332 findet am 13. Oktober 1948, 1415 Uhr im Obergerichtsgebäude in Zürich, Hirschengraben 15, Erdgeschoss, statt.

Akteneinsicht Obergerichtsgebäude Zürich, Zimmer 3. Im Falle des Nichterscheinens wird auf Grund der Akten geurteilt.

Zürich, den 29. September 1948.

2. kriegswirtschaftliches Strafgericht, Der Binzelrichter : Heusser

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Wettbewerb- und Stellenausschreibungen, sowie Anzeigen Verschollenheitsruf

Hugo Rüdlinger, geb. 27. September 1890, ledig, von Nesslau (St. Gallen), Sohn des Eduard Eüdlinger und der Karolina geb. Mäder, wohnhaft gewesen in St. Gallen, im August 1910 nach Nordamerika ausgewandert, seit Juni 1923 nachrichtenlos abwesend, sowie jedermann, der über den Verbleib des Vermissten Auskunft geben kann, wird aufgefordert, sich beim Bezirksgerichtspräsidium St. Gallen zu melden, ansonst nach Ablauf eines Jahres seit dieser Auskündung die Verschollenerklärung ausgesprochen wird.

(2.).

St. Gallen, den 7. Oktober. 1948.

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Bezirksgerichtskanzlei St. Gallen.

Schweizerische Gesetzgebung über das private Versicherungswesen Das eidgenössische Versicherungsamt hat die schweizerische Gesetzgebung über das private Versicherungswesen, in deutscher. Sprache, neu zusammengestellt und ergänzt. Die handliche, auf den 1. Juli 1948 bereinigte Publikation kann bei der unterzeichneten Amtsstelle zum Preise von Fr. 2 per Exemplar bezogen werden. Bei grössern Bestellungen werden Serienrabatte gewährt.

Postcheckkonto III.520.

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(2..)

Drucksachenbureau der Bundeskanzlei Bern

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Das finanzielle Gleichgewicht der fllters- und Hinlerlassenenversicherung Unter diesem Titel veröffentlicht das Bundesamt für Sozialversicherung seinen Bericht über die finanziellen Auswirkungen des Bundesgesetzes vom 20. Dezember 1946. Aus drucktechnischen Gründen konnte diese Abhandlung, welche das Datum vom 7. Juni 1947 trägt, erst zu Beginn dieses Jahres erscheinen. In diesem Bericht wird versucht, auch dem Nichtmathematiker die finanziellen Zusammenhänge der AHV klar zu machen.

In der historischen Einleitung werden u. a. die Gründe dargelegt, welche zur Abänderung der Zahlen betreffend die finanziellen Auswirkungen geführt haben, welche seinerzeit im Bericht der eidgenössischen Expertenkommission mitgeteilt wurden.

·; .

Der eigentliche Bericht über die Berechnungen betreffend das finanzielle Gleichgewicht gliedert sich in folgende 6 Kapitel: I.

II.

III.

IV.

V.

VI.

Bevölkeruhgsstatistische Grundlagen Wirtschaftsstatistische Grundlagen Der jährliche Ertrag der Beiträge Die jährliche Belastung Die Jahresbudgets und die technische Eintrittsbilanz Variationen der Bechnungsgrundlagen.

In einem ersten Anhang wird, der Bericht der Kommission veröffentlicht, welche vom Vorsteher des eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartementes beauftragt wurde, die vom Bundesamt für Sozialversicherung verwendeten Eechnungsgrundlagen und Bechnungsmethoden zu überprüfen.

Der zweite Anhang umfasst 30 Zahlentabellen betreffend die biometri schen und ökonometrischen Hilfsfunktionen sowie die Bestände und die finanziellen Auswirkungen. Diese Zahlentabellen werden übrigens durch 64 Tabellen ergänzt, welche im Textteil des eigentlichen Berichtes enthalten sind.

Im dritten Anhang werden die verschiedenen Zusammenhänge anhand von 86 graphischen Darstellungen wiedergegeben.

; Dieser insgesamt 187 Druckseiten umfassende Bericht (inkl. Anhang) kann bei der eidgenössischen Drucksachen- und Materialzentrale in Bern zum Preise von 9 Franken bezogen werden.

Dieser insgesamt 187 Druckseiten umfassende Bericht (inkl. Anhang) kann beim Bundesamt für Sozialversicherung bestellt oder direkt bei der eidgenössischen Drucksachen- und Materialzentrale in Bern bezogen werden.

Bezugspreis: 9 Franken.

7778

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Schweizerisches Bundesrecht Staats- und verwaltungsrechtliche Praxis des Bundesrates und der Bundesversammlung seit 1903 Fortsetzung des Werkes von L. R. von Salis Im Auftrage des schweizerischen Bundesrates herausgegeben von

Prof. Dr. Walter Burckhardt Das Werk umfasst 5 Text bände mit über 5000 Seiten und einen Registerband. Es kostet Fr. 127.-- Prof. Dr. Blumenstein in der ,,Monatsschrift für bernisches Verwaltungsrecht" : Es ist für Theorie und Praxis von grösster Wichtigkeit, die einschlägigen Gesetzgebungsmaterialien und Ausführungsverfügungen in einer übersichtlichen Zusammenstellung, wie sie hier gegeben wird, vor sich zu haben.

Proî. Dr. E. Harter in der ,,Schweiz. Zeitschrift für Strafrecht": Das Werk ist ein unvergleichlicher Führer.

Zeitschrift für schweizerische Statistik und Volkswirtschaft: Wer sich theoretisch oder praktisch mit der Staats- und verwaltungsrechtlichen Praxis der Bundesbehörden zu befassen hat, muss zu diesem Werke greifen und wird in ihm einen sichern Führer haben.

Behörden und öffentliche Bibliotheken, sowie die Mitglieder der eidgenössischen Bäte erhalten die Bände mit 25% Eabatt (zuzüglich Porto) beim Bezug durch den

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Verlag Huber & Co., Aktiengesellschaft Frauenfeld/Leipzig

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Stellenausschreibungen Die nachgenannten Besoldungen entsprechen den im Bundesratsbeschluss vom 30. Mai 1941 über die] vorläufige Neuordnung der Bezüge und der Versicherungen des Bundespersonals vorgesehenen Grundbesoldungen. Sie umfassen die gesetzlichen Zulagen nicht.

Anmeldestelle

Vakante Stelle

Erfordernisse

Direktionspräsident der Eidg.

Materialprüfungsund Versuchsanstalt in Zürich

Kanzleigehilfe II. evtl. I Kl.

Jüngerer Absolvent der kaufmännischen Lehre oder Handelsschule, Gewandtheit in Stenodaktylographie-Arbeiten, Muttersprache franzosisch, sehr gute Kenntnisse der deutschen Sprache in Wort und Schrift ; Befähigung zu Übersetzungen, etwas kaufmannische Praxis

Besoldung Fr.

3456 bis 5388 bzw.

3640x bis 6124

Anmeldungstermin

30. Okt.

1948

Generaldirektion (Betriebsleiter II. Kl. Ausweis über technische j 16. Okt.

schell Bundes- des Kraftwerkes Bildung und langjährige 1948 bahnen in Bern Barberine Erfahrung im Kraftwerkbetrieb. Kenntnis der franzosischen und deutschen Sprache (2..)

(Dienstort: Le Châtelard) Anmeldung handschriftlich an die Generaldirektion der Schweizerischen Bundesbahnen in Bern.

Schweizer!»ehe Bundesbahnen

Aufnahme von Beamten-Lehrlingen für den Stationsdienst Die Schweizerischen Bundesbahnen stellen im Frühjahr 1949 eine Anzahl Beamtenlehrlinge für den Stationsdienst ein.

Erfordernisse : a. Schweizerbürgerrecht, Alter am I.Mai 1949 mindestens 16 und höchstens 25 Jahre.

b. Volle Gesundheit, genügendes Hör- und Sehvermögen, normaler Farbensinn.

c. Gute Schulbildung, ferner genügende Kenntnis einer zweiten Amtssprache, die von der Verwaltung nach Bedürfnis bezeichnet -wird.

Die Bewerber haben eine Kenntnis- und eine Eignungsprüfung abzulegen. Vor der allfälligen Aufnahme in den Eisenbahndienst müssen sie sich einer Untersuchung durch einen Vertrauensarzt der Bahnverwaltung unterziehen.

Die Lehrzeit dauert 2 Jahre.

Anmeldung : Handschriftlich bis zum 15. November 1948 au eine der Kreisdirektionen der Schweizerischen Bundesbahnen in Lausanne, Luzern oder Zürich,

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bei denen auch jede weitere Auskunft erhältlich ist. Der Anmeldung sind der Geburts- oder Heimatschein, sämtliche Schulzeugnisse und die weitern lückenlosen Ausweise über allfällige berufliche Tätigkeit sowie von den militärpflichtigen Bewerbern das Dienstbüchlein beizulegen.

(2.).

Bern, im Oktober 1948.

Generaldirektion der Schweizerischen Bundesbahnen

Aufnahme von Post- und Telegraphenlehrlingen Die PTT-Verwaltung nimmt im Frühjahr 1949 .eine Anzahl Lehrlinge für den Bureaudienst bei der Post und einige Lehrlinge für den Telegraphendienst auf.

Erfordernisse: Schweizerbürger, Alter im Eintrittsjahr wenigstens 17 und für den Postdienst höchstens 22, für den Telegraphendienst höchstens 20 Jahre. Die Bewerber sollen womöglich eine Verkehrs- oder Handelsschule besucht haben, wenigstens aber über Sekundär- oder gleichwertige Bildung verfügen mit ergänzten Kenntnissen in Geographie, Vaterlandskunde und einer zweiten Amtssprache; sie müssen sich körperlich und charakterlich zum Post- oder Telegraphenbeamten eignen.

Die Bewerber haben eine Aufnahmeprüfung zu bestehen und sich später durch einen Vertrauensarzt untersuchen zu lassen.

Handschriftliche Anmeldungen mit allen Schul- und allfälligen Berufszeugnissen sowie dem Geburta- oder Heimatschein sind bis zum 31. Oktober 1948 zu richten für Postlehrstellen an eine der Kreispostdirektionen Genf, Lausanne, Bern, Neuenburg, Basel, Aarau, Luzern, Zürich, St. Gallen, Chur oder Bellinzona; für Telegraphenlehrstellen an eine der Telephondirektionen Basel, Bellinzona, Bern, Biel, Chur, Freiburg, Genf, Lausanne, Luzern, Neuenburg, Ölten, Rapperswil (St. G.); St. Gallen, Sitten, Thun, Winterthur oder Zürich.

Nähere Auskunft, insbesondere über die Belohnung, kann bei den genannten Stellen, ferner an den Post- und Telegraphenschaltern eingeholt werden.

(2.).

Generaldirektion der Post-, Telegraphen- und Telephon-Verwaltung

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Wettbewerb- und Stellenausschreibungen, sowie Anzeigen

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Bundesblatt

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Jahr

1948

Année Anno Band

3

Volume Volume Heft

40

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

07.10.1948

Date Data Seite

332-336

Page Pagina Ref. No

10 036 392

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