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Schweizerisches Bundesblatt.

XXVII. Jahrgang, in.

Nr. 27.

26. Juni 1875.

J a h r e s a b o n n e m e n t (portofrei in der ganzen Schweiz): 4 Franken.

inrükungsge b ü k r per Zeile 15 Bp. -- Inserate sind franko an die Expedition einzusenden.

Druk und Expedition der Stämpflischen Buchdrukerei in Bern.

# S T #

Botschaft des

Bundesrathes an die hohe Bundesversammlung, betreffend Nachtragskredite für das Jahr 1875.

(Vom 18. Juni 1875.)

Tit. !

Wir haben die Ehre, Ihnen folgende Nachtragskreditbegehren für das laufende Jahr vorzulegen:

Zweiter Abschnitt.

Allgemeine Verwaltungskosten.

D. Bundeskanzlei . . . . Fr. 22,000 3. A u ß e r o r d e n t l i c h e D r u k a r b e i t e n .

" In den Voranschlägen für die Jahre 1872 bis 1874 war jeweilen unter obigem Titel ein Kredit ausgesezt, aus welchem die Auslagen, infolge der Bundesrevision, für Druksachen, Buchbinderarbeiten u. s. w. bestritten wurden. Für das Jahr 1875 glaubte mau infolge der Durchführung des Revisionswerkes im Vorjahr von der Aufnahme eines solchen Büdgetpostens Umgang nehmen zu können.

Bundesblatt. Jahrg. XXVII. Bd.L

27

376

Nachdem nun aber, infolge der eingegangenen Referendumsbegehren die Vornahme einer Volksabstimmung über die Bundesgeseze betreffend Civilstand und Ehe und betreffend Stimmmrecht angeordnet werden mußte, sehen wir uns im Falle, die Eröffnung eines Kredites zur Bestreitung der daherigen Kosten nachzusuchen.

Die bisher eingegangenen Rechnungen belaufen sich zusammen auf den Betrag von Fr. 20,156. 40, welcher sich nach den verschiedenen Rubriken folgendermaßen vertheilt.

1. Druksachen Fr. 18,157. 50 2. Buchbinderarbeiten . . .

,, 1,011. -- 3. Transportkosten . . . .

,, 458. 80 4. Verschiedenes ,, 529. 10 Total wie oben

Fr. 20,15(5. 40

Da diese Summe eine außerordentliche Ausgabe bildet, so schien es unangemessen, dieselbe aus dem ordentlichen Budgetkredit, speziell aus dem Büdgetposten ,,Druksachen", bei dessen Fixirung die Eventualität einer Referendumsabstimmung auch noch nicht vorgesehen werden konnte, bestreiten zu wollen. Wir hielten es vielmehr für geboten, um die Bewilligung eines speziellen Kredites für ,,außerordentliche Drukarbeiten" und zwar, da noch einige Rechnungen ausstehen, im Gesammtbetrage von Fr. 22,000 einzukommen.

E. Bundesgericht

.

.

Fr. 7,850

2. G e r i c h t s k a n z l e i .

.

b. B e s o l d u n g des K a n z l e i p e r s o n a l s .

Die Besoldung des Archivars, welche im Budget mit Fr. 3500 vorgesehen ist, sehen wir uns veranlaßt, auf Fr. 4500 zu erhöhen, in Berüksichtigung des Umstandes, daß der betreffende Beamte in jeder Richtung die Zufriedenheit des Gerichtshofes sieb erworben und überdies das Leben in Lausanne als sehr theuer bezeichnet werden muß, weßhalb eine

Fr. 3,050

Uebertrag

Fr. 3,050

377

Uebertrag Besoldung von Fr. 3500 mit den Ansprüchen, die an den Inhaber genannter Stelle gemacht werden, nicht im Einklang steht .

.

. Fr. 1,000 In Folge der in hohem Maße überhandnehmenden Kopiaturarbeiten, hauptsächlich in deutscher Sprache, wird die Anstellung eines dritten Kopisten ein dringendes Bedürfniß. Die Besoldung der Kopisten beläuft sich auf Fr. 2500, für 6 Monate vom 1. Juli an .

. " 1,250 c. Hauswart und W e i b e l .

.

800 Wir beantragen, dem Hauswart des Bundesgerichtes für das laufende Jahr eine Vergütung von Fr. 800 für Besorgung der Heizung im provisorischen Gebäude des Gerichtshofes zu verabfolgen.

Es hat sich erzeigt, daß es eine absolute Unmöglichkeit ist, die Reinigung und Beheizung der Lokalitäten durch eine und dieselbe Person bewerkstelligen zu lassen, und es wurde daher die Anstellung von Hilfspersonal nothwendig. Die bisherigen Auslagen hiefür betragen bereits Fr. 000 ; für die ersten Wintermonate sind Fr. 200 in Aussicht genommen. Bei Anlaß der VorInge des nächstjährigen Budgets werden wir nicht ermangeln, diese Angelegenheit definiiiv zu regeln.

o a

Fr. 3,050

Fr. 3,050 3. A l l g e m e i n e A u s g a b e n .

a. E r s t e A n s c h a f f u n g für die Bibliothek .

.

.

".

.

. Fr. 1,800 Der daherige Kredit beläuft sich auf Fr. 2000; bisdahin sind jedoch bereits Fr. 3228. 40 verausgabt und es werden noch einige.neue Anschaffungen im Laufe des Jahres vorgeseheil. Es sind für die Bibliothek nur zwekentsprechende Werke, Uebertrag Fr. 1,800

Fr. 4,800

Fr. 7,850

378

Uebertrag Fr. 1,800 und zwar in sehr bescheidenem Maße angekauft worden.

b. K a n z l e i b e d ü r f n i s s e , e r s t e Einrichtung Der Kredit für die ersten Einrichtungen der Gerichtskanzlei beträgt Fr. 10,000; wir beantragen Ihnen, denselben auf Fr. 13,000 zu erhöhen.

Bis jezt sind bereits Fr. 8317. 65 verausgabt, und noch bleibt manche Anschaffung zu machen übrig. Wenn berüksichtigt werden will, daß das gesammte Kanzlei- und Büreaumaterial beschafft werden mußte, so ist diese Ausgabe leicht erklärlich. Selbstverständlich handelt es sich hier nur um einmalige Anschaffungen, und es wird dieser Büdgetansaz im nächsten Jahr bedeutend reduzirt werden können.

Fr. 7,850

,, 3,000

Fr. 4,800 Bundesgericht

Fr.

7,850

Dritter Abschnitt.

Departemente und Yerwaltungen.

A. Politisches Departement . .

Fr. 11,500

6. B e i t r a g an S c h w e i z . K o n s u l a t e Der bis anhin den schweizerischen Konsulaten im Ausland gewährte Bundesbeitrag von Fr. 50,000 genügt durchaus den Bedürfnissen nicht mehr. Au diesem Beitrag partizipirten bekanntlich nur die in Seehäfen bestehenden Konsulate ; aber zwei jüngsthin vorgekommene Fälle zeigten, daß es unerläßlich ist, von dieser Regel abzuweichen.

Das Konsulat in Moskau war vakant geblieben, und alle Vorkehren zu dessen Wiederbesezung scheiUebertrag

Fr. 10,000

Fr. 10,000

379 Uebertrag terten, da die hiezu tüchtigen Personen, an welche man sich gewendet hatte, erklärten, daß sie die bedeutenden, mit dem Konsulate in genannter Stadt verbundenen Kosten nicht aus ihren eigenen Mitteln bestreiten wollen. Da das Konsulat in Moskau der Eidgenossenschaft wichtige Dienste leistet, so haben wir uns verpflichtet, bei der Bundesversammlung einen Nachtragskredit zu verlangen, welcher es uns gestattet, dem Titular für seine Kosten eine Entschädigung auszurichten. Unter dieser Bedingung haben die Herren Fäsi und Luchsinger die Funktionen eines Konsuls und Vizekonsuls angenommen. Aehnliche Schwierigkeiten haben bis jezt verhindert, einen Schweizer für das Konsulat in Lyon, welches seit der Demission des Herrn Rüffer vakant geblieben ist, zu ernennen ; indessen beharren sowohl der Herr Minister Kern, als die Schweizer in Lyon beim Bundesrath auf der Wiederbesezung dieser Stelle, selbst auf Kosten eines pekuniären Opfers, da die Wichtigkeit dieses Postens allgemein anerkannt sei. Lyon ist in der That die zweite Stadt von Frankreich und die dortige Schweizerkolonie sehr zahlreich. Die daselbst etablirten Schweizer sind aber wenig wohlhabend und daher häufig im Falle, Rath und Hilfe eines Konsuls anzusprechen. Es schiene ungerecht, aus dem Grunde, weil sich keine Persönlichkeit gezeigt hat, welche die durch das Konsulat erwachsenden Kosten zu übernehmen geneigt ist, dasselbe nicht wieder zu besezen. Bisher galt zwar der Grundsaz der Unentgeltlichkeit der Konsulatsfunktionen, aber man verstand darunter nicht, daß dieselben für den betreffenden Beamten noch mit pekuniären Opfern verbunden sein sollten. Wenn es ehedem dem Konsul möglich war, seine Auslagen durch Emolumento zu deken, so ist dies dagegen heutzutage nicht immer der Fall. Es ist mitunter schwierig, sich für die für Rechnung unserer Landsleüte gehabten Auslagen wieder bezahlt zu machen und dieselben mehren sich immer mehr in Folge der erleichterten Kommunikationsmitte], der größern Beweglichkeit der Bevölkerung und der unaufhörlichen Durchreiso schweizerischer Augehöriger in den großen

Fr. 10,000

Uebertrag

Fr. 10,000

380

Uebertrag Städten. Und ist es übrigens nöthig, daran zu erinnern, daß der Preis aller Bedürfnisse, sowie der Werth der Zeit in beständigem Steigen begriffen sind, und wenn heutzutage ein Konsul seinem Vaterlande einen Theil seiner Thätigkeit widmet, er damit ein bedeutenderes Opfer bringt, als dies vor zwanzig Jahren der Fall war? Endlich haben andere Verhältnisse die Konsulatsstellung modifizirt; mau muthet denselben heutzutage mehr zu und appellirt häufiger an ihre Dienste zum Zwek der Einholung von Erkundigungen aller Art und Berichten in Sachen der Handelsstatistik.

Dieses sind die Gründe, welche uns zur Stellung eines Nachtragkreditbegehrens für Beiträge an schweizerische Konsulate im Ausland veranlaßen.

Fr. 10,000

O

9. R e p r ä s e n t a t i o n s k o s t e n. . . .

Der Kredit für diese Budget-Rubrik beläuft sich auf Fr. 3000, die daherigen Kosten betragen bis jezt Fr. 3792. 32, so daß bereits eine Überschreitung von Fr. 792. 32 vorhanden ist. Diese vermehrten Ausgaben finden ihre Erklärung in dem Umstände, daß bei Anlaß der Unterzeichnung des Weltpostvertrages den Delegirten der Vertragsstaaten ein Banket gegeben wurde. Zur Dekung dieser Ausgabe wird ein Nachtragskredit von Fr. 1500 erforderlich.

Politisches Departement

,,

1,500

Fr. 11,500

B. Departement des Innern . . Fr. 108,459 I. K a n z l e i .

Besoldung des eidg. Forstinspektors zu Fr. 7000 per Jahr, für 7 Monate In Vollziehung des Bundesbeschlusses vom 24.

Christmonat 1874, betreffend die Errichtung eines eidg. Forstinspektorates, haben wir unterm 9. April 1. J. vorläufig die Stelle des eidg. Forstinspektors beUebertrag

Fr.

4,084

Fr. 4,084

381 Uebertrag sezt, indem wir an dieselbe den Herrn J. Coaz von Chur, Forstinspektor des Kantons St. Galleu, erwählten.

Die Besoldung dieses neuen Beamten, welche im genannten Bundesbeschlusse auf Fr. 6000--8000 normirt ist, haben wir für einstweilen auf Fr. 7000 festgesezt. Es wird nun, da diese Besoldung im Budget des laufenden Jahres nicht vorgesehen ist, ein Nachtragskredit nothwcndig, welcher, für 7 Monate be-' rechnet (Herr Coaz hat sein Amt mit dem Monat Juni angetreten), Fr. 4084 beträgt.

4. G e s u n d h e i t s w e s e n Gestüzt auf die Bestimmung von Art. 20 des Bundesgesezes über polizeiliche Maßnahmen gegen Viehseuchen, vom 8. Hornung 1872, reklamiren die Kantone Waadt und Wallis mit Schreiben vom 11. Januar und 6. April abbin Bundesbeiträge an die Vergütungen, welche an die durch die Lungenseuche bedingten Verluste im Herbst 1874 und Winter 1874/75 aus allgemeinen Mitteln geleistet werden mußten.

Fr.

4,084

,, 33,000

I. W a a d t .

Im Jahre 1873 behandelten die Waadtländer Behörden kleinere Lungenseuchherde in Brenles, Lausanne, in Lavaux, Gland, Oulens, Echallens, Pailly, Daillens und Lucens, im Jahre 1874 in Vuarrens, Bottens, St. Livres, Echallens. Assens und Genollier.

Hierauf wurde am 23. August die Seuche konstatirt auf der Alpe Les Begnines und bald nachher bei dem Viehstand der Alpe La Nuvaz. Die Seuche war in diesem Momente schon so ausgebreitet, daß eine Leerung beider Weidepläze durch Tödtung und theilweise Verwerthung der betreffenden Viehstände geboten erschien. Les Begnines war mit 83 Kühen und 24 Stüken Jungvieh, zusammen 107 Stüken Rindvieh bestoßen; La Nuvaz beherbergte 170 Stüke, so daß innerhalb 14 Tagen 277 Rinder geschlachtet werden mußten. Der Erfolg rechtfertigte die Maßregel. Dieselbe stand auch im Einklang mit den Vorschriften des bezüglichen Bundesgesezes. In Vollziehung eines kantonalen Gesezes vom 17. Mai 1821 wurde den Uebertrag

Fr. 37,084

382

Uebertrag Vorschriften von Art. 17 des oben citirten Bundesgesezes, betreffend Viehseuchen, in folgender Weise ein Genüge geleistet : die Thiere wurden vor dem Abschlachten durch Experten geschäzt, dann secirt, die Häute, und von den gesunden Thieren das Fleisch, so gut es ging, verwerthet, und der resultirende Schaden zu 3/4 für gesundes und a / 2 für krankes Vieh aus der kantonalen Assekuranzkasse vergütet. Die Kosten dieser Vergütungen beliefen sich auf Fr. 90,962. 40 oder per Stük Fr. 328'/s, was beweist, daß die Schäzungen hoch waren.

Ueberdies haben die allgemeinen und spepAellen Tilgungsmaßregeln dem Kanton Waadt einen Kostenaufwand von Fr. 40,518. 66 verursacht. Darunter sind begriffen Fr. 600 für den als Experten berufenen eidg. Viehpolizeikommissär, ferner eine nicht näher präzisirte Summe für aufgebotene Scharfschüzen (eine im Waadtlande bei solchen Anläßen herrschende Uebung, deren "VVerth anheimgestellt bleibt), und endlich die Honorare für Thierärzte, so wie die Kosten für die Erhebungen über Einschleppung und Verbreitung der Seuche, etc. etc. -

Fr. 37,084

II. W a l l i s .

Im Wallis wurde die Lungenseuche im Laufe des Jahres 1873 zu Charnpéry bekämpft; dieselbe zeigte sich dann im Spätherbst 1874 und Winter 1874/75 in größerer Ausbreitung in Sion, Agottes, Vex, Evolène, Veysonne und Nendaz. Auf Begehren der Behörden des Kantons wurde wiederholt ein Spezialkommissär in der Person des Herrn Stauffer in Neuenburg dahin gesandt. Nach Angabe des Staatsrathes wurden 318 Stüke Rindvieh geschlachtet, von denen 141 an der Lungenseuche schon erkrankt waren.

Die Schäzung der 318 Stüke betrug Fr. 53,470 oder circa Fr. 168 pr. Stük, eine Taxe, die ungefähr dem Werth der betreffenden Race entsprechen mag. Nach Abzug des Erlöses für Fleisch und Haut wurden die Eigenthümer für die gesunden Thiere vollständig und für die Kranken zur Hälfte entschädigt. Die Entschädigungssumme beläuft sich auf Fr. 28,152. 15.

Uebertrag

Fr. 37,084

383

Uebertrag (Die Kosten der kleinen Seuche in Champéry vom Jahr 1873, wofür ein Beitragsgesuch voriges Jahr von uns abgewiesen wurde, kommen bei der Berechnung für die Seuche von 1874/75 nicht in Betracht.) Als Kosten für polizeiliche Anordnungen, Spezialüberwachungen, Desinfektionen etc. wurden verausgabt Fr. 5981.

Artikel 20 des Seuchengesezes, welcher hier maßgebend ist, lautet: ,,An den Schaden, welchen Maßregeln gegen die Lungeuseuche bedingen, leistet der Bund einen Beitrag an die Kantone, wenn von denselben durch größere Ausbreitung der Seuche oder besondere außerordentliche Verhältnisse unverhältnißmäßig große Opfer gefordert werden."

Daraus folgt : 1) Der Bund gibt nur einen Beitrag an den S c h a d e n , welchen die Maßregeln bed i n g e n . Bei den Verhältnissen, die hier obwalten, haben diese Maßregeln durch Tödtung gesunder Thiere Schaden erzeugt.

2) Die sanitätspolizeilichen Kosten, welche bei der Durchführung der Maßregeln erwachsen, kommen dabei nur indirekt in Berüksichtigung. Sie bleiben zu Lasten der Kantone; höchstens dürften gewisse Kosten bei Desinfektionen in Betracht gezogen werden.

3) Der Bundesbeitrag ist kein fixirter, sondern er richtet sich nach den Verhältnissen. Derselbe kommt den Kantonen zu Hilfe, wenn von ihnen unverhältnißmäßig große Opfer gefordert werden, in Folge größerer Ausbreitung der Seuche oder aus besondern außerordentlichen Verhältnissen.

Es kommt weiter in Betracht: 4) Nach Art. 10 des eidg. Seuchengesezes ersezt der Bund den Kantonen die Entschädigungskosten, welche dieselben bei der gemeingefährlichsten Seuche, der Rinderpest, leisten, zur Hälfte ; der Bundesbeitrag wird daher in keinem andern Falle diese Quote übersteigen dürfen.

f>) In den vorliegenden beiden Fällen erscheint die Verabreichung von Bundesbeiträgen den Absichten des G-esezes entsprechend.

Uebertrag

Fr. 37,084

Fr. 37,084

384 Uebertrag 6) Ob derselbe im Kanton Waadt der Viehassekuranzkasse oder der Kantonskasse zufallen solle, dürfte dem Entscheid der Waadtländer Behörden anheimgestellt werden.

7) Beim Kanton Wallis rechtfertigen die allgemeinen ökonomischen Verhältnisse des Landes, daß bei Berechnung der Beitragssummc von der Totalvergütung gesunder Thiere abgesehen werde. Mithin erscheint es gerechtfertigt, daß : I. dem Kanton Waadt ein Beitrag von Fr. 40,000 II. dem Kanton Wallis ein solcher von . ,, 13,000 verabreicht werde. An die daherige Gesammtsumme von Fr. 53,000 kann eine Quote von ,, 20,000 aus dem hauptsächlich mit Rüksicht auf Reklamationen obiger Art ausgesezten Kredite für Gesundheitswesen (Fr. 25,000) füglich bezahlt werden.

Die Restanz von

Fr. 37,084

Fr. 33,000

wäre aber durch den beantragten entsprechenden Nachtragskredit zu deken.

5. U n v o r h e r g e s e h e n e s Durch Beschluß vom 27. Januar 1874 (Amtl.

Samml. XI. 454) ermächtigten Sie uns, der Regierung von Graubünden, auf den Nachweis der im Sinne unserer Botschaft vom 29. Dezember 1873 (Bundesbl.

1874. I. 37) vollzogenen Einbürgerung der heimatlosen Bewohner der Ortschaft Cavajone in die Gemeinde Brusio, an die bezüglichen Kosten eine Vergütung von Fr. 17,900 zu leisten. Mit der Vollziehung dieses Bundesbeschlusses beauftragt, haben wir denselben unterm 30. Januar 1874 der Regierung von Graubünden mit der Einladung mitgetheilt, seinerzeit den Bericht über die Vollziehung der Einbürgerung zu erstatten. Durch einen seitens dieser Regierung unterm 26. April abbin uns mitgetheilten Beschluß

,, 17,900

Uebertrag

Fr. 54,984

385

Uebertrag des Großen Käthes des Kantons Graubünden vom 27. Dezember 1874 ist nunmehr dem oben erwähnten Bundesbeschlusse ein Genüge geleistet, und es wurde O O i daher zufolge unserer Schlußnahme vom 4. Mai abhin der Regierung von Graubünden der durch jenen Bundesbeschluß vorgesehene Betrag von Fr. 17,900, gemäß dem Ansuchen genannter Regierung, ausgerichtet. Das hierbei vorbehaltene Einholen Ihrer Genehmigung dieser Zahlung geschieht durch vorliegendes Nachtragskreditbegehren.

Fr. 54,984

Kanzlei

Fr. 54,984

III. B a u w e s e n .

5. E r s t e l l u n g e i n e s Gewächshauses für das Bundesrathhaus Der für diese Baute im Budget pro 1874 bewilligte Kredit betrug Fr. 28,000 Hiezu kommen: 1) als Erlös für Material von der alten Serre .

. ,, 100 2) Nachtragskredit vom Dezember 1874 .

. ,, 1,850

Fr. 3,930

zusammen Fr. 29,950 Hievon wurden verwendet ,, 27,192 es bleiben somit un verwendet .

.

. F r . 2,758 wovon .

.

.

. ,, 2,730 w e l c h e dem U n t e r n e h m e r als G a r a n t i e z u r ü k b e h a l t e n wurden.

Für 1875 sind nun noch erforderlich : 1) für obige Restzahlung an den Unternehmer .

.

. Fr. 2,730 2) für Erstellung der erforderlichen sogen. Couchen, welche nothwendigerUebertrag Fr. 2,730

Fr. 3,930

Fr. 54,984

386

Uebertrag Fr. 2,730 weise zum Gewächshause gehören, die aber als Gegenstände der weiteren Ausstattung im Budget finden Bau selbst nicht inbegriffen sind; ferner für einige Nacharbeiten an den Stützmauern, welche wegen des etwas ungünstig gelegenen Plazes zwekmäßig erscheinen, zusammen ,, 1,200

Fr. 3,930

Fr. 34,984

Total des erforderlichen Nachtragskredites .

. Fr. 3,930 7. N e u b a u t e n .

I. Für das M i l i t ä r d e p a r t e m e n t , e. Anbau an die K o n s t r u k t i o n s w e r k s t ä t t e in T h u n .

.

.

Mit Botschaft vom 19. Dezember abhin, betreffend Nachtragskreditbegehren pro 1874 ist auf eine bezügliche Vorlage des eidgen. Militärdepartements unter Rubrik D. IV. 3. d. ein Nachtragskredit von Fr. 14,900 verlangt ·worden für Erweiterung der Konstruktionswerkstätte in Thun. Dieses Begehren wurde namentlich dadurch motivirt, daß infolge dei1 bedeutenden Zunahme der Bestellungen von Kriegsfuhrwerken und mit Rüksicht auf die noch in Aussicht stehende weitere Vermehrung dieser Bestellungen die Erweiterung der Konstruktionswerkstätte zur dringenden Notwendigkeit geworden sei.

Dieser Kredit wurde durch Bundesrathsbeschluß vom 9. Januar 1. J., nachdem der Ständerath die gestellten Nachtragskreditbegehren bewilligt, der Uebertrag

Fr. 23,000

Fr. 26,930

Fr. 54,984

387

Uebertrag Nationalrath aber die Behandlung derselben auf die nächste Session verschoben hatte, dem Militärdepartement zur Verfügung gestellt.

Da aber zu jener Zeit diese Bauangelegenheit sich erst im Stadium der Vorprojektirung befand und die Ausführung des Baues selbst, welcher überhaupt im Winter nicht in Angriff genommen werden konnte, wenigstens vier Monate in Anspruch nimmt, so konnte der für denselben bestimmte Nachtragskredit pro 1874 inner der für den Rechnungsabschluß angesezten Frist nicht zur Verwendung kommen, weßhalb nunmehr ein entsprechender Kredit für 1875 nachverlangt werden muß.

Inzwischen hat unser Departement des Innern nicht ermangelt, die bezüglichen , vom Militärdepartement gemachten (von der Direktion der Konstruktionswerkstätte selbst entworfenen) Vorlagen durch Ausarbeitung eines regelrechten Planes nebst zudienender Kostenberechnung angemessen ergänzen zu lassen, infolge dessen sich nun ergeben hat, daß für die Ausführung fraglicher Baute statt Fr. 14,900, wie die Konstruktionswerkstätte berechnet hatte Fr. 23,000 erforderlich sind. Leztere Summe stimmt auch ziemlich annähernd mit den infolge der mittlerweilen angeordneten Bauausschreibung eingegangenen Angeboten überein, so daß eine Ueberschreitung derselben jedenfalls nicht zu gewärtigen ist.

II. Für das F i n a n z - und Zolldepartement (Finanzwesen).

a. 2. S c h w e l l e n b a u t e n an der Aare i n Thun .

.

.

.

Uebertrag

Fr. 26,930

Fr. 54,984

F r . 15,000 Fr. 41,930

Fr. 54,984

388 Uebertrag Fr. 41,930 Fr. 54,984 Schon leztes Jahr ist der Bund als Besizer der Allmend und der sogen.

Kalberweide zu Thun zufolge der auf diesem Eigenthum haftenden Schwellenpflicht am linken und rechten Ufer der Aare in den Fall gekommen, gemeinschaftlich mit anderen Interessenten gewisse Schwellenbauten zu bestreiten.

Diese Arbeiten mußten in diesem Frühjahre fortgesezt werden, obwohl sie im Budget nicht vorgesehen werden konnten, weil die Aufforderung dazu von Seite des dortigen Schwellenbezirks zu spät eingegangen war.

Wir haben daher auf Antrag des Finanzdepartements den vorläufig nöthigen Kredit eröffnet. Mau muß sich jedoch noch auf weitere Kosten gefaßt machen, da die Ursache des eingetretenen Schuzbedürfnisses in einer Vertiefung des Flußbettes besteht, welche von der in den lezten Jahren unterhalb Thun ausgeführten Aarekorrektion ausgehend flußaufwärts im Fortschreiten begriffen ist. Die bisherigen Arbeiten bestehen in einer Schwellenbaute am rechten Ufer zu unterst der Kalberweide. Aus der angegebenen Ursache werden aber voraussichtlich weitere Arbeiten auch am linken Ufer nöthig werden, zumal dasselbe der Flußrichtung zufolge sehr im Angriffe liegt, und um so größere Vorsicht geboten ist, als längs demselben eine Reihe eidgen. Militärgebäulichkeiten stehen. Es ist daher auch eine Verstärkung der Uferversicherung bereits eingeleitet.

Diese Angelegenheit wurde bisher vom eidg.. Finanzdepartement besorgt, und erst in neuerer Zeit als Bausache dem Departement des Innern zugewiesen.

Uebertrag Fr. 41,930 Fr. 54,984

389 Uebertrag 8. b. E n t s c h ä d i g u n g für den S c h n e e b r u c h auf dem St. Gotth a r d an Uri und T e s s i n .

.

In dem Budget pro 1875 ist bloß die im Art. 30 der Bundesverfassung festgesezte jährliche Entschädigung von Fr. 40,000 vorgesehen.

Zufolge Bundesbeschlusses vom 22. Dezember 1874 (N. G.-S. Bd. I, S. 219) beginnt jedoch die Verpflichtung zur Uebernahme des Schneebruches für Uri und Tessin erst mit dem 1. Juli 1875.

Bis zu diesem Zeitpunkte dauert der Betrieb des Schneebruches für Rechnung der Eidgenossenschaft fort.

Die diesfälligen Kosten, welche mit dem am 1. Mai erfolgten Ausschneiden des Passes ihr Ende erreicht haben, belaufen sich seit dem 1. Januar im Ganzen auf Fr. 44,915. 81.

Ueber den Belang derselben ist zu sagen, daß der verflossene Winter, wie schon im Geschäftsbericht des Zolldepartements erwähnt wurde, für den Schneebruch am St. Gotthard außerordentlich, ungünstig war, und daß besonders auf der Streke zwischen Audermatt und Göschenen, in Folge massenhaften Schneefalles, ein ganz

Fr. 41,930

Fr. 54,984

Fr. 11,545

ausnahmsweise!- Arbeitsaufwand f ü r wand, der um so kostspieliger zu stehen kam, als dieLöhnungsverhältnissee seit dem vorigen Jahre sich vertheuert haben.

In Folge des erwähnten Bundesbeschlusses geht nun mit dem 1. Juli d. J. der Schneebruch an die Kantone Uri und Tessili über, welche dafür von der büdgetirten Entschädigung von Uebertrag

d

Fr. 53.475

Fr. 54,984

a

s

390

Uebertrag Fr. 53,475 Fr. 40,000, das Betreffniß von Fr. 6,628.

90 Rp. pro 1875 erhalten.

Mit Hinzurechnung dieser Entschädigung zu der obigen Kostensumme von Fr. 44,915. 81 belaufen sich daher die Gesammtausgaben für den Schneebruch auf .

.

.

. Fr. 51,544.71 nach Abzug der büdgetirten .

. ,, 40,000. --

Fr.

54,984

,,

53,475

ergibt sich somit eine Mehrausgabe von . Fr. 11,545. -- Bauwesen Departement des Innern

Fr. 108,459

E. Finanz- und Zolldepartement

Fr. 622,800

Abtheilung Finanzen

Fr. 122,800

I. F i n a n z b ü r e a u .

.

.

. F r . 2,800 Im diesjährigen Budget wurde der Ansaz für Besoldungen von Fr. 37,500 auf Fr. 34,900 herabgesezt, weil eine vakant gewordene Kanzlistenstelle unbesezt geblieben war. Krankheitshalber mußten aber zwei Beamte mehrere Wochen von der Arbeit fern bleiben, so daß, um den Gang des Dienstes nicht zu stören, eine Personalvermehrung vorübergehend unumgänglich uothwendig wurde, deren Kosten auf Fr. 2800 angeschlagen werden muß. Diese Vermehrung war übrigens um so dringlicher, als in das laufende Jahr die Integralerneuerung der Pulver- und Munitionsverkaufspatente fällt, deren Zahl sich auf zirka 600 beläuft. Sämmtliche Patente müssen neu angefertigt werden.

Uebertrag Fr. 2,800

391

Uebertrag E n t s c h ä d i g u n g an B a s e l - S t a d t In Vollziehung des Art. l, Lemma 2 der Uebergangsbestimmungen der revidirten Bundesverfassung haben die Räthe den Bundesbeschluß vom 18. März 1875 erlassen, wonach dem KantonBaselStadt als Entschädigung für die ihm infolge der Artikel 20, 30, 36 und 42, Litt, e der Bundesverfassung erwachsende Einbuße für das erste, resp.

laufende Jahr eine Summe von Fr. 120,000 verabfolgt werden soll.

Da der Posten nicht im Budget steht, so ist dafür ein Nachtragskredit erforderlich.

.

.

.

.

Fr. 2,800 ,, 120,000

Fr. 122,800 A b t h e i l u n g Zölle .

.

.

.

,, 500,000 VIII. Verschiedenes (Zollrükerstattungen) .

.

.

. F r . 500,000 Es ist dieser Kredit zur Bestreitung der durch die Bundesbeschlüsse vom 10. Oktober und 24. Dezember 1874 herbeigeführten Zollrükvergütungen für Eisenbahnmaterial erforderlich, auf welche bei Aufstellung des Voranschlages pro 1875 noch nicht Rüksicht zu nehmen möglich war, da der erstere Beschluß erst den 22. Januar, der leztere den 1. April in Kraft erwachsen ist.

Unter der Büdgetrubrik VIII. ,,Verschiedenes" ist eine Summe von Fr. 50,000 vorgesehen. Es dient diese aber zur Bestreitung der ordentlich hieher fallenden Ausgaben, neben welchen die kraft jener Bundesbeschlüsse seit dem 22. Januar d. J. bis zum 20. Mai geleisteten Rükvergütungen einzig sich auf die Summe von Fr. 401,614. 27 belaufen.

Diese Rükvergütungen, über welche eine getrennte Rechnung geführt wird, zerfallen in zwei Abtheilungen, nämlich: a. für Eisenbahnschienen der ersten Anlage (Bundesbeschluß vom 10. Oktober 1874), und Uebertrag Fr. 622,800 Bundesblatt. Jahrg. XXVII. Bd. III.

28

392

Uebertrag Fr. 622,800 b. für dasjenige seit dem 20. Juli 1874 verzollte Eisenbahnmaterial, welches in Folge Bundesbeschlusses vom 24. Dezember 1874 nach einem besondern, mit dem 1. April in Kraft getretenen Tarif verzollbar geworden ist, und für das bis zum 20. Juli v. J. zurük, die gegenüber diesem Tarif sich ergebende Zolldifferenz zurükvergütet wird.

ad a. betragen die bis zum 20. Mai geleisteten Rükvergütungen .

. Fr. 148,775. 10 ad b. wurden bis zum 20. Mai zurükvergütet .

. ,, 252,839. 17 im Ganzen Fr. 401,614. 27 Für erstere hat die Zollrükvergütung Fortdauer für alle zur ersten Anlage von Eisenbahnen einzuführenden Schienen; für leztere dürften dieselben in naher Zeit ihren Schluß erreichen ; immerhin werdennoch einige Zahlungen zu leisten sein. Es ist daher außer der Summe von Fr. 401,614. 27 ein weiterer Kredit behufs Bestreitung der bis Ende 1875 hinzukommenden Rükvergütungen erforderlich.

Das Zolldepartement glaubt nicht zu hoch zugehen, wenn es hiefür auf die Summe von Fr. 98,386 abstellt, welche mit der bereits verausgabten Rükvergütung im Ganzen die Summe von Fr. 500,000 ausmacht, in welchem Belange daher die Erwirkung eines Nachtragkredites beantragt wird. Diesem steht übrigens eine Mehreinnahme an Zöllen gegenüber, welche bis zum 10. Juni die Summe von Fr. 1,046,000 im Vergleiche zu den Zolleinnahmen während des nämlichen Zeitraumes des Vorjahres erreicht.

Finanz- und Zolldepartement

Fr. 622,800

393

F. Eisenbahn- und Handelsdepartement.

I. E i s e n b a h n - A b t h e i l u n g

.

Fr. 7,000

d. 1. D r u k - und L i t h o g r a p h i e k o s t e n Fr. 5,000 In der Botschaft vom 26. November v. J. sind Fr. 4000 für technische Druksachen in Aussicht genommen. Diese Summe ist bereits erschöpft durch folgende Ausgaben: 1) Fr. 3270 Nettoausgabe für die graphische Darstellung der Signale. Eine nahmhafte Zahl eingebundener Exemplare, im Kostenpreis von Fr. 3 war gratis u. o. an Kantonsregierungen abzugeben: ein großer Theil der mit französischem Text gedrukten 1000 Exemplare und die mit italienischem Texte liegen noch auf Vorrath.

2) ,, 472 für offizielle Eisenbahnkarten und Zeichnung einer Distanzenkarte.

3) ,, 727 für Normalien (Brüken, Normalprofil und zweistökige Wagen).

Fr. 4,469 Zu diesem Ueberschuß von annähernd kommen folgende neue Ausgaben: 1) 1000 Exemplare der graphischen Darstellung der Signale mit deutschem Text, da die erste Auflage vergriffen ist 2) 6--7 Blätter Schemate, durchschnittlich 75 Rp. per Blatt kostend, je 500 Exemplare

Fr.

500

,, 2,000 ,, 2,500 Fr. 5,000

Diese Druksachen werden allerdings schon dieses Jahr gewisse Einnahmen abwerfen; ein bestimmter Ansaz läßt sich aber nicht machen, und die Einnahmen werden wohl durch die in Vorstehendem nicht in Rechnung gebrachte Ausgaben für Druk und Papier der Karten etc. aufgewogen werden.

Uebertrag

Fr. 5,000

394

Uebertrag e. U n v o r h e r g e s e h e n e s Zur Redaktion von Gesezentwürfen. Gemäß den im Geschäftsbericht enthaltenen Mittheilungen fällt der Schweiz die Aufgabe zu, einen Entwurf für eine internationale Vereinbarung über gewisse Materien des Transportwesens auf Eisenbahnen vorzulegen.

Es ist ein schweizerischer Jurist mit der Ausarbeitung desselben beauftragt, und eine Kommission wird niedergesezt werden, um demselben die definitive Fassung zu geben.

Eisenbahn- und Handelsdepartement

G. Post- und Telegraphendepartement I. P o s t v e r w a l t u n g .

VI. P o s t m a t e r i a l

Fr. 5,000 ,, 2,000

Fr.

7,000

Fr. 70,000 Fr. 70,000

B. B a h n p o s t e n und S c h i f f b ü r e a u x .

Im Budget pro 1875 wurde ein Betrag von Fr. 43,200 für Anschaffung von sechs neuen Bahnpostwagen bewilligt. Da indessen die seither gemachten Erfahrungen uns überzeugt haben, daß eine Anzahl älterer Wägen sich zum Bahnpostdienst nicht mehr eignen und durch neue ersezt werden müssen, wenn überhaupt eine Störung im Bahnpostbetrieb nicht eintreten soll, und daß die für die neu zu eröffnenden Bahnlinien vorgesehene Wagenzahl nicht hinreicht, um allen Betriebsanforderungen entsprechen zu können, so sehen wir uns in der Lage, jezt schon auf Rechnung des nächstkünftigen Jahres einen Nachtragskredit für zirka 10 weitere neue Wägen im Betrage von Fr. 70,000 auf der Rubrik ,,Postmaterial", Unterrubrik B. ,,Bahnposten und Schiffbüreaux11, zu verlangen. Ohne Zweifel dürften später etwa 6 ältere Wagen um einen Preis von zirka Fr. 18,000 bis Fr. 20,000 veräußert werden können.

Als besondern Grund einer nothwendigen Vermehrung des Bahnpostwagenmaterials führen wir noch an : 1) daß infolge Neugestaltung der Zugsformationen von Seite einzelner Bannverwaltungen und Umgestaltung der Fahrtenplane für den bisherigen Bahnpostbetrieb einige Wägen mehr als biaanhin erforderlich werden;

395 2) weil mit der zum Theil im Laufe dieses Sommers sowohl, als mit dem nächsten Jahre eintretenden Vermehrung der Bahnpostkurse um 14 neue Kurse eine Reduktion derjenigen auf den bisher befahrenen Linien nicht eintreten kann, somit für den täglichen Dienst wenigstens 58--60 Bahnpostwagen erforderlich werden, und weil 3) für diesen Bahnpostbetrieb allermindestens ein Drittel Reservewägen vorhanden sein müssen, somit die bevorstehende Zahl sowohl vorhandener, als noch in Konstruktion sich befindlicher 72 Wägen nicht ausreichend sind.

Mit der weiteren Beschaffung von 10 neuen Wägen werden wir dem dringenden Bedürfniß auch für das nächste Jahr Genüge geleistet haben.

D. Militärdepartement

. Fr. 2,286,516

Die nachträgliehen Kredite, welche die Militärverwaltung zu verlangen hat, unterscheiden sieh in solche, welche 1) außerordentlicher Natur und durch die Einführung der neuen Militärorganisation bedingt sind, und 2) in solche, welche sich auf das ordentliche Budget beziehen.

Wir halten dieselben in diesem Berichte auseinander.

I. A u ß e r o r d e n t l i c h e

Kredite.

A. I n f a n t e r i e .

In einer einläßlichen Botschaft vom 11. Dezember v. J. haben wir der hohen Bundesversammlung auseinandergesezt, daß die Kosten der Infanterie - Instruktion im Budget für 1875 nur auf die Rekruten des Jahrganges 1855 berechnet seien, daß aber in einer Anzahl von Kantonen der Unterricht des ganzen Jahrganges 1854 und in einzelnen sogar derjenige des Jahrganges 1853 noch ausstehe. Die Frage, wer die Kosten des Unterrichtes und der Ausrüstung dieser älteren Jahrgänge zu tragen habe, wurde von uns dahin beantwortet, daß diese Verpflichtung den betreffenden Kantonen obliege.

Auf unsere Vorlage hin haben Sie unterm 24. Dezember 1874 beschlossen : ,,Es sei der Bundessath ermächtigt, die Instruktion der Infanterierekruten der älteren Jahrgänge auf die Dauer von 28 Tagen festzustellen" ; und

396

von dem Nationalrathe wurden wir speziell im Weitern beauftragt : ,,betreffend die Instruktion und Bekleidung der früheren Rekrutenklassen und für die daherigen Kosten ein detaillirtes Nachtragskreditbegehren vorzulegen.11 In Vollziehung dieser Beschlüsse trafen wir unterm 31. März d. J. die Verfügung, außer den Rekruten des Jahrganges 1855 im laufenden Jahre nur die noch nicht instruirten Dienstpflichtigen der Jahrgänge 1843--1854 in die Rekrutenschulen einzuberufen, und zwar die Instruktion aller dieser altern Klassen in diesem Jahre vorzunehmen. Wir gingen dabei von der Anschauung aus, daß es gegenüber der ohnehin außerordentlichen Anzahl von Rekruten und der Größe der daraus entstehenden Kosten in dem gegenwärtigen Uebergangsstadium nicht zu rechtfertigen sei, die Ausgaben noch, namentlich durch den Unterricht und die Instruktion von Mannschaften zu vermehren, welche schon im nächsten Jahre in die Landwehr übertreten würden und dort nicht einmal die Gelegenheit hätten, den erhaltenen Unterricht fortzusezen und an den eigentlichen Korpsübungen Theil zu nehmen. Insofern also die Bundesversammlung durch diese Mittheilung unserer Verfügung nicht zu einem gegenteiligen Beschlüsse sich veranlaßt findet, werden wir die frühern vor Ì843 gebornen und noch nicht instruirten Wehrpflichtigen der Besteuerung überweisen; dagegen aber selbstverständlich für die Zukunft streng nach Art. 258 der Militärorganisation verfahren.

Von der Vertheilung der Instruktion der älteren Klassen auf zwei Jahrgänge haben wir Umgang nehmen müssen, weil im nächsten Jahre neben den ordentlichen Rekrutenkursen und Wiederholungskursen Zeit, Waffenpläze und Instruktionskräfte für außerordentliche Kurse gänzlich mangeln würden.

Das Resultat der in obigem Sinne vorgenommenen Rekrutirung war nun folgendes: 1. An Rekruten der Jahrgänge 1843--1854.

Zürich .

.

.

2,584 Uebertrag 7,829 Bern .

.

.

3,726 Schaffhausen .

.

79 Luzern .

.

409 Appenzell A. Eh.

.

157 Schwyz .

.

152 S t . Gallen .

.

.

336 Obwalden .

.

10 Aargau .

.

.

773 Glarus .

.

181 Thurgau .

.

.

312 Zug .

.

.

47 Tessin .

.

.

150 Freiburg .

.

1 8 8 Waadt .

.

.

804 Solothurn .

.

1 0 9 Wallis .

.

.

316 Basel-Stadt .

.

1 4 3 Neuenburg .

.

.

271 Basel-Landschaft .

280 Genf .

.

13Q 7,829 11,157

397 In dieser Zahl ist die gesammte noch nicht iastruirte Mannschaft von zwölf Jahrgängen und daher auch eine bedeutende Quote von Landesabvvesenden Inbegriffen. Außer diesen lezteren fallen die sanitarisch Untauglichen oder Zurükgestellten für die Instruktion außer Betracht, so daß bei der Kostenberechnung ein wesentlicher Abschlag von der Gesammtziffer gemacht werden muß. Die dieses Frühjahr in den betreffenden Schulen gemachten Erfahrungen geben hiefür den nähern Anhalt; sie stellen heraus, daß von den zu den Schulen älterer Jahrgänge Verzeichneten wegen Abwesenheit und körperlicher Untauglichkeit nur 64 °/0 zur Instruktion und Ausrüstung gelangen. Von der Gesammtziffer von von 11,157 Mann sind somit 36 °/0 in Abzug zu bringen, und ,es verbleiben demnach in dieser Rubrik im Ganzen 7141 Mann.

Die Kosten derselben werden sich belaufen: Fr. 2. 20 X 30 Tage = Fr. 66. -- für Unterricht ,, 130. -- ,, Bekleidung ,, 10. 60 ,, Bewaffnung Total per Mann Fr. 206. 60 Die Gesatnmtkosten werden also betragen 7141 Mann X Fr. 206. 60 = Fr. 1,475,330. 60.

Die Handfeuerwaffe ist hier nicht berechnet, weil die Mannschaft aus den in den Kantonen disponibeln Repetirgewehren nach Mitgabe des Art. 142 der Militärorganisation bewaffnet werden kann.

2. R e k r u t e n des J a h r g a n g e s

1855,

Die Gesammtzahl der Rekruten des Jahrganges 1855 beträgt 10,878 Mann. In den bisherigen Rekrutenschulen dieses Jahrganges kamen als nichteingerükt oder ärztlich entlassen 15 °/o in Abgang, so daß also für Ausrüstung und Bekleidung 10,878 -- 15°/o = 9247 Mann in Aussicht zu nehmen sind.

' Für den einzelnen Mann betragen die Kosten nach den Ausweisen zu dem diesjährigen Budget Fr. 103. 40 für Unterricht, ,, 130. 55 ,, Bekleidung, ,, 70. -- ,, Bewaffnung, Total per Mann Fr. 303. 95.

Die Bewaffnung ist in diesem Ansaz auf den Durchschnitt der sämmtlicheii Rekruten berechnet, in denen auch die nichtgewehrtragenden Sanitäts- und Verwaltungstruppen inbegriffen sind.

In dein Budget sind im Ganzen nur 8800 Handfeuerwaffen (Ge-

398

wehre und Stuzer) vorgesehen, indem der geringe Mehrbedarf für dieses Jahr aus den vorhandenen Beständen gedekt werden kann.

Die Kosten für die Rekruten des laufenden Jahrganges werden also betragen : 9247 Mann X Fr. 304 = Fr. 2,811,088.

Die Gesammtkosten der Ausrüstung und des Unterrichtes der Infanterierekruten werden im Budgetjahr betragen : 1) Rekruten älterer Jahrgänge .

.

. Fr. 1,475,330. 60 2) ,, des Jahrganges 1855 .

. ,, 2,811,088. -- Total Fr. 4,286,418. 60 dazu kommen noch die Auslagen für je vier Hilf si n s t r u k t o r e n , welche durch die diesjährigen Parallelschulen erforderlich werden: Für 6 Parallelschulen 24 Instruktoren x 30 Tage X Fr. 12 .

.

. F r . 8,640 Die Kosten für 17 Cadreskurse, welche den 17 Rekrutenschulen älterer Jahrgänge vorausgehen, nach der Berechnung des Budget Fr. 4000 ,, 68,000 Soldzulage für die Unteroffiziere für 17 Kurse 70 Mann X 38 Tage X 17 Schulen X Fr. l .

. ,, 45,220 ,, 121,860. --- Fr. 4,408,278. 60 Für Infanterie-Bekleidung, Ausrüstung und Unterricht sind im Budget für 1875 bewilligt .

Es sind also noch zu deken

.

.

,, 3,308,516. 95

. Fr. 1,099,761. 6&

B. A r t i l l e r i e .

In der Botschaft zu dem diesjährigen Budget, welche von dem Militärdepartemente vor dem Abschluß der Berathungen über die Militärorganisation ausgearbeitet werden- mußte, haben wir (S.' 123) erklärt, daß die Bestimmung der Rekrutenzahl der Artillerie Schwierigkeiten biete, da nach dem zu erlassenden Geseze eine Anzahl neuer Korps (Feldbatterien, Feuerwerkerkompagnien, Parkkompagnien und Armeetrain) zu errichten seien, so daß eine genaue Erhebung des effektiven Standes aller einzelnen Korps in den Kantonen und eine Vergleichung mit dem Solletat des neuen Gesezes der Fixirung der diesjährigen Rekrutenzahl vorangehen und daher ein Nachtragskreditbegehren vorbehalten werden mußte.

399

Diese weitläufige Arbeit ist nun seither beendigt worden und ergibt das Resultat, daß zur Formirung der Artillerietruppenkörper, wie sie das neue Gesez vorschreibt, gegenüber dem Stand auf Ende 1874 im Ganzen 5300 Mann fehlen. Wir gehen nun von der Ansicht aus, daß die Kompletirung successiv vorzunehmen sei, aber nicht zu weit hinausgeschoben werden dürfe, eine Anschauung, die wohl keiner Rechtfertigung bedarf.

In Bezug auf das Einzelne verweisen wir auf die diesem Bericht beigelegten Akten, aus denen ersichtlich ist, daß namentlich die Trainbataillone beinahe ganz neu zu formiren sind. Zur Kompletirung nehmen wir fünf Jahre an.

Diese außerordentliche Rekrutirung wird während dieser Zeit zwar das Budget belasten, jedoch nicht, um den ganzen Betrag der daherigen Kosten, da dieselbe eine entsprechende Verminderung der Infanterierekrutenzahl zur Folge haben wird.

Die ordentliche Rekrutirung für das Jahr 1875 beträgt Die Ergänzungsrekrutirung .

Kanoniere. Feuerwerker. Batterietrain.

Armeetrain.

792

44

815

376

301

52

210

479

zusammen

1093 96 1025 855 zusammen 3069 Mann.

Aus den Rapporten über die ersten Feldartillerieschulen bleibt im Durchschnitt 5°% der ausgehobenen Mannschaft zurük, so daß voraussichtlich nur zur Instruktion gelangen :

Büdgetirt sind .

Kanoniere.

Feuerwerker.

1038 697

91 --

Batterie- Armeetrain, train.

974 852

812 250

2915 1799

341 " 91 " 122 562 1116 Zur Berechnung der daherigen Kosten benuzen wir wiederum die in der Budgetvorlage und im Bundesbeschluß vom 19. März 1. J. über die Bekleidungsentschädigung angesezten Einheitspreise :

a. U n t e r r i c h t s k o s t e n .

Mannschaft.

Kanoniere Fr. 5. 70 X 57 Tage = Fr. 324. 90 Feuerwerker * 2. 20 X 44 ,, = ,, 96. 80 Batterietrain ,, 5. 70 X 57 ,, = _ 324. 90 Armeetrain ,, 4. 70 X 44 ,, a=» ,, 206. 80

400

Pferde.

Miethe per Tag .

.

.

.

Fr. 2. -- b. B e k l e i d u n g s k o s t e n .

1) Kanonier Fr. 130. -- 2) Train ,, 215. -- c. Bewaffnungskosten.

1) Kanonier Fr. 13. 50 2) Batterietrain ,, 22. -- 3) Armeetrain ,, 13. 50 Gesammtkosten.

Mannschaft.

1) Kanonier . . Fr. 324. 90 ,, 130. , 13. 50 Fr. 468. 40 2) Feuerwerker Fr. 96. 80 ,, 130.., 13.50 ,, 240. 30 3) Batterietrain Fr. 324. 90 ,, 215. ,, 22.,, 561. 90 4) Armeetrain Fr. 206. 80 ,, 215. ,, 13. 50 ,, 435. 30 Mannschaft.

1038 Kanoniere X Fr. 468. 40 Fr. 486,199. 20 91 Feuerwerker X » 240. 30 ,, 21,867. 30 974 Batterietrain X ,, 561. 90 = ,, 547,290. 60 812 Armeetrain X ,, 435. 30 = ,, 353,463. 60 Fr. 1,408,820. 70 Pferde.

150,412 Tage à Fr. 2 .

.

,, 300,824. -- Fr. 1,709,644. 70

401

Fr. 1,709,644. 70 Hiezu kommen : Soldzulage für 600 Unteroffiziere durch"o schnittlich zu 50 Tag X Fr. l . ,, Büdgetirt waren

30,000. --

Fr. 1,739,644. 70 ,, 1,133,425. --

Zu wenig Fr.

606,219. 70

D. II. E. l--4. B e w a f f n u n g .

.

. Fr. 436,464. 15 Nach Art. 135 der Militärorganisation sorgt der Bund für die gesezlich vorgeschriebene persönliche Bewaffnung des Bundesheeres.

Für das laufende Jahr 1875 sind die hiefür nöthigen Kredite bewilligt, und es werden dieselben auch für das Bedürfniß ausreichen.

Für die Anschaffungen, die zur Bewaffnung der Rekruten des nächsten Jahres bestimmt sind, wären nun die Kosten auf das Budget von 1876 zu nehmen. Daraus würde folgen, daß die Lieferungen erst zu Anfang des folgenden Jahres vergeben werden könnten, was mehrfache Nachtheile mit sich führt. Eine Anzahl von Kantonen hat denn auch bisher die militärischen Anschaffungen ein Jahr früher gemacht, resp. bewilligt, als sie gebraucht wurden, und wir möchten Ihnen wenigstens für einen Theil der unter die ,,Bewaffnung" fallenden Gegenstände den gleichen Vorschlag machen, d. h. den Kredit für 1876 anticipando zu bewilligen.

Die Gegenstände, um die es sich handelt, sind folgende : 1) Patrontaschen und Leibgurt, 2) Gewehrriemen, 3) Säbelkuppel, 4) Reitzeuge, 5) Grad und andere Abzeichen.

6) Musikinstrumente etc.

Alle diese Gegenstände müssen bis zu Anfang der nächstjährigen Rekrutenschulen (Monat März) angefertigt, übernommen und kontrolirt werden, was unmöglich in drei Monaten geschehen c kann, wenn die Lieferungen nicht schlecht ausfallen sollen. Namentlich in Bezug auf das Lederzeug ist eine bei weitem längere Frist nöthig.

Die Ausgabe, um deren Bestreitung wir nachsuchen, ist also keine Mehrausgabe ; es handelt sich einfach darum, dieselbe im Interesse der Sache zur rechten Zeit, d. h. früher als es die Büdgetirung für 1876 erlauben würde, zu machen. Wenn Sie dies-

402

selbe "bewilligen, so würde dann in das Budget von 1876 der entsprechende Posten für das folgende Jahr 1877 aufgenommen.

Mannschaft.

Infanterie.

Rekrutirt wurden pro 1875 10,878 Mann, wovon 15 °/o mit 1,631 ,, weniger einrüken, so daß .

.

.

.

. 9,247 Mann verbleiben werden, welchen Bestand wir auch für das künftige Jahr annehmen, um so mehr als die der Artillerie zirka 1042 Mann erfordert, die sonst als Infanteristen ausgerüstet werden müßten.

Aus den bis jezt stattgefundenen Ausschreibungen kleinerer Lieferungen ergibt sich, daß die Einheitspreise der Ausrüstungsgegenstände die dem Budget zu Grunde gelegten Ansäze nicht überschreiten werden.

Wir bedürfen für diese Waffe : 9247 komplete Patrontaschen à Fr. 10. 60 Fr. 98,018. 20 1000 Seitengewehre à Fr. 13. 50 .

· ,, 13,500. -- Fr. 111,518. 20 Rekrutirt wurden .

Kavallerie.

.

.

.

.

. 4 0 0 Dragoner, 80 Guiden.,

Total 480 Mann, welche Zahl pro 1876 in Aussicht genommen wird. Die Ausrüstung dieser Mannschaft erfordert : 400 Säbel mit Kuppel, Patrontaschen und Karabiner-Riemen für Dragoner à Fr. 35. 50 .

.

.

Fr. 14,200 80 ,, mit Kuppel, Patrontaschen für Guiden à Fr. 25. 70 ,, 2,056 400 Reitzeuge für Dragoner à Fr. 279. 20 .

.

,, 111,680 ' 80 ,, für Guiden à ,, 274. 20 .

,, 21,936 Artillerie.

Rekrutirt wurden i m Ganzen .

.

wovon 5 % mit zurükblieben

.

Fr. 149,872 . 3,069 Mann, 154 ,,

Total

2,915 Mann,

403

und pro 1876 angesezt werden müssen und welche sich folgendermaßen repartiren : 538 Kanoniere der Batterien, 283 ,, ,, Positionsartillerie, 219 ,, ,, Parkkolonnen, 666 Train der Batterien, 307 ,, ,, Parkkolonnen, 511 Armeetrain (Batterien), 301 ,, (Linien), 91 Feuerwerker.

Der Bedarf an Ausrüstung für diese Mannschaft ist folgender: Kanoniere der Batterien 538 Mann à Fr. 13. 50 Fr. 7,263. 40 T) T! Parkkol. 219 ·n ·n n 22. 65 = 7> 4,960. 35 Posit. -K. 283 T) n T) 13. 50 = n 3,820. 50 T> T) .

.

Feuerwerker 91 D ·n T) 13. 50 = ·n 1,228. 50 = ·n 21,406. -- Feldartillerietrain 973 T) ·n ïi 22.

Armeetrain 50 = ·fi 10,962. _ · · 812 T) T) 7) 13. -- Fr. 49,640. 75 Genie.

Rekrutirt wurden pro 1875 : 200 Sappeurs, 130 Pontonniere, 160 Pionnière, 160 Infanterie-Pionnière, 650 Mann, Hievon 5 °/o mit 32 ,, in Abzug wie bei der Artillerie, bleiben .

Sappeurs

. 618 Mann, deren Ausrüstungskosten betragen : . 190, Faschinenmesser, Patrontaschen, Gewehrriemen à Fr. 24.10 Fr. 4,579. -- Pontonniere . 124, dito ,, ,, 24. 10 ,, 2,986. 40 Pionnière . 152, dito ,, ,, 24. 10 ,, 3,663. 20 Infant.-Pionniere 152, Faschinenmesser u. Axt à Fr. 23. 70 .

.

,, 3,602. 40 Fr. 14,831. -- S a n i t à t s t r u p p e n.

Um die Luken, welche dem Sanitätspersonal durch die Vermehrung der Korps und der Kreirung der Krankenträger erwachsen sind, baldigst zu ergänzen, ist eine verstärkte Aushebung erforder-

404

lieh. In Folge dessen wird auch der Bestand der Ausrüstungsgegenstände erhöht werden müssen und auf 170 Wärter, 480 Träger, 650 Mann zu berechnen, Seitengewehr, Verbandtaschen und Wasserflasche à Fr. 31. 30 .

.

. = Fr. 20,345. -- Verwaltungstruppen.

Rekrutirt werden pro 1876 nach Maßgabe der diesjährigen Aushebung : 104 Mann à Fr. 13. 50 .

.

.

. = Fr. 1404. Offiziersausrüstung.

Der Bestand an berittenen Offizieren beträgt 1927 ,, ,, unberittenen ,, ,, 2607 fl Dienstzeit durchschnittlich 12 Jahre, was ei;aen Bestand au jährlich neu zu erneuernden : von berittenen Offizieren , . 160 ,, unberittenen ,, 216 ausmacht.

Die Ausrüstung dieser Offiziere, welche zu beschaffen ist, besteht für Unberittene in Seitengewehr und Gradabzeichen und überdies in Reitzeug für die Berittenen : Berittene Offiziere : Säbel Fr. 35. -- Reitzeug ,, 250. -- Gradabzeichen _ 16. 60 Fr. 301. 60 X 160 = Fr. 48,256. -- Unberittene Offiziere : Säbel Fr. 34. 70 ^ Gradabzeichen ,, 16. 60 Fr. 51. 30 X 216 = ,, 11,080. 80 Summa Fr. 59,336. 80 Zu bemerken ist, daß der Budgetposten : Equipements-Beiträge, Litt. D. u. G. um obige Summe in Zukunft vermindert wird.

405

Infanterie.

a. B e s o n d e r e A u s r ü s t u n g .

11 Offizierssäbel mit Kuppel für Fähndriche .

. à Fr. 34. 70 43 Fouriertaschen .

.

. ,, ,, 10. -- 136 Trompetertaschen .

. ,, ,, 6. -- 136 Instrumente mit Schnur . ,, ,, 75. -- 80 Trommeln à Fr. 30 und Kniefell à Fr. 13 .

. ,, ,, 43. --

Fr.

,,

381. 70 430. -- 792. -- " ,, 10,200. -- ,,

3,440. --

Fr. 15,243. 70 b. G r a d a b z e i c h e n .

86 Feldweibel 86 Fouriere 684 Wachtmeister 1368 Korporale 42 Büchsenmacher

à Fr. 3. 20 = Fr. 275. 20 ,, ,, 3. 70 -- ,, 318. 20 ., 1. 60 ,, 1,094. 40 " ,, --. 50 = ,, 684. -- _ _ 1. --

42. -- ,,

2,413. 80

,,

2,579. --

Kavallerie.

a. B e s o n d e r e A u s r ü s t u n g .

5 Fouriertaschen à Fr. 10. -- Fr.

50. -- 28 Trompetertaschen ,, ,, 6. -- ,, 168. -- 28 Instrumente mit Schnur ,, 75. -- ,, 2100 -- 58 Feldbeile ,, ., 4. 50 ,, 261. b. G r a d a b z e i c h e n .

8 Feldweibel 5 Fouriere 28 Wachtmeister 58 Korporale 16 Arbeiter

à Fr. 5. 80 = Fr.

,, ,, 6. 50 = ,, ,, 3. -- --. 50 ,, ,, ., 1. -- ,,

46. 40 32. 50 84. -- 29. -- 16. -- "

207. 90

Uebertrag 20,444. 40,

406

Uebertrag Fr. 20,444. 40 Artillerie.

a. B e s o n d e r e A u s r ü s t u n g .

14 Offizierssäbel mit Kuppel à Fr. 35. -- = Fr. 490. -- 14 Patrontaschen für AdjutantUnteroffiziere ,, " 3. 75 ,, 51. 50 14 Revolvertaschen für Unteroffiziere,, ,, 3. -- = n 42. -- 88 Patrontaschen ,, ,, 3. 75 = n 330. -- 88 Revolvertaschen ,, fl 3. -- = n 264. -- 70 Trompetertaschen ,, ,, 6. -- = ·n 420. -- 70 Instrumente mit Schnur ,, ,, 75. °-- = ,, 5250. -- ,, 6,847. 50 b. G r a d a b z e i c h e n .

à Fr.

18 Feldweibel ,, ,, 18 Fouriere 20 Trainwachtmeister ,, ,, 108 Trainkorporäle ,, ,, 120 Kanonierwachtmeister ,, ,, ,, ,, 302 Gefreite 92 Arbeiter ,, ,,

7. 80 = Fr. 140. 40 8. 50 = ·n 153. -- 4. 20 = n -- . 85 = n

84.-- 91.80

4. 20 = n 504. -- -- . 55 = n 166. 10 1. -- = 11 92. -- ,,

G e n i e.

a. Besondere A u s r ü s t u n g .

4 Fouriertaschen à Fr. 10. -- = Fr. 40. -- ,, ,, 43. -- =- 11 430. 10 Tambouren - i, b. Gradabzeichen.

,, ,, 4. -- = Fr. 16. -- 4 Feldweibel 4 Fouriere ,, ,, 4. 50 = fì 18. -- 50 Wachtmeister ,, ,, 2. 20 = f) 112. 56 Gefreite ,, ,, -- . 55 = ·n 30.80 6. -- 6 Arbeiter ,, fl 1. -- = D ,,

1,231. 30

470. -

182. 80

Uebertrag Fr. 29,176. --

407

Uebertrag Fr. 29,176. -- Sanität.

98 Wachtmeister à Fr. 2. 20

,,

215. 60

,,

124.80

Verwaltungstruppen, a. B e s o n d e r e A u s r ü s t u n g .

8 Fouriertaschen à Fr. 10. -- Fr. 80. -- 3. Gradabzeichen.

8 Fouriere à Fr. 4. 30 ,, 36. -- 4 Wachtmeister ,, ,, 2.20 = 8. 80 Total

Fr. 29,516. 40

Korpsabzeichen.

Laut dem unterm 24. Mai erlassenen Bekleidungsreglement sollen sämmtliche Truppen die Nummern ihrer Korps auf den Achselklappen tragen. Damit nun diese Numerirung möglichst bald im Interesse der Uniformirung und der Disciplin durchgeführt werden kann, was bei Anlaß der Herbstmusterungen theilweise stattfinden sollte, beehren wir uns, um einen bezüglichen Nachkredit einzukommen. Die Kosten dieser Korpsabzeichen betragen 40 Rp.

für das Paar Achselklappen.

Der Bestand der künftigen Feldarmee wird ohne Offiziere folgende Ziffer erreichen : Infanterie 80,393 Kavallerie 4,348 Artillerie 13,226 Genie 2,992 Sanitätstruppen 1,512 Venwaltungstruppen 328 102,799 Mann à 40 Rp Fr. 41,119. 60 Es würde somit die Anschaffung für die Armee Fr. 41,119. 60 betragen. Der Kredit, den wir verlangen, beträgt die Hälfte dieses Betrages mit Fr. 20,509. 80 oder rund 20,500, indem wir beabsichtigen, die komplete Durchführung derselben auf zwei Jahre zu vertheilen.

Bundesblatt. Jahrg. XXVII. Bd. III.

"29

408 R e k a p i t u l a t i o n d e r K r e d i t e a u ß e r o r d e n t l i c h e r Natur Infanterie .

.

. F r . 1,099,761. 65 Artillerie .

.

. ,, 606,219. 70 Bewaffnung und Ausrüstung ,, 436,464. 15 Korpsabzeichen .

. ., 20,500. -- Pr. 2,162,945. 50

Ordentliche Nachkredite.

D. II. A. 4. d. e. W a f f e n c h e f des G e n i e s .

B ü r e a u k o s t e n und R e i s e k o s t e n Fr.

Dieser Nachkredit findet seine Begründung in dem Umstand, daß die Uebersiedlung des Geniebureau mit Archiv von Zürich nach Bern die Reisekosten um zirka Fr. 500 vermehrt hat, da die Uebernahme der Geschälte durch den neuernannten Waffenchef wiederholte Besprechungen mit dem bisherigen Titularen erforderte.

Im Fernern mußte die Büreaumiethe in Zürich bis zum 1. Juli, also für ein 1/2 Jahr, noch entrichtet werden mit Fr. 500.

D.II. A. 6. V e r w a l t u n g des M a t e r i e l l e n " Die Organisation der Verwaltung des Materiellen in zwei getrennte Dikasterien, die technische und adminisrative Abtheilung, deren Obliegenheiten in Folge der Beschaffung und Aufbewahrung des Materiellen durch den Bund, in den Artikeln 252 und 253 des Gesezes näher auseinandergelegt sind und sich nahezu verdoppelt haben, hatte eine Vermehrung des Büreaupersonals zur Folge.

Die bisherigen Beamten und Angestellten wurden auf beide Abtheilungen repartirt und deren Zahl auf den zur Sicherung eines geregelten Geschäftsganges erforderlichen Bestand gebracht Neu angestellt wurden a. auf der technischen Abtheilung : 1) ein Zeichner, 2) ein Kanzlist, 3) ein Magazinier.

Uebertrag Fr.

1,000. --

5,700.--

6,700. --

409 Uebertrag b. Auf der administrativen Abtheilung: 1) ein Kopist, 2) ein Magazinier.

Beim gleichen Anlaß fanden einige BesolO dungsaufbesserungen statt, indem die Stellung einzelner Angestellter bei der neuen Ordnung der Dinge an Wichtigkeit wesentlich zugenommen hat.

Die daherigen Mehrkosten für Besoldung beträgt Fr. 5400 für beide Abteilungen. Die übrigen Fr. 300 vertheilen sich mit Fr. 150 auf Vermehrung der Reiseauslagen und Fr. 150 für Anschaffung von Magazinwerkzeugen zuhanden dei- technischen Abtheilung.

Fr.

D. II. A. 13. f. Munitionskontrole .

.

A n s c h a f f u n gO u n d U n t e r h a l t u n go v o n Instru menten.

Dieser BetragO ist zur Dekung; von AnschafO fungskosten für Instrumente zu verwenden, welche für Versuche mit Centralzündungspatronen gebraucht werden.

,,

I). II. B. 2. a. und b. I n s t r u k t i o n s p e r s o n a l der Spezialwaffen ., Wie bereits in der Botschaft zu dem Voranschlag für 1875 erwähnt ist, wurde eine Vermehrung des Instruktionspersonals der Spezialwaffen in Aussicht gestellt. Obige Summe soll nun zur Dekung der Besoldungen für das verstärkte Instruktionspersonal der Kavallerie und Artillerie dienen, und zwar mit Fr. 4500 für leztere Waffe und Fr. 4925 für die Kavallerie.

Bei der Artillerie wurden zwei Instruktorenstellen II. Klasse kreirt ; bei der Kavallerie fanden wir uns veranlaßt, namentlich mit Rüksicht auf die Remontenkurse, das Personal auf 18 Mann zu bringen, welches insgesammt sich an der Abrichtung der Pferde betheiligen wird, wodurch eine größere Anzahl mit Fr. 7 täglich bezahlter Remontenreiter ersezt werden, was eine Erparniß in der Büdgetrubrik D. II. F. 2 zur Folge haben wird.

Uebertrag Fr.

6,700. --

170. --

9,425. --

16,295. --

410

Uebertrag Eine Vermehrung des Instruktionspersonals des Genie- und des Sanitätswesen wird im Voranschlag pro 1876 beantragt werden.

D. II.J. Kriegsmaterial . . . . , In dieser Summe figuriren : 1) Fr. 14,020. 50 für Geniematerial, welches bereits im Jahr 1874 bestellt und zur Ablieferung kommen sollte.

Dieses fand jedoch erst nach Abschluß der Staatsrechnung statt, weßhalb dieser Posten als eine Uebertragung auf 1875 zu betrachten ist.

2) Fr. 63,700 für Armeefuhrwerke, welche theilweise ebenfalls erst nach Abschluß der Staatsrechnung abgeliefert werden konnten. Der hiefür ausgesezte Kredit fiel pro 1874 dahin und wird nun nachverlangt. Der größere Theil dieser Summe mit Fr. 45,700 wurde zur Erstellung von 16 Ambulancenfourgons, 8 Balken- und 5 Bokwagen ausgesezt, welches Material einen Bestandteil der Ausrüstung der neuen Korps bildet.

Die Beschaffung wurde deßhalb angeordnet, weil die Konstruktionswerkstätte an Arbeitsmangel litt und genöthigt worden wäre, eine Anzahl der tüchtigsten Arbeiter zu entlassen, was dann wieder auf die Erstellung des übrigen Materials hindernd gewirkt hätte. Daß gerade jene Kriegsfuhrwerke bestellt wurden, hat seinen Grund darin, daß dieselben keiner Ordonnanzabänderung unterworfen sind, was bei den meisten der übrigen Fuhrwerke der Fall sein dürfte.

3) Fr. 15,555 für .Sanitätsmaterial, und zwar für Umänderung und Neuerstellung des Korpsmaterials, welches mit Fr. 12,200 bereits für 1874 bewilligt war, leider aber erst nach Abschluß der Staatsrechnung zur Ablieferung kam.

Fr. 3355 für das Material der Untersuchungskommissionen , welche in der Instruktion vom 24. Februar 1875 über die Ausmusterung der Militärpflichtigen .niedergesetzt sind. Dieses Material wurde in 12 Exemplaren angeschafft, wo-

Fr.

16,295. --

, 103,275. 5 0

Uebertrag Fr. 119,570. 50

411

Uebertrag Fr. 119,570. 50 von je ein Exemplar den Divisionsärzten zugestellt und die übrigen 4 als Reserve- und für Parallelschulen auf die Waffenpläze Bière, Thun, Bellinzona und Chur instradirt wurden.

4) Fr. 10,000 für Versuche mit Mitrailleusen.

Wir bringen Ihnen in Erinnerung, daß im Jahr 1870 die Räthe zu einer Interpellation sich veranlaßt fanden, dahin schließend, ,,es seien Versuche mit Mitrailleusen zu veranstalten". Diese Versuche wurden angeordnet und mit mehreren Exemplaren vorgenommen, ohne daß dieselben den gehegten Erwartungen entsprachen. Seither wurde ein Geschüz von Palmkranz und Win borg eingesandt, mit welchem Vorversuche stattfanden, die so befriedigend ausfielen, daß die Artilleriekommission den Wunsch äußerte, mit dieser Mitrailleuse eingehendere Versuche vorzunehmen.

Um das zu ermöglichen, ist der Ankauf einer solchen Waffe nothwendig, zu welchem Zweke wir des obigen Nachkredites bedürfen und zwar Fr. 6000 für die Acquisition und Fr. 4000 zur Vornahme der Versuche selbst.

D. V. f. K o u s t r u k t i o n s w e r k s t ä t t e . Fr.

Im Voranschlag für das laufende Jahr wurde der sonst alljährlich aufgenommene Betrag von Fr. 4000 für Inventaranschaffungen weggelassen.

Da seither das Bedürfniß eines neuen Dampfhammers für die Werkstätte sich erzeigte, welcher annähernd diese Summe kosten wird, so suchen wir um Bewilligung obigen Ansazes nach.

Total

4000. --

Fr. 123,570. 50

Rekapitulation.

A. Außerordentliche Nachkredite Fr. 2,162,945. 50 B. Ordentliche Nachkredite .

,, 123,570. 50 Militärdepartement Fr. 2,286,516. --

412

Rekapitulation.

Allgemeine Verwaltungskosten.

D . Bundeskanzlei E. Bundesgericht

.

.

.

.

.

.

.

.

F r . 22,000 ,, 7,850 - Fr.

29,850

Departemente und Verwaltungen.

A.

B.

E.

F.

G.

D.

Politisches Departement .

. Fr.

11,500 Departement des Innern .

. ,, 108,459 Finanz- und Zolldepartement . ,, 622,800 Eisenbahn- u. Handelsdepartement ,, 7,000 Post-u. Telegraphendepartement . ,, 70,000 Militärdepartement .

.

. ,, 2,286,516 ,, 3,106,275 Total Fr. 3,136,125

In dieser Summe ist der Betrag von Fr. 1,475,330. 60 für Instruktion älterer Jahrgänge inbegriffen, über welchen Sie zu entscheiden haben, ob er von den eidgenössischen oder den kantonalen Kassen zu übernehmen sei, der aber unter keinen Umständen in dem künftigen Budget wiederkehren wird.

Bezüglich der Dekung dieser nachzubewilligenden Summe müssen wir uns vorderhand auf folgende Bemerkungen beschränken : Das diesjährige Budget weist einen EinnahmenÜberschuß nach von Fr.

und die Zölle warfen bis zum 10. Juni Fr. 1,046,000 mehr ab als im entsprechenden Zeiträume des Vorjahres. Wenn nun der verbleibende Theil des Jahres mit genannter Summe Schritt haltet, so wird sich ein höherer Ertrag von Fr.

ergeben.

-- Da nun aber die Zölle im Jahr 1874 .

. Fr.

betrugen, so ist für das laufende Jahr eine Summe von ,, folglich eine Mehreinnahme von zu gewärtigen.

.

.

. Fr.

250,000

2,400,000 -- -- 15,322,000 17,722,000 2,400,000

413

Fr.

Hiezu oberwähnter muthmaßlicher Einnahmenüberschuß im Betrage von ,,

250,000

Total Fr. 2,650,000 ,, 3,136,000

Betrag der Nachtragskredite bleiben noch ungedekt oder in runder Summe .

2,400,000

.

.'

.

.

Fr.

486,000

.Fr.

500,000

Wie dieser Ausfall eingeholt werden soll, kann im gegenwärtigen Augenblike noch nicht Gegenstand näherer Erörterung sein 5 man wird zunächst das definitive diesjährige Rechnungsresultat abwarten müssen, und überdies ist zu gewärtigen, welches finanzielle Resultat das zu erlassende Militärsteuergesez für den Bund bringen wird.

In Verlegenheit wird die eidg. Staatskasse durch vorstehendes Defizit von Fr. 500,000 augenbliklich nicht gerathen, da die eidgenössischen Kapitalien zur Zeit einen ansehnlichen Bestand aufweisen.

Genehmigen Sie, Tit., die erneuerte Versicherung unserer vollkommensten Hochachtung.

B e r n , den 18. Juni 1875.

Im Namen des Schweiz. Bundesrathes, Der Bundespräsident:

Scherer.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft Schiess.

(Entwurf)

£

Bundesbeschluss betreffend

Bewilligung von Nachtragskrediten an den Bundesrath für das Jahr 1875.

Die B u n d e s v e r s a m m l u n g der Schweiz. E i d g e n o s s e n s c h a f t , nach Einsicht der Botschaft des Bundesrathes vom 18. Juni 1875, beschließt: Es werden folgende Nachtragskredite für das Jahr 1875 bewilligt:

Zweiter Abschnitt.

Allgemeine Verwaltungskosten.

Büdgetrubriken.

D.

3.

E.

2.

- b.

- c.

Bundes k anzlei: Außerordentliche Drukarbeiten .

Bundesgericht: Gerichtskanzlei: Besoldung d e s Kanzleipersonals .

Hauswart u n d Weibel .

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

Transport

.

.

.

.

Fr.

,,

Fr.

.

F r . 22,000

2,250 800 3,050

Fr.

22,000

Büdgetrubriken.

E. 3.

- a.

- b.

Transport Fr.

Allgemeine Ausgaben: Erste Anschaffung für die Bibliothek ,, Kanzleibedürfnisse, erste Einrichtung, Druk- und Buch' binderkosten etc ,, . ·- -

6.

9.

Beitrag a n schweizerische Konsulate Repräsentationskosten .

.

.

B.

1,800 3,000 " ,,

7.850

.

.

.

.

.

.

.

.

F r . 10,000 ,, 1,500 ,,

11,500

Fr.

41,350

Departement des Innern.

I.

- 4.

- 5.

- III.

- - 5.

-

22,000

Dritter Abschnitt.

Departemente und Verwaltungen.

Politisches Departement.

A.

-

3,050 Fr.

- 7. I.

Kanzlei : Forstinspektor Gesundheitswesen Unvorhergesehenes

.

.

.

.

.

.

.

.

Bauwesen : Erstellung eines Gewächshauses für das Bundesrathhaus .

.

.

.

Neubauten : Militärdepartement .

.

Transport

Fr. 4,084 ,, 33,000 ,, 17,900 Fr.

54,984

Fr,

54,984

F r . 3,930 ,, 23,000 Fr.

26,930

*>-j> »i

Büdgetrubriken.

B. - 7. II. a.

- - 8. - b.

E.

Transport Neubauten: Finanzwesen Entschädigung für den Sclmeebruch auf dem St. Gotthard an Uri und Tessin

Fr.

,,

26,930 15,000

,,

11,545

Fr.

54,984

.,

53,475

Fr.

41,350

.n

108,459

,,

622,800

,,

7,000

Finanz- und Zolldepartement.

Abt h e i l u n g F i n a n z e n .

I.

Finanzbüreau Entschädigung an Basel-Stadt

Fr.

2,800 ,, 120,000 Fr. 122,800

A b t h e i l u n g Zölle.

- VIII,

F.

I.

- - d.

- - - 1.

- - e.

Verschiedenes (Zollrükerstattungen)

, 500,000

Eisenbahn- und Handelsdepartement.

Eisenbahnabtheilung.

Büreaukosten : Druk- u n d Lithographiekosten Unvorhergesehenes .

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

s

F r . 5,000 .

,, 2,000 Transport

Fr. 779,609

£ °>

Büdgetrubriken.

G.

-I.

- - VI.

D.

Post- und Telegraphendepartement.

Transport

Fr.

779,609

Postverwaltung.

Postmaterial

,,

70,000

Militärdepartement.

-

II. C. \. a. b.

d.

- E. 1. - 4.

- - - - -

-

II.

- A. 4.

- - - d. e.

- - 6.

- - 13. f.

- B. 2. a b.

- - J.

- V.

(A u ß e r o r d e n 11 i c h e K r e d i t e.)

Infanterie-Rekruten Fr. 1,099,761. 65 Artillerie-Rekruten 606,219. 70 Bewaffnung ^ 436,464. 15 Corpsabzeichen .

.

.

.

.

· ·» 20,500. -- Fr. 2,162,945. 50 (Ordentliche Nachkredite.)

Verwaltung : Waffenchef des Genies.

Bureau- und Reisekosten . Fr. 1,000. -- Verwaltung des Materiellen ,, 5,700. -- Munitionskontrolle .

. ., 170. -- Instruktionspersonal der Spezialwaffen .

.

. ., 9,425. -- Kriegsmaterial .

.

. ,, 103,275.50 ~Fr^l79,57~0.~50 Konstruktionswerkstätte . ., 4,000. -- _L ^ 123,570. 50 _J

,, 2,286,516 Total Fr. 3,136,125

^

418

# S T #

Botschaft des

Bundesrathes an die hohe Bundesversammlung über den Betriebsvertrag zwischen der bernischen JurabahnGesellschaft und der Eisenbahngesellschaft Bern-Luzern.

(Vom 18. Juni 1875.)

Tit. !

Durch Schreiben vom 1. d. Mts. sezte uns die Direktion der Bern-Luzern-Bahn in Kenntniß, daß sie infolge Vertrages vom 21. August und 21. November 1874 den Betrieb der Linie BernLuzern der bernischen Jurabahn-Gesellschaft übertragen habe, und daß der Vertrag in Kraft und Vollziehung treten werde mit der Inbetriebsezung der Bern-Luzern-Bahn. Die Eröffnung dieser Linie sei voraussichtlich auf den Monat August d. J. zu gewärtigen.

Die Artikel 2 der durch Bundesbeschluß vom 17. September 1873 auf die Gesellschaft der Bern-Luzern-Bahn übertragenen Konzessionen der Kantone Bern und Luzern verpflichten übereinstimmend die bauende Gesellschaft selber, die Bahn in Betrieb zu sezen und während der ganzen Konzessionsdauer in regelmäßigem, wohl organisirtem, ununterbrochenem Betriebe zu erhalten. (Eisenbahnaktensammlung Band VI, Seiten 290 und 311.)

1870

Ueberdies hat der Große Rath des Kantons Bern am 10. März beschlossen, daß der Betrieb der auf bernischem Gebiet

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Botschaft des Bundesrathes an die hohe Bundesversammlung, betreffend Nachtragskredite für das Jahr 1875. (Vom 18. Juni 1875.)

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Bundesblatt

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Jahr

1875

Année Anno Band

3

Volume Volume Heft

27

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

26.06.1875

Date Data Seite

375-418

Page Pagina Ref. No

10 008 672

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