816

setzes, Herrn Bundesrat. Schulthess, und seine trefflichen Mitarbeiter. Mag ihnen die. gestrige Niederlage den Glauben nicht nehmen an die idealen Werte der "Demokratie und nicht die Hoffnung auf einen neuen, erfolgreichen Appell an eine besser beratene Volksmehrheit.

Denn es ist klar, dass mit dieser ersten Niederwerfung der Alters- und Hinterlassenenversicherung die Pflicht des Schweizervolkes, für seine Witwen und Waisen und für seine Greise und Greisinnen zu sorgen, nicht hinfällig geworden ist. Sie ist nicht nur verfassungsmassig verankert, sondern besteht auch moralisch unvermindert weiter und muss erfüllt werden.

Wir wollen darum sobald die nötige Karenzzeit, die der Respekt vor dem Volksverdikt gebietet, abgelaufen ist, mit frischem Mut von neuem an die Arbeit gehen, um vielleicht auf veränderter Grundlage dieselben Ziele zu erreichen. Möge der Geist der Volkssolidarität, der bei der Beratung der verworfenen Vorlage in unserm Parlament in schönster Weise zum Ausdruck kam, auch in der neuen Legislaturperiode als Leitstern über unsern Verhandlunge» leuchten. Der Gedanke der Sozialversicherung und insbesondere der AltersLind Hinterlassenenversicherung " kann in einem aufgeklärten, freien Volke nicht untergehen! Darum sage ich: die Alters- und Hinterlassenenversicherung ist tot, es lebe die Alters- und Hinterlassenenversicherung

# S T #

Aus den Verhandlungen des Bundesrates.

(Vom 11. Dezember 1931.)

Die Amtsbefugnis des Herrn Albert von Arx, schweizerischen Konauls in Leopoldville, ist durch Bundesratsbeschluss vom 25. August 1931 über Französisch-Zentralafrika und das unter französischer Herrschaft stehende Territorium von Kamerun ausgedehnt worden. Der Präsident der französischen Eepublik hat Herrn von Arx das Exequatur für diese Gebiete erteilt.

Departement des Innern. Die Herren Florian Enderlin, Kantonsforstinspektor in Chur, und Robert Schürch, Kreisoberförster in Sursee, werden für eine neue, fünfjährige Amtsdauer als Mitglieder der Aufsichtskommission der eidgenössischen Zentralanstalt für das forstliche Versuchswesen bestätigt; als weiteres Mitglied dieser Kommission wird an Stelle des zurückgetretenen Herrn Dr. Henri Biolley gewählt: Herr Edouard Lozern, Kantonsforstinspektor in- Neuenburg.

817

Als Präsident der eidgenössischen Kunstkommission wird für eine neue vierjährige Amtsdauer, d. h, bis 31. Dezember 1935, bestätigt: Herr D. Baud-Bovy, Kunstschriftsteller in Genf; Herr Louis de Meuron, Kunstmaler in St-Blaise, wird für ein weiteres Jahr, d. h. bis 31. Dezember 1932, als Mitglied dieser Kommission bestätigt; als neues Mitglied der nämlichen Kommission wird für eine Amtsdauer von vier Jahren, d. h.

bis 31. Dezember 1935, gewählt : Herr Giovanni Giacometti, Kunstmaler in Stampa (Graubünden), Als Konservator II. Klasse des schweizerischen Landesmuseums in Zürich wird gewählt: Herr Dr. Emil Vogt, von Basel, provisorischer Konservator der prähistorischen Sammlungen dieses Museums.

(Vom 14. Dezember 1931.)

Es werden folgende Bundesbeiträge bewilligt: 1. Dem Kanton Bern an die zu Fr. 274,000 veranschlagten Kosten der Erstellung einer Weganlage Trubschachen-Risisegg-Nageldach, Gemeinde Trubschachen, Bezirk Signau, 25 % im Maximum Fr. 68,500.

2. Dem Kanton Solothurn an die zu Fr. 150,000 veranschlagten Kosten der Korrektion des Dorf bâches in Meltingen, 40 % im Maximum Fr. 60,000.

3. Dem Kanton Graubünden : a, an die zu Fr, 32,000 veranschlagten Kosten des Lawinen v er bau es und der Aufforstung Platta-Baselgit, Gemeinde Medels i. 0,, im Maximum Fr. 22,380; b. an die zu Fr. 65,000 veranschlagten Kosten der Verbauung deiVal Mulin, Gemeinde Panix, 50 % im Maximum Fr. 32,500.

4. Dem Kanton Wallis an die zu Fr. 100,000 veranschlagten Kosten der Erstellung von Wasserleitungen im Rebberg der Gemeinde Fully, 30 % im Maximum Fr. 30,000.

Als Direktor und zugleich Stellvertreter des Vorstehers des I. Departementes des Direktoriums der Schweizerischen Nationalbank in Zürich wird für die laufende Amtsdauer, d. h. bis 30. Juni 1937, gewählt: Herr Max Schwab, von Arch (Kanton Bern), bisher Generalsekretär des Direktoriums in Zürich,

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Aus den Verhandlungen des Bundesrates.

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1931

Année Anno Band

2

Volume Volume Heft

50

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

16.12.1931

Date Data Seite

816-817

Page Pagina Ref. No

10 031 539

Das Dokument wurde durch das Schweizerische Bundesarchiv digitalisiert.

Le document a été digitalisé par les. Archives Fédérales Suisses.

Il documento è stato digitalizzato dell'Archivio federale svizzero.