669

# S T #

Ans der. Verhandlungen des Schweiz. Bundesrathes.

(Vom 17. November 1875.)

Mit Depesche vom 13. dies hat die schweizerische Gesandtschaft im deutschen Reiche dem Bundesrathe folgende Mittheilung gemacht : ,,Die durch Berlin passirenden Schweizerinnen, welche in Norddeutschland und in Rußland als Bonnen, Erzieherinnen etc. eine Stelle suchen, haben wiederholt durch den Mangel au Empfehlung für geeignete Unterkunft sich in einer für sie folgeschweren Verlegenheit befunden. Um diesem Uebelstand abzuhelfen, hat die schweizerische Gesandtschaft sich mit der Vorsteherin des unter den Auspizien hervorragender Persönlichkeiten gegründeten, seit dem ersten Oktober dieses Jahres bestehenden und von Frau von S c h e e l - D ö b b e r i t z geleiteten deutschen ,,Hülfshaus", Möckernstraße Nr. 131 Berlin, in Verbindung gesezt, und durch das gefällige Entgegenkommen der gedachten Vorsteherin die Vergünstigung erhalten, daß auch Schweizerinnen gegen Erstattung der Selbstkosten ein sicheres Unterkommen und entsprechende Beköstigung finden können.

,,Seitdem die Gesandtschaft diese Vergünstigung erhalten, ist sie bereits häufig in der Lage gewesen, hülfslose Personen mit wahrem Nuzen für dieselben an diese Anstalt zu weisen, und es dürfte daher im Interesse der emigrirenden Schweizerinneu liegen, wenn dieselben von dem Bestehen dieser Anstalt Kenntniß erhielten."

Das Post- und Telegraphendepartement ist vom Bundesrathe ermächtigt worden, mit der Regierung des Kantons Basel-Stadt wegen Errichtung eines öffentlichen Telegraphenbüreau auf der Eisenbahnstation R i e h e n einen Vertrag in üblicher Weise abzuschließen.

Bundesblatt. Jahrg. XXVII. Bd. IV.

54

670

Als Posthalterin in Bullet (Waadt) ist Jgfr. Eugénie Bonnet, von dort, derzeit Erzieherin in Breslau, gewählt worden.

# S T #

I n se rate.

Bekanntmachung.

Laut Mittheilung der schweizerischen Gesandtschaft in Berlin ist dieselbe in den letzten Monaten von Seite geprellter schweizerischer Uhren-Fabrikanten zum Zwecke der Geltendmachung privater Interessen in vermehrter Weise in Anspruch genommen worden. Bei näherer Prüfung der einzelnen Fälle habe sich herausgestellt, daß die säumigen Schuldner die auf sie gezogenen Wechsel weder aus Noth, noch in Folge gegenwärtiger Handelskalamität nicht honorirt, sondern in der Absicht planmäßiger Prellerei die Zahlung verweigert haben. Die Fälle, in welchen Uhren-Fabrikanten durch eine erste bezahlte Lieferung gelockt, fernere Waarensendungen gemacht, die zusammen in die Hunderttausende sich belaufen, könnten mit Leichtigkeit aufgezählt werden. Es sei vorgekommen, daß derselbe Kreditnehmer in kurzer Zeit und nacheinander vier schweizerische Firmen geprellt habe.

Diese Mittheilungen der Schweiz. Gesandtschaft in Berlin werden hiemit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, um den Schweiz. Handels- und Industriestand zur Vorsicht zu veranlaßen.

B e r n , den 18. November 1875.

Schweiz. Eisenbahn- und Handelsdepartement.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Aus den Verhandlungen des schweiz. Bundesrathes.

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1875

Année Anno Band

4

Volume Volume Heft

52

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

20.11.1875

Date Data Seite

669-670

Page Pagina Ref. No

10 008 867

Das Dokument wurde durch das Schweizerische Bundesarchiv digitalisiert.

Le document a été digitalisé par les. Archives Fédérales Suisses.

Il documento è stato digitalizzato dell'Archivio federale svizzero.