Strategische Ziele des Bundesrates für skyguide 2008­2011 1

Einleitung

Der Bund ist Hauptaktionär der skyguide. Er verfügt über die stimmen- und kapitalmässige Mehrheit am Unternehmen. Die Aktionärsinteressen des Bundes werden durch das UVEK und das VBS wahrgenommen. Gestützt auf Artikel 6 der Verordnung über den Flugsicherungsdienst1 legt der Bundesrat nach Anhörung der skyguide die strategischen Ziele betreffend Sicherheit, Effizienz und Wirtschaftlichkeit jeweils für vier Jahre fest.

Im Rahmen des übergeordneten Rechts und der vorliegenden strategischen Ziele ist skyguide für die Erfüllung ihres hoheitlichen, gesetzlichen Auftrages2 selbständig verantwortlich.

Die Eignerrolle des Bundes ist von seiner Funktion als Regulator und Aufsichtsbehörde über die Flugsicherheit institutionell und funktionell getrennt.

2

Strategische Stossrichtung

Der Bundesrat erwartet, dass skyguide 2.1

sich in Absprache mit den zuständigen Bundesstellen aktiv an den Arbeiten zu einem einheitlichen europäischen Luftraum (SES) und zur Bewirtschaftung eines Funktionalen Luftraumblockes (FAB) beteiligt und alles daran setzt, dass der Schweizer Luftraum Teil eines FAB wird. Zu diesem Zweck sind strategisch interessante Möglichkeiten zu Kooperationen wahrzunehmen und die SES-Vorschriften in allen Bereichen vollständig einzuhalten.

Die strategischen militärischen Vorgaben sind jederzeit zu erfüllen.

2.2

eine hohe Sicherheitskultur pflegt und einen im europäischen Quervergleich vorbildlichen Sicherheitsstandard gewährleistet und das Qualitäts- und Sicherheitsmanagement ständig weiterentwickelt.3

2.3

eine effiziente Abwicklung des anfallenden zivilen und militärischen Luftverkehrs gewährleistet. Die Synergiepotentiale aus der Integration der zivilen und militärischen Flugsicherung sind auszuschöpfen.

2.4

durch die frühzeitige Bereitstellung von personellen und technischen Ressourcen das anfallende Verkehrsvolumen bewältigt. Die Kapazitätsplanung ist mit den Flughäfen und Eurocontrol abzustimmen. Gegenüber der Luftwaffe sind die gemäss Leistungsvereinbarung festgelegten Dienstleistungen zu erbringen.

2.5

eine transparente Kommunikationspolitik betreibt.

2.6

im Rahmen ihrer betriebswirtschaftlichen Möglichkeiten eine nachhaltige und ethischen Grundsätzen verpflichtete Unternehmensstrategie verfolgt.

2.7

über ein angemessenes Risikomanagementsystem verfügt.

1 2 3

Verordnung vom 18. Dezember 1995 über den Flugsicherungsdienst (VFSD; SR 748.132.1) Art. 40 des Luftfahrtgesetzes (LFG; SR 748.0) Die gemäss NLR-Nachaudit noch offenen Punkte sind konsequent umzusetzen.

2008-0698

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3

Finanzielle Ziele

Der Bundesrat erwartet, dass skyguide 3.1

ein effizientes Kostenmanagement betreibt und dadurch ein ausgeglichenes betriebliches Ergebnis ausweist und international vergleichbare Gebühren erhebt.

3.2

die Investitionen grundsätzlich mit dem erwirtschafteten Cash flow finanziert, wobei für Grossprojekte auch Fremdfinanzierungen möglich sind.

3.3

sich gegen ihre Haftpflichtrisiken angemessen versichert.

4

Personelle Ziele

Der Bundesrat erwartet, dass skyguide 4.1

eine fortschrittliche und sozialverantwortliche Personalpolitik verfolgt sowie eine zeitgemässe Ausbildung der Lernenden betreibt.

4.2

mit den Personalverbänden Gesamtarbeitsverträge abschliesst.

4.3

dem Personal ein Mitspracherecht in allen die Personalpolitik betreffenden Sachfragen einräumt.

4.4

durch ihren Führungsstil, ihre Personalentwicklung und ihre interne Kommunikation Vertrauen beim Personal schafft und damit insbesondere eine hoch stehende Flugsicherungskultur gewährleistet.

5

Kooperationen und Beteiligungen

Der Bundesrat erwartet, dass skyguide Beteiligungen nur eingeht, sofern es der Erfüllung ihres Grundauftrages und der Erreichung der strategischen Ziele förderlich ist. Die Beteiligungen sind nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen zu bewirtschaften. Es müssen vor Erwerb einer Beteiligung klare Unternehmensstrategien formuliert und Risikoszenarien erarbeitet und beurteilt werden.

6

Berichterstattung an die Vorsteher UVEK und VBS

Der Verwaltungsrat von skyguide orientiert die Vorsteher UVEK und VBS jährlich zeitgleich mit dem Geschäftsbericht über die Erreichung der strategischen Ziele.

7

Änderung

Da sich das Umfeld der Unternehmung in einem ständigen Wandel befindet, werden die strategischen Ziele bei Bedarf angepasst. Der Bundesrat entscheidet über eine Anpassung nach Rücksprache mit skyguide.

20. Februar 2008

Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Der Bundespräsident: Pascal Couchepin Die Bundeskanzlerin: Corina Casanova

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