Bundesbeschluss Entwurf über die Leistungen des Bundes zur Behebung der Unwetterschäden im Jahr 2005 im Kanton Obwalden vom ...

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 167 der Bundesverfassung1 und auf Artikel 1 Absatz 2 des Bundesgesetzes vom ...2 über die Leistungen des Bundes zur Behebung der Unwetterschäden im Jahr 2005 im Kanton Obwalden, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 14. Mai 20083, beschliesst: Art. 1 Zur Finanzierung der Beteiligung des Bundes an den Wiederherstellungskosten, die dem Kanton Obwalden an öffentlichen Strassen als Folge der Unwetter vom 19. bis zum 23. August 2005 entstanden sind, wird zulasten des Voranschlags 2009 ein Voranschlagskredit in der Höhe von 14,4 Millionen Franken bewilligt.

Art. 2 Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.

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SR 101 SR ...; BBl 2008 4343 BBl 2008 4329

2008-0559

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Leistungen des Bundes zur Behebung der Unwetterschäden im Jahr 2005 im Kanton Obwalden. BB

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