169 # S T #

Aus den Verhandlungen des Bundesrates.

(Vom 25. August 1931.)

An die V. Tagung des internationalen Instituts für Anthropologie und den XV. internationalen Anthropologiekongress, die vom 20.--27. September 1931 in Paris stattfinden, werden abgeordnet die Herren Pittard, Professor der Anthropologie an der Universität Genf, und Schlaginhaufen, Professor und Direktor des Institutes für Anthropologie an der Universität Zürich.

Die britischen Kolonien, Protektorate und Mandatgebiete Gambia, Goldküste, Nigeria, Togoland und Kamerun werden vom 1. September an von dem Konsularbezirk der Gesandtschaft in London abgetrennt und dem Konsularbezirk des schweizerischen Konsulats in Freetown einverleibt.

Mit Wirkung ab 1. September 1931 wird das Territorium von Franzüsisch-Äquatorialafrika, bestehend aus den Einzelkolonien Gabun, Mittelkongo, Ubangi-Schari und Tschad, sowie das französische Mandatgebiet von Kamerun dem Konsularbezirk des schweizerischen Konsulats in Leopoldville zugeteilt.

(Vom 28. August 1931.)

Es werden folgende Bundesboiträge bewilligt : 1. Dem Kanton Zürich an die zu Fr. 44,000 veranschlagten Kosten der Erstellung einer Flurweganlago Lipperschwendi-Rösli-Krauersweid mit Abzweigung nach der Nideltobelweid, in der Gemeinde Bauma, 25 °/°, im Maximum Fr. 11,000.

2. Dem Kanton Bern an die zu Fr. 34,500 veranschlagten Kosten der Erstellung einer Weganlage im Schineggschwand, Gemeinde Eggiwil, 25 %, im Maximum Fr. 8625.

3. Dem Kanton Schaffhausen an die zu Fr. 275,000 veranschlagten Kosten der Durchführung von Verbesserungen im Rebberg ,,VorderbergFlüh", Gemeinden Osterßngen und Wildlingen: a. an die zu Fr. 247,000 veranschlagten Kosten der Güterzusammenlegung, 37 «/,,, b. an die zu Fr. 28,000 veranschlagten Kosten von Entwässerungen, 25 «/o, insgesamt im Höchstbetrage von Fr. 98,390.

170

4. Dem Kanton Graubünden : a. an die zu Fr. 11,200 veranschlagten Kosten einer Wasserversorgung und der Durchführung von Säuberungsarbeiten auf der Alp .,,da Munt a , Gemeinde Cierfs, 40 °/o, im Maximum Fr. 4480 ; b. an die zu Fr. 28,000 veranschlagten Kosten der Erstellung einer Sennhütte mit Kranken- und Sehweinestall und Wasserversorgung auf der Alp ,,Margun-Surlej", Gemeinde Silvaplana, 25 %, im Maximum Fr. 7000.

5. Dem Kanton Tessin an die zu Fr. 7500 veranschlagten Kosten der Erstellung einer Wasserleitung in Davresco, Gemeinde Ghirone, 50 %, im Maximum Fr, 3750.

6. Dem Kanton Genf an die zu Fr. 107,400 veranschlagten Kosten einer Entwässerung in den Gemeinden Jussy und Presinge, 25 °/o, im Maximum Fr. 26,850.

Bekanntmachungen von Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes, # S T #

Rückgabe der Kaution des Kölner Lloyd, Allgemeine Versicherungs-Aktiengesellschaft in Köln.

Der Kölner Lloyd, Allgemeine Versicherungs-Aktiengesellschaft in Köln, im Jahre 1930 auf die schweizerische Konzession verzichtet. Nachdem Gesellschaft alle ihre Verbindlichkeiten aus Versicherungsverträgen in Schweiz erfüllt hat, stellt sie nunmehr das Gesuch um Rückgabe der der schweizerischen Nationalbank hinterlegten Kaution im Nominalwert Fr. 20,000.

Gemäss Art. 9, Abs. 3, dea Aufsichtsgesetzes vom 25. Juni 1885 werden die Anspruchsberechtigten hiermit aufgefordert, Einsprachen mit Begründung gegen die Rückgabe der Kaution bis zum 15. Februar 1932 beim Eidgenössischen Versicherungsamt in Bern einzureichen.

B.ern, den 12. August 1931.

(3...)

Eidgenössisches Versicherungsamt.

hat die der bei von

Zollermässigung für unkarossierte Chassis.

Laut Bundesratsbeschhiss vom 25. August 1931 wird für nachweislich im Inlande zu Personenautomobilen karossierte, d. h. mit Karosserien schweizerischer Herkunft versehene Chassis 40% des Einfuhrzolles rückvergütet. Die Gesuche sind durch die Karosseriefabrikanten nach der erfolgten Karossierung, unter Beilage der Zollquittung, an die Oberzolldirektion zu richten.

-

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Aus den Verhandlungen des Bundesrates.

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1931

Année Anno Band

2

Volume Volume Heft

35

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

02.09.1931

Date Data Seite

169-170

Page Pagina Ref. No

10 031 450

Das Dokument wurde durch das Schweizerische Bundesarchiv digitalisiert.

Le document a été digitalisé par les. Archives Fédérales Suisses.

Il documento è stato digitalizzato dell'Archivio federale svizzero.