1325 Viehannahmekommission und dem Antrag auf eine Busse von Fr. 700 und den Verfahrenskosten, zu verantworten, ansonst auf Grundlage der Akten entschieden würde.

Zürich, den 15. März 1948.

9. kriegswirtschaftliches Strafgericht: Der Gerichtsschreiber: C. W. Scherer

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Öffentliche Vorladung Klausner Johann Josef, des Peter und der Anna Stapfer, von Bensenschwil (Aargau), geb. 18. September 1904, Hilfsarbeiter, zurzeit unbekannten Aufenthalts, wegen Umwandlung einer nicht bezahlten kriegswirtschaftlichen Busse von Fr. 80 in acht Tage Haft.

Die Verhandlung vor dem Einzehrichter des 8. kriegswirtschaftlichen Strafgerichts findet statt, Mittwoch, 5. Mai 1948, 8.80 Uhr, auf dem Büro des unterzeichneten Einzelrichters Dr. Hans Korner, Obergrundstrasse 26, Luzern, wo auch bis zu diesem Termin die Akten eingesehen werden können. Tel. 2 22 56.

8. kriegswirtschaftliches Strafgericht: Der Vizepräsident: Körner

7895

# S T #

Wettbewerb- und Stellenausschreibungen, sowie Anzeigen

Das eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement hat eine

Zusammenstellung der Interpretationskreisschreiben zum

Bundesgesetz vom 15. März 1932 über den Motorfahrzeug- und Fahrradverkehr und der Vollziehungsverordnung vom 25. November 1932 herausgegeben. Diese Zusammenstellung enthält neben den bis Ende 1940 ergangenen Kreisschreiben auch verschiedene vom Ausschuss der kantonalen amtlichen Automobilexperten in Verbindung mit dem Departement Bundesblatt. 100. Jahrg. Bd. I.

88

1326 aufgestellte Normen über technische Fragen sowie Hinweise auf alle Durchfiihrungserlasse zürn Automobilgesetz.

Die Broschüre kann bei der unterzeichneten Verwaltung zum Preise von Fr. 1. 50 (für Behörden Fr. 1. --), zuzüglich Porto- und Nachnahmespesen, bezogen werden.

Postcheckkonto III 520.

768

Drucksachenbureau der Bundeskanzlei.

Stellenausschreibungen.

Die nachgenannten Besoldungen entsprechen den im BundesratsbeschuiBS vom 30. Mai 1941 über die vorläufige Neuordnung der Bezüge und der Versicherungen des Bundespersonals vorgesehenen Grundbesoldungen. Sie umfassen die gesetzlichen Zulagen nicht.

Anmeldestelle

Vakanto Stelle

Erfordernisse

Besoldung Fr.

Anmeldungstermin

Laborant I. Kl. Lehre als Laborant. Zuver3732 17. April an der Eidg. Anstalt lässiges und gewissenhaftes bis 1948 für das forstliche Ver- Arbeiten. Gutes Rechnen 6400 plus suchswesen in Zürich und Maschinenschreiben.

Kenntnis einer zweiten reglementarisclie Amtssprache erwünscht Zulagen (1-) *) Handschriftliche Anmeldung mit Lebenslauf und Photo an: Prof. Dr. A.

Rohn, Präsident der Aufsichtskommission, B. T. H., Zürich.

*)

Abteilung , (Ur Infanterie E. M. D.

2 InstruktionsUnteroffiziere der Infanterie

Probedienst als Instruktions- .

Unteroffiziersaspirant

4008 bis 7228

Diplomierter Maschinen5296 bis techniker; Eignung als Vorgesetzter; Befähigung 8608 zur Leitung eines technischen Bureaus ; gründliche Munitionskenntnisse Die Stelle wird voraussichtlich durch Beförderung besetzt.

Chef der Sektion für Munition Thun

Direktion der Eidg. Konstruktlonswerkstätte, Thun

Techniker I. Kl.

Technischer Beamter Abgeschlossenes Studium als Maschinentechniker; II. Kl.

mehrjährige Werkstattpraxis; gründliche Kenntnisse der neuzeitlichen Fabrikationsmethoden : Befähigung zur Leitung des Fabrikationsbureaus ; Schweizerbiirger

6124 bis 9436

"

31. März 1948 (1-) 10. April 1948

(!·) 15. April 1948

(1-)

1327 Anmeldestelle

Vakante Stelle

Erfordernisse

Besoldung Fr.

Anmeldungstermln

Eidg.

Oberzolldirektion in Bern

Sekretär bei der All- Kenntnis des Zolldienstes; gemeinen Abteilung Muttersprache italienisch; der Eidgenössischen Beherrschung der deutschen Oberzolldirektion Sprache ; Eignung für Ubersetzungsarbeiten [Ubersetzungs dienst) in Bern

4928 bis 8240

11. April 1948

Zollkrelsdlrektlon In Lausanne

Bureauchef II. Kl. Die Bewerber müssen minbei der Zollkreisdi- destens den Grad eines rektion in Lausanne Kontrollbearnten der Zollverwaltung bekleiden : Kenntnis des Strafsachenwesens der Zollverwaltung

4928 bis 8240

4. April 1948

Sekretär bei der Zoll- Die Bewerber müssen minkreisdirektion destens den Grad eines in Genf Kontrollbeamten der Zollverwaltung bekleiden.

4560 bis 7872

Zallkrelsdlrektlon In Genf


(!·) 11. April 1948 (1-)

Anstellung von Probiererlehrlingen.

Die Oberzolldirektion beabsichtigt, einige Probiererlehrlinge einzustellen. Als Bewerber kommen nur Schweizerbürger in Frage, welche das Alter von 18 Jahren vollendet, aber das 25. Jahr noch nicht überschritten haben; eine wenigstens dem Pensum einer abgeschlossenen Mittelschule (Sekundärschule, Bezirksschule etc.) entsprechende allgemeine Bildung besitzen; eine der drei Amtssprachen in Wort und Schrift beherrschen und genügende Kenntnisse einer zweiten Amtssprache besitzen; über eine den Anforderungen des Probiererberufes genügende körperliche Eignung, namentlich hinsichtlich der Sehorgane, verfügen.

Selbstverfasste handschriftliche Anmeldungen sind bis zum 20. April 1948 an die eidgenössische Oberzolldirektion, Sektion für Personelles, Bern, zu richten.

Denselben sind beizufügen: eine vollständige Darstellung des Lebenslaufes und Bildungsganges, Schul-, Lehr- und Arbeitszeugnisse, ein amtliches Leumundszeugnis, ein Geburtsschein, eine kurz vor der Anmeldung erstellte Passphoto, das Dienstbüchlein für diejenigen, die das Rekrutierungsalter erreicht haben, ein ärztliches Zeugnis mit besonderer Begutachtung der Sehorgane, allfällige Referenzen.

Bewerber, welche die Zulassungsbedingungen erfüllen, haben sich einer pädagogischen Prüfung zu unterziehen, die sich auf Muttersprache, eine zweite Amtssprache, Grundbegriffe der Chemie und Physik, Geographie, vaterländische Geschichte und Grundzüge der Verfassungskunde und Arithmetik erstreckt.

1328 Die auf Grund der abgelegten Prüfung für die Anstellung bei einem eidgenössischen Kontrollamt in Frage kommenden Bewerber werden vertrauensärztlich untersucht.

Die Lehrzeit beträgt wenigstens 2 und höchstens 4 Jahre. Ihre Dauer ist abhängig vom jeweiligen Ausbildungsstand und vom Bestehen der reglementariächen Zwischen- und Abschlussprüfungen. Das Bestehen der Lehrzeit und der vorgesehenen Zwischenprüfungen berechtigt zur Teilnahme an der Prüfung zur Erlangung des eidgenössischen Diploms für beeidigte Probierer. Die ersten drei Monate der Lehrzeit gelten als Probezeit. Während derselben kann der Lehrling jederzeit zurücktreten oder entlassen werden.

Den Lehrlingen wird während der ersten 6 Monate ein monatliches Gehalt von Fr. 250.-- ausgerichtet. Dieses erhöht sich während der Lehrzeit auf maximal Fr. 995.--.

Nach beendigter Lehrzeit und Diplomierung kann die Wahl zum Probierer II. Klasse der Zollverwaltung erfolgen, sofern Verhalten und Arbeit während der Lehrzeit zufriedenstellend waren und keine andern Gründe gegen eine Wahl sprechen.

Die Anfangsbesoldung für beeidigte Probierer II. Klasse beträgt je nach Alter, Dienstort' und Familienstand mit Einschluss der gegenwärtigen Teuerungszulagen pro Jahr 5842 bis 7680 Franken. · Bern, den 20. März 1948.

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Eidgenössische Oberzolldirektion.

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Wettbewerb- und Stellenausschreibungen, sowie Anzeigen

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Jahr

1948

Année Anno Band

1

Volume Volume Heft

12

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

25.03.1948

Date Data Seite

1325-1328

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10 036 192

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