesamtes für die Finanzaufsicht ungenügend sind, um die gesetzeskonforme Verwendung der Subventionen durch die Kantone sicherzustellen. Hingegen konnte die EFK feststellen, dass die Kontrollen effizient durchgeführt wurden. Sie begrüsste den risikoorientierten Ansatz beim neuen Finanzaufsichtskonzept und hat empfohlen, die Aufsicht zu verstärken. Bei der bisherigen Asylsubventionierung liegt der Schwerpunkt der Finanzaufsicht bei der Kontrolle der Quartalsabrechnungen der Kantone. Bisher 2846

konnten 7,7 Millionen Franken zurückgefordert werden. Diese Kontrollen konnten noch nicht bei allen Kantonen durchgeführt werden, da das Bundesamt im Rückstand ist. Die EFK hat deshalb empfohlen, diese Kontrollen möglichst rasch abzuschliessen. Sie schätzt die Rückflüsse auf rund sechs Millionen Franken. Mit der neuen Gesetzgebung werden ab anfangs 2008 Pauschalsubventionen an die Kantone ausgeschüttet. Die Zuverlässigkeit des neuen Systems beruht vor allem auf der Richtigkeit und Vollständigkeit der Daten im automatisierten Personenregistratursystem und dem zentralen Ausländerregister. Das neue Finanzaufsichtskonzept beinhaltet die Risikoanalyse und die Wirksamkeitsprüfung, präzisiert aber die Rolle der kantonalen Finanzkontrollen nicht. Die EFK hat deshalb empfohlen, anfangs 2008 mit den kantonalen Finanzkontrollen und der EFK das Vorgehen bezüglich Informationsaustauschs und gemeinsamer Prüfungen zu bestimmen. Das Bundesamt hat der EFK entsprechende Massnahmen zugesichert.

Die EFK überprüfte beim Bundesamt für Migration (BFM) die Abläufe und Prozesse der Rückkehrförderung für Asylsuchende. Zudem wurden Aspekte der Wirtschaftlichkeit von Rückkehrprogrammen aufgegriffen. Mit dem System der Rückkehrförderung soll die Rückkehr von Asylsuchenden gefördert und die Reintegration in ihrem Heimatland unterstützt werden. Das BFM arbeitet dabei im Rahmen der interdepartementalen Leitungsgruppe Rückkehrhilfe eng mit der DEZA, der Internationalen Organisation für Migration (IOM) sowie den zuständigen kantonalen Stellen und Hilfswerken zusammen. Im Jahr 2005 wurden vom BFM 17,6 Millionen Franken für die Rückkehrförderung eingesetzt und für die kommenden Jahre sind 13 bis 15 Millionen Franken budgetiert. Die EFK konnte feststellen, dass Organisation und Prozesse ordnungsgemäss und den Bedürfnissen angepasst waren. Den Mitteleinsatz beurteilte sie als wirtschaftlich. Die Umsetzung eines länderspezifischen Rückkehrprogramms führt in den meisten Fällen dazu, dass IOM-Strukturen vor Ort finanziert werden. Die EFK unterstützte daher das Vorhaben des BFM, ein Konzept für so genannte «light Versions» von Länderprogrammen auszuarbeiten. Solche Programme mit einer reinen fallbezogenen Entschädigung der IOM-Aktivitäten wie Empfang, Auszahlung und Monitoring vor Ort könnten für den Bund günstiger ausfallen.
Die Finanzdelegation der eidgenössischen Räte beauftragte die EFK aufgrund eines Antrages der Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates, das Projektmanagement des Programms «Evaluation Komplementärmedizin 2002­2005» zu beurteilen.

Das EDI entschied auf Empfehlung der Eidg. Leistungskommission im März 1998 die sechs komplementärmedizinischen Methoden Akupunktur, Anthroposophische Medizin, Homöopathie, Neuraltherapie, Phytotherapie und traditionelle chinesische Medizin als ärztliche Pflichtleistungen der Grundversicherung zuzulassen. Sie knüpfte ihren Entscheid unter anderem an die Bedingung, dass die Zulassung befristet und eine Evaluation als Voraussetzung für die Verlängerung der Zulassung durchgeführt wird. Das damals zuständige Bundesamt für Sozialversicherungen lancierte 2002 die über vier Jahre laufende Evaluation der Komplementärmedizin.

Das Programm sollte am 31. Oktober 2005 mit der Abgabe eines Schlussberichts abgeschlossen werden. Mit dem Wechsel des Ressorts Kranken- und Unfallversicherung vom Bundesamt für Sozialversicherung ins Bundesamt für Gesundheit auf anfangs 2004 bestimmte der neue Projektausschuss den weiteren Verlauf des Projekts. Trotz gewisser Schwachpunkte beurteilte die EFK das Zusammenspiel der einzelnen Beteiligten als gut.

2847

Ein Informations- und Kommunikationskonzept war Bestandteil des Vertrages mit der Programmleitung. Indiskretionen sowie die Initiative «Ja zur Komplementärmedizin», bei der einige Projektmitglieder Mitinitianten waren, führten ab Herbst 2004 dazu, dass der Projektausschuss aufgelöst und eine weitgehende Geheimhaltung der Ergebnisse bis zur Beschlussfassung des Departementvorstehers verfügt wurde.

Dieser Informationsstopp führte nach Ansicht der EFK dazu, dass Gerüchte und Spekulationen vor allem in Kreisen der Komplementärmedizin zunahmen. Es ist anzunehmen, dass bei einer Fortsetzung der bisherigen offenen Informationspolitik ­ dies betrifft auch den Schlussbericht ­ die aufkommenden «Verschwörungstheorien» hätten vermieden werden können. Der Schlussbericht wurde schliesslich von einem Bewertungsausschuss kurzfristig abgefasst mit dem Ziel, der Leistungskommission eine neutrale Entscheidungsgrundlage vorzulegen.

Zusammenfassend kam die EFK zum Schluss, dass der Evaluationsauftrag mehrheitlich erfüllt worden war. Die Organisation des Projektes und die Programmleitung waren insgesamt zweckmässig. Die finanziellen Mittel wurden mit der nötigen Sorgfalt eingesetzt. Während zu Beginn des Programms ein eher Alternativmedizin freundliches Klima herrschte, standen Ende 2005 infolge der ständig steigenden Gesundheitskosten ökonomische Überlegungen im Vordergrund. Vor Abschluss der Studie wurden von Entscheidungsträgern einige öffentliche Äusserungen gemacht, die zu Misstrauen gegenüber dem amtlichen Zulassungsprozess führten. Ob die erarbeiteten Daten ausreichend waren, die Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit von mindestens drei der fünf Komplementärmedizinmethoden zu bestätigen, war nicht Gegenstand der Abklärungen der EFK.

2.2

Öffentlicher Verkehr und Nationalstrassen

Die EFK prüfte die Aufsicht und Kontrolle für den Anschluss der Ost- und Westschweiz an das europäische Eisenbahn-Hochleistungsnetz und die Bundesbeiträge an Sachinvestitionen für den kombinierten Verkehr am Beispiel des Terminals Gallarate in Italien. Gleichzeitig prüfte sie im Rahmen von Nachprüfungen, ob die Empfehlungen zum Rollmaterial der ersten Etappe von Bahn 2000 umgesetzt wurden. Bei den SBB analysierte sie die unternehmensinternen Leistungsverrechnungen. Am Beispiel der Wildtierpassagen untersuchte die EFK die Normen und Standards im Nationalstrassenbau.

Aus dem Fonds für Eisenbahngrossprojekte wurde ein Verpflichtungskredit von 1.1 Milliarden Franken für das Eisenbahn-Hochleistungsnetz (HGV-Anschluss) bewilligt. Die EFK stellte fest, dass es sich bei den bisherigen Zahlungen im Gesamtbetrag von 12 Millionen Franken (Stand 30.06.2006) zum grossen Teil um «à-fonds-perdu-Beiträge» handelte, die an Projektstudien in Frankreich bezahlt und dem Teilkredit «Projektaufsicht» belastet wurden. Die restlichen Kosten betrafen nebst Projektstudien auf schweizerischen Linien auch Vorprojekte, die teilweise nicht wie vorgesehen den einzelnen Objekten zugewiesen wurden. Insgesamt stimmt jedoch die Kostenkontrolle mit den vorhandenen Belegen überein. Die Zahlungslisten werden übersichtlich und sorgfältig geführt. Die EFK hat dem Bundesamt für Verkehr empfohlen, die Kostenkontrolle auf die Vorgaben des Bundesbeschlusses auszurichten. Sie stellte zudem fest, dass ein vollständiges Aufsichtskonzept fehlt und hat empfohlen, ein solches umgehend in Kraft zu setzen.

2848

Die Bundesbeiträge an Sachinvestitionen für den kombinierten Verkehr bei der Termi SA Chiasso als Beitragsempfängerin und beim Bundesamt für Verkehr für den Bau der Terminalanlage in Gallarate, Italien, betrugen 73 Millionen Franken.

Die EFK hat vor Ort festgestellt, dass die Termi SA das Projekt weitgehend umgesetzt hat und die im Herbst 2005 in Betrieb genommene Einrichtung funktionstüchtig ist. Weil eine entsprechende Meldung der Beitragsempfängerin aber noch aussteht, konnte nicht beurteilt werden, ob die im ersten Betriebsjahr vorgesehene Umlademenge erreicht wurde. Der Vergleich der ursprünglichen Gesuchsakten mit der realisierten Anlage zeigte, dass die Termi SA während der Ausführung wesentliche Projektänderungen vorgenommen hatte. Diese wurden aber dem Bundesamt entgegen der Zusicherungsverfügung nicht angemeldet und dokumentiert. Zusätzlich stellte die Termi SA kurz vor dem Verfall der Verfügung ein Gesuch für eine Fristerstreckung bis Ende 2009, weil bestimmte Leistungen nicht im vorgegebenen Zeitrahmen realisiert werden konnten. Weitere Projektergänzungen meldete sie anlässlich des Besuchs der EFK und des Bundesamtes für Verkehr in Gallarate an, obwohl die Zusicherung inzwischen verfallen war und der noch vorhandene Restkredit von 8,5 Millionen Euro nicht ausreichen dürfte, diese zu finanzieren. Das geprüfte Objekt enthält ferner Leistungen, die sich mit Positionen überschneiden, für die bereits mit zwei anderen Verfügungen Beiträge von 15,9 Millionen Franken und 17,3 Milliarden Lira zugesichert wurden. Eine Schlussabrechnung liegt bisher für keines der Geschäfte vor. Die im Vordergrund stehende Frage: «Wurde die Terminal-Anlage Gallarate als Erweiterung von Busto Arsizio durch die Termi SA verfügungskonform erstellt und wurde damit das formulierte Leistungsziel erreicht?» musste die EFK deshalb mit Nein beantworten. Die EFK hat dem Bundesamt für Verkehr empfohlen, von der Termi SA die notwendigen Belege einzufordern, damit der Sachverhalt schlüssig beurteilt werden kann. Das Bundesamt für Verkehr hat für die Umsetzung der Empfehlung einen Projektplan erstellt und will bis Ende April 2008 Bericht erstatten.

Die EFK überprüfte bei den Schweizerischen Bundesbahnen die Leistungsverrechnungen der Infrastruktur. Im Rahmen der Unternehmungs- und Bahnreform wurden die Schweizerischen
Bundesbahnen in ergebnisverantwortliche Divisionen sowie in die SBB Cargo AG aufgeteilt. Dadurch ergeben sich zwischen den Beteiligten vielschichtige Geschäftsbeziehungen, deren Leistungen untereinander verrechnet werden. 2006 betrug der Umsatz der Division Infrastruktur an andere Unternehmenseinheiten 1,1 Milliarden Franken. In die umgekehrte Richtung flossen rund 700 Millionen Franken. Die Verrechnungspreise sind in Anbetracht des finanziellen Volumens ein kritischer Faktor, da der Bund aufgrund des Eisenbahngesetzes sowie der Leistungsvereinbarung die geplanten ungedeckten Kosten der Division Infrastruktur ausgleicht; 2006 waren es 356 Millionen Franken. Die EFK prüfte, ob die Leistungsverrechnungen von und zur Division Infrastruktur betriebswirtschaftlich objektiv, transparent und nach marktwirtschaftlichen Grundsätzen erfolgen. Von besonderem Interesse waren die Geschäftstransaktionen mit SBB Cargo AG. Die EFK konnte feststellen, dass die Grundlage für die internen Verrechnungen genügt.

Die Infrastrukturleistungen werden den internen und externen Eisenbahn-Verkehrsunternehmungen zu gleichen Preise verrechnet. Normgrenzkosten und Knappheitspreise konnten für wesentliche Leistungen jedoch nicht nachgewiesen werden. Für diese ist nicht gewährleistet, dass die Preisfestlegung nach den gesetzlichen Vorgaben erfolgt. Von den Produktivitätsfortschritten der Division Infrastruktur profitieren bis heute vorwiegend die Verkehrsunternehmungen. Erst im Mai 2007 wurde

2849

eine Vereinbarung über die Verwendung der Effizienzgewinne mit dem Bundesamt für Verkehr getroffen.

Die bezogenen Leistungen der Division Infrastruktur entsprechen den getroffenen Abmachungen. Die Vorgaben der Leistungsvereinbarung wurden indessen nicht immer genügend eingehalten. Zudem war die Preisbildung in verschiedenen Fällen nicht transparent und nachvollziehbar. In der Verrechnung der Leistungen für die Lärmsanierung von Güterwagen, welche in den Werkstätten der SBB Cargo AG durchgeführt wurden, sind auch Zuschläge für Risiken und Garantieleistungen enthalten. Solche Zuschläge sind in der Konzernrichtlinie für Leistungsvereinbarung nicht vorgesehen, wodurch dem Bund ungerechtfertigte Kosten entstanden sind.

Die SBB haben die Umsetzung der Empfehlungen terminiert und verantwortliche Personen bestimmt. Das Bundesamt für Verkehr wird im Rahmen des Controllings der Leistungsvereinbarung zwischen Bund und SBB künftig sofort intervenieren, falls sich Hinweise ergeben sollten, dass Leistungen nicht auf der Basis der IstMengen abgerechnet werden. Soweit es um die Normgrenzkosten geht, welche den Mindestpreis bestimmen, ist das Bundesamt bereit, gemeinsam mit den SBB die Kalkulationsgrundlagen für die im Bericht kritisierte Preisbildung wichtiger Trassenpreiselemente zu überprüfen.

Die EFK untersuchte die Normen und Standards im Nationalstrassenbau und hat empfohlen, die Umweltnormen und Umweltstandards zu vereinheitlichen, für die Benutzer zu inventarisieren und deren Verbindlichkeit zu definieren. Sie beschränkte sich bei ihrer Analyse auf die Wildtierpassagen, einen nach ihrer Auffassung beispielhaften Bereich. Nebst der Analyse von Dokumenten und ausführlichen Interviews untersuchte sie 14 Bauwerke. Vervollständigt wurde die Evaluation durch einen Vergleich mit Österreich und Frankreich. Die EFK stellte fest, dass es für die Projektleiter nicht einfach war, sich in den vielfältigen Richtlinien, Normen und Standards zurechtzufinden. Auch war nicht genau erkennbar, welche Vorschriften verbindlich sind und bei welchen es sich bloss um Empfehlungen handelt. Die Richtlinie des UVEK für Wildtierpassagen aus dem Jahre 2001 brachte eindeutig Fortschritte. Sie wirkt sich positiv auf laufende Projekte aus. So wurden einige Bauvorhaben redimensioniert. Die Breite der Wildtierüberführungen erreicht
höchstens noch 50 Meter und seit 2001 hat es keine Konflikte über Breite und Standort mehr gegeben.

Da kein vollständiges Inventar über die bisher errichteten Wildtierpassagen vorhanden ist, besteht das Risiko, dass die Bauwerke nicht unterhalten werden. Nicht unterhaltene Passagen werden häufig weniger genutzt und erreichen dann ihr Ziel nicht. In Österreich ist das Monitoring des Zustandes der Wildtierpassagen in die periodische Kontrolle der Kunstbauten integriert. Mängel stellte die EFK auch bei den Leitstrukturen fest, welche die Zugänglichkeit einer Passage für die Tiere erleichtern. Probleme ergeben sich, weil sich die Passagen häufig ausserhalb des Nationalstrassenperimeters auf privatem Grund befinden. Die EFK ist der Ansicht, dass ­ wo dies noch nicht geschehen ist ­ die Wildtierkorridore in die Raumplanung zu integrieren sind.

Die EFK ist der Auffassung, dass die Veränderungen mit dem neuen Finanzausgleich eine einmalige Chance zur Verbesserung der Abläufe und zur Klärung der Kompetenzen bieten. Sie machte verschiedene Empfehlungen, unter anderem für die Vereinheitlichung der Umweltstandards, die Schaffung eines vollständigen Inventars der geltenden Normen und Standards, die Klärung der Verbindlichkeit. Diese Emp2850

fehlungen haben auch für andere Umweltbereiche ihre Gültigkeit. Ferner sollte geprüft werden, inwiefern die Richtlinie des UVEK über die Wildtierpassagen als Muster im Hinblick auf die Aus- oder Überarbeitung anderer Standards dienen könnte.

Der vollständige Bericht ist unter www.efk.admin.ch abrufbar.

2.3

Landesverteidigung

Im Auftrag der Konferenz der Präsidien der Aufsichtskommissionen evaluierte die EFK die Wirtschaftlichkeit von Kompensationsgeschäften der Armee. Wenn die Schweizer Armee Rüstungsgüter im Ausland beschafft, wird der ausländische Hersteller in der Regel verpflichtet, die Vertragssumme vollständig durch direkte und indirekte Beteiligungen der schweizerischen Industrie auszugleichen (Kompensationsgeschäfte). Werden schweizerische Unternehmen direkt an der Produktion des Rüstungsgutes beteiligt, spricht man von direkter Beteiligung. Bei der indirekten Beteiligung muss der ausländische Hersteller der Schweizer Industrie Aufträge aus seinem Einflussbereich erteilen oder ihr Zugang zu solchen Aufträgen verschaffen.

Die EFK prüfte die Nachhaltigkeit dieser Kompensationsgeschäfte und wie die Schweizer Industrie davon profitiert. Gegenstand der Evaluation waren 28 Rüstungsbeschaffungsprojekte der Schweiz in den Jahren 1995 bis 2005. Etwa Tausend Schweizer Firmen beteiligten sich mit 4,3 Milliarden Franken oder einem Jahresdurchschnitt von rund 400 Millionen Franken. Die EFK prüfte, ob die Industriebeteiligungspolitik auf konsistenten Grundsätzen und Richtlinien beruht, welche Branchen und Unternehmen der Schweiz davon profitieren, wie die Kompensationsgeschäfte auf die beteiligten Unternehmen wirken und ob diese Wirkungen nachhaltig auf die Arbeitsplätze sind, ob zusätzliches Auftrags- und Exportvolumen generiert und der Zugang zu ausländischen Märkten erleichtert wurde und ob Wissen erhalten beziehungsweise zusätzliches Know-how erworben werden konnte. Die EFK befragte mittels einer repräsentativen Stichprobe rund 80 Schweizer Unternehmen und Beteiligte. Der Bericht wird zurzeit in der Sicherheitspolitischen Kommission des Nationalrates behandelt.

Die EFK prüfte beim Personalinformationssystem der Armee (PISA) die Umsetzung der im Jahr 2004 abgegebenen Empfehlungen. Bei der Wehrpflichtersatzabgabe wurde das automatisierte Protokollwesen verbessert. Der automatisierte Geschäftsprozess funktioniert heute für die kantonalen Wehrpflichtersatzverwaltungen zufriedenstellend. Die personellen Ressourcen für die Behebung von Mängeln nach der Einführung des neuen PISA im Jahr 2003 konnten zwar verstärkt werden, die Situation bleibt indessen angespannt. Es besteht nach wie vor eine grosse Abhängigkeit zu externen
Spezialisten. PISA ist heute konsolidiert und dokumentiert. Die Verfügbarkeit und Verlässlichkeit des Systems ist gewährleistet. Die Benutzerzufriedenheit und Kundenakzeptanz ist positiv. Da die Diensttage überwiegend immer noch aus manuell ausgefüllten Formularen optisch eingelesen werden, unterstützt die EFK die beabsichtigte elektronische Erfassung der Daten bereits bei Abschluss der Dienstleistungen und hat empfohlen, gezielte Plausibilitäten als interne Kontrollmassnahmen einzurichten. In der mehrjährigen Planung der Gruppe Verteidigung ist auch ein Plattformwechsel des PISA von PeopleSoft zu SAP vorgesehen und für 2009 ist ein Kredit von 50 Millionen Franken eingeplant. PISA wurde erst im Jahr 2003 für über 80 Millionen Franken eingeführt, funktioniert zur Zufriedenheit der Anwender und 2851

wird durch den Software-Lieferanten PeopleSoft noch mindestens bis 2011 unterstützt. Die EFK hat die Frage nach dem Mehrwert aufgeworfen, der die hohen Umstellungskosten des erneuten Wechsels rechtfertigt.

2.4

Bildung und Forschung

Die Schweizer Häuser entstanden auf Initiative des EDI und sind ein Instrument der internationalen Forschungszusammenarbeit. Mit ihren Aktivitäten leisten sie einen Beitrag zur Stärkung der Präsenz und Sichtbarkeit der schweizerischen Wissenschaft und Technologie vor Ort und fördern den wissenschaftlichen Austausch und den Technologietransfer zwischen Wissenschaft und Praxis. Zurzeit bestehen vier Häuser: in Boston, San Francisco, Singapur und Shanghai. Geplant sind weitere Standorte in Bangalore, Moskau und Kapstadt. Für das Jahr 2008 sind Aufwendungen im Betrag von 3,7 Millionen Franken budgetiert. Der Aufbau erfolgt im gegenseitigen Einvernehmen zwischen EDI, EDA und EVD. Die administrativen Fragen sind in einer von EDA und EDI unterzeichneten Vereinbarung geregelt. Die Prüfung des Schweizer Hauses in Singapur führte zu ähnlichen Ergebnissen wie die von Boston und San Francisco im Jahr 2006. Das Fehlen von Bilanz, Betriebsrechnung und Journal sowie die unvollständige Erfassung der Buchungsvorgänge verunmöglichten eine transparente Darstellung von Vermögen und Rechnungsergebnis. Die EFK musste während der Prüfung vor Ort die Konten abstimmen und die Inventare erstellen. Sie hat empfohlen, die administrativen Prozesse zu vereinfachen und den Schweizer Häusern die Ergebnisverantwortung zu übertragen. Für die Repräsentationsspesen sind Weisungen erforderlich, die für alle Schweizer Häuser gelten. Das EDI leitete in der Zwischenzeit die notwendigen Massnahmen ein.

Die EFK übt im ETH-Bereich das Mandat als Revisionsstelle aus. Ziffer 3.3.1 gibt Auskunft über die Ergebnisse der Abschlussprüfung.

2.5

Landwirtschaft

Die EFK prüfte beim Bundesamt für Landwirtschaft die Subventionen an die Tierzuchtorganisationen. Im Mittelpunkt der Prüfung standen die Fragen der wirtschaftlichen Verwendung der Bundesbeiträge durch die Zuchtorganisationen im Viehzuchtbereich, der effizienten Aufgabenerfüllung durch diese Organisationen sowie die Prozesse der Beitragsgesuche, Bewilligungen und Zahlungen. Die EFK konnte feststellen, dass die finanziellen Mittel durch das Bundesamt in hohem Masse zweckdienlich und zielgerichtet eingesetzt wurden und die wesentlichen Fördermittelempfänger ein hohes Kostenbewusstsein zeigten. Sie ortete Verbesserungspotenzial bei den kleinen Zuchtorganisationen, die weder über die erforderliche Eigenständigkeit, noch die wirtschaftliche Bedeutung in ihrer züchterischen Tätigkeit verfügen. So wird auch die Hobbyzucht durch staatliche Mittel gefördert. Die EFK musste feststellen, dass die Entschädigungen auch Anreize zur Mengenausweitung enthalten ohne Hinweise auf eine damit verbundene Qualitätsverbesserung, die Kontrolldichte der Zuchtorganisationen durch das Bundesamt nicht ausreichend war und über die Prüfungen keine Berichte erstellt wurden. Insbesondere sind die Beitragskriterien und -modalitäten in der Pferdezucht zu prüfen und gegebenenfalls anzupassen. Die EFK hat dem Bundesamt unter anderem empfohlen, die Beitrags2852

berechtigungen zu überprüfen. Dieses war mit den Feststellungen und den Empfehlungen einverstanden und wird die Mängel im Rahmen der Überarbeitung der Tierzuchtverordnung beheben. Insbesondere sollen die Anerkennungsbedingungen und die Subventionswürdigkeit überprüft und präzisiert werden. Das Finanzinspektorat wird das Prüfverfahren anpassen und ein Prüfkonzept erstellen.

2.6

Beziehungen zum Ausland

Bei den Politischen Abteilungen «Europa, Europarat und OSZE», «Amerika», «Asien/Ozeanien» und «Afrika/Naher Osten» des EDA prüfte die EFK die Organisation, das IKS, die Bewirtschaftung der Kredite, Ausgaben und Subventionen. Das Resultat war insgesamt gut. Die EFK konnte sich überzeugen, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die ihnen anvertrauten Aufgaben sorgfältig erledigen. Die Prüfung gab mit zwei Ausnahmen zu keinen besonderen Bemerkungen Anlass. Die EFK ist der Ansicht, dass das EDA für die Mission in Korea auch die Kreditkontrolle, welche heute im VBS wahrgenommen wird, übernehmen sollte. Andernfalls sollte der entsprechende Kredit dem VBS übertragen werden. Vor der Zahlungsanweisung sollten materielle Kontrollen der Rechnungen der OSZE und des Europarates vorgenommen werden. Zudem sollten die Beiträge an den Europarat reglementskonform und nicht vorzeitig überwiesen werden. Das EDA hat die Empfehlungen angenommen und die erforderlichen Massnahmen ergriffen.

Die EFK prüfte bei der Direktion für Ressourcen und Aussennetz des EDA die Koordination des Immobilienmanagements für die diplomatischen und konsularischen Vertretungen der Schweiz im Ausland und die Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL). Die Prüfung umfasste das Verfahren zur Ermittlung des Raumbedarfs, die Regeln der Kommunikation und Zusammenarbeit, die Entscheidkompetenzen sowie das IKS. Die EFK konnte feststellen, dass das EDA über eine Aussennetz-Standortstrategie mit einer Mehrjahresplanung bezüglich Eröffnungen und Schliessungen von Schweizer Vertretungen im Ausland verfügt.

Gemäss EDA und BBL funktioniere ihre Kommunikation und Zusammenarbeit einwandfrei. In der Praxis übernehmen die Schweizer Vertretungen in bestimmten Bereichen Aufgaben des BBL, was nicht der Verordnung über das Immobilienmanagement und die Logistik des Bundes entspricht und in der gemeinsamen Vereinbarung zwischen EDA und BBL nicht explizit vorgesehen ist. Die EFK stellte zudem fest, dass die Schweizer Vertretungen bei Bau-, Ausbau- oder Renovationsarbeiten Aufsichtsaufgaben des BBL übernehmen, da die Projektleiter des BBL nicht ständig vor Ort sein können. Das führte gelegentlich zu Problemen, weil die Vertretungen einerseits nicht über die dazu notwendigen Ressourcen und Kompetenzen verfügen und andererseits in Einzelfällen
Entscheide ohne das formelle Einverständnis des BBL treffen.

Die Prüfung bei der Schweizer Botschaft in Washington umfasste die finanzielle Führung der grössten Schweizer Vertretung im Ausland und den Bauablauf der neuen Residenz. 59 Personen arbeiteten im Mai 2006 in dieser Botschaft, 40 davon für das EDA und 19 für andere Departemente oder die Bretton Woods-Institutionen.

Die EFK musste feststellen, dass innerhalb der gleichen Vertretung Anstellungsbedingungen bestehen, welche sich teilweise deutlich voneinander unterscheiden.

Die Botschaft verwaltet jährliche Kredite im Umfange von 20 Millionen Franken.

Die Prüfung der finanziellen Führung ergab insgesamt gute Ergebnisse. Nur die 2853

Ausgaben für Public-Relation gaben Anlass zu kritischen Bemerkungen. Gestützt auf die Feststellungen der EFK haben das EDA und die Botschaft in der Zwischenzeit bereits bestimmte Vorgehensweisen geändert. Das Personalmanagement von Schweizer Angestellten bei Bretton Woods-Institutionen wurde neu geregelt.

Für den Neubau der Residenz wurde mit dem Bundesbeschluss vom 17. Dezember 2003 ein Kredit von 17,7 Millionen Franken bewilligt. Die Prüfung zeigte verschiedene Schwachstellen. So wurden einzelne Verpflichtungen bereits vor der Kreditgenehmigung eingegangen und Leistungsvereinbarungen vor Planungsbeginn unterschrieben. Verpflichtungen für zusätzliche Arbeiten oder Projektänderungen wurden ohne einen Nachtrag zum Grundvertrag eingegangen. Ein Abgleich zwischen Zahlungen, Verpflichtungen und Kostenvoranschlag fehlte. Die mutmasslichen Endkosten wurden auf 19 Millionen Franken geschätzt. Zusammen mit dem Planungskredit von 3,1 Millionen Franken ergibt sich damit ein Gesamtbetrag von 22,1 Millionen Franken. Das Fehlen einer Bauleitung auf der Baustelle und die daraus resultierenden allfälligen Mängel dürften zusätzliche Kosten verursachen, die im obgenannten Betrag nicht inbegriffen sind. Das BBL wurde aufgefordert, inskünftig eine Bauherrenvertretung und eine Bauleitung vor Ort zu stellen, die dem Umfang und der Situation des Projekts angemessen ist.

Die EFK prüfte die Abrechnung des Schweizer Beitrags zur Weltausstellung 2005 in Aichi, Japan, von Präsenz Schweiz. Nach den Kostenüberschreitungen bei der Weltausstellung in Hannover hatte sie verschiedene Empfehlungen formuliert, die von Präsenz Schweiz aufgenommen und umgesetzt wurden. Die Gesamtausgaben für den Schweizer Pavillon beliefen sich auf 15 Millionen Franken und entsprachen dem seinerzeit bewilligten Verpflichtungskredit. Die EFK konnte feststellen, dass die Projektabrechnung im Wesentlichen korrekt erstellt wurde. Sie empfahl, bei künftigen Projekten ein Vertragscontrolling einzuführen. Im Projektbudget und in der Projektabrechnung sind die Grundsätze von Bruttodarstellung und Vollständigkeit des Finanzhaushaltgesetzes einzuhalten. Präsenz Schweiz hat die Empfehlungen der EFK positiv aufgenommen.

Bei der Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (DEZA) führte die EFK verschiedene Prüfungen durch. Bei der Sektion Westafrika prüfte
sie die Finanzen und die Buchhaltung, das Controlling der Projekte sowie die Aufsicht über die Kooperationsbüros. Die EFK hat empfohlen, für die laufenden Projekte ein strenges und systematisches Controlling einzuführen, damit die Nachweisbarkeit der durch die Zentrale durchgeführten Projektkontrollen sichergestellt ist. Vorschüsse für laufende Projekte sind erst freizugeben, wenn der Vertragspartner alle Verpflichtungen erfüllt hat. Die Führungsvorschriften der Kooperationsbüros sind in den internen Handbüchern und der Ausbildung der Finanzverantwortlichen zu vereinheitlichen.

Externe Prüfungen der Buchhaltung und des IKS der Kooperationsbüros sollten besser ausgewertet werden. Die DEZA hat entsprechende Massnahmen eingeleitet.

Die Prüfung von Organisation und Rechnung des Kooperationsbüros N'Djamena in Tschad zeigte grosse Lücken im Bereich Finanzen und Personal auf. Eine Vielzahl von Bankkonten erschwerte die Prüfung der Bewegungen und ermöglichte einem skrupellosen Mitarbeiter, strafbare Handlungen zu begehen. Die EFK stellte bei zwei grossen Projekten Schwächen in der Ausgabenkontrolle fest. Das längere Fehlen eines Finanzchefs wirkte sich negativ auf die Kontrolle der administrativen Geschäfte aus. Den Bestand an lokalem Personal beurteilte die EFK als zu hoch. Die Löhne waren unter den höchsten im Vergleich zu den in N'Djamena tätigen inter-

2854

nationalen Organisationen. Einige Empfehlungen wurden bereits umgesetzt, andere werden gegenwärtig noch implementiert.

Die EFK führte eine Revision der Ordnungsmässigkeit und Rechtmässigkeit der Zahlungen an Internationale Finanzierungsinstitutionen (IFI) sowie der Dossierführung bei der DEZA durch. Die 2005 und 2006 zur Wiederauffüllung der Finanzmittel der Internationalen Entwicklungsagentur vorgenommenen Zahlungen stimmten mit den vereinbarten Zahlungsplänen überein und entsprachen den Grundsätzen der Ordnungsmässigkeit und der Rechtmässigkeit. Die EFK konnte eine effiziente interne Kontrolle feststellen. Die Werthaltigkeit der Beteiligungen für die regionalen Entwicklungsbanken in der Staatsrechnung warf gewisse Fragen auf. Einerseits stimmten die bisher in der Staatsrechnung verbuchten Beträge nicht mit den effektiven Zahlungen überein, andererseits scheinen die Währungsdifferenzen der vor Jahrzehnten erworbenen Beteiligungen in der Bilanz nicht berücksichtigt worden zu sein. Die Prüfungen zeigten weiter, dass die Beteiligungswerte nicht ausreichend durch Vermögensauszüge der regionalen Entwicklungsbanken bestätigt wurden. Die EFK hat empfohlen, das IKS mit Aufsichtsgrundsätzen zu ergänzen und die Zusammenarbeit mit der Eidg. Finanzverwaltung und dem SECO punktuell zu verbessern. Das DEZA hat die notwendigen Massnahmen ergriffen.

2.7

Wirtschaft und Umwelt

Beim Bundesamt für Privatversicherungen (BPV) prüfte die EFK die Umsetzung der Empfehlungen der letzten Prüfung, das IKS, die Buchführung und die Risiken im Informatikbereich. Zudem wurde der Stand der Vorbereitung zur Umsetzung der Eidg. Finanzmarktaufsicht (FINMA) analysiert. Das Ergebnis der Prüfung war insgesamt gut, die Vorarbeiten für die FINMA sind auf gutem Wege.

Beim Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) führte die EFK eine Revision bei Location Switzerland durch. Diese Organisation hat zur Aufgabe, den Wirtschaftsstandort Schweiz zu fördern. Zu Bemerkungen Anlass gaben die Vorauszahlungen an Aussenstellen, die SAP-Anwendungen für das projektbezogene Controlling, die Ausgabennachweise der Aussenstellen und die Beachtung des Jährlichkeitsprinzips.

Nicht vertraglich vereinbarte Bonuszahlungen zu Gunsten der Aussenstellen sind zu unterlassen. Sollten künftig leistungsabhängige Entschädigungskomponenten vereinbart werden, haben diese auf klar definierten Leistungskriterien zu basieren. Das SECO nahm vom Prüfungsergebnis zustimmend Kenntnis.

Die EFK prüfte die Umsetzung der Empfehlungen des Evaluationsberichts zur Exportförderung von 2005, der im Auftrag des Bundesrats erstellt wurde. Sie konnte feststellen, dass mit der Botschaft über die Finanzierung der Exportförderung für die Jahre 2008 bis 2011 die meisten Empfehlungen umgesetzt werden sollen. Seit 2005 wurden sowohl Strategie und Aktivitäten der Schweizerischen Zentrale für Handelsförderung (Osec) als auch die Zusammenarbeit mit den einzelnen Partnern grundlegend überarbeitet. Das Subsidiaritätsprinzip soll eingehalten werden. Zwar wurde die Empfehlung, die Unterstellungsverhältnisse der Swiss Business Hubs zu vereinfachen und die Führung der Osec zu übertragen, nur teilweise befolgt; die verschiedenen Partner haben aber neu vereinbart, dass die Osec ein grösseres Einsichtsrecht bei der Führung dieser Hubs und der Auswahl des Personals haben soll. Der Wille, die Zahl der Akteure zu reduzieren und Synergien freizusetzen, zeigt sich in der für Januar 2008 vorgesehenen Zusammenführung der Exportförderung (Osec), der 2855

Investitionsförderung in den Entwicklungsländern (Sofi), der Importförderung aus Entwicklungsländern (Sippo) und der Förderung des Wirtschaftsstandorts Schweiz (Location Switzerland).

Flüchtige organische Verbindungen (VOC) werden als Lösungsmittel in zahlreichen Produkten und Verarbeitungsprozessen verwendet. Die VOC-Emissionen sind zusammen mit den Stickstoffoxiden verantwortlich für den Sommersmog. Um diese schädlichen Emissionen zu reduzieren, setzt der Bundesrat verschiedene Instrumente ein. So wurde im Jahr 2000 eine Lenkungsabgabe auf VOC in Kraft gesetzt. Die Luftqualität konnte in den letzten Jahren erhöht werden. Allerdings müssen während den Sommermonaten regelmässig Überschreitungen der zulässigen Ozonwerte festgestellt werden. Die Eidg. Finanzkontrolle (EFK) prüfte die Wirkung der Lenkungsabgabe, die Kosten für Verwaltung und Wirtschaft sowie die Risiken bei der Erhebung und Rückerstattung. Im Jahr 2006 konnten über die Krankenkassenprämien 127 Millionen Franken zurückerstattet werden. Die EFK konnte feststellen, dass die VOC-Emissionen von 1990 bis 2004 von 294 000 Tonnen auf 102 300 Tonnen dank verschiedenen Vorschriften und Lenkungsabgaben reduziert werden konnten.

Die von der VOC-Lenkungsabgabe betroffenen Unternehmen investierten in neue Anlagen, änderten ihre Produktionsprozesse und setzten neue Produkte ein. Die EFK stellte fest, dass je teurer ein Produkt ist umso geringer der Lenkungseffekt ausfällt.

Die Wirkung ist bei Grossverbrauchern grösser als bei Kleinverbrauchern. Der Anreiz auf Produkte auf Wasserbasis umzustellen ist geringer bei Betrieben, welche Filteranlagen eingerichtet haben. Der Effekt der Lenkungsabgabe ist für die Kantone eine willkommene Unterstützung für die Umsetzung der Luftreinhalteverordnung.

Schliesslich löste die Abgabe Innovationsimpulse für alternative Produkte und Produktionsverfahren aus. Diesen positiven Effekten in der Vergangenheit steht heute ein abnehmender Grenznutzen bei relativ hohen Kosten für Verwaltung und Wirtschaft gegenüber. Die Kosten belaufen sich auf etwa 12 Prozent des Abgabeertrages von 127 Millionen Franken. Dreiviertel entfallen auf die Wirtschaft und ein Viertel auf die Verwaltung. Beim Vollzug der Lenkungsabgabe führen die Zollbehörden Kontrollen an der Grenze und in den Unternehmen durch. Bei den Kontrollen in den
Unternehmen ist die Zusammenarbeit mit den Kantonen verbesserungsfähig.

Angesichts der noch erforderlichen Anstrengungen, um die Ziele der Luftreinhaltung zu erreichen ­ 81 000 Tonnen im Jahr 2010 ­ hat die EFK dem Bundesamt für Umwelt empfohlen, Wirkung, Kosten und Machbarkeit von Alternativen zu prüfen und ein Massnahmenpaket zu unterbreiten, um die Emissionsziele erreichen zu können. Auch ist sie der Überzeugung, dass der Vollzug der Luftreinhalteverordnung in den Kantonen besser überwacht werden sollte und die Qualität der Emissionsmessungen zu erhöhen ist. Da die Prüfung und die Vorbereitung dieser Massnahmen zusätzliche Ressourcen erfordern, soll das BAFU prüfen, ob vorübergehend dafür ein Teil des Ertrages eingesetzt werden kann. Schliesslich hat die EFK angeregt, bei der nächsten Revision des Umweltschutzgesetzes die Kompetenzen klarer zu regeln und dem Bundesrat zu ermöglichen, bei geringer Wirkung die Lenkungsabgabe zu suspendieren.

Die EFK überprüfte im Rahmen eines internationalen Projektes die Unterstützungsleistungen der Schweiz an den Chernobyl Shelter Fund (CSF), der von der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBRD) wird. Beim CSF handelt es sich um den Bau einer Schutzhülle über den bestehenden Sarkophag des Unglück2856

reaktors in Chernobyl. Das Audit fand im SECO und in der Ukraine statt. Im Speziellen wurde das Monitoring der Fondsverwaltung durch die Bank, die Geberländer und die Interessenvertretung der Schweiz in der Geberversammlung ausgewertet.

Die Schweiz setzte sich für eine transparente und effiziente Umsetzung der Vorhaben ein und pochte auf ein sorgfältiges Projektmonitoring. Die EFK stellte keine Inkorrektheiten oder Mängel in der Leistung der Beiträge an den CSF oder in der Betreuung des Fonds durch das SECO fest. Bis heute hat die Schweiz im Rahmen der Osthilfekredite insgesamt 40 Millionen Franken in internationale Projekte der nuklearen Sicherheit investiert, davon rund 15 Millionen Franken in den CSF. Heute wird für den Bau der Schutzhülle mit Gesamtkosten von rund einer Milliarde Euros gerechnet. Der Stand des Projekts ist sieben Jahre hinter dem ursprünglichen Terminplan. Die Projektverwaltung wickelt sich in einem schwierigen organisatorischen Umfeld ab und spielt sich zwischen der Bank, der internationalen Project Management Unit, der Chernobyl Nuclear Power Plant Corporation und den unstabilen ukrainischen Behörden ab. Die Kostenüberschreitungen und Verspätungen sind auf die komplexe institutionelle Umgebung, Projektmanagementfehler, technische Unwägbarkeiten eines nie zuvor gemachten Projektes sowie politische Sensibilitäten zurückzuführen. Inzwischen sind die Vorbereitungs- und Planungsarbeiten beendet, und es laufen Verhandlungen mit einem Konsortium, um die eigentliche Schutzhülle zu bauen. Die EFK hat dem SECO empfohlen, von der EBRD eine regelmässige Berichterstattung mit aktualisierten Kostenberechnungen, einem genauen Terminplan sowie einer unabhängigen Kostenbewertung für die Konstruktionsphase der neuen Schutzhülle zu verlangen. Das SECO wird diese Empfehlungen in die Geberversammlung der EBRD einbringen.

Die EFK prüfte beim Bundesamt für Landestopografie die Koordination der Geoinformation und der geographischen Informationssysteme (KOGIS). Geoinformationen bieten der Politik und Wirtschaft einen hohen Nutzen für zum Beispiel die Raumplanung, die Verkehrspolitik und die Katastrophenvorsorge. Ziel der Prüfung war, den Realisierungsstand Ende 2006 festzustellen und Aufschluss über die Koordination, die Qualität und die Organisation dieses komplexen Projektes zu erhalten.

Mit dem
Sparprogramm 2003 wurde dem Aufbau einer Nationalen Geodaten Infrastruktur (NGDI) mit der Auflage der Kostenneutralität zugestimmt. Dies hatte zur Folge, dass die geplanten Arbeiten auf die beiden Legislaturperioden 2004 bis 2007 und 2008 bis 2011 verteilt und mit Einsparungen in anderen Bereichen finanziert werden mussten.

Das neue Geoinformationsgesetz wurde durch das Parlament verabschiedet und tritt voraussichtlich Mitte 2008 in Kraft. In der Bundesverwaltung ist KOGIS gut organisiert und koordiniert. Noch unbefriedigend ist die Koordination mit den Kantonen über die Kantonale Konferenz der Kantonalen Geodaten-Koordinationsstellen und GIS-Fachstellen in der «e-geo.ch«-Organisation auf nationaler Ebene. Diese wird als ein zu wenig effizientes Umsetzungsinstrument angesehen, weil es unterschiedliche Ansichten zwischen dem Bund und den Kantonen sowie zwischen den Kantonen über die Datenhoheit, die Datenabgabepolitik, den Benutzungsrahmen und die Tarifierung der Geodaten gibt. Die EFK ist der Meinung, dass die Bundesbehörden gestützt auf das neue Geoinformationsgesetz eine aktive Führungsrolle im Aufbau der NGDI wahrzunehmen haben und e-geo.ch an das neue Gesetz anzupassen ist.

Noch immer nicht erreicht sind die im Umsetzungskonzept postulierten Hauptziele eines «leichten und kostengünstigen Zugangs« zu allen grundlegenden Geoinformationen sowie die Gewährleistung der Grundversorgung mit Geoinformationen in 2857

enger Zusammenarbeit mit den Kantonen als hoheitliche Aufgabe des Bundes. Dies obwohl die KOGIS Gruppe inzwischen die Normierung geregelt und die NGDI Basisstruktur den Kantonen und anderen Gemeinwesen zur Verfügung gestellt hat.

Somit ist nicht sichergestellt, dass bis 2011 alle Ziele erreicht werden können.

Als zu hoch werden von den Benutzern die Tarife beurteilt. Sowohl die heterogene Tarifierung wie auch die beschränkten Verwendungen verzögern die landesweite Harmonisierung. Eine rasche Harmonisierung der Tarifierungs- und Nutzungspolitik bedingt eine bessere Kooperation zwischen Bund und Kantonen unter Einbezug der Privatwirtschaft. Sollen die Ziele auf nationaler Ebene erreicht werden, sind Zugeständnisse aller Seiten notwendig. Mit den neuen Rechtsgrundlagen bieten sich nach Ansicht der EFK für den Bund neue Möglichkeiten, um die Umsetzung der Ziele voranzutreiben. Eine rasche Harmonisierung der Geoinformationen sowie der Tarifund Nutzungspolitik ist der Schlüssel zu einem zügigen und wirtschaftlich breiten Einsatz von Geoinformationsdaten. Auf Bundesebene bestehen gute organisatorische Voraussetzungen. Das Bundesamt für Landestopografie war zwar mit den Empfehlungen der EFK einverstanden, machte jedoch geltend, dass die Umsetzung von den verfügbaren Ressourcen und vom Engagement der beteiligten Bundesämter und der Kantone abhänge.

2.8

Übrige Aufgabenbereiche

Auf Wunsch der Finanzdelegation der eidgenössischen Räte nimmt die EFK zu den periodischen Berichten der Projektorganisation «Öffentliche Hand« über die EURO 2008 Stellung. Aufgrund der Halbjahresberichte Juli bis Dezember 2006 und Januar bis Juni 2007 sowie des 3. Quartalberichtes 2007 konnte die EFK feststellen, dass die Arbeiten gemäss Plan in den verschiedenen Teilprojekten (u.a. Sicherheit, Verkehr und Infrastruktur, Standortmarketing) auf Hochtouren laufen. Auch die Vorbereitungen bei den Austragungsorten waren im Zeitplan. Die Armee wird einen wesentlichen Teil der Unterstützungsbedürfnisse der Austragungsorte abdecken können. Dabei geht es in erster Linie um Sanität, Objektschutz, Luftunterstützung, Führungsunterstützung und Logistik. Im Budget des Bundes 2007 wurden 22 Millionen Franken eingestellt. Rund die Hälfte ist für die Stadien vorgesehen. Die nicht unwesentliche politische Debatte um die Ausgaben der Austragungsorte hat sich entschärft. In den Städten Zürich, Bern und Basel wurden die Kredite bewilligt. In Genf wird der Kredit mit dem Budget 2008 beantragt.

Die EFK kontrollierte beim Straf- und Massnahmenvollzug des Bundesamtes für Justiz die Grundlagen und die Abläufe bei der Planung, Zusicherung, Abrechnung und Auszahlung von Baubeiträgen des Bundes. Die EFK konnte feststellen, dass das Bundesamt die Prozesse für die Planung, die Bedürfnisabklärung, Zusicherung und Abrechnung von Beiträgen gut dokumentiert und ein wirksames IKS aufgebaut hat.

Die Prüfung von sechs Beitragsgeschäften (3 Zusicherungen und 3 Abrechnungen) ergab, dass die Vorgaben der gesetzlichen Grundlagen, der Subventionsrichtlinien und Handbücher bei der Geschäftsabwicklung eingehalten werden. Die EFK machte Empfehlungen zum vorzeitigen Baubeginn, zur Vollständigkeit der Dossiers sowie zu Teilzahlungsgesuchen für ausgeführte Arbeiten. Das Bundesamt für Justiz will die Empfehlungen der EFK umsetzen. Bei der Verfügung von Teilzahlungen möchte es jedoch seinen Ermessenspielraum gemäss bisheriger Praxis beibehalten. Die EFK

2858

vertritt die Meinung, dass solche Teilzahlungen auf die vom Beitragsempfänger effektiv nachgewiesene Leistung zu bemessen sind.

Beim Eidg. Datenschutzbeauftragten überprüfte die EFK den Mitteleinsatz für den Datenschutz innerhalb der Bundesverwaltung. Dieser Bereich machte rund 30 Prozent des Ressourceneinsatzes des Datenschutzbeauftragten aus. Analysiert wurden die Organisation, die Schwerpunktsetzung sowie der allfällige Einbezug von Stellen der Bundesverwaltung. Ziel der Prüfung war die Beurteilung, inwieweit der Mitteleinsatz aufgrund der Schwerpunktsetzung nachvollziehbar und mit der Risikobeurteilung vereinbar ist. Die EFK konnte feststellen, dass das ständige Sekretariat zweckmässig organisiert und die behandelten Geschäftsfälle nachvollziehbar dokumentiert sind. Die EFK hat empfohlen, die Risikoüberlegungen systematisch und nachvollziehbar zu dokumentieren. Der Datenschutzbeauftragte sollte zudem in der Generalsekretärenkonferenz seine Rolle und die gesetzlichen Anforderungen an die Bundesverwaltung verdeutlichen, um die Ressourcen im Datenschutz möglichst optimal einsetzen zu können. Schliesslich erwartete die EFK, dass das im GPKBericht vom November 2003 empfohlene Ausbildungskonzept erstellt und umgesetzt wird. Der Datenschutzbeauftragte nahm die Empfehlungen der EFK positiv auf, wies jedoch darauf hin, dass die Verantwortung für den Datenschutz bei den Eigentümern der Datensammlungen liegt. Eine entscheidende Rolle bei der Umsetzung kommt somit den Stellen der Bundesverwaltung zu.

Die EFK evaluierte das Aufsichtssystem der Eidg. Alkoholverwaltung und untersuchte die Frage, nach welchen Kriterien die Kontrolle der Steuerpflichtigen durchgeführt wird. Diese Untersuchung reiht sich in die bereits erfolgten Prüfungen der Aufsichtssysteme bei der Eidg. Steuerverwaltung und bei der AHV ein. Das Aufsichtsystem der Alkoholverwaltung beinhaltet sowohl die internen Revisionstätigkeiten als auch die Kontrollen vor Ort. Die Evaluation der EFK stützte sich auf die Ergebnisse verschiedener Erhebungs- und Analysemethoden und verglich diese mit den Systemen in Deutschland und Frankreich. Heute werden jährlich über 10 000 Kontrollen bei Produzenten und beim Handel vor Ort durchgeführt, die jährlich rund eine Million Franken an Fiskalnachforderungen und Bussen auslösen. Im Vergleich zu anderen
Bundeskontrollen finden im Bereich der gebrannten Wasser häufiger Kontrollen vor Ort statt. Die EFK stellte fest, dass mit dem heutigen Auswahlverfahren zwar verschiedene Risiken abgedeckt, die Kontrollergebnisse jedoch nicht systematisch für künftige Kontrollen ausgewertet werden. Die umfangreichen Daten und Datenquellen werden nur ungenügend für eine umfassende Risikoanalyse genutzt. Die EFK ortete auch unter Berücksichtigung der in der Vergangenheit bereits vorgenommenen Vereinfachungen ein weiteres Potenzial für Einsparungen in der Aufsicht. Dieses Potenzial sollte im Rahmen einer Totalrevision des Alkoholgesetzes für ein risikoorientiertes, vereinfachtes Aufsichtssystem genutzt werden. Der Bericht ist auf der Website www.efk.admin.ch abrufbar.

Die EFK evaluierte im Auftrag der Finanzdelegation der eidgenössischen Räte die Strategie der Sapomp Wohnbau AG (Sapomp) und die Zweckmässigkeit dieses Instrumentes im Rahmen des Wohnbau- und Eigentumsförderungsgesetzes. Seit 1998 hat die Sapomp als Auffanggesellschaft zahlreiche notleidende Liegenschaften erworben. Die Sapomp will mit den Gewinnen die Grundverbilligungen bis 2010 zurückzahlen, um die Liegenschaften besser verkaufen zu können. Die von der Sapomp übernommenen Grundverbilligungen belaufen sich auf 160 Millionen Franken. Bis Ende 2006 zahlte Sapomp dem Bund einen Betrag von 87 Millionen Franken zurück. Zwischen 1999 und Mitte 2007 hat die Sapomp 81 Einfamilienhäu2859

ser und 61 Liegenschaften im Stockwerkeigentum verkauft. Nun besitzt sie noch 13 Einfamilienhäuser und 16 Liegenschaften mit 153 Mietobjekten. Gemäss Geschäftsbericht 2006 der Sapomp wurde erstmals eine grössere Zahl von Liegenschaften verkauft und es mussten keine neuen Mehrfamilienhäuser übernommen werden. Der Immobilienbestand ging leicht zurück, der Vermietungsgrad der verwalteten Wohneinheiten ist hoch und die Mietzinse wurden in Abhängigkeit der lokalen Marktverhältnisse gestaltet. Im Jahr 2006 konnte ein Einnahmenüberschuss von knapp 24 Millionen Franken ausgewiesen werden, was die Rückzahlung von Grundverbilligungen im Umfange von 23 Millionen Franken an den Bund ermöglichte. Das Anlagevermögen belief sich Ende 2006 auf 529 Millionen Franken.

Gemäss Geschäftsbericht konnte die Rückführung der Einfamilienhäuser und Eigentumswohnungen an Selbstnutzer im Sinn des Wohnbau- und Eigentumsförderungsgesetzes planmässig fortgesetzt werden. Bei den Mehrfamilienhäusern zeigte sich, dass ein optimaler Verkauf erst möglich ist, wenn auf ihnen keine Grundverbilligungsvorschüsse mehr lasten. Die Sapomp will diese Vorschüsse deshalb beschleunigt abbauen, um leichter handelbare Liegenschaften zu erhalten. Als Zeithorizont für die vollständige Entschuldung wird das Jahr 2010 ins Auge gefasst. Insgesamt hat sich die finanzielle Situation der Sapomp im Vergleich zu den Vorjahren verbessert. Die EFK konnte feststellen, dass die Sapomp als Instrument zur Verlustminimierung für den Bund im Rahmen des Leistungsauftrags und der Vereinbarungen mit der Schweizerischen Bankiervereinigung ihren Auftrag bisher korrekt erfüllt hat.

Eine endgültige Bilanz kann allerdings erst 2010 gezogen werden, wenn sämtliche Liegenschaften verkauft werden konnten.

Beim Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) prüfte die EFK die Umsetzung der Massnahmen im Bereich der Luftfahrtsicherheit. Im Mittelpunkt der Prüfung standen die Personalressourcen, die Kreditverwaltung und das Beschaffungswesen.

Gleichzeitig wurden auch die Geschäftsprozesse und das IKS analysiert. Der Bundesratsbeschluss vom 25. Februar 2004 «Massnahmen im Bereich der Luftfahrtsicherheit» ist mit Ausnahme der Gebührenerhöhung, die vom Nationalrat am 13. Dezember 2005 abgelehnt worden ist, umgesetzt worden. Damit fehlen bis zur nächsten Gebührenerhöhung jährlich Einnahmen
von rund fünf Millionen Franken.

Die Rechnungsführung erfolgte ordnungsgemäss. Verbesserungspotenzial ortete die EFK insbesondere beim IKS, im personellen Rechnungswesen und bei den Beschaffungen. Mit der Empfehlung über die freihändige Vergabe von Dienstleistungen unter dem Schwellenwert von 50 000 Franken war das BAZL mit der EFK nicht in allen Teilen einverstanden. Um den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit Rechnung zu tragen, wird das Amt für die Mitarbeitenden eine Checkliste erstellen.

Mit einem weiteren Zwischenbericht orientierte die EFK die Finanzdelegation der eidgenössischen Räte über den Stand der Kreditbeanspruchung und Abrechnung des Bundesdarlehens durch Swissair. Der Bund finanzierte gemäss Darlehensvertrag vom 5. Oktober 2001 und Ergänzungsvertrag vom 24./25. Oktober 2001 einen reduzierten Flugbetrieb durch Swissair bis zum 30. März 2002. Die Swissair verpflichtete sich, die Bundesgelder nur für die Weiterführung des Flugbetriebes und den geordneten Übergang auf eine neue nationale Airline zu verwenden sowie über das beanspruchte Bundesdarlehen abzurechnen. Im Ergänzungsvertrag wurde ausserdem vereinbart, dass der nach Abrechnung des Darlehens verbleibende Saldo «nicht Massenschuld, sondern eine normale Forderung der 3. Klasse» ist. Im Rahmen des Darlehensvertrags wurden an Swissair bis zum 30. März 2002 rund 2860

1,15 Milliarden Franken ausbezahlt. Ein Teil dieses Betrages diente Swissair als Liquiditätsreserve und musste nicht im Sinne der öffentlich-rechtlichen Darlehensverträge verwendet werden. Dieser Teil ist keine Nachlassverbindlichkeit, sondern eine nicht zu kollozierende Massenverbindlichkeit und kann vom Bund vollumfänglich zurückgefordert werden. Die vorgängige Ausscheidung der Massenverbindlichkeit setzt allerdings die Abrechnung über das Darlehensverhältnis voraus und ist ihrerseits Voraussetzung dafür, dass die im Kollokationsplan aufzuführende Nachlassverbindlichkeit zuverlässig beziffert werden kann. Eine Darlehensabrechnung liegt aber bis heute noch nicht vor. Dementsprechend konnte vorderhand die gegenüber dem Nachlass von Swissair bestehende Drittklassforderung des Bundes weder beziffert noch verbindlich kolloziert werden. Unter diesen Umständen hat der Liquidator die gesamte vom Bund angemeldete Darlehensrückforderung von 1,45 Milliarden Franken als pro memoria in den Kollokationsplan eingestellt. Im Übrigen geht der Liquidator richtigerweise davon aus, dass ­ sollte bei der Abrechnung keine Einigung erzielt werden ­ über Bestand und Höhe der Bundesforderung in einem öffentlich-rechtlichen Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht zu befinden wäre. Das Vorgehen des Liquidators ist korrekt und präjudiziert die Ansprüche des Bundes nicht. Vom 14. Februar bis 6. März 2007 lag in Sachen «Swissair in Nachlassliquidation» der Kollokationsplan auf. Die Nachlassdividende für Drittklassgläubiger wird sich voraussichtlich zwischen Null und 10,4 Prozent bewegen. Bei der Berechnung der Maximaldividende sind die pro memoria kollozierten Forderungen zu 60 Prozent berücksichtigt. Allfällige Klagen konnten bis am 6. März 2007 beim zuständigen Einzelrichter in Bülach anhängig gemacht werden. Aus Sicht des Bundes bestand jedoch kein Handlungsbedarf. Taktgeber für die Abrechnung sind der Liquidator und der Gläubigerausschuss der Swissair. Die Bereinigung der Abrechnung wurde durch den Liquidator bisher mehrmals hinausgeschoben. Sie soll nun im Jahr 2008 erfolgen.

3

Abschlussprüfungen

Die EFK übt gestützt auf verschiedene Bundesgesetze und Verordnungen das Mandat einer Revisionsstelle von Anstalten, Fonds und angeschlossenen Organisationen aus. Diese Mandate der EFK sind im öffentlichen Interesse und ermöglichen auch Synergien mit der Finanzaufsicht, erhält sie dank dieser Prüfungen doch detaillierte Kenntnisse über Organisationen, die dem Finanzkontrollgesetz unterstehen. Das wichtigste Mandat stellt die Prüfung der Staatsrechnung dar, welche mit einem Ausgabenvolumen von über 55 Milliarden Franken und einer Bilanzsumme von 170 Milliarden Franken zu einem der wichtigsten Einzelabschlüsse der Schweiz zählt.

3.1

Staatsrechnung 2006

Die Finanzrechnung des Bundes schloss 2006 mit einem Einnahmenüberschuss von 5,7 Milliarden Franken ab. Unter Berücksichtigung der nicht finanzwirksamen Aufwendungen und Erträge ergab sich noch ein Gewinn von 3,2 Milliarden Franken.

Der Bilanzfehlbetrag des Bundes verringerte sich dadurch von 94 auf 91 Milliarden Franken. Da auf den 1. Januar 2007 das Neue Rechnungsmodell des Bundes (NRM) eingeführt wird, war es die letzte Rechnung, in der keine systematischen Abgren2861

zungen im betriebswirtschaftlichen Sinne vorgenommen und Rückstellungen nur punktuell gebildet werden. Die EFK konnte feststellen, dass die Buchführung und die Jahresrechnung den gesetzlichen Vorschriften und den Bestimmungen gemäss Artikel 126 der Bundesverfassung zur Haushaltführung (Schuldenbremse) entsprechen. Die EFK hat den Finanzkommissionen der eidgenössischen Räte empfohlen, die Staatsrechnung der Schweizerischen Eidgenossenschaft für das Jahr 2006, umfassend die Finanz- und Erfolgsrechnung sowie die Bilanz per 31. Dezember 2006, zu genehmigen. Der Bestätigungsbericht der EFK zur Staatsrechnung ist auf der Website www.efk.admin.ch abrufbar.

3.2

Fonds für Eisenbahngrossprojekte

Grundlage für die Jahresrechnung 2006 des Fonds für Eisenbahngrossprojekte (FinöV-Fonds) bilden die 1998 von Volk und Ständen angenommenen Übergangsbestimmungen zur Bundesverfassung über Bau und Finanzierung von Infrastrukturen des öffentlichen Verkehrs. Danach umfassen die Eisenbahngrossprojekte die Neue Eisenbahn-Alpentransversale (NEAT), Bahn 2000, den Anschluss der Ostund Westschweiz an das europäische Eisenbahn-Hochleistungsnetz sowie die Verbesserung des Lärmschutzes entlang der Eisenbahnstrecken. Die Projekte werden finanziert durch die leistungs- und verbrauchsabhängige Schwerverkehrsabgabe, den Mineralölsteueranteil, das Mehrwertsteuerpromille und die Mittelaufnahme auf dem Kapitalmarkt. Zweck der Rechnung des rechtlich unselbständigen Fonds ist, die Finanzierung und die Mittelverwendung für die Projekte transparent aufzuzeigen.

Am 17. Juni 2005 genehmigte das Parlament die Änderung des Bundesbeschlusses über das Reglement des Fonds für die Eisenbahngrossprojekte, welche rückwirkend auf den 1. Januar 2005 in Kraft trat. Damit wurden die vom Fonds den Erstellergesellschaften gewährten voll verzinslichen, rückzahlbaren Darlehen der Jahre 1998 bis 2004 für die Basislinien in abzuschreibende Beiträge und diejenigen für die übrigen Projekte in variabel verzinsliche, bedingt rückzahlbare Darlehen umgewandelt.

Im Berichtsjahr sind beim Fonds Einnahmen von 1,3 Milliarden Franken und Ausgaben für Projekte und Zinsen von 1,8 Milliarden Franken zu verzeichnen. Der Bund hatte somit weitere Vorschusszahlungen im Umfang von insgesamt 428 Millionen Franken zu leisten. Im Einklang mit den entsprechenden Parlamentsbeschlüssen erfolgten diese Vorschusszahlungen nicht zulasten der Finanzrechnung. Sie wurden als Tresoreriedarlehen gewährt und damit im Finanzvermögen aktiviert. Die Vorschüsse an den FinöV-Fonds beliefen sich Ende 2006 auf insgesamt 6,7 Milliarden Franken und sollen dem Bund aus zweckgebundenen Abgaben zukünftiger Jahre ­ voraussichtlich ab dem Jahre 2015 ­ zurückbezahlt werden.

Die EFK hat den Finanzkommissionen der eidgenössischen Räte empfohlen, die Sonderrechnung des Fonds für Eisenbahngrossprojekte (FinöV-Fonds) zu genehmigen.

2862

3.3

Sozialwerke

Gemäss Artikel 9 der Verordnung über die Verwaltung des Ausgleichsfonds der Alters- und Hinterlassenenversicherung vom 2. Dezember 1996 überprüfte die EFK die Buchführung und die Jahresrechnung für das am 31. Dezember 2006 abgeschlossene Geschäftsjahr des Ausgleichsfonds der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV), der Invalidenversicherung (IV) und der Erwerbsersatzordnung (EO). Die Rechnungen 2006 der einzelnen Sozialwerke schlossen, in Millionen Franken, wie folgt ab:

Ertrag Aufwand +Mehrertrag/­Mehraufwand Kapital/­Verlustvortrag

AHV

IV

EO

34 389,8 31 682,3 +2 707,5 32 100,4

9 903,5 11 459,9 ­1 556,4 ­9 330,1

999,2 1 320,6 ­ 321,4 2 540,5

Die Revision der Wertschriften des AHV-Fonds mit einem Bilanzwert von 17,2 Milliarden Franken wurde an die bankengesetzliche Revisionsstelle übertragen.

Deren Prüfungsergebnisse wurden bei der Abschlussprüfung berücksichtigt. Über die Anlage der Geldmittel entscheidet der vom Bundesrat ernannte Verwaltungsrat, der die damit verbundene Verantwortung trägt. Die Kapitalanlagen erfolgten im Sinne der Verordnungsbestimmungen und Richtlinien für die Verwaltung, Anlagetätigkeit und Organisation sowie der Beschlüsse des Verwaltungsrates des AHVFonds und des Verwaltungsratsausschusses. Die Buchführung und Jahresrechnung entsprachen dem Gesetz und den einschlägigen Vorschriften. Der AHV-Ausgleichsfonds darf gemäss Artikel 107 des Bundesgesetzes über die Alters- und Hinterbliebenenversicherung in der Regel nicht unter den Betrag einer Jahresausgabe sinken.

Bezogen auf das Eigenkapital der AHV konnte diese Bestimmung erstmals seit einigen Jahren formell wieder eingehalten werden. Der Deckungsgrad der AHV war im Berichtsjahr um 7,5 Prozent auf 101,3 Prozent gestiegen. Bezogen auf die im Fonds zur Verfügung stehenden Mittel bleibt aber zu berücksichtigen, dass der Verlustvortrag der IV von rund 9,3 Milliarden Franken praktisch ausschliesslich aus Mitteln der AHV vorfinanziert wurde. Dieses Guthaben gegenüber der IV ist heute nicht werthaltig, so dass der Fondsbestand materiell gesehen deutlich unter einer Jahresausgabe liegt. Ohne Sanierungsmassnahmen der IV wird ­ infolge der laufenden Verluste ­ die Nachhaltigkeit der Finanzierung der AHV zunehmend eingeschränkt.

Nach Artikel 68 des Bundesgesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung sowie Artikel 159 der AHV-Verordnung sind die mit dem Vollzug der AHV beauftragten Eidg. Ausgleichskasse in Bern und Schweizerische Ausgleichkasse in Genf jährlich mit einer Haupt- und Abschlussrevision zu prüfen. Der Umfang der Prüfungen richtet sich nach den vom Bundesamt für Sozialversicherungen vorgegebenen Weisungen über die Revision der AHV-Ausgleichskassen. Mit der Prüfung der Ausgleichkasse des Bundes ist gemäss Verordnung die EFK beauftragt. Die Berichte gehen an die geprüften Ausgleichkassen und das Bundesamt für Sozialversicherungen. Letzteres übt die Aufsicht über sämtliche Ausgleichskassen aus. Die Abschlussrevision 2006 der Eidg. Ausgleichskasse diente vor allem der Überprüfung der ordnungsgemässen Verbuchung der Geschäftsfälle und der richtigen Erstellung 2863

der Jahresrechnung. Die Kasse verzeichnete im Jahre 2006 Beitragseinnahmen in der Höhe von 1,2 Milliarden Franken. Diesen standen Leistungszahlungen im Umfang von zwei Milliarden Franken gegenüber. Der Ausgleich dieser Zahlen erfolgt über den AHV-Ausgleichsfonds. Das Rechnungswesen der Eidg. Ausgleichskasse umfasst die AHV-, IV-, EO- und ALV-Rechnung sowie die separat geführte Rechnung der Mutterschaftsversicherung des Kantons Genf. Die EFK konnte die ordnungsgemässe Rechnungsführung und -legung für das Jahr 2006 bestätigen.

Die Abschlussrevision 2006 der Schweizerischen Ausgleichskasse bezweckte die Überprüfung der ordnungsgemässen Verbuchung der Geschäftsfälle und der richtigen Erstellung der Jahresrechnung. Die EFK konnte die ordnungsgemässe Rechnungsführung und Rechnungslegung für das Jahr 2006 bestätigen. Die Bilanzbestände waren nachgewiesen und stimmten mit den Buchhaltungen überein. Im Jahr 2006 betrugen die Einnahmen aus der freiwilligen Versicherung 62 Millionen Franken. In der gleichen Periode wurden ins Ausland fast vier Milliarden Franken für die AHV, 722 Millionen für die IV und 0,4 Millionen für die EO überwiesen.

3.4

Unternehmen und Anstalten

3.4.1

ETH-Bereich

Gestützt auf Artikel 35a des Bundesgesetzes über die Eidg. Technischen Hochschulen revidierte die EFK die konsolidierte Jahresrechnung 2006 des ETH-Bereichs, die Jahresrechnung der beiden technischen Hochschulen, des ETH-Rates und der vier Forschungsanstalten. Die konsolidierte Jahresrechnung entsprach den gesetzlichen Vorschriften. Die EFK konnte die Rechnungen ohne Einschränkung zur Genehmigung empfehlen. Die Buchführung und die Jahresrechnungen entsprechen den gesetzlichen Vorschriften.

Der Bundesrat hat den neuen Artikel 19a «Risikomanagement» der Verordnung ETH-Bereich per 1. Februar 2007 in Kraft gesetzt. Die darauf basierenden «Weisungen des ETH-Rates über das Risikomanagement der ETH und der Forschungsanstalten» wurden vom ETH-Rat per 15. Februar 2007 ebenfalls in Kraft gesetzt. Damit wurden Rahmenbedingungen für das Risikomanagement im ETH-Bereich geschaffen und eine mehrjährige Pendenz zwischen Bund und ETH-Bereich erledigt.

3.4.2

Swissmedic

Swissmedic, das Schweizerische Heilmittelinstitut, ist eine öffentlich-rechtliche Anstalt des Bundes und dem EDI angegliedert. Rechtsgrundlage ist das Bundesgesetz über Arzneimittel und Medizinprodukte (Heilmittelgesetz). Die EFK ist die vom Bundesrat gewählte unabhängige Aufsichtsbehörde. Die Bilanzsumme von Swissmedic betrug per 31. Dezember 2006 76 Millionen Franken. Die Erfolgsrechnung wies einen Aufwand von 63,4 Millionen Franken und einen Ertrag von 70,7 Millionen Franken aus. Die Buchführung und der Jahresrechnungsabschluss 2006 von swissmedic entsprachen dem Obligationenrecht und dem Heilmittelgesetz, so dass die EFK dem Institutsrat die Genehmigung der Jahresrechnung 2006 empfehlen konnte. Die EFK regte an, die Aussagekraft der Berichterstattung über die 2864

Erfüllung von Leistungsauftrag und Leistungsvereinbarung weiter zu verbessern. In der Überwachung der klinischen Versuche mit Arzneimitteln ortete die EFK Verbesserungspotenzial in einer aktiveren und systematischeren Gestaltung der Aufsichtsfunktion von swissmedic.

3.4.3

Exportrisikogarantie

Aufgrund der Ergebnisse der Prüfung konnte die EFK die Ordnungs- und Rechtmässigkeit der Buchführung und der Jahresrechnung 2006 der Exportrisikogarantie bestätigen. Der im Geschäftsjahr 2006 erzielte Gewinn betrug 321,8 Millionen Franken. Es konnten Reserven im Umfang von 320 Millionen Franken gebildet werden. Der Reservenbestand beläuft sich damit auf 970 Millionen Franken. Nach Ansicht der Exportrisikogarantie sind die Wertberichtigungen angemessen und die Rückstellungen tragen dem heute erkennbaren Schadenrisiko Rechnung. Die ausgezeichnete Liquiditätslage erlaubte es der Exportrisikogarantie, Gelder im Betrag von 1,17 Milliarden Franken in Festgelder anzulegen.

4

Internationale Organisationen

Gemäss Artikel 6 des Finanzkontrollgesetzes nimmt die EFK auch Kontrollstellenmandate bei internationalen Organisationen wahr. So prüft sie die Rechnungen von drei Spezialorganisationen der Vereinten Nationen, nämlich der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) in Genf, der Internationalen Fernmeldeunion (UIT) in Genf und des Weltpostvereins (UPU) in Bern. Die EFK ist aus diesem Grunde Mitglied des Panels der externen Rechnungsprüfer der Vereinten Nationen. Die anderen Mitgliedländer des Panels sind die Rechnungshöfe der Philippinen (Vorsitz), von Kanada, Frankreich, Indien, Südafrika, Deutschland und des Vereinigten Königreichs. Rechnungsprüfer der Vereinten Nationen können nur staatliche Aufsichtsorgane sein, die Mitglied der INTOSAI sind. Das Panel will die Aufsicht über das System der UNO koordinieren und Informationen und Erfahrungen austauschen mit dem Ziel, einheitliche Prüfverfahren und -standards durchzusetzen. Seit seiner Gründung hat das Panel zahlreiche Themenkreise zur Rechnungslegung und -prüfung erörtert und Empfehlungen formuliert. Im Vordergrund standen dabei die Berichterstattung über die Finanzlage, Prüfstrategien, Informatikrevisionen, Kontrollsysteme, interne Revision, Personal- und Beschaffungswesen, Entwicklungszusammenarbeit und Wirtschaftlichkeitsprüfungen. Das Engagement in diesem internationalen Ausschuss verschafft der EFK einen nutzbringenden Austausch mit anderen Rechnungshöfen, stellt die «Unité de doctrine» für die Aufsicht des UNOSystems sicher und erlaubt es, wertvolle Kontakte zu pflegen. Die gewonnenen Kenntnisse lassen sich zudem für die eigene Revisionstätigkeit umsetzen. Die Prüfergebnisse werden den zuständigen Gremien der jeweiligen Organisation unterbreitet. Die EFK konnte auch im Berichtsjahr den Delegierten der Mitgliedstaaten die Abnahme der Jahresrechnungen empfehlen. Sie führte zudem verschiedene Sonderprüfungen im Bau- und Informatikbereich durch.

2865

Die EFK hat im Berichtsjahr 2007 zudem die folgenden Kontrollstellenmandate für die Schweiz wahrgenommen: ­

Organisation für den internationalen Eisenbahnverkehr (OTIF) in Bern; der Bundesrat hat dieses Mandat dem stellvertretenden Direktor der EFK übertragen.

­

Europäische Freihandelsassoziation (EFTA) in Genf und Brüssel; die EFK stellt das Mitglied der der Schweiz in der Aufsichtskommisssion.

­

Internationalen Organisation der obersten Rechnungskontrollbehörden (INTOSAI); die EFK prüfte zusammen mit Paraguay die Jahresrechnungen am Sitz des Generalsekretariates beim Österreichischen Rechnungshofes in Wien.

­

Internationale Rheinregulierung (IRR).

5

Revisionspendenzen und Meldungen

5.1

Die Umsetzung der Empfehlungen der EFK

Jede Empfehlung der EFK wird elektronisch erfasst und deren Umsetzung wird im Rahmen eines strengen Controllings überwacht. Im Rahmen von Folgeprüfungen verschafft sich dann die EFK Gewissheit, ob die Empfehlungen auch tatsächlich umgesetzt worden sind. Im Jahresbericht 2006 der EFK wurde auf Empfehlungen hingewiesen, die bereits mit entsprechenden Massnahmen umgesetzt worden sind oder noch pendent waren. Im Folgenden wird über den Umsetzungsstand dieser Empfehlungen informiert.

Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit: Die Lücken im IKS bei den Abrechnungskonten BV PLUS sind zum Grossteil geschlossen worden. Die punktuelle Nachprüfung vor Ort ergab, dass der materielle Saldonachweis einzelner Bestandeskonten noch nicht überall erbracht wurde. Insgesamt sind Verbesserungen erzielt worden. Seit der Einführung des Neuen Rechnungsmodells werden die Saldi laufend überwacht.

Risikomanagement im ETH-Bereich: In der Zwischenzeit wurden die Verordnung über das ETH-Risikomanagement und die Weisungen über die Risiko- und Versicherungspolitik in Kraft gesetzt (vgl. Ziffer 3.4.1).

armasuisse Immobilien: Entsprechend der Immobilienstrategie des VBS sollen leer stehende Objekte, bis sie wieder selber genutzt oder veräussert werden können, zu möglichst marktüblichen Konditionen vermietet werden. armasuisse Immobilien hat Massnahmen ergriffen, die Empfehlungen der EFK umzusetzen. Eine Nachprüfung der EFK vor Ort ist geplant.

Neues Rechnungsmodell: Die Arbeitsplanung sieht eine zeitlich gestaffelte Einschränkung der Zugriffsrechte vor, da alle Bundesämter diese Arbeiten per Ende Juni 2007 abgeschlossen haben müssen. Das Projekt zur Verbesserung der Rollenprofile der Finanzverantwortlichen befindet sich in der Umsetzungsphase und wird im ersten Quartal 2008 produktiv sein.

Normen und Standards in der Bundesinformatik: Das Informatikstrategieorgan des Bundes hat nachzuweisen, wie es die Motion der eidgenössischen Räte über die Festlegung und Durchsetzung von Normen und Standards im Bereich der Informa2866

tions- und Kommunikationstechnologien umsetzt. Gemäss Antwort des Bundesrates vom Juli 2007 an die Finanzkommission des Nationalrates wurde das EFD beauftragt, die Führungsgremien zu überprüfen und bis Frühjahr 2008 allfällige Änderungen zum Entscheid vorzuschlagen.

Projekt INSIEME der Eidg. Steuerverwaltung: Die EFK identifizierte Risiken beim IKS, dem Qualitätsmanagement und der IT-Sicherheit. Sie hat unter anderem empfohlen, den Generalunternehmer und den Leistungserbringer in die Projektorganisation auf allen Stufen eng einzubinden. Die Empfehlung wurde in der Zwischenzeit hinfällig, weil der vorgesehene Vertrag mit dem Generalunternehmer nicht unterschrieben und der Zuschlag widerrufen wurde. Der ESTV ist es im Moment aufgrund der Beschwerden von Unisys beim Bundesverwaltungsgericht untersagt, Zuschlags-handlungen vorzunehmen. Die EFK wird in ihrem Prüfprogramm 2008 die Folgen dieses Entscheides überwachen.

Betrugsbekämpfung Mehrwertsteuer: Die Gruppe Betrugsbekämpfung bei der Hauptabteilung Mehrwertsteuer besteht zurzeit immer noch aus nur einem Mathematiker. Zwei Stellen, Leiter/in der Gruppe und Steuerexperte/in, sind ausgeschrieben. Diese Massnahme soll die nötigen Vorkehren für die Amtshilfe miteinschliessen.

Eidg. Zollverwaltung: Die Oberzolldirektion hat entschieden wegen verschiedenen technischen Problemen das Projekt «Integriertes RisikoManagementSystem» abzubrechen und mit neuen Grundlagen im Rahmen des Projektes Data-Warehouse Anfang 2008 neu zu starten.

Eidg. Alkoholverwaltung: Die EFK konnte die Ordnungs- und Rechtmässigkeit im Beschaffungswesen der Alkoholverwaltung nicht bestätigen. Die Beschaffungskompetenzen der Alkoholverwaltung wurden in der Zwischenzeit geklärt und die notwendigen Massnahmen im Bereich Organisation und Ausbildung wurden ergriffen oder deren Umsetzung ist für 2008 geplant.

Geldflüsse in der Osthilfe: Die Datenbeschaffung erwies sich als schwierig und aufwändig, um die Geldflüsse bis auf Stufe Endempfänger zu eruieren. Ab 2008 sind die notwendigen Informationen dank dem Neuem Rechnungsmodell leichter zu beschaffen. Die EFK wird 2008 die Evaluation weiterführen.

5.2

Revisionspendenzen gemäss Artikel 14 Finanzkontrollgesetz

Bei Revisionspendenzen gemäss Artikel 14 handelt es sich um Umsetzungspendenzen bei den geprüften Stellen. In der Botschaft vom 22. Juni 1998 über die Revision des Finanzkontrollgesetzes führte der Bundesrat aus: «Der Bundesrat will seine Verantwortung für ein einwandfreies Funktionieren der Verwaltung wahrnehmen und die Aufarbeitung der von der EFK im Jahresbericht zur Kenntnis gebrachten Revisionspendenzen überwachen. Er ist gewillt, dafür zu sorgen, dass die von der EFK aufgedeckten und anerkannten Mängel innert nützlicher Frist behoben und auch die Beanstandungen zur Verbesserung von Effizienz und Effektivität im Verwaltungshandeln zügig umgesetzt werden». Eine derartige Umsetzungspendenz am Ende eines Geschäftsjahres liegt dann vor, wenn eine Dienststelle die Bemängelung und die vorgeschlagenen Verbesserungsmassnahmen zwar anerkannt, aber die von der EFK gesetzte Frist hat unbenutzt verstreichen lassen. Eine entsprechende 2867

Erwähnung im Tätigkeitsbericht kann aber unterbleiben, wenn die Dienststelle beispielsweise eine Stelle im Finanzwesen ausgeschrieben hat, diese jedoch noch nicht besetzen konnte. Ebenso wenig ist über eine Pendenz zu berichten, wenn die Umsetzungsfrist am Ende des Berichtsjahres noch nicht abgelaufen ist oder die Folgeprüfung noch nicht durchgeführt werden konnte.

Im Berichtsjahr machte die EFK verschiedene Feststellungen und Empfehlungen.

Die Empfehlungen wurden von den Dienststellen akzeptiert und die Umsetzung ist termingerecht erfolgt beziehungsweise geplant. Im Rahmen von Nachfolgeprüfungen wird die EFK den Stand der Umsetzung prüfen. Ein Handlungsbedarf des Bundesrates oder des Parlamentes ist nicht vorhanden.

5.3

Meldungen gemäss Artikel 15 Finanzkontrollgesetz

Artikel 15 Absatz 3 des Finanzkontrollgesetzes lautet: «Stellt die EFK besondere Vorkommnisse oder Mängel von grundsätzlicher oder erheblicher finanzieller Bedeutung fest, unterrichtet sie darüber nebst den Dienststellen den zuständigen Departementschef beziehungsweise die zuständige Departementschefin sowie den Vorsteher des Eidg. Finanzdepartementes. Betreffen die festgestellten Mängel das Finanz-gebaren von Dienststellen des Eidg. Finanzdepartementes, ist der Bundespräsident beziehungsweise der Vizepräsident des Bundesrates in Kenntnis zu setzen.

Gleichzeitig informiert die EFK die Finanzdelegation der eidgenössischen Räte.

Wenn sie es als zweckmässig erachtet, unterrichtet sie anstelle des zuständigen Departementsvorstehers den Bundesrat».

Bei dieser Berichterstattung geht es nicht darum, die geprüfte Stelle zu belasten und Sanktionen der vorgesetzten Stelle auszulösen. Da einzelne Prüfungen einige Monate dauern können, sollen die politischen Verantwortungsträger mit dieser Meldung noch vor Abschluss des Geschäftes im Sinne eines Frühwarnsystems über Probleme informiert werden, die auch in der Öffentlichkeit Nachhall finden könnten.

Besondere Vorkommnisse sind beispielsweise Delikte mit grossem Schaden oder grundlegende Mängel im Internen Kontrollsystem. Wenn die Ordnungsmässigkeit der Rechnungsführung oder Buchhaltung nicht gegeben ist oder systematisch Rechtsvorschriften missachtet werden, liegt ein Mangel von grundsätzlicher Bedeutung vor.

Im Berichtsjahr musste die EFK eine Meldung an den Vorsteher des Eidg. Departements des Innern bezüglich der Rechnungsführung und Rechnungslegung beim Bundesamt für Kultur auslösen.

6

Stellungnahmen und Gutachten

Neben den Prüfungen gehört zu den Aufgaben der EFK auch die Ausarbeitung von Stellungnahmen zu Gesetzes- und Verordnungsentwürfen. Die EFK kann damit bereits in der Gesetzesvorbereitung auf Aspekte Einfluss nehmen, die für die Finanzaufsicht wichtig sind.

2868

6.1

Stellungnahmen in Gesetzgebungsverfahren

Die EFK wird zu Botschaftsentwürfen über Vorlagen, welche namentlich Aspekte der Revision beziehungsweise der Finanzaufsicht zum Gegenstand haben, im Rahmen der Ämterkonsultation nicht lückenlos begrüsst. Die EFK ist gemäss Finanzkontrollgesetz zu konsultieren, wenn sich in der Gesetzgebung ein revisions- oder finanzaufsichtsrechtlicher Regelungsbedarf zeigt. Die EFK hat deshalb die zuständigen Stellen aufgefordert, diese gesetzliche Auflage zu berücksichtigen. Der «Corporate Governance» Bericht des Bundesrates verweist bei der Revision der Jahresrechnung von ausgelagerten Einheiten auf die aktienrechtliche Regelung. Unabhängig von der Wahl der Revisionsstelle bleibt die Finanzaufsichtskompetenz der EFK bestehen. Die beiden Funktionen sind bei gesetzlichen Regelungen klar auseinanderzuhalten.

Im Rahmen von Ämterkonsultationen hat die EFK im Berichtsjahr zu verschiedenen Gesetzes- und Verordnungsentwürfen Stellung genommen. Im Mittelpunkt standen die verschiedenen Vorlagen im Zusammenhang mit dem Neuen Rechnungsmodell, insbesondere Eröffnungsbilanz und die Konsolidierung der Bundesrechnung.

Zur Güterverkehrsvorlage regte die EFK begriffliche Klarheit in Gesetz und Botschaft an, um von Anfang an genügend Transparenz zu der zu fördernden Verkehrsart zu erhalten. Im Beschaffungsrecht wiederholte die EFK ihre mehrfach geäusserten Empfehlungen, dass in den Bereichen Militär und Entwicklungshilfe eine Ausschreibungspflicht zu begrüssen wäre. Mehrere Präzisierungen konnte die EFK zum 2. Subventionsbericht beisteuern, insbesondere bezüglich der Listen der Steuervergünstigungen.

Mehrfach wurde die EFK konsultiert zum Entwurf des Artikels 22 Bundespersonalgesetz, welcher neuerdings bei Unregelmässigkeiten eine Anzeige- und Meldepflicht für Angestellte enthalten soll. Die EFK selber soll in der einen oder anderen Weise Meldestelle sein. Der EFK erscheint insbesondere der ausreichende Schutz der anzeigenden Person unverzichtbare Voraussetzung für eine Meldepflicht.

6.2

Mitwirkung in Fachgremien

Die EFK arbeitet in den Projektorganisationen «Neues Rechnungsmodell des Bundes (NRM)» und «Führung mit Leistungsauftrag und Globalbudget (FLAG)» mit und hat einen Sitz in der «Beschaffungskommission des Bundes» sowie der «Fachgruppe Qualitätssicherung Ressourcen und Lastenausgleich» des Neuen Finanzausgleichs. Die EFK bringt ihre Erfahrungen ein, macht auf die Revisionsanforderungen aufmerksam, wirkt aber nur beratend mit, um ihre unabhängige und eigenständige Beurteilung nicht aufs Spiel zu setzen.

6.3

Vermittlung von Best Practice

Die Aufsicht professionalisieren: Die Prüfungen der EFK zeigen, dass die revisionstechnischen Qualifikationen der Personen, die Aufsichtsfunktionen wahrzunehmen haben, den Anforderungen nicht immer genügen. Das Metier des Prüfers auszuüben, setzt die Kenntnis von Methoden voraus, mit denen die Wirksamkeit und der Nachweis der ausgeführten Prüfschritte gewährleistet werden kann. Die EFK führte im 2869

Mai 2007 einen zweitägigen Kurs durch mit dem Ziel, die Aufsicht zu professionalisieren. Der Kurs vermittelte Methoden und Techniken über die wichtigen Schritte einer Prüfung, die Dokumentation sowie zur Erkennung von Betrugs- und Korruptionsrisiken. Der Kurs soll aufgrund des guten Echos auch im Jahr 2008 angeboten werden.

Auslagerung von Aufgaben an verselbständigte Einheiten des Bundes: Die EFK wird zu Botschaftsentwürfen über Vorlagen, welche namentlich Aspekte der Revision beziehungsweise der Finanzaufsicht zum Gegenstand haben, im Rahmen der Ämterkonsultation nicht lückenlos begrüsst. Die EFK ist gemäss Finanzkontrollgesetz zu konsultieren, wenn sich in der Gesetzgebung ein revisions- oder finanzaufsichtsrechtlicher Regelungsbedarf zeigt. Die EFK hat deshalb die zuständigen Stellen aufgefordert, diese gesetzliche Auflage zu berücksichtigen. Der «Corporate Governance» Bericht des Bundesrates verweist bei der Revision der Jahresrechnung von ausgelagerten Einheiten auf die aktienrechtliche Regelung. Unabhängig von der Wahl der Revisionsstelle bleibt die Finanzaufsichtskompetenz der EFK bestehen.

Artikel 8 des Finanzkontrollgesetzes umschreibt den Bereich der Finanzaufsicht durch die EFK umfassend. Diese Bestimmung geht davon aus, dass die Finanzaufsicht des Bundes durch eine einzige Behörde ­ die EFK ­ wahrgenommen wird.

Vorbehalten bleiben spezialgesetzliche Bestimmungen, die entweder im Finanzkontrollgesetz selber oder in einem anderen Erlass gleicher Normstufe enthalten sein müssen. Die EFK ist unabhängig von der Wahl als Revisionsstelle zuständig für die Finanzaufsicht.

Warum Querschnittsprüfungen? Auch gestützt auf den Bericht des deutschen Bundesrechnungshofes, welcher bei der Peer Review empfohlen hat, vermehrt Querschnittsprüfungen durchzuführen, hat die EFK solche Prüfungen in ihr Programm aufgenommen. Mit Querschnittsprüfungen prüft die EFK eine identische Fragestellung bei mehreren Dienststellen gleichzeitig, was Quervergleiche und Benchmarks ermöglicht. Das Finden und die Umsetzung von zweckmässigen, praxisorientierten Verbesserungsmassnahmen werden dadurch erleichtert. Ein allfälliger Handlungsbedarf auf übergeordneter Ebene ist besser identifizierbar. Schliesslich zeigt eine solche Prüfung den Verantwortlichen auf, wo ihr Bereich im Vergleich zu anderen Organisationseinheiten steht.
Querschnittsprüfungen stellen auch für die EFK sachlich, methodisch und organisatorisch eine Herausforderung dar. So muss die Formulierung der Fragestellungen sorgfältig risikogerecht und wesentlich erfolgen. Die Anzahl der einbezogenen Bereiche führt zu komplexen und ressourcenintensiven Prüfungen. Der zu prüfende Sachverhalt bei den verschiedenen Bereichen muss vergleichbar sein. Die Prüfungen sollten innerhalb einer klar begrenzten Zeitperiode abgeschlossen sein, damit die Vergleichbarkeit nicht durch den Zeitablauf gefährdet wird. Gleichzeitig muss möglichst auf die Arbeitsbelastung der Bereiche und die Verfügbarkeit der verantwortlichen Personen Rücksicht genommen, Überschneidungen mit anderen Aufsichtsorganen vermieden und Informationsbedürfnisse übergeordneter Instanzen berücksichtigt werden. Der Koordinationsaufwand ist entsprechend gross, da die Anzahl involvierter Personen und Stellen relativ hoch ist. Die Berichterstattung sollte die Bedürfnisse mehrerer Stufen abdecken: der geprüften Einheit, der übergeordneten und allenfalls zentralen Instanzen sowie der parlamentarischen Oberaufsicht, selbstverständlich immer unter Beachtung des Datenschutzes.

2870

IKS-Broschüre: Die im Jahre 2003 erstmals erschienene Broschüre der EFK über die Einführung eines Internen Kontrollsystems IKS wurde überarbeitet und den neuen gesetzlichen Grundlagen angepasst. Die Broschüre kann auf der Website herunterladen werden: www.efk.admin.ch.

7

Die EFK und andere Aufsichtsorgane

Die Zusammenarbeit mit den kantonalen Finanzkontrollen und den Finanzinspektoraten, das Engagement in schweizerischen Berufsorganisationen und Fachverbänden, der gezielte Erfahrungsaustausch mit Rechnungshöfen des Auslandes sowie die Mitarbeit in Arbeitsgruppen der internationalen Fachorganisationen INTOSAI und EUROSAI verfolgen alle ein Ziel: die Qualität der Kontrollaufgabe zu stärken.

7.1

Kantonale Finanzkontrollen

Die jährliche Konferenz der Finanzkontrollen widmete sich der Reform der Aufgabenverteilung zwischen dem Bund und den Kantonen und des Finanzausgleichs.

Sie hat im Besonderen von den Prüfergebnissen der EFK im Bereich der Aufgabenverteilung und des Finanzausgleichs Kenntnis genommen. In verschiedenen gemeinsamen Arbeitsgruppen werden Prüfthemen von Verbundaufgaben zwischen Bund und Kantonen bearbeitet und anlässlich der Jahreskonferenz präsentiert. Drittens führt die EFK jährlich gemeinsame Prüfungen mit den kantonalen Finanzkontrollen durch. Diese Prüfungen vertiefen das gemeinsame Verständnis und erhöhen die Professionalität der Finanzaufsicht im schweizerischen Föderalismus.

7.2

Finanzinspektorate

Vierzehn Bundesämter verfügen heute über ein Finanzinspektorat gemäss Artikel 11 des Finanzkontrollgesetzes. Diesen internen Revisionsdiensten obliegt die Kontrolle des Finanzgebarens. Sie sind der Amtsdirektion unterstellt, jedoch in der Erfüllung ihrer Kontrollaufgaben selbständig und unabhängig. Für die Amtsleitung sind sie ein wirksames und geeignetes Instrument zur Unterstützung ihrer Amtsführung und unterstützen gleichzeitig die Arbeit der EFK. Artikel 11 des Finanzkontrollgesetzes umschreibt die Voraussetzungen, die ein Finanzinspektorat erfüllen muss. Die EFK ihrerseits übernimmt die fachliche Aufsicht; sie muss insbesondere die Wirksamkeit der Aufgabenerfüllung überwachen und hat auch für die Aus- und Weiterbildung der Mitarbeitenden der Finanzinspektorate zu sorgen. Die EFK-interne Ausbildung steht deshalb grundsätzlich auch den Finanzinspektoraten offen.

Gestützt auf Artikel 11 des Finanzkontrollgesetzes startete die EFK im Jahr 2006 eine Querschnittsprüfung über die Wirksamkeit der Finanzinspektorate, welche sie im Berichtsjahr fortsetzte. Über die Ergebnisse und Verbesserungsmassnahmen wird im Verlaufe von 2008 orientiert.

2871

7.3

Ausländische Rechnungshöfe

Seit den 50er Jahren ist die EFK Mitglied der weltumspannenden Organisation der obersten Rechnungskontrollbehörden: International Organisation of Supreme Audit Institutions (INTOSAI). Die Organisation gliedert sich in Regionalgruppen. In Europa wurde im Juni 1989 die «European Organisation of Supreme Audit Institutions (EUROSAI)» gegründet und setzt sich aus 47 obersten Rechnungskontrollbehörden (ORKBn) der europäischen Staaten zusammen. Die EFK ist seit der Gründung Mitglied dieser Regionalgruppe. Der Direktor der EFK ist seit 2005 Mitglied des Präsidiums der EUROSAI.

Vom 4. bis 10. November 2007 fand der 19. INTOSAI-Kongress mit rund 600 Teilnehmerinnen und Teilnehmern aus der ganzen Welt in Mexiko-City statt. Schwerpunktthemen waren die Rolle der Obersten Rechnungskontrollbehörden (ORKB) bei der Prüfung der Staatsverschuldung sowie die Erarbeitung von Indikatoren für Wirtschaftlichkeitsprüfungen. Verabschiedet wurden zudem verschiedene Fachpapiere und die Erklärung von Mexiko über die Unabhängigkeit der ORKB.

Die EFK wirkt in verschiedenen EUROSAI-Arbeitsgruppen mit. Die Arbeitsgruppe für Umweltprüfung unter dem Vorsitz der ORKB Polens fördert Ausbildungsmassnahmen mit konkreten Erfahrungen und Fallstudien. Eine Untergruppe unter der Leitung der ORKB Ukraine untersuchte das Projektmanagement für den Bau einer Schutzhülle über den Unglücksreaktor in Tschernobyl, an welcher die EFK ebenfalls beteiligt war (vgl. auch Ziff. 2.7).

Unter dem Vorsitz der ORKB der Niederlande setzte die Arbeitsgruppe für Informationstechnologie ihre Initiative zur Selbstbewertung der Informatiksysteme der europäischen ORKB fort. Sie organisierte Ausbildungsveranstaltungen über die Rolle der ORKB bei der Kontrolle von Informatiksystemen und über den Einsatz von Revisionsinstrumenten. Das im Jahre 2002 lancierte Instrument zur Selbstbewertung der Informatikqualität und deren Benutzerfreundlichkeit wurde weitergeführt. Die EFK moderierte im 2007 «IT-Selfassessments» bei den Rechnungshöfen von Tunesien und Belgien. Aufgrund ihrer Fachkompetenzen wurde die EFK angefragt, ob sie bereit sei, die Leitung dieser Arbeitsgruppe zu übernehmen. Der Vorsitz dieser Arbeitsgruppe soll am EUROSAI-Kongress im Juni 2008 auf die Schweiz übertragen werden.

Die Arbeitsgruppe Steuervergünstigungen übernahm die Vorbereitung, Koordinierung
und Förderung der Prüfung von Steuervergünstigungen. Die Arbeitsgruppe wird vom Bundesrechnungshof Deutschland geleitet. Eine Untergruppe mit Beteiligung der EFK prüfte die Sondersätze bei der Mehrwertsteuer (vgl. auch Ziff. 1.2).

Die Länderrechnungshöfe und der Bundesrechnungshof Deutschlands führen regelmässige Tagungen über aktuelle Fragestellungen der Finanzaufsicht durch. Zu diesen Tagungen werden regelmässig der Präsident des Österreichischen Rechnungshofes, das Mitglied Deutschlands beim Europäischen Rechnungshof und der Direktor der EFK eingeladen.

2872

7.4

Berufs- und Fachverbände

Vertreter der EFK nehmen in den wichtigsten Fachverbänden Einsitz. Die EFK kann auf diese Weise die zukünftigen Berufsnormen mitgestalten, sie erhält Zugang zu den Methoden und Hilfsmitteln der anderen Branchenspezialisten und verfügt im Hinblick auf die Bearbeitung von Sonderproblemen über ein Netz von Sachverständigen. Besonders aktiv ist die EFK im Bereich der Informatikprüfungen bei der ISACA (Information Systems Audit and Control Association) und bei der Treuhandkammer. In der Schweizerischen Gesellschaft für Evaluation (SEVAL) und beim Schweizerischen Verband für interne Revisionen (SVIR) ist sie im Vorstand vertreten. Das Engagement der EFK in diesen wichtigen Fachverbänden steht auch im Dienste der kontinuierlichen Qualitätssicherung und der Anpassung ihrer Arbeitsmethoden.

Das Revisionsaufsichtsgesetz (RAG) führt ein Zulassungsverfahren ein, nach welchem eine Aufsichtsbehörde überprüft, ob Revisoren und Revisionsunternehmen die gesetzlichen Anforderungen für die Revisionstätigkeit erfüllen. Gemäss Artikel 6 des RAG werden auch Finanzkontrollen der öffentlichen Hand als Revisionsunternehmen zugelassen, wenn sie die Anforderungen des RAG erfüllen. Die EFK hat die notwendigen Schritte für einen Handelsregistereintrag eingeleitet. Das Zulassungsgesuch wurde provisorisch gutgeheissen. Sie erfüllt damit die fachlichen Qualifikationen, welche unabdingbare Voraussetzung ihrer Qualitätsarbeit ist.

8

Die Eidgenössische Finanzkontrolle stellt sich vor

Im Finanzkontrollgesetz sind die institutionelle Stellung und die Aufgaben der EFK festgeschrieben. Der Bundesrat wählt den Direktor für eine Amtsdauer von sechs Jahren. Die Wahl wird von der Bundesversammlung genehmigt. Das Personal der EFK wird durch den Direktor im Rahmen des Personalrechts der allgemeinen Bundesverwaltung gewählt. Der jährliche Voranschlag der EFK wird vom Bundesrat unverändert der Bundesversammlung zugeleitet.

8.1

Institutionelle Stellung und Aufgaben

Die EFK ist gemäss Artikel 1 des Finanzkontrollgesetzes das nur Verfassung und Gesetz verpflichtete oberste Finanzaufsichtsorgan des Bundes. Sie versteht sich als Garant dafür, dass die Steuergelder den Grundsätzen der Gerechtigkeit, der Rechtssicherheit und der Zweckmässigkeit eingesetzt werden. Sie unterstützt einerseits den Bundesrat in seiner Aufsicht über die Verwaltung und andererseits das Parlament bei der Budgeterstellung und der Genehmigung der Staatsrechnung sowie in seiner Oberaufsicht über die Bundesverwaltung und Rechtspflege. Die EFK handelt unabhängig, sowohl bei der Aufstellung ihres jährlichen Prüfprogrammes, wie auch in der Gestaltung der einzelnen Prüfungen und bei der Abfassung der Berichte. Gemäss Artikel 5 des Finanzkontrollgesetzes übt sie die Finanzaufsicht nach den Kriterien der Ordnungsmässigkeit, der Rechtmässigkeit und der Wirtschaftlichkeit aus. Die Prüfobjekte werden nach Risikokriterien ausgewählt.

2873

Am 3. Oktober 2007 bestätigte die Vereinigte Bundesversammlung Kurt Grüter als Direktor der EFK, der er seit 1998 vorsteht, und erneuerte seine Amtsdauer bis 2013. Gemäss Artikel 2 des Finanzkontrollgesetzes wählt der Bundesrat den Direktor für eine Amtsdauer von sechs Jahren. Die Wahl bedarf der Genehmigung durch die Bundesversammlung.

Die Aufsichtsaufgabe der EFK deckt die ganze Palette finanzrelevanter Tätigkeiten des Bundes ab. Eine der Kernaufgaben der EFK sind die rund vierzig Pflichtprüfungen, vorweg die Prüfung der Staatsrechnung des Bundes und der verschiedenen Sonderrechnungen, des AHV-Fonds, der Arbeitslosenversicherung und verschiedene Mandate bei internationalen Organisationen. Die zweite Kernaufgabe ­ die Finanzaufsicht ­ nimmt sie mittels zahlreicher Sonderprüfungen wahr, sei es im Beschaffungswesen, im Informatikbereich oder von Subventionen. Zunehmende Bedeutung erhalten Evaluationen und Querschnittsprüfungen.

Die EFK hat den Zugang auf ihre Website www.efk.admin.ch für aussenstehende Personen einfacher gestaltet und damit auch ihre Bürgernähe verbessert. Bereits im Jahre 2003 bezeichnete der Bundesrat die EFK als Anlaufstelle für die Meldung von Vorfällen und Verdachtslagen, die auf Korruption oder Veruntreuung hindeuten. Die EFK ist jedoch weder eine Ombudsstelle noch eine Strafverfolgungsbehörde. Sie hat aber ein legitimes Bedürfnis, Informationen über Missstände von Bürgern und Bürgerinnen, aber auch von Mitarbeitenden zu erhalten. Bereits heute können solche Informationen der EFK unter Wahrung der Anonymität unterbreitet werden, welche sie als möglichen Hinweis für ihre laufenden Prüfungen verwendet.

8.2

Personal

Die EFK beschäftigt rund 90 Mitarbeitende. Das Organigramm im Anhang 3 bildet eine zweidimensionale Matrixorganisation mit den sechs Mandatsbereichen und den sechs Fachbereichen. Die Mandatsleiter bringen die Sicht der Geprüften zur Geltung. Die Prüfungsexperten und -expertinnen der EFK sind jeweils einem der Fachbereiche für Finanzrevisionen, Baufragen und Beschaffungsprüfungen, Informatik sowie Evaluationen zugeordnet. Diese haben die Aufgabe, das für den Fachbereich erforderliche Wissen zu erhalten und auszubauen sowie die Qualität der Prüfungen sicherzustellen. Die EFK verfügt über ausgewiesene Fachpersonen, deren Stärke beim revisionstechnischen und evaluatorischen Wissen sowie bei den Kenntnissen der Aufgaben, Prozesse und Strukturen der Bundesverwaltung liegen. Wissen, Berufserfahrung und Sozialkompetenz sind die Grundlagen für eine erfolgreiche Gestaltung der Finanzaufsicht, die sich als Garant für ein sich fortwährend optimierendes Verwaltungshandeln zum Nutzen der Bürgerinnen und Bürger versteht. Die EFK legt deshalb grossen Wert auf die Aus- und Weiterbildung. Jeweils im Januar organisiert sie eine zehntägige interne Aus- und Weiterbildung für die Mitarbeitenden der EFK und der Finanzinspektorate des Bundes sowie teilweise auch der kantonalen Finanzkontrollen. Das erworbene Wissen gilt es zu erhalten, zu vermitteln und gezielt im Interesse des gesetzlichen Auftrages einzusetzen. Die Wissensträger und -trägerinnen müssen sich in ihrem Gebiet auf dem Laufenden halten und ihr Wissen in der EFK weitergeben. Wichtige Quellen für die EFK sind im Besonderen das Wissen ausländischer Rechnungskontrollbehörden, von Fachverbänden und Treuhandfirmen. Bei einzelnen Prüfungen zieht die EFK zudem externe Spezialisten bei, sei es, weil das Wissen nicht vorhanden oder aus zeitlichen Gründen eine Ver2874

stärkung notwendig ist. Die Projektleitung und die Verantwortung liegen in jedem Fall bei der EFK, wodurch auch der Wissenstransfer sichergestellt wird.

8.3

Finanzen

Der Aufwand der EFK belief sich im Berichtsjahr auf rund 18 Millionen Franken.

Im Einzelnen setzten sich Aufwand und Ertrag wie folgt zusammen: Erfolgsrechnung der EFK

2006 Rechnung

2007 Budget

2007 Abweichungen zum Budget Rechnung

in Tausend Franken

Aufwand Personalaufwand Raummiete Informatik Sachaufwand Beratungsaufwand Übrige Betriebsaufwand Abschreibungen Ertrag Entgelte Übriger Ertrag Aufwand Investitionen

in Tausend

in %

15 772 14 195 ­ 275 817 485 ­

19 347 15 580 1 154 656 1 017 928 12

18 131 15 137 1 130 419 724 721 ­

1 216 443 24 237 293 207 12

6,3 2,8 2,1 36,1 28,8 22,3 100

1 158 1 158 ­

1 000 1 000 ­

1 295 1 283 12

­295 ­283 ­12

29,5 ­28,3 ­100

106

68

68

0

0

Die Erfolgsrechnung 2007 weist gegenüber dem Budget einen Kreditrest von 1,2 Millionen Franken aus. Gegenüber der Rechnung des Vorjahres ist der Aufwand um 2,3 Millionen Franken höher ausgefallen, dies ist insbesondere auf die erstmals mit dem NRM verbuchte Raummiete zurückzuführen. Der Kreditrest gegenüber dem Budget ist hauptsächlich auf unbesetzte Stellen und geringere Ausgaben für Dienstleistungen Dritter zurückzuführen. Diese Aufwandgruppe enthält die Expertenhonorare, Aufwendungen für die Aus- und Weiterbildung sowie Informatikdienstleistungen. Beim übrigen Betriebsaufwand fallen die Spesenentschädigungen für Dienstreisen sowie die Telekommunikation ins Gewicht. Die EFK beansprucht mit ihren Ressourcen etwa 0,3 Promille des Bundeshaushaltes.

Die EFK hat eine eigene Gebührenverordnung für die öffentlich-rechtlich begründeten Revisionsstellenmandate. Sie verrechnet ihren Zeitaufwand für Abschlussprüfungen nach den Ansätzen der Eidg. Finanzverwaltung, welche sich an den Arbeitsplatzkosten der Gehaltsklassen orientieren. Prüfungen der Finanzaufsicht hingegen werden nicht in Rechnung gestellt, da es sich um eine hoheitliche Aufgabe handelt.

2875

8.4

Risiken

Als potentielle eigene Risiken hat die EFK vorsätzliche Falschaussagen, fachliche Fehler, die Informatik beziehungsweise Datenverluste, Verlust der Unabhängigkeit, Verlust oder Verbreitung vertraulicher Informationen und mangelhafte Ausübung des gesetzlichen Auftrages identifiziert. In ihrer jährlichen Überprüfung der Risiken kam die EFK zum Schluss, dass die Eintrittswahrscheinlichkeit als auch der finanzielle Schaden dieser Risiken gering sind. Bestätigt in dieser Auffassung wurde sie durch die Überprüfung durch den Bundesrechnungshof Deutschlands. Ein zunehmendes Risiko zeigt sich aber bei der Rekrutierung kompetenter Prüfungsexperten und -expertinnen auf dem angespannten Arbeitsmarkt.

9

Ausblick

Die Arbeit der EFK wird 2008 durch verschiedene Herausforderungen geprägt sein.

Besonders anspruchsvoll werden zweifellos die erstmalige Prüfung der neuen Bundesrechnung sowie die Qualitätssicherung der verwendeten Daten für den Ressourcen- und Lastenausgleich im Rahmen des neuen Finanzausgleichs sein. Mit Evaluationen in verschiedenen Aufgabenbereichen will die EFK einen Beitrag zur Umsetzung von Artikel 170 der Bundesverfassung leisten, welcher die Prüfung der Wirksamkeit von Bundesmassnahmen verlangt. Auch will sie mit Querschnittsprüfungen der Verwaltung Anhaltspunkte und Benchmarks für ihr Ausgabengebaren vermitteln. Die Überprüfung der Wirksamkeit der internen Finanzinspektorate soll 2008 abgeschlossen werden und die EFK wird zusammen mit den Ämtern Lösungen suchen, um Lücken zu schliessen. Die Gewinnung und Entwicklung von Personal muss diesen Herausforderungen Rechnung tragen.

2876

Anhang 1

Übersicht über die Prüfungen bei Behörden und Gerichten, in den Departementen sowie bei Betrieben, angeschlossenen und internationalen Organisationen Bundeskanzlei Allgemein ­

Prüfung der Verteilung der Hostingkosten www.ch.ch und der Massnahmen, die nach der Prüfung des Projektes e-voting ergriffen wurden

­

Prüfung der Organisation, der Tätigkeiten und der Mittel des Datenschutzbeauftragten

­

Querschnittprüfung im Bereich Geschäftsverwaltung GEVER

Departement für auswärtige Angelegenheiten Auslandvertretungen ­

Finanzaufsicht der Vertretung in San José, Costa Rica

­

Finanzaufsicht und Prüfung des Neubaus der Vertretung in Washington, USA

­

Finanzaufsicht der Vertretung in Hanoi, Vietnam

Staatssekretariat ­

Prüfung der Projektabrechnung der Weltausstellung in Aichi, Japan

Direktion für Ressourcen und Aussennetz ­

Prüfung der Koordination der Liegenschaftsbewirtschaftung der Auslandsvertretungen

Konsular- und Finanzinspektorat ­

Querschnittsprüfung Wirksamkeit Finanzinspektorat

Politische Direktion ­

Dienststellenprüfung bei den Politischen Abteilungen I und II

Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit ­

Finanzaufsicht des Kooperationsbüros in N'Djamena, Tschad

­

Finanzaufsicht des Kooperationsbüros in Hanoi, Vietnam

­

Finanzaufsicht der Nahrungsmittelhilfe (Humanitäre Hilfe)

­

Prozessprüfung Projektabwicklung SAP und Beschaffung von IT-Applikationen

­

Dienststellenprüfung der Sektion Westafrika

2877

­

Dienststellenprüfung der Sektion Internationale Finanzinstitutionen

­

Querschnittsprüfung Wirksamkeit Internes Audit

Departement des Innern Bundesamt für Kultur ­

Verfahrensprüfung beim Schweizerischen Landesmuseum und Follow-up der Revision 2003

­

Prüfung der Staatsrechnung Eingangsbilanz NRM und Zwischenrevision der Staatsrechnung 2007

MeteoSchweiz ­

Querschnittsprüfung über die Wirtschaftlichkeit und das Kosten-Nutzenverhältnis von grossen IT-Projekten

­

Querschnittsprüfung Überwachung und Steuerung der FLAG-Ämter durch die Departemente

Bundesamt für Gesundheit ­

Risikoanalyse, Kernprozesse und Aufsicht sowie Follow-up aus 2003

­

Abschlussprüfung Staatsrechnung 2006

­

Einsichtsrecht / Preisprüfung

Bundesamt für Sozialversicherungen ­

Hilfsmittel zu Gunsten der Behinderten; Evaluation der Abgabe von Hörgeräten in der IV und AHV

­

Dienststellenrevision und Abrechnungswesen Familienfragen

­

Prüfung im Bereich der Betriebs- und Baubeiträge IV

Bundesarchiv ­

Prüfung der Staatsrechnung Eingangsbilanz NRM

Staatssekretariat für Bildung und Forschung ­

Finanzaufsichtsprüfung Swisshouse in Singapur

­

Abschlussprüfung Staatsrechnung 2006

Justiz- und Polizeidepartement Generalsekretariat ­

Dienststellenrevision - Ordnungs- und Rechtmässigkeit, SAP integral, BV PLUS

Bundesamt für Justiz ­

2878

Prüfung der Bausubventionen beim Strafvollzug

Bundesamt für Polizei ­

Abschlussprüfung Staatsrechnung 2006 inklusiv Personalwesen BV PLUS

­

Prüfung der Ausgaben 2006 Staatsschutz

Bundesamt für Metrologie ­

Querschnittsprüfung Überwachung und Steuerung der FLAG-Ämter durch die Departemente

Bundesamt für Migration ­

Prüfung Rückkehrhilfeprogramm/Controlling

­

Querschnittsprüfung über die Wirtschaftlichkeit und das Kosten-/Nutzenverhältnis von grossen IT-Projekten

­

Prüfung der Subventionsaufsicht

Bundesanwaltschaft ­

Dienststellenrevision - Ordnungs- und Rechtmässigkeit inklusiv BV PLUS

Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport Generalsekretariat ­

Informatikprüfung von Strategie, Sicherheit und Controlling

­

Querschnittprüfung im Bereich Geschäftsverwaltung GEVER

Direktion Strategischer Nachrichtendienst ­

Nachrevision der Empfehlungen aus der Revision der Staatsrechnung 2005

Verteidigung - Führungsstab der Armee ­

Follow-up der Revision aus dem Jahr 2004 (PISA)

­

Querschnittsprüfung Wirksamkeit Interne Revision

Verteidigung - Heer ­

Subventionsprüfung

­

Revision des personellen Rechnungswesens im BV PLUS

­

Verteidigung - Luftwaffe

­

Revision des personellen Rechnungswesens im BV PLUS

Verteidigung - Logistikbasis der Armee ­

Prüfung im Bereich Ausbildungsmunition und Munitionsbewirtschaftung

­

Revision beim Truppen-Rechnungswesen

­

Kommunikationsbasis Verteidigung: Nachrevision und Finanzaufsicht ZEM

­

Prüfung Liquidationsprozess von Munition

­

Prüfung Liquidationsprozess von Armeematerial

2879

­

Prüfung von Ausserdienststellungsaufträgen von Armeematerial

­

Querschnittsprüfung Wirtschaftlichkeit von mehrjährigen Serviceverträgen

armasuisse ­

Querschnittsprüfung Wirksamkeit Finanzinspektorat

armasuisse - Bundesamt für Führungs-, Telematik- und Ausbildungssysteme ­

Prüfung ausgewählter Geschäfte der Rüstungsprogramme

armasuisse - Bundesamt für Waffensysteme, Fahrzeuge und Material ­

Evaluation der Kompensationsgeschäfte bei Rüstungsbeschaffungen

­

Beschaffungsprüfung bei der Geschäftseinheit 61

­

Preisprüfung bei Eurocopter

armasuisse - Immobilien ­

Querschnittsprüfung Bauabnahmen, Gebäudeinbetriebnahmen und Garantieleistungen

Bundesamt für Landestopographie ­

Überprüfung der Koordination der Geoinformation und geographischen Informationssysteme (KOGIS)

­

Querschnittsprüfung Überwachung und Steuerung der FLAG-Ämter durch die Departemente

Bundesamt für Bevölkerungsschutz ­

Beschaffungsprüfung

­

Prüfung der Liquidation von Zivilschutzmaterial

­

Finanzaufsicht und Wirtschaftlichkeitsprüfung Produktegruppe Ausbildung

­

Zwischenrevision der Jahresrechnung 2007

­

Querschnittsprüfung Wirtschaftlichkeit von mehrjährigen Serviceverträgen

Bundesamt für Sport ­

Wirtschaftlichkeitsprüfung Centro Sportivo Tenero

­

Prüfung der Berichterstattung EURO 08 an die Finanzdelegation

Finanzdepartement Informatikstrategieorgan Bund ­

Revision des Projekts IT-Inventar Bund und Einführung bei den Ämtern

­

Prüfung der SAP-Strategie und Analyse der Risiken

­

Querschnittsprüfung über die Wirtschaftlichkeit und das Kosten-Nutzenverhältnis von grossen IT-Projekten

2880

Eidgenössische Finanzverwaltung ­

Prüfung der Mittelausstattung und der Instrumente des Neuen Finanzausgleichs

­

Abschlussprüfung Staatsrechnung 2006

­

Prüfung der Konzepte der Immobilienbewertungen im Rahmen NRM

­

Prüfung der Eingangsbilanz nach NRM

­

Zwischenrevision der Staatsrechnung 2007

Sparkasse Bundespersonal ­

Abschlussprüfung Jahresrechnung 2006

Zentrale Ausgleichsstelle ­

Abschlussprüfung Jahresrechnung 2006 des AHV-Ausgleichsfonds

­

Zwischenrevision der Jahresrechnung 2007 des AHV-Ausgleichsfonds

Eidgenössische Ausgleichskasse ­

Hauptrevision Jahresrechnung 2006

­

Prüfung der Funktionalität und Sicherheit der Applikationen Cotisations und Prestations sowie Follow-up

­

Abschlussrevision der Jahresrechnung 2006

Schweiz. Ausgleichskasse ­

Hauptrevision Jahresrechnung 2006

­

Abschlussrevision der Jahresrechnung 2006

swissmint ­

Querschnittsprüfung Überwachung und Steuerung der FLAG-Ämter durch die Departemente

Eidgenössische Personalamt ­

Prüfung von BV PLUS Prozessen

­

Dienststellenrevision - Ordnungs- und Rechtmässigkeit

­

Abschlussprüfung Jahresrechnung 2006 des Unterstützungsfonds

Eidgenössische Steuerverwaltung ­

Prüfung des Steuerbezuges in den Kantonen Jura, Aargau, Uri, Nidwalden und Waadt

­

Prüfung des Steuerbezuges der Direkten Bundessteuer in den Kantonen Graubünden, Schaffhausen und Luzern

­

Prüfung der Differenzen zwischen der Direkten Bundessteuer und der Staatsbuchhaltung des Kantons Appenzell Innerrhoden

­

Prüfung der Aufsicht über die Kantone im Bereich der Direkten Bundessteuer

2881

­

Prüfung der Umsetzung des Abnahmetests bei den kantonalen Anwendungen im Bereich Wehrpflichtersatz

­

Dienststellenrevision 2006 bei der Hauptabteilung Mehrwertsteuer

­

Revision der Abteilung Rückerstattung

­

Tiefere Mehrwertsteuersätze als Steuervergünstigung: Evaluation des reduzierten Satzes für Lebensmittel und verwandte Bereiche

Eidgenössische Zollverwaltung ­

Überprüfung des Konzeptes des Projektes FIRE III, Teil NRM

­

Prüfung des Abschlusses 2005 bei der Sektion FIRE

­

Prüfung im Beschaffungsbereich

­

Informatikprüfung e-dec Import inklusiv Finanzaufsicht

­

Abschlussprüfung Jahresrechnung 2006 der Wohlfahrtskasse des Zollpersonals

Bundesamt für Bauten und Logistik Allgemein ­

Beschaffungsprüfung im Bereich Drucksachen und Publikationen

­

Prüfung im Liegenschaftsdienst über die Neubewertung der zivilen Bundesbauten

­

Nachprüfung des «Zusatzprogramms Logistik NRM»

­

Informatik-Prüfung SAP nach der Einführung von verschiedenen neuen Modulen und die Rolle des BBL als Fachamt

­

Abschlussprüfung Staatsrechnung 2006

­

Prüfung der Bewirtschaftung der Kredite und der Verrechnung von Informatikbeschaffungen

­

Prüfung der neuen Prozesse des Mietermodells

­

Querschnittsprüfung Wirtschaftlichkeit von mehrjährigen Serviceverträgen

­

Querschnittsprüfung Bauabnahmen, Gebäudeinbetriebnahmen und Garantieleistungen

Bundesamt für Informatik und Telekommunikation ­

Querschnittprüfung im Bereich Geschäftsverwaltung GEVER

­

Beschaffung von IT-Dienstleistungen und IT-Gütern und Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Bauten und Logistik

­

Umsetzung des NOVE-IT Prozesses P06 im Betriebszentrum und Verwaltung von Oracle-Datenbanken

­

Abschlussprüfung Staatsrechnung 2006

­

Prüfung der Administration des PKI-Projektes

Bundesamt für Privatversicherungen ­

2882

Dienststellenrevision und Beurteilung der neuen Aufsichttätigkeiten

Eidgenössische Bankenkommission ­

Dienststellenrevision ­ Ordnungs- und Rechtsmässigkeit

Volkswirtschaftsdepartement Staatssekretariat für Wirtschaft ­

Evaluation der Exportförderung von 2005: Umsetzung der Empfehlungen

­

Revision im Bereich LOCATION Switzerland

­

Wirtschaftliche Entwicklungzusammenarbeit, Darlehen und Beteiligungen

­

Follow-up der Wirksamkeitsprüfung im Bereich Schweiz Tourismus

­

Querschnittsprüfung Wirksamkeit Finanzinspektorat

­

Prüfung über den Chernobyl Shelter Fund

Arbeitslosenversicherung ­

Prüfung der Abrechnungen der ALV/AHV im Jahr 2006

­

Revision der Jahresrechnung 2006 des ALV-Fonds

­

Projektprüfung «Neukonzeption AVAM»

Bundesamt für Landwirtschaft ­

Querschnittsprüfung der Subventionen an Organisationen im Landwirtschaftsbereich

­

Follow-up der Evaluation der Tierverkehrskontrolle

­

Zwischenrevision der Staatsrechnung 2007

­

Querschnittsprüfung Wirksamkeit Finanzinspektorat

Institut für Viruskrankheiten und Immunprophylaxe ­

Querschnittsprüfung Überwachung und Steuerung der FLAG-Ämter durch die Departemente

Bundesamt für Wohnungswesen ­

Prüfung der Zweckmässigkeit der Sapomp Wohnbau AG, abgewickelter Immobilienverkäufe und Follow-up der Evaluation 2002

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation Bundesamt für Verkehr ­

Prüfung des Aufsichtskonzepts «HGV-Anschluss« sowie Follow-up der Prüfung Rollmaterial Bahn 2000, 1. Etappe

­

Prüfung der Subventionszahlungen für Investitionen an Kombi-Verkehr beim Subventionsempfänger sowie Follow-up Finanzaufsicht bei der Sektion Güterverkehr

2883

­

SBB AG: Interne Verrechnungen von und zur Division Infrastruktur

­

Querschnittsprüfung Wirksamkeit Finanzinspektorat

Neue Eisenbahn Alpentransversale ­

Auswertung der Berichte der NEAT-Kontrollinstanzen

­

Auswertung der Standberichte II/2006 und I/2007

­

Koordination der verschiedenen NEAT Kontrollinstanzen

­

AlpTransit Gotthard AG: Bauprüfung, Überwachung der Ausführungsqualität sowie Follow-up der Prüfung 2006

Bundesamt für Zivilluftfahrt ­

Prüfung der Umsetzung des Bundesratsbeschlusses vom 25. Februar 2004 über die Massnahmen der Luftfahrstsicherheit, Internen Kontrollsystem sowie Follow-up 2005

Bundesamt für Energie ­

Prüfung der IT-Governance

­

Abschlussprüfung Staatsrechnung 2006

­

Querschnittsprüfung bei der Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen: Steuerung der FLAG-Ämter durch die Departemente

Bundesamt für Strassen ­

Evaluation der Standardsetzung bezüglich der Sparsamkeit für Wildtierübergänge im Bereich Nationalstrassen

­

Prüfung der Projektabwicklung im Bereich Langsamverkehr

­

Abschlussprüfung Staatsrechnung 2006

­

Querschnittsprüfung: Wirtschaftlichkeit und Kosten-Nutzenverhältnis von grossen IT-Projekten

­

Querschnittsprüfung Wirksamkeit Finanzinspektorat

Bundesamt für Kommunikation ­

FLAG - Leistungsauftrag 2006­2008 sowie Follow-up der Revision 2005

­

Prüfung der Eingangsbilanz nach NRM

Bundesamt für Umwelt ­

Prüfung des Chernobyl Shelter Fund (EUROSAI)

­

Prüfung der IT-Governance

­

Abschlussprüfung Staatsrechnung 2006

2884

Ämter- und departementsübergreifende Prüfungen (die nachstehenden Prüfungen sind auch unter den jeweiligen Dienststellen aufgeführt) ­

Querschnittsprüfung Bauabnahmen, Gebäudeinbetriebnahmen und Garantieleistungen

­

Querschnittsprüfung Wirksamkeit Finanzinspektorat

­

Querschnittsprüfung Überwachung und Steuerung der FLAG-Ämter durch die Departemente

­

Querschnittsprüfung über die Wirtschaftlichkeit und das Kosten-Nutzenverhältnis von grossen IT-Projekten

­

Querschnittprüfung im Bereich Geschäftsverwaltung GEVER

­

Querschnittsprüfung Wirtschaftlichkeit von mehrjährigen Serviceverträgen

Stiftungen, Anstalten, Fonds und Spezialorganisationen Immobilienstiftung internationale Organisationen Genf (FIPOI) ­

Revision der Jahresrechnung 2006

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Zwischenrevision Jahresrechnung 2007

Marcel Benoist-Stiftung ­

Revision der Jahresrechnung 2006

Stiftung Pro Arte ­

Revision der Jahresrechnung 2006

Pro Helvetia ­

Revision der Jahresrechnung 2006

Stiftung Zukunft für Schweizer Fahrende ­

Revision der Jahresrechnung 2006

Organ für Akkreditierung und Qualitätssicherung der Schweizerischen Hochschulen ­

Revision der Jahresrechnung 2006

Rektorenkonferenz der Schweizer Universitäten ­

Revision der Jahresrechnung 2006

Schweizerischer Nationalfonds ­

Revision der Jahresrechnung 2006

Schweiz. Koordinationsstelle für Bildungsforschung, Aarau ­

Revision der Jahresrechnung 2006

Schweiz. Universitätskonferenz, Bern ­

Revision der Jahresrechnung 2006

2885

ETH-Bereich ­

Abschlussrevision der konsolidierten Jahresrechnung 2006

ETH-Rat ­

Revision der Jahresrechnung 2006

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Zwischenrevision Jahresrechnung 2007

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Unterstützung des Finanzinspektorates bei SAP-Prüfungen

Eidgenössische Technische Hochschule Zürich ­

Finanzaufsicht, Abklärungen zur Stiftung ETH Zürich Foundation

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Zwischenrevision der Jahresrechnung 2006

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Revision der Jahresrechnung 2006

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Querschnittsprüfung: Wirtschaftlichkeit von mehrjährigen Serviceverträgen

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Zwischenrevision Jahresrechnung 2007

Eidgenössische Technische Hochschule Lausanne ­

Querschnittsprüfung Bauabnahmen, Gebäudeinbetriebnahmen und Garantieleistungen

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Zwischenrevision Jahresrechnung 2006

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Revision der Jahresrechnung 2006

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Zwischenrevision Jahresrechnung 2007

Eidgenössische Forschungsanstalt für Wald, Schnee und Landschaft ­

Revision der Jahresrechnung 2006

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Zwischenrevision Jahresrechnung 2007

Eidgenössische Materialprüfungs- und Forschungsanstalt ­

Revision der Jahresrechnung 2006

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Zwischenrevision Jahresrechnung 2007 mit Informatik

Eidgenössische Anstalt für Wasserversorgung, Abwasserreinigung und Gewässerschutz ­

Revision der Jahresrechnung 2006

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Zwischenrevision Jahresrechnung 2007 mit Informatik

Paul Scherrer Institut ­

Revision der Jahresrechnung 2006

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Querschnittsprüfung: Wirtschaftlichkeit von mehrjährigen Serviceverträgen

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Zwischenrevision Jahresrechnung 2007

swissmedic ­

Revision der Jahresrechnung 2006

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Zwischenrevision der Jahresrechnung 2007

2886

Institut für Geistiges Eigentum ­

Revision der Jahresrechnung 2006/07

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Zwischenrevision Jahresrechnung 2006/07

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Revision der Jahresrechnung 2006/07 der Personalkasse

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Revision der Projektabrechnung 2006 SPC Vietnam

Sozialfonds für Verteidigung und Bevölkerungsschutz ­

Revision der Jahresrechnung 2006

Eidgenössische Alkoholverwaltung ­

Revision der Jahresrechnung 2006

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Zwischenrevision der Jahresrechnung 2007

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Evaluation der Kontrollstrategie, der eingesetzten Ressourcen und der Kontrollergebnisse

Fonds für die Exportrisikogarantie ­

Revision der Jahresrechnung 2006

Schweiz. Verband gewerblicher Bürgschaftsgenossenschaft ­

Revision der Jahresrechnung 2006

Fonds für Eisenbahngrossprojekte ­

Revision der Jahresrechnung 2006

Fonds Landschaft Schweiz ­

Revision der Jahresrechnung 2006

Fonds zur Förderung der Wald- und Holzforschung ­

Revision der Jahresrechnung 2006

Stiftung Schweizerischer Nationalpark ­

Revision der Jahresrechnung 2006

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Zwischenrevision des neuen Bauprojekts ­ Follow-up

Internationale Organisationen Organisation Intergouvernementale pour les transports internationaux ferroviaires ­

Revision der Jahresrechnung 2006

Union Postale Universelle ­

Revision der Jahresrechnung 2005­2006 der Union und Sonderrechnungen

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Zwischenrevision Jahresrechnung 2007­2008 der Union und Sonderrechnungen: Ordnungsmässigkeit und Wirtschaftlichkeit

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Revision der Jahresrechnung 2006 der Pensionskasse und des Versicherungsfonds 2887

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Revision der Jahresrechnung 2006 «Coupons-réponse internationaux»

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Revision der Jahresrechnung 2006 des Fonds für die Verbesserung der Dienstleistungsqualität

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Revision der Jahresrechnung 2006 des Entwicklungshilfeprogrammes der UNO und von weiteren Sonderbuchhaltungen

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Zwischenrevision 2007 des Entwicklungshilfeprogrammes der UNO und von weiteren Sonderbuchhaltungen

Union Internationale des Télécommunikations ­

Revision der Jahresrechnung 2006 Caisse d'assurance du personnel

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Revision der Jahresrechnung 2006 Caisse d'assurance pour la protection de la santé du personnel

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Revision der Jahresrechnung TELECOM Americas 2005

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Revision der Jahresrechnung 2006 des Entwicklungshilfeprogrammes der UNO und von weiteren Sonderbuchhaltungen

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Zwischenrevision der Jahresrechnung 2007 des Entwicklungshilfeprogrammes der UNO und von weiteren Sonderbuchhaltungen

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Revision der Jahresrechnung 2006 des Spezialkontos TIES

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Follow-up der Informatikprüfung 2002­2003

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Prüfung der Verwaltung der Zugangsrechte SAP

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Zwischenrevision Jahresrechnung 2006­2007 der Union: Ordnungsmässigkeit und Wirtschaftlichkeit

Organisation Mondiale de la Propriété Intellectuelle ­

Revision der Jahresrechnung 2006 der Pensionskasse

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Revision der Jahresrechnung 2006 der PNUD inklusiv Funds in trust

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Zwischenrevision des Neubauprojektes ­ Follow-up Prüfung 2006

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Zwischenrevision Jahresrechnung 2006­2007: Ordnungsmässigkeit und Wirtschaftlichkeit

European Free Trade Association ­

Revision der Jahresrechnung 2006

Internationale Organisation der Obersten Rechnungskontrollbehörden (INTOSAI) ­

Revision der Jahresrechnung 2006

Union Internationale pour la protection des obtentions végétales ­

Zwischenrevision Jahresrechnung 2006­2007

Internationale Rheinregulierung ­

2888

Revision der Jahresrechnung 2006

Anhang 2

Finanzinspektorate gemäss Artikel 11 Finanzkontrollgesetz Konsular- und Finanzinspektorat Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten ­

Internes Audit Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit

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Finanzinspektorat Staatssekretariat für Bildung und Forschung

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Internes Audit ETH-Rat

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Finanzinspektorat des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements

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Interne Revision Verteidigung

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Finanzinspektorat armasuisse

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Internes Inspektorat Zentrale Ausgleichsstelle

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Finanzinspektorat Eidgenössische Steuerverwaltung

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Inspektorat Oberzolldirektion

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Finanzinspektorat Bundesamt für Bauten und Logistik

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Interne Revision SECO

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Finanzinspektorat Bundesamt für Landwirtschaft

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Revision Bundesamt für Verkehr

2889

Anhang 3

Organigramm Direktion

Direktor: K. Grüter

Direktionsstab / Internationales

Recht

Personal/Kommunikation

Support

A. Taugwalder

B. Riedi

I. Strobel

G. Roux

Stellvertr. Direktor: A. Vuillemin Prüfbereiche

Vizedirektor: M. Huissoud

Stellvertretender Direktor: A. Vuillemin

Finanzaufsicht und -revision 1

D. Monnot

Fachbereiche

Finanzaufsicht und -revision 2

H.-R. Wagner

Finanzaufsicht und -revision 3

Vizedirektor: M.

Huissoud

R. Durrer

Informatikprüfungen

M. Magnini

Bau- und Beschaffungsprüfungen

P. Zumbühl

Wirtschaftlichkeitsprüfung und Evaluation

E. Sangra

2890

EDA / VBS

EDI / Internat.

Organisationen

UVEK

SBF / EVD

BK / PD / EFD

Sozialversich. / EJPD / EPA / Gerichte

J.-M. Blanchard

D. Neier

B. Hächler

C. Mücher

E.-S. Jeannet

M. Kessler