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Bundesblatt

83. Jahrgang.

Bern, den 16. Dezember 1931.

Band II.

Erscheint wöchentlich. Preis "o Franken im Jahr, 10 Franken im Halbjahr, zuzüglich Nachnahme- und Postbestellungsgebühr Einrückungsgebühr. 50 Rappen die Petitzeile oder deren Raum. -- Inserate franko an Stämpfli £ de. in Bern.

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2776

Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend die Aufnahme von Anleihen für die Bundesverwaltung und die Bundesbahnverwaltung.

(Vom 11. Dezember 1931.)

Herr Präsident!

Hochgeehrte Herren!

Mit Bundesbeschluss v o m 1 8 . Dezember 1920*) wurde d e r schriften Anleihen für die Bundesverwaltung und die Bundesbahnverwaltung aufzunehmen. Diese Ermächtigung wurde mit Bundesbeschlüssen vom 21. Dezember 1922**), 23.Dezember 1925***) und 15. März1929)) um je drei Jahre verlängert, letztmals bis 31. Dezember 1931.

Wir haben die Ehre, Ihnen Bericht über die in den Jahren 1929, 1930 und 1931 aufgelegten Anleihen vorzulegen und gleichzeitig um Erneuerung der .Ermächtigung zur Aufnahme von Anleihen unter den von Ihnen festgesetzten Bedingungen einzukommen.

1. Der Bundesrat hat, gestützt auf die ihm durch Bundesbeschluss vom 15. März 1929 erteilte Ermächtigung, in den Jahren 1929, 1930 und 1931 folgende Anleihen aufgenommen: *) Siehe Gesetzsammlung, Bd.

**) Siehe Gesetzsammlung, Bd ***) Siehe Gesetzsammlung, Bd.

+) Siehe Gesetzsammlung, Bd.

Bundesblatt. 83. Jahrg. Bd. II.

36, 38, 42, 45,

S. 883.

S. 605, S. 3.

S. 72.

61

798 a. für die Bundesverwaltung.

Ausgabedatum

1930 26.

Febr.

bis 7.

März

8.-11.

Sept.

Bezeich- Zinsnung der fuss Anleihe in %

Emission1Spreis botrag Fr.

Rückzahlbar

Zweck

%

Anleihe 4% 250,000,000 98.90 1 . Mura 1948 mit Kündigungsrecht 1.930 seitens des Bundes ab 1. März 1942

Zur teilweisen Konversion bzw. KuckZahlung d.er am 1.

Sept. 1930 fällig gewordenen Anleihe v. 1922 von Fr. 300,000,000.

4 150,000,000 98 .50 1. Sept. 1950 mi t Kündigungsreeht seitens des Bundes ab 1. Sept.

Zur Konversion bzw. Bückzahlung der auf 1.März 1931 gekündigten 5 % VIII. Mob .-Anleihe von 191.7 von Fr. 150,000,000.

Anleihe

1930

1945

1931 9.-18.

Sept.

Anleihe

4 200,000,000

1931.

100

30. Sept. 1956 mit Kündigungsrecht seitens des Bundes ab 30. Sept.

194G

Zusa mmen für die

Zur Konversion bzw. Rückzahlung a. der am 15. Dea.

1931 fälligen 5 % Anleihe von 1923 v.Fr.100,000,000 6. der auf 31. Dez.

1.931 gekündigten 4 1/2% VII. Mob.Anleihe von 1917 v.Fr.100,000,000

Bundesverwaltung . . 600,000,000 b. für die Bundesbahnverwaltung

1931 1.6. -25.

SBB

Marx

Anleihe

1931 (Märzausgabe)

4

200,000.000 99 .75 15. Apr. 1951 mit Kündigungsrecht seitens des Bundes ab 15. April 19-16

Übertrag 200,000,000

Zur teilweisen Konversion bzw. Bückzahlung der am 15.

Juli 1931 fällig gewordenen 6 % I.

Elektr. Anleihe der SBB von 1921 von Fr. 210 000 000.

799 Ausgabedatutn

Bezeich- Zinsnung der fuss Anleihe in %

Emissio 18beirag preis Fr.

Zweck

Rückzahlbar

%

Übertrag 200,000,000 4 150,000,000 99.50 15.Apr. 1951 mit 21 .-26. SBBNov. Anleihe Kündigungsrecht seitens des Bun1931 (Nov.des ab 15. April Ausgabe) 1946

Zur Konsolidierung der schwebenden Schulden.

Vermehrung der Schulden gegen Abgabe von Depotscheinen (Pensions107,000,000 und Hilfskasse) Zusa mmen für die Bunde sbahnverwal-

tung

457,000,000

2. In den nämlichen Jahren wurden ganz oder teilweise nachstehende festen Anleihen zurückbezahlt oder konvertiert.

a. für die Bundesverwaltung.

Am 1. August 1929, Eückzahlung der fälligen 5 1/2% Amerikaanleihe von 1919 Am 1. September 1980, Eückzahlung der fälligen 5 1/2% Anleihe von 1922 ~. . , .

Am 1. März 1931, Bückzahlung der gekündeten 5% VIII.

Mobilisations-Anleihe von 1917 .

Arn 1. Januar 1931, Eückzahlung der gekündeten 8% Ame. rikaanleihe von 1920 Am 15, Dezember 1931, Eückzahlung der fälligen 5% Anleihe von 1923 Am 81. Dezember 1931, Eückzahlung der gekündeten 41/2% VII. Mobilisationsanleihe von 1917.

Eückzahlung infolge Auslosungen ·. . .

Rückkäufe im Jahre 1930 von Titeln der 8% Amerikaanleihe von 1920 Verminderung der festen Anleihen bei der Bundesverwaltung um

Pr.

94,350,000

»

300,000,000

»

150,000,000

»

79,800,000

»

100,000,000

» »

100,000,000 24,068,000

»

28,500,000

Fr.

876,718,000.

800 b. fût die Bundesbahnverwaltung.

Am 15. Juli 1931, Bückzahlung der fälligen 6% I. Elektrifikationsanleihe von 1921 Fr.

Am 31. Dezember 1931, Bückzahlung der fälligen 4 1/2% S. B. B.-Anleihe von 1926 . T . « Durch Auslosungen und Bückzahlungen Verminderung der festen Anleihen der Bundesbahnverwaltung um ' Fr.

210,000,000 42,000,000 38,255,000 290,255,000

8. Die festen Anleihen haben sich in den Jahren 1929, 1930 und 1931 wie folgt verändert: a. Für die Bandesverwaltung.

Stand der i'esten Anleihen am 81. Dezember 1928 . . . Fr. 1,987,303,000 Vermehrung durch Neuaufnahmen um Fr. 600,000,000 Verminderung durch Bückzahlungen um » 876,718,000 Nettoverminderung um Stand der festen Anleihen auf Ende 1931

»

276,718,000

Fr. 1,710,585,000

b. Für die Bundesbahnverwaltung.

Stand der festen Anleihen am 31. Dezember 1928. . . . Fr. 2,683,255,000 Vermehrung durch Neuaufnahmen um Fr. 457,000,000 Verminderung durch Bückzahlungen um » 290,255,000 Vermehrung der festen Schulden um . . . . . .

Stand der festen Anleihen auf Ende 1931 .

»

166,745,000

Fr. 2,850,000,000

4. Alle zur Zeichnung aufgelegten öffentlichen Anleihen wurden unter Führung der Schweizerischen Nationalbank mit dem «Kartell Schweizerischer Banken» und dem «Verband schweizerischer Kantonalbanken» abgeschlossen und hatten vollen Erfolg. Sie wurden durchweg stark überzeichnet, was als erfreuliches Zeichen der Kreditwürdigkeit des Bundes gewertet werden darf. Die den Bankengruppen vergütete Kommission betrug wie üblich 1% für konvertierte Beträge und 1 1/2% für Neuzeichnungen.

Während für die Ende Februar/Anfang März 1930 zur Konversion der 5 1/2% Anleihe von 1922 aufgelegte Anleihe von 1930 noch d4 1/2%41/2% Zinssatz bewilligt werden musste, konnten die vier übrigen zur Zeichnung aufgelegten Anleihen zum Satz von 4 % abgeschlossen werden, wodurch die Zinsfussverhältnisse allgemein günstig beeinflusst wurden.

801 Durch Rückzahlungen und Konversionen konnte in der abgelaufenen dreijährigen Periode eine jährliche Zinsersparnis von rund 25 Millionen Franken erzielt und der Durchschnittszinssatz von 5,M% Ende 1928 auf 4,ea % Ende 1981 gesenkt werden.

5. Sofern nicht unerwartete Ereignisse eintreten, die das mit ausserordentlichen Anstrengungen hergestellte Budgetgleichgewicht stören, wird die Bundesverwaltung auch für die nächsten vier Jahre ohne Aufnahme neuer Anleihen auskommen. Dagegen wird von den zur Bückzahlung fällig werdenden Anleihen voraussichtlich der grössere Teil konvertiert werden müssen.

6. In den Jahren 1932, 1988, 1984 und 1935 werden nachstehende Anleihen zur Bückzahlung fällig: am 1. April 1932 die 4% eidgenössische Anleihe von 1922 mit Fr. 200,000,000 am 80. Juni 1932 die 4 1/2% VI. Mobilisationsanleihe von 1917 ~ » » 100,000,000 am 1. April 1984 die 5 1/2% Amerikaanleihe von 1924 mit 30 Millionen $ oder » 168,000,000 am 24. Dezember 1932 die 5% S. B. B.-Anleihe von 1927 ». » 5,000,000 am 31. Dezember 1982 die 3 1/2% S. B, B.-Anleihe von 1928 » » 75,000;000 am 1. August 1933 die 4 1/2% S. B. B.-2. Elektrifikations-Anleihe von 1922 » » 150,000,000 am 15. März 1935 die 5% S. B. B.-6. ElektrifikationsAnleihe von 1925 » » 50,000,000 am 15. April 1985 die 5% 8. B. B.-4. ElektrifikationsAnleihe von 1925 » » 150,000,000 am 80. Juni 1935 die 5% eidgenössische Anleihe von 1924

»

Zusammen

»

80,000,000

Fr. 978,000,000

7. Während die Bundesverwaltung in der Lage sein wird, neben den ordentlichen Auslosungen im Betrage von Fr. 28,682,000, von den in den Jahren 1982--1935 zur Bückzahlung fällig werdenden 548 Millionen Franken ansehnliche Beträge aus eigenen Mitteln zurückzuzahlen, wird die Bundesbahnverwaltung ihre Auslosungen und Bückzahlungen konvertieren und einen Teil der schwebenden Schulden durch neue Anleihen konsolidieren müssen.

8. Mehr denn je hängt der Erfolg einer Anleihensoperation von der Wahl des richtigen Zeitpunktes und der Möglichkeit raschen Handelns ab.

Die bisherige Ordnung hat sich in jeder Beziehung gut bewährt; es empfiehlt sich daher, die Ermächtigung zur Aufnahme von Anleihen für die neue

802 Legislaturperiode des Nationalrates, umfassend die Jahre 1982--1985, unter den bisherigen Bedingungen zu erneuern.

Wir haben die Ehre, Ihnen den nachstehenden Beschlussesentwurf zur Annahme zu empfehlen.

Genehmigen Sie, Herr Präsident, hochgeehrte Herren, die Versicherung unserer vollkommenen Hochachtung.

Bern, den 11. Dezember 1931.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der Bundespräsident: Häberlin.

Der Bundeskanzler: Kaeslin.

803 (Entwurf.)

Bundestoescliluss über

die Aufnahme von Anleihen für die Bundesverwaltung und die Bundesbahnverwaltung.

Die Bundesversammlung der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht einer Botschaft des Bundesrates vom 11. Dezember 1981, beschliosst:

Art. 1.

Der Bundesrat wird für die Jahre 1932, 1933, 1934 und 1935 ermächtigt, Anleihen aufzunehmen zur Konversion fälliger oder gekündigter Anleihen, .·soweit sie nicht durch eigene Mittel zurückbezahlt werden können.

Dabei sind folgende Vorschriften zu beachten: a. die Schweizerische Nationalbank ist, wenn die Aufnahme von Anleihen bevorsteht, vom Bundesrate rechtzeitig über die Lage des Geldmarktes und über die Anleihensbedingungen zu befragen. Sie ist sodann zur Mitwirkung bei den Unterhandlungen heranzuziehen oder, unter Vorbehalt der Genehmigung des Bundesrates und im Falle von lit, c unter Mitwirkung der Bundesbahnverwaltung, mit der Führung der Unterhandlungen -/.u beauftragen; />, die Anleihen haben sich im Eahmen der zur Zeit des Vertragsabschlusses allgemein üblichen Bedingungen zu bewegen und sind in Form von Obligationen oder Kassenscheinen der Eidgenossenschaft bzw. der Schweizerischen Bundesbahnen zu begeben; · c. die Aufnahme von Anleihen für die Bundesbahnverwaltung und die Festsetzung der Bedingungen für diese Anleihen erfolgen nach Anhörung oder auf Antrag des Verwaltungsrates der Schweizerischen Bundesbahnen.

Art. 3.

Dieser Beschluss tritt, als nicht allgemein verbindlicher Natur, sofort 5n Kraft,

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend die Aufnahme von Anleihen für die Bundesverwaltung und die Bundesbahnverwaltung. (Vom 11. Dezember 1931.)

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1931

Année Anno Band

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Volume Volume Heft

50

Cahier Numero Geschäftsnummer

2776

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

16.12.1931

Date Data Seite

797-803

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10 031 536

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