522

Es werden gewählt: 0 1. als juristischer Beamter II. Elasse des Sekretariates des Departements des Innern : Herr Dr. Alphons Heiliger, von Buttwil (Aargau), bisher provisorischer Jurist beim genannten Sekretariat; 2. als Buchhalter I. Klasse der Kriegsmaterialverwaltung : Herr Otto Maurer, von Bolligen, bisher Sekretär I. Klasse dieser Abteilung-, 3. als Sekretär II. Klasse der Kriegsmaterial ver waltung : Herr Jakob Tobler, von Herisau, bisher Kanzlist dieser Abteilung.

Als schweizerischer Delegierter an die am 10, und 11. Juli 1931 in Brüssel stattfindende Tagung des internationalen Verbandes für Physik wird bezeichnet: Herr Dr. L, Perrier#ST# , Professor, in Lausanne.

Bekanntmachungen von Departements uud andern Verwaltungsstellen des Bundes.

Verpfändungsgesuch einer Eisenbahngesellschaft.

Die Drahtseilbahn-Gesellschaft Rheineck-Walzenhausen stellt das Gesuch, es möchte ihr bewilligt werden, die 1,337 km lange Drahtseilbahn von Rheineck nach Walzenhausen und die 0,sia km lange Verbindungsbahn von der Station Rheineck 8. B. B. bis zur Station Rheineck Rh. W., samt Zugehör und Betriebsmaterial, mit Einschluss der zugehörigen Gebäulichkeiten, des Wasserreservoirs und der Wasserleitungen zur Station Walzenhausen im Sinne von Art. 9 und 27 des Bundesgesetzes vom ,25. September 1917 über Verpfändung und Zwangsliquidation von Eisenbahnund Schiffahrtsunternehmungen im I. Range zu verpfänden. Zweck: Sicherstellung eines Kontokorrent-Kredites von Fr. 244,000, zur Rückzahlung der Obligationen-Anleihen von 1903 und 1909.

Allfällige Einsprachen gegen dieses Verpfändungsgesuch sind dem eidgenössischen Eisenbahndepartement in Bern bis und mit dem 21. Mai 1931 schriftlich einzureichen.

B e r n , den 30. April 1931.

(1.)

# S T #

Sekretariat des eidg. Eisenbahndepartements.

Wettbewerb- und Stellenausschreibungen, sowie Anzeigen.

Amtliches Warenverzeichnis zum schweizerischen Zolltarif.

Dritter- lVacli.tr ag-.

Ein dritter Nachtrag des amtlichen Warenverzeichnisses zum schweizerischen Zolltarif, Ausgabe 1927, in deutscher und französischer Sprache, ist soeben herausgegeben worden.

Diese Drucksache kann bei der eidgenössischen Oberzolldirektion, bei den Zollkreisdirektionen in Basel, Schaffhausen, Chur, Lugano, Lausanne und Genf, sowie bei den Hauptzollämtern in Zürich und St. Gallen zum Preise von 30 Rappen per Exemplar, zuzüglich Porto, bezogen werden.

B e r n , den 27. April 1931.

(2.).

Eidgenössische Oberzolldirektion.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Bekanntmachungen von Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes.

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1931

Année Anno Band

1

Volume Volume Heft

18

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

06.05.1931

Date Data Seite

522-522

Page Pagina Ref. No

10 031 340

Das Dokument wurde durch das Schweizerische Bundesarchiv digitalisiert.

Le document a été digitalisé par les. Archives Fédérales Suisses.

Il documento è stato digitalizzato dell'Archivio federale svizzero.