1508
Bundesbeschluss über die Finanzierung eines Eisenbahntunnels von Oberwald nach Realp # S T #
(Vom 24. Juni 1971)
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf die Artikel 23 und 26 der Bundesverfassung, nach Einsicht in eine Botschaft des Bundesrates vom 1. Juni 19701), beschliesst:
Art. l Der Bund beteiligt sich am Bau eines Basistunnels der Furka-OberalpBahn, von Oberwald nach Realp, mit einem nicht rückzahlbaren Beitrag in der Höhe von 70 Millionen Franken, sofern die nachfolgenden Bedingungen erfüllt sind: a. Die Kantone Uri, Graubünden und Wallis beteiligen sich am Bau des Tunnels mit einem nicht rückzahlbaren Beitrag von 4 Millionen Franken, der gemäss einer besonderen Vereinbarung unter den drei Kantonen aufzuteilen ist; b. Teuerungsbedingte Mehrkosten, die seit 1. Januar 1970 eingetreten sind, werden zwischen Bund und Kantonen im Verhältnis ihrer Leistungen aufgeteilt; c. Jeder der beteiligten Kantone hat sich innert Jahresfrist darüber zu erklären, dass er mit der in der Vereinbarung zu bestimmenden Beteiligung am Beitrag von 4 Millionen sowie an künftigen teuerungsbedingten Mehrkosten einverstanden ist.
Art. 2 Der Bundesrat und die drei Kantone einerseits schliessen mit der FurkaOberalp-Bahn anderseits eine Vereinbarung über die Modalitäten der Anwendung dieses Beschlusses ab.
1509 Art. 3 Dieser Beschluss, der nicht allgemeinverbindlich ist, tritt sofort in Kraft.
Der Bundesrat wird mit dem Vollzug beauftragt.
Also beschlossen vom Ständerat Bern, den 10. Dezember 1970 Der Präsident : Theus Der Protokollführer : Sauvant Also beschlossen vom Nationalrat Bern, den 24. Juni 1971 Der Präsident : Weber Der Protokollführer : Hufschmid
Der Schweizerische Bmdesrat beschliesst: Veröffentlichung des vorstehenden Bundesbeschlusses im Bundesblatt.
Bern, den 24. Juni 1971 !
Im Auftrag des Schweizerischen Bundesrates Der Bundeskanzler : Huber
1304
*> BB1 1970 I 1268
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Bundesbeschluss über die Finanzierung eines Eisenbahntunnels von Oberwald nach Realp (Vom 24. Juni 1971)
In
Bundesblatt
Dans
Feuille fédérale
In
Foglio federale
Jahr
1971
Année Anno Band
1
Volume Volume Heft
26
Cahier Numero Geschäftsnummer
---
Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum
02.07.1971
Date Data Seite
1508-1509
Page Pagina Ref. No
10 045 105
Das Dokument wurde durch das Schweizerische Bundesarchiv digitalisiert.
Le document a été digitalisé par les. Archives Fédérales Suisses.
Il documento è stato digitalizzato dell'Archivio federale svizzero.