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Bekanntmachungen TOD Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes.

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Ausfuhr elektrischer Energie.

Der Schweizerischen Kraftübertragung A.-G. in Bern (SK) wurde unterm 26. März 1931 eine vorübergehende Bewilligung (V 41) erteilt, die ihr auf Grund der Ausfuhrbewilligung Nr. 86, vom 20. Januar 1926, normalerweise bewilligte Energieausfuhr an die Badische LandeselektrizitätsVersorgung A.-G. in Karlsruhe (Badenwerk) wahrend der Sommerperioden der Jahre 1931 und 1932 jeweilen vom 1. Mai bis 30. September wie folgt zu erhöhen: Während gemäss Bewilligung Nr. 86 in den genannten fünf Sommermonaten im Jahre 1931 max, 300,000 Kilowattstunden pro Tag mit einer Leistung von max. 13,200 Kilowatt und im Jahre 1932 max. 350,000 Kilowattstunden pro Tag mit einer Leistung von max. 15,400 Kilowatt hätten ausgeführt .werden dürfen, wird der SK durch die vorübergehende Bewilligung V 41 gestattet, in beiden Sommerperioden an Werktagen max. 370,000 Kilowattstunden pro Tag mit einer Leistung von max.

14,300 Kilowatt am Tage (6--18 Uhr) und max. 16,500 Kilowatt in der Nacht auszuführen; an Sonntagen dürfen max. 396,000 Kilowattstunden pro Tag mit einer Leistung von max. 16,500 Kilowatt ausgeführt werden.

Diese vorübergehende Erhöhung der normalerweise bewilligten Energieausfuhr welche im Maximum 70,000 Kilowattstunden, pro Tag mit einer Leistung von max. 3300 Kilowatt beträgt, war teilweise bereits in der Bewilligung Nr. 86 vorgesehen.

B e r n , den 27. März 1931.

Eidg. Post- und Eisenbahndepartement.

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Wettbewerb- und Stellenausschreibungen, sowie Anzeigen.

Kommentar zum Gebrauchszolltarif.

Oie eidgenössische Oberzolldirektion hat einen Kommentar zum Gebrauchezolltarif vom 8. Juni 1921 erstellt. Derselbe stellt ein Nachschlagewerk im Umfange von zirka 500 Druckseiten dar, mit welchem der Zweck verfolgt werden soll, die Zollpflichtigen über die bestehende Praxis bei der Verzollung der Waren aufzuklären. Er enthält, in der Reihenfolge der Positionen geordnet, Erläuterungen betreffend das Anwendungsgebiet der Bundesblatt. 83. Jahrg. Bd. I.

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Bekanntmachungen von Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes.

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Bundesblatt

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Feuille fédérale

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Foglio federale

Jahr

1931

Année Anno Band

1

Volume Volume Heft

13

Cahier Numero Geschäftsnummer

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

01.04.1931

Date Data Seite

441-441

Page Pagina Ref. No

10 031 315

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