Entscheid im Widerspruchsverfahren Nr. 9010 Widersprechende GE Money Bank, Badenerstrasse 9, Postfach 284, CH-5200 Brugg, CH-Marke Nr. 411 888 «X probanca» (fig.) gegen Widerspruchsgegnerin PROBANKA d.d., Svetozarevska ulica 12, SI-2000 Maribor, IR-Marke Nr. 911 190 «PROBANKA» (fig.).

Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 30. April 2008 Folgendes verfügt: 1.

Die Widerspruchsgegnerin wird vom Verfahren ausgeschlossen.

2.

Der Widerspruch Nr. 9010 wird abgewiesen.

3.

Die internationale Registrierung Nr. 911 190 «PROBANKA» (fig.) wird nach Eintritt der Rechtskraft dieser Verfügung für sämtliche Waren und Dienstleistungen zum Schutz in der Schweiz zugelassen.

4.

Die Widerspruchsgebühr von 800 Franken verbleibt dem Institut.

5.

Es wird keine Parteientschädigung zugesprochen.

6.

Dieser Entscheid wird der Widersprechenden schriftlich, der Widerspruchsgegnerin durch Publikation im Bundesblatt eröffnet.

Rechtsmittel Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen nach seiner Eröffnung beim Bundesverwaltungsgericht, 3000 Bern 14, schriftlich Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde ist mit Kopie des vorliegenden Entscheides einzureichen.

30. April 2008

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum: Markenabteilung

2008-1219

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