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4. Dem Kanton Graubünden : a. an die zu Fr. 11,200 veranschlagten Kosten einer Wasserversorgung und der Durchführung von Säuberungsarbeiten auf der Alp .,,da Munt a , Gemeinde Cierfs, 40 °/o, im Maximum Fr. 4480 ; b. an die zu Fr. 28,000 veranschlagten Kosten der Erstellung einer Sennhütte mit Kranken- und Sehweinestall und Wasserversorgung auf der Alp ,,Margun-Surlej", Gemeinde Silvaplana, 25 %, im Maximum Fr. 7000.

5. Dem Kanton Tessin an die zu Fr. 7500 veranschlagten Kosten der Erstellung einer Wasserleitung in Davresco, Gemeinde Ghirone, 50 %, im Maximum Fr, 3750.

6. Dem Kanton Genf an die zu Fr. 107,400 veranschlagten Kosten einer Entwässerung in den Gemeinden Jussy und Presinge, 25 °/o, im Maximum Fr. 26,850.

Bekanntmachungen von Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes, # S T #

Rückgabe der Kaution des Kölner Lloyd, Allgemeine Versicherungs-Aktiengesellschaft in Köln.

Der Kölner Lloyd, Allgemeine Versicherungs-Aktiengesellschaft in Köln, im Jahre 1930 auf die schweizerische Konzession verzichtet. Nachdem Gesellschaft alle ihre Verbindlichkeiten aus Versicherungsverträgen in Schweiz erfüllt hat, stellt sie nunmehr das Gesuch um Rückgabe der der schweizerischen Nationalbank hinterlegten Kaution im Nominalwert Fr. 20,000.

Gemäss Art. 9, Abs. 3, dea Aufsichtsgesetzes vom 25. Juni 1885 werden die Anspruchsberechtigten hiermit aufgefordert, Einsprachen mit Begründung gegen die Rückgabe der Kaution bis zum 15. Februar 1932 beim Eidgenössischen Versicherungsamt in Bern einzureichen.

B.ern, den 12. August 1931.

(3...)

Eidgenössisches Versicherungsamt.

hat die der bei von

Zollermässigung für unkarossierte Chassis.

Laut Bundesratsbeschhiss vom 25. August 1931 wird für nachweislich im Inlande zu Personenautomobilen karossierte, d. h. mit Karosserien schweizerischer Herkunft versehene Chassis 40% des Einfuhrzolles rückvergütet. Die Gesuche sind durch die Karosseriefabrikanten nach der erfolgten Karossierung, unter Beilage der Zollquittung, an die Oberzolldirektion zu richten.

-

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Chassis für Lastwagen, sowie solche für Autocars und Autobusse sind von dieser Vergünstigung ausgeschlossen und haben keinen Anspruch auf Zollrückvergütung.

Eine eventuelle amtliche Nachkontrolle bleibt vorbehalten.

Die vorstehende Verfügung tritt am 10. September 1931 in Kraft.

Sie ist nicht rückwirkend und bezieht sich somit nur auf Chassis, die nach dem 9. September 1931 fertig karossiert werden.

B e r n , den 27. August 1931.

Eidgenössische Oberzolldirektion.

# S T #

Wettbewerb- und Stellenausschreibungen, sowie Anzeigen, Verschollenheiisruf.

Das Bezirkegericht 8t. Gallen, II. Abteilung, hat mit Beschluss vom 8. Juni 1931 die Einleitung des Verschollenerklärungsverfahrens augeordnet über: Johann Ulrich Staub, geboren 2. November 1841, Maria Magdalena Staub, geboren 2. März 1844, und Johann Martin Staub, geboren 26. Februar 1845, alle drei von Gossau und Oberbüren (Kanton St. Gallen), Kinder des Josef Anton Staub und der Anna Maria geb. Bürke, wohnhaft gewesen in Wittenbach, in den Jahren 1866/1868 von dort nach Montevideo (Uruguay) ausgewandert.

Die Genannten und alle, die über deren Verbleib Auskunft geben können, werden hiermit aufgefordert, sich beim Bezirksgerichtspräsidium St. Gallen zu melden, ansonst nach Ablauf eines Jahres seit dieser Auskündung die Verschollenerklärung ausgesprochen wird.

(3.-.)

St. G a l l e n , den 1. Juli 1931.

Bezirksgerichtskanzlei St. Gallen.

Ausschreibung von Bauarbeiten.

Über die Ausführung von Entwässerungsanlagen (Erdarbeiten, Rohrlieferungen, Verlegen der Röhren. Erstellen der Kontrollschächte) auf dem Fliegerschiessplatz in Kloten wird Konkurrenz eröffnet. -- Pläne, Bedingungen und Angebotformulare sind jeweilen von 14--18 Uhr bei der eidgenössischen Bauinspektion in Zürich (Clausiusstrasse 37) aufgelegt.

Übernahmsofferten sind verschlossen unter der Aufschrift: ,,Angebot für Entwässerungsanlage Kloten" bis und mit dem 12. September 1931 franko einzureichen an die Direktion der eid?. Bauten.

B e r n , den 31, August 1931.

(2.).

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Bekanntmachungen von Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes.

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35

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02.09.1931

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170-171

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