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Schweizerisches Bundesblatt

XXVII. Jahrgang. II.

Nr. 22.

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22. Mai 1875.

Botschaft des

Bundesrathes an die hohe Bundesversammlung, betreffend die Verzinsung des Münzreservefondes.

(Vom 30. April 1875.)

Tit.!

Anläßlich der Berathung des diesjährigen Budgets hat die Bundesversammlung folgendes Postulat erlassen : ,,Der Bundesrath wird eingeladen, Art. 8 des Gesezes über ,,Münzprägung vom 31. Jänner 1860 in dem Sinne einer Aenderung ,,zu unterwerfen, daß die Zinse des Münzreservefondes nicht zum ,,Kapital geschlagen werden müssen".

Veranlaßung zu diesem Postulate ward, daß der Bundesrath in seinem Büdgetentwurfe pro 1875 keinen Ansaz zur Verzinsung des Münzreservefondes mehr aufgenommen hatte, welches Vorgehen folgendermaßen motivirt war : ,,Angesichts des auf den weitern Prägungen von Silbcrschcide,,münzen noch zu gewärtigenden Gewinnes, welcher den Münz,,reservefond bald auf mehr als l Million Franken bringen wird, ,,durfte man sich fragen, ob die Verzinsung nicht einstweilen ,,wenigstens sistirt werden könnte. Der Bundesrath glaubt dies ,,unbedenklich beantragen zu sollen, und hat in der Voraussicht der ,,Zustimmung der h. Räthe den daherigen Ansaz vorläufig fallen ,,lassen."

Bundesblatt Jahrg. XXVII. Bd. II.

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716 Was damals in Betreff des Anwachsens des mehrerwähnten Pondes gesagt wurde, ist seither eingetreten, derselbe betrug zu Ende 1874 Fr. 1,052,935. 59.

Wir haben bereits unterm 1. Juni 1870 (1870, Bd. II, Fol.

631) den gesezgebenden Räthen über die zukünftige Gestaltung des Münzreservefondes Bericht erstattet und den Bestand desselben auf Ende 1877 , als dem von der internationalen Münzkonvention für die Einlösung der zu 800/1000 Ein- und Zweifrankenstüken anberaumten Endtermin auf Fr. 548,000 angegeben.

Infolge des starken Sinkens des Silberpreises haben sich die Verhältnisse wesentlich geändert, und der Bundesrath sieht sich daher , zur Begründung seines ersten und jezt erneuerten Antrages, veranlaßt, über die bevorstehende Zurükziehung der 800/1000 feinen Scheidemünzen sowohl, als deren Ersezung durch 835/1000 feine, weitere Mittheilungen an die Bundesversammlung gelangen zu lassen.

Geprägt wurden bekanntlich in den Jahren 1860, 1861, 1862 und 1863: Einfrankenstüke Fr. 3,517,558 Zweifrankenstüke (3,500,760) .

.

.

,, 7,001,520 Fr. 10,5"Ï9^Ô78 Die vorläufige Einlösung in den Jahren 1867 und 1868 betrug an Einfrankenstüken .

.

. Fr. 512,000 Zweifrankenstüken . ,, 996,000 1,508,0000 verbleiben im Verkehr noch Fr. 9,011,078 Da aber erfahrungsgemäß von dieser Summe annähernd 10 °/o nicht wiederkehren werden, so kommen hie v o n i n Abzug .

.

.

.

901,078 bleiben Fr. 8,110,000 oder in runder Summe Fr. 8,000,000 wie in der Berechnung von 1870 auch schon angenommen worden ist.

Es wird hier bemerkt, daß von den in den Jahren 1850-- 1852 ausgegebenen 13,000,000 Franken Theilmünzen ( l / 2 , l und 2 Fr.) annähernd 4 l /a Millionen Franken zurükgeblieben sind, also gleich 34 °/o, was aber allerdings zum größten Theile dem i. J.

1857--1862 herrschenden Silbermangel zugeschrieben werden muß, zu welcher Zeit die Uhrenfabrikation solche kleine Münzen noch mit Vortheil einschmolz.

717

In dem restanzlich verbleibenden Kapitale von Fr. 8,000,000 sind nun folgende Metalle enthalten : Q . , , v r Das Totalgewicht beträgt 40,000 » n o e r.

kupier.

8 2 Kilogramm von /io . Eil.

32,000 /ioKil. 8,000 Abnuzung l °/o .

.

. _,, 320 ,, 80 Verbleiben .

.

.

. Eil.

31,680 Eil. 7,920 Per Eilogr. z u . . .

Fr.

212 F r . 2.20 oder gleich .

.

.

. F r . 6,716,160 F r . 17,424.-- n 6,716,160.-- Total Fr. 6,733,584.-Nennwerth _ _ ,, 8,000,000.-- Die Einziehung der 800/1000'feinen Silberscheidemünzen erheischt somit eine Einbuße von Fr. 1,266,416.-- Dagegen sind die zurükgezogenen Stüke durch 835/1000 feine Sorten zu ersezen. Nach der Münzkonvention vom 23. Christmonat 1865 ist die Schweiz zu einer Emission von 6 Franken per Kopf ihrer Bevölkerung oder =Fr. 17,000,000 berechtigt; es wird hierseits jedoch angenommen, daß dem Verkehrsbedürfnisse in gegenwärtiger Zeit noch mit einem Kontingente von Fr. 14,000,000 entsprochen werden könne. Nach Abzug der leztjährigen Prägung im Betrage von Fr. 2,000,000 bleiben daher noch Fr. 12,000,000 anzufertigen ; es wird diese Summe der auszuführenden Neuprägung /zu Grunde gelegt, und die Rechnung darnach folgendermaßen gestellt : 12,000,000 Franken wiegen .

.

.

. Eil.

60,000 Davon sind: 835/1000 feines Silber Eil.

50,100 165/1000 Kupfer ,, 9,900 Eil.

60,000 Kos t e n : Eil. 50,100 fein Silber à Fr. 212. -- = .

. Fr. 10,021,200 ,, 9,900 Kupfer ,, 2. 20 = .

.

,, 21,780 zusammen Fr. 10,642,980 13°/oo Schmelzabgang (abgerundet) .

.

.

.

137,900 Prägkosten à Fr. 2. 50 per Kilogr. .

.

.

150,000 Total Fr. 10,930,940 Der Nennwerth beträgt ,, 12,000,0(10 Folglich ergibt sich auf dieser Operation ein Gewinn von Fr. 1,069,060 gegenüber einem bevorstehenden Verlust von .

,, 1,266,416

718

Die Transformation der 800/1000 feinen Scheidemünzen in solche von 835/1000 fein wird somit den Münzreservefond nicht erheblich in Anspruch nehmen ; derselbe wird aber demnächst durch die bevorstehende Neuprägung von 5 und 10 Rappenstüken einen neuen Zuwachs erhalten. Auch die Kupferprägung wird künftighin mit keinerlei Kosten mehr verbunden sein, da es der Münzdirektion gelungen ist, zubereitete Blättchen aus England zu beziehen, die viel billiger zu stehen kommen, als wenn sie in unserer eigenen Anstalt angefertigt werden müßten. Es steht zu erwarten, daß O O auch auf den Kupfersorten künftighin ein, wenn auch bescheidener Gewinn, herauskommen wird.

Gestüzt auf das Angebrachte, haben wir die Ehre, Ihnen den nachstellenden Beschlußentwurf zur Genehmigung zu unterbreiten und versichern Sie, Tit., unserer vollkommensten Hochachtung.

B e r n , den 30. April 1875.

Im Namen des Schweiz. Bundesrathes, Der B u n d e s p r ä s i d e n t : Scherer.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft: J

Schiess.

Die B u n d e s v e r s a m m l u n g der schweizerischen Eidgenossenschaft nach Einsicht einer Botschaft des Bundesrathes vom 30. April 1875, beschließt: Art. 1. Die im Art. 8 des Bundesgesezes vom 31. Jänner 1860 (VI, 442), betreffend theilweise Abänderung des Gesezes über das eidg. Münzwesen, stehende Bestimmung : ,,Die Zinsen ,,dieses Reservefondes sollen zum Kapital geschlagen werden", ist aufgehoben.

Art. 2. Der Bundesrath ist mit der Vollziehung des gegenwärtigen Beschlusses beauftragt.

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Bericht des

Schweiz. Konsuls in Valparaiso (Hrn. Julius Nägeli von Borgen) über das Jahr 1874.

(Vom 3. Februar 1875, eingegangen am 17. März 1875.)

An den hohen Schweiz. Bundesrath.

Tit.!

Der Handel liegt immer noch darnieder und bedaure ich, mich in meinem vorigen Berichte bezüglich der Hoffnung auf baldige Besserung getäuscht zu haben. Derselbe ist heute ohne allen Zweifel reduzirter als vor einem Jahr und angesichts des Erlebten darf man kaum auf eine baldige Besserung hoffen.

Die Fallimente sind zahlreich.

In Santiago und Valparaiso gehen die Konkurs-Angelegenheiten in Folge guter Richter schnell vorwärts, hingegen auf dem Lande lassen diese noch viel zu wünschen übrig und die Resultate sind in Folge der sehr großen Kosten oft sehr schlecht. Daher kommt es zuweilen vor, daß die Kreditoren mit den Schuldnern außergerichtliche Uebereinkommen treffen und sich so gewöhnlich besser stellen.

Geld scheint rar zu sein, weil die verschiedenen Banken nicht helfen ; trotzdem kann ich versichern, daß der Metall-Vorrath in

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Botschaft des Bundesrathes an die hohe Bundesversammlung, betreffend die Verzinsung des Münzreservefondes. (Vom 30. April 1875.)

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