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Wettbewerb- und Stellenausschreibungen, sowie Anzeigen.
Amtliches Stenographisches Bulletin der Bundesversammlung,
Abonnementseinladung.
Der Bezugspreis für das amtliche stenographische Bulletin beträgt,, die Postgebühr eingerechnet, in der Schweiz 12 Franken im Jahr. Im übrigen Postvereinsgebiet ist der Bezugspreis samt Postgebühr 16 Franken.
Das stenographische Bulletin enthält die Verhandlungsberichte über Bundesgesetze und allgemein verbindliche Bundesbeschlüsse sowie über andere Geschäfte, sofern einer der Bäte die stenographische Aufnahme oder Drucklegung beschliesst.
Das stenographische Bulletin wird jeweilen kurz nach Sessionsschluss in Heften mit Umschlag, Inhaltsverzeichnis und Rednerliste geliefert.
Dem Dezemberheft wird überdies das Jahresinhaltsverzeichnis sowie die Jahresrednerliste beigegeben.
Abonnementsbestellungen sind ausschließlich der Expedition ,,Buchdruckerei Fritz Pochon-Jent" in Bern einzureichen. Einzelne Sessionshefte sowie frühere Jahrgänge des stenographischen Bulletins können dagegen beim unterzeichneten Sekretariat bezogen werden.
Inhalt der Hefte der Herbstsession 1931.
Nationalrat
(Preis: S Fr.)
Kurze Übersicht.
Alkoholgesetz.
Internationale Agrarkreditbank. Abkommen.
Interpellationen : Gottret: Bundeshilfe für die Einleger der Banque de Genève.
Grimm: Neue Handelspolitik.
Nicole : Banque de Genève.
Pfister-St. Gallen: Neue Handelspolitik.
Schmid-Zürich : Bankenaufsicht.
Kleine Anfragen: Keller: Schutz der Waldwirtschaft.
Lusser: Holzeinfuhr.
Siegenthaler: Schutz der Waldwirtschaft.
Stuber: Grenzverkehr.
Mieterschutz. Änderung des ZGB und des OR (Differenzen).
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Postulate :
Gräber : Richtlinien für die Bundeshilfe bei Bankschwierigkeiten.
Seiler (Ziffern l und 2); Bankenaufsicht, Tschumi: Schutz der einheimischen Produktion.
Uhrenindustrie. Unterstützung.
Wöchentliche Ruhezeit. Bundesgesetz (Differenzen).
Ständerat (Preis: 3 Fr.)
Kurze Übersicht.
Internationale Agrarkreditbank. Abkommen.
Motorfahrzeug- und Fahrrad ver kehr. Bundesgesetz.
Obligationenrecht. Revision der Titel XXIV bis XXXIII (Fortsetzung).
Schweizerisches Strafgesetzbuch (Fortsetzung).
Uhrenindustrie. Unterstützung.
Wöchentliche Ruhezeit, Bundesgesetz (Differenzen).
Sekretariat der Bundesversammlung.
Die Wappen der schweizerischen Eidgenossenschaft und der Kantone.
Preis Fr. 2.40 anzüglich Porto.
Die Bundeskanzlei hat eine Broschüre herausgegeben, die auf acht farbigen Tafeln die nach den Originalentwürfen von Dr. Rud. Münger, Heraldiker in Bern, wiedergegebenen authentischen Wappen der schweizerischen Eidgenossenschaft und der Kantone sowie deren heraldische Beschreibung enthält. Die Broschüre umfasst auch die Abbildungen der eidgenössischen Kontrollstempel für Edelmetallwaren.
Diese Sammlung wird in Anwendung der Bestimmungen der am 6, November 1925 revidierten Pariser Verbandsübereinkunft zum Schutze des gewerblichen Eigentums herausgegeben. Die Übereinkunft sieht vor, dass die vertragschliessenden Länder sich gegenseitig ein Verzeichnis der staatlichen Hoheitszeichen, amtlichen Kontroll- und Garantie-Zeichen und -Stempel mitteilen, deren Verwendung als Fabrik- oder Handelsmarken oder als Bestandteile dieser Marken sie zu untersagen wünschen, sofern es an der Ermächtigung der zuständigen Stellen fehlt.
Die Behörden, öffentlichen Bibliotheken und Buchhandlungen erhalten die Broschüre mit einer Preisermässigung von 80 Rappen.
Drucksachenverwaltung der Bundeskanzlei.
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Schweizerisches Bundesrecht Staats- und verwaltungsrechtliche Praxis des 4 Bundesrates und der Bundesversammlung seit 1903 Im Auftrage des schweizerischen Bundesrates
herausgegeben von Prof. Dr. Walther Bnrckhardt
Das Werk erscheint in fünf Bänden. Bisher erschienen: Band I: XVI und 830 Seiten. In Leinen Fr. 20. --, Band u: XVI und 1066 Seiten. In Leinen Fr. 25. --.
Band III: XVI und 1075 Seiten. In Leinen Fr. 25. --.
Band IV: XVI und 1103 Seiten. In Leinen Fr. 25. --, Das ,,schweizerische Bundesreoht^ ist ein grosses grundlegendes Werk über das geltende schweizerische Staats- und Verwaltungsrecht, und zum Studium seiner Geschichte. Es wird im Auftrage des Bundesrates und im Zusammenarbeiten mit den Bundesbehörden von dem bekannten Staatsrechtslehrer an der Universität Bern bearbeitet und unterrichtet aus erster Hand über die weitverzweigte Praxis der Bundesbehörden im ersten Viertel dieses Jahrhunderts. Es ist ein unentbehrliches Nachschlagewerk für alle, die mit dem Bund und seiner Verwaltung zu tun haben oder darüber orientiert sein müssen, namentlich für Amtsstellen der Kantone und der Gemeinden., Gerichte, Berufsvcrbände, Rechtsanwälte, Notare und für die Rechtsbureaus geschäftlicher Unternehmungen.
Behörden und öffentliche Bibliotheken erhalten den Band mit 25 °/o Rabatt beim Bezug durch den
Verlag Huber & Co., Frauenfeld.
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Ein juristisches Standardwerk Eine oft empfundene Lücke in der juristischen Literatur der Schweiz wird ausgefüllt durch das in den nächsten Tagen erscheinende
Handbuch der schweizerischen Behörden Im Auftrag des
Eidgenössischen Justiz- und Polizei-Departements bearbeitet von alt Zivilgerichtspräsident
Dr. Alfred Silbernagel Das Handbuch ist ein Wegweiser durch die Organisation und die Kompetenzen der gesetzgebenden, richterlichen und Verwaltungsbehörden der Eidgenossenschaft und der Kantone XVI + 672 Seiten
Unentbehrlich îur Behörden, Handel und Industrie, Juristen und Banken und îur jeden politisch interessierten Schweizer Preis broschiert 10 Fr., in Leinen gebunden 12 Fr. 50 Spezialpreìs, bei direktem Bezug vom Verlag, für eidgenössische und.
kantonale Behörden broschiert 7 Fr., in Leinen gebunden 9 Fr. 50
Verlag K. J. Wyss Erben, Bern Aktiengesellschaft N. B. Die Sortimentsbuchhandlungen liefern zum normalen Verkaufspreis von 10 Fr. für das broschierte und 12 Fr. 50 für das gebundene Exemplar.
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Ausschreibungen von Bauarbeiten.
Über die Glaser- und Schlosserarbeiten für die Erweiterung des Physikgebäudes der ' Eidg. Technischen Hochschule in Zürich wird Konkurrenz eröffnet. -- Pläne, Bedingungen und Angebotformulare sind je weilen von 14--18 Ohr im Zimmer Nr. 14 e im Physikgebäude, Gloriastrasse 35, in Zürich, aufgelegt.
Übernahmsofferten sind verschlossen unter der Aufschrift: ,,Angebot für Physikgebäude Zürich" bis und mit dem 28. Oktober 1931 franko einzureichen an die
Direktion der eidg. Bauten.
B e r n , den 12 Oktober 1931.
(2.).
Über die Abbruch-, Erd-, Maurer-, Eisenbeton-, Versetz-, Verputz-, (Kanalisations- und Kunststeinarbeiten zum Anbau an das Hauptpostgebäude In Luzern wird Konkurrenz eröffnet.
Pläne, Bedingungen und Angebotformulare sind bei Herrn Ingenieur Hugo Scherer, Museggstrasse 15 a in Luzern, vormittags von 9--11 Uhr, aufgelegt.
Offerten sind verschlossen unter der Aufschrift: ,,Angebot Anbau Hauptpostgebäude Luzern" bis und mit 29. Oktober 1931 franko einzureichen an die
B e r n , den 12. Oktober 1931.
Direktion der eidg. Bauten.
(2.).
Stellenausschreibungen.
In den hierunter angegebenen Besoldungsansätzen sind die gesetzlichen Zulagen nicht Inbegriffen.
'Oleiutabtelluna und Anmeldestelle
Vakante Stelle
Erfordernisse
Militärdepartement.
Kanzleigehilfe I. Klasse
Offiziersgrad,gute allgemeine Bildung, deutsch und französisch
Oberkrlegikommlssarlat
Besoldung Fr.
Altmeldunggtermin
3500
24, Okt.
1931
bis 6500
(2..)
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Wettbewerb- und Stellenausschreibungen, sowie Anzeigen.
In
Bundesblatt
Dans
Feuille fédérale
In
Foglio federale
Jahr
1931
Année Anno Band
2
Volume Volume Heft
41
Cahier Numero Geschäftsnummer
---
Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum
14.10.1931
Date Data Seite
328-332
Page Pagina Ref. No
10 031 489
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Il documento è stato digitalizzato dell'Archivio federale svizzero.