Entscheid im Widerspruchsverfahren Nr. 9282 Widersprechende GEDUMA S.A., 5, boulevard de la Foire, L-1528 Luxembourg, IR-Marke Nr. 309 319 «DD (fig.)» gegen Widerspruchsgegnerin HE ZHANGGUO, Via dell'Olmo, 193, I-50019 Sesto Fiorentino (Florence), IR-Marke Nr. 928 731 «DD (fig.)».

Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 31. Juli 2008 Folgendes verfügt: 1.

Das Widerspruchsverfahren wird zufolge Gegenstandslosigkeit als erledigt abgeschrieben.

2.

Die Hälfte der Widerspruchsgebühr (400 Fr.) wird der Widersprechenden zurückerstattet.

3.

Es wird keine Parteientschädigung zugesprochen.

Rechtsmittel Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen nach seiner Eröffnung beim Bundesverwaltungsgericht, 3000 Bern 14, schriftlich Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde ist mit Kopie des vorliegenden Entscheides einzureichen.

31. Juli 2008

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum: Markenabteilung

2008-2049

7245