zu 07.491 Parlamentarische Initiative Teuerungsausgleich für die Einkommen und Entschädigungen der Ratsmitglieder Stellungnahme des Bundesrates vom 7. Dezember 2007

Sehr geehrter Herr Nationalratspräsident Sehr geehrter Herr Ständeratspräsident Sehr geehrte Damen und Herren Gerne nehmen wir zu Ihrem Schreiben vom 22. November 2007 Stellung.

Wir versichern Sie, sehr geehrter Herr Nationalratspräsident, sehr geehrter Herr Ständeratspräsident, sehr geehrte Damen und Herren, unserer vorzüglichen Hochachtung.

7. Dezember 2007

Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Die Bundespräsidentin: Micheline Calmy-Rey Die Bundeskanzlerin: Annemarie Huber-Hotz

2007-3000

161

Stellungnahme Der Bundesrat beurteilt die vorgeschlagenen Änderungen des Parlamentsressourcengesetzes vom 18. März 19881 (PRG) und der Verordnung der Bundesversammlung vom 18. März 19882 zum Parlamentsressourcengesetz (VPRG) im Lichte der im Bericht des Ratsbüros dargelegten Entwicklungen als nachvollziehbar.

Die in Erwägung gezogene Teuerungsanpassung auf den Einkommen und Entschädigungen der Ratsmitglieder scheint mit Blick auf den Indexstand der Teuerung gerechtfertigt. Beim Bundespersonal bewegen sich im Übrigen der während der Legislatur entstandene Teuerungsrückstand und der vom Bundesrat deswegen geplante Teuerungsausgleich für Mitte 2008 im gleichen Ausmass wie die beiden im Bericht des Ratsbüros aufgeführten Vergleichswerte.

Die vom Ratsbüro veranschlagten jährlichen Mehrausgaben im Umfang von insgesamt 1,413 Millionen Franken (Teuerungsausgleich: 1,29 Mio; individuelle Rechtsschutzversicherung: 0,123 Mio) sind im Voranschlag 2008 nicht enthalten. Diese müssten gegebenenfalls im Rahmen der parlamentarischen Budgetdebatte in der Wintersession 2007 noch ins Zahlenwerk des Voranschlags 2008 aufgenommen werden.

1 2

162

SR 171.21 SR 171.211