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Botschaft des

Bundesrathes an die hohe Bundesversammlung, betreffend Ankauf des Postgebäudes in Chur.

(Vom 18. Juni 1875.}

Tit. !

Im Verlaufe der lezten Jahre hat sich je länger je mehr das unabweisbare Bedürfniß herausgestellt, die der Kreispostdirektion und dem Hauptpostamt Chur angewiesenen Lokalitäten, insbesondere diejenigen der Fahrpostbüreaux, in angemessener Weise zu vergrößern, um den Verkehrsanforderungen dieses Plazes, welche namentlich während der Fremdensaison sehr bedeutenden Umfang nehmen, gerecht werden zu können.

Da indessen eine Ausdehnung der gedachten Lokalitäten Hinauf der Südseite des Gebäudes möglich ist und auf dieser Seite.

die ebenfalls dem Eigenthümer des Posthauses zugehörende Restauration ,,zur Post" augebaut ist, und da es sich Seitens des Eigentümers ernstlich darum handelte, dieses Wirtschaftsgebäude an eine dritte Person zu veräußern, welche ohne Zweifel den Wirthschaftsbetrieb fortsezen würde, so mußte es der Postverwaltung zur Wahrung der dienstlichen Interessen in hohem Grade daran gelegen sein, mit dem Eigenthümer, Hrn. Ulrich Olgiati in Chur, zu dem Zweke in Unterhandlungen zu treten, um den Verkauf des Restaurationsgebäudes a l l e i n wenn möglich zu verhindern.

Diese Unterhandlungen hatten zur Folge, daß Hr. Olgiati der Postverwaltung das Anerbieten machte, der Eidgenossenschaft das

422 Postgebäude in Chur mit Posthof, Remise und anstoßendem Restaurationsgebäude um die Summe von Fr. 215,000 käuflich überlassen zu wollen, bei welchem Angebote er sich bis Ende dieses Monats rechtsgültig behaften ließ.

Das Post- und Telegraphendepartement hat hierauf einen anerkannt kompetenten nnd unparteiischen Fachmann mit der Untersuchung beauftragt : a. über den baulichen Zustand und den Werth des dermaligen Posthauses in Chur; b. über die muthmaßlichen Kosten der behufs Erweiterung der Postlokalitäten erforderlichen baulichen Veränderungen ; c. über die Kosten des allfälligen Neubaues eines Postgebäudes in Chur.

Der Experte gab sein Gutachten im Allgemeinen dahin ab : I. Dus Postgebäude ist gut und solid gebaut, so daß die Kosten für den Unterhalt desselben durchaus die normalen sind.

II. Der Werth der fraglichen Liegenschaft ist wie folgt zu veranschlagen : a. das Postgebäude Fr. 150,000 b. das Nebengebäude (Restauration) ,., 27,000 c . d i e Postremise .

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. 13,000 d. das Grundstük ,, 50,000 Total Fr. 240,000 in. Die Kosten der baulichen Veränderungen, welche der Hauptsache nach darin bestellen, daß das Erdgeschoß des angebauten Restaurationsgebäudes mit den gegenwärtigen Fahrpostbüreaux in direkte Verbindung gebracht und ebenfalls postdienstlichen Zweken entsprechend eingerichtet würde, werden in approximativer Berechnung festgesezt auf Fr. 20,000, so daß mit dem geforderten Ankaufspreise von Fr. 215,000, die Gesammtkosten für Erwerbung des Postgebäudes in Chur auf Fr. 235,000 ansteigen würden.

IV. Der Neubau eines Postgebäudes in Chur in der Größe des jezigen und mit Hinzurechnung des Nebengebäudes, alles mit Erdgeschoß und zwei Stokwerken, hätte eine Grundfläche von 8000 n' und eine Höhe von 40 Fuß, somit 320,000 Kubikfuß und würde bei gleicher Bauweise per Kubikfuß à 70 Rp. kosten Fr. 224,000 Die Remise ,, 17,000 Das Grundstük für das Gebäude, die Remise und den Hof (in der gegenwärtigen Ausdehnung) 18,000 ' à Fr. 3 ,, 54,000 Gesammtkosten eines Neubaues Fr. 295,000

423 Bei einem solchen Baue würden unter den dennaligen Verhältnissen im zweiten Stoke noch zwei Wohnungen vermiethbar sein, welche zusammen einen jährlichen Zins von zirka Fr. 1400 abwerfen könnten.

So weit der Bericht des Experten. Wenn wir nun für das beim Ankauf und der innern Einrichtung des Postgebäudes in Chur sammt Dependenzen aufzuwendende Kapital von Fr. 235.000 eine Verzinsung von 6 °/ 0 , wobei -der Unterhalt des Gebäudes mitberüksichtigt wäre, annehmen, so ergibt sich hiefür eine jährliche Summe von Fr. 14,100 Davon sind abzuziehen an Untermiethen : a) Zwei Wohnungen im Postgebäude b) Eine Wohnung im Restaurationsgebäude

Fr. 2,000 ,, 5 0 0 *

2 500

' so daß zur Verzinsung der eigentlichen Postlokalitäten noch bleiben Fr. 11,600, eine Summe, welche im Hinblik auf die alsdann in jeder Richtung zwekmäßigen und voraussichtlich für lange Zeit genügenden Räumlichkeiten als eine sehr mäßige bezeichnet und wohl auch gegenüber dem für die bisherigen beschränkton Postlokalitäten in Chur bezahlten Miethpreise von jährlich Fr. 7500 nicht angefochten werden kann.

Dem Vernehmen nach waltet dermalen in Chur die Absicht vor, ein Stadtquartier umzubauen, wobei sich ein geeigneter Bauplaz für ein Postgebäude ergeben könnte; da aber über den Zeitpunkt der Ausführung dieses Projektes durchaus nichts Zuverläßiges bekannt ist und ein Neubau, wie oben bemerkt, unter allen Umständen eine viel höhere Summe beanspruchen würde, so glauben wir, diese Verhältnisse nicht weiter in's Auge fassen zu sollen.

Bei dieser Sachlage halten wir den Ankauf des Postgebäudes in Chur auf Rechnung des Bundes im wohlverstandenen Interesse desselben liegend, und zwar um so mehr, als die gedachte Liegenschaft ohne Zweifel jederzeit ohne Einbuße wiederverkäuflich wäre.

Wir stellen daher an die hohe Bundesversammlung den Antrag : Es sei der Bundesrath ermächtigt, das gegenwärtige Postgebäude in Chur sammt Remise und Nebengebäude (Restauration ,,zur Post1'-), alles mit Grund und Boden, unter noch zu vereinBnndesWatt. Jahrg. XXVII. Bd. III.

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barenden Zahlungsbedingungen, um die Summe von Fr. 215,000 für Rechnung des Bundes anzukaufen.

Sei dem Bundesrathe hiefür, sowie für die notwendigen baulichen Veränderungen behufs Erweiterung der postdienstlichen Lokalitäten ein Gesammtkredit für Rechnung des laufenden Jahres im Betrage von Fr. 235,000 bewilligt.

Genehmigen Sie, Tit., neuerdings die Versicherung unserer vollkommensten Hochachtung.

Bern, den 18. Juni 1875.

Im Namen des Schweiz. Bundesrathes, Der Bundespräsident:

Scherer.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft:

Schiess.

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Botschaft des

Bundesrathes an die hohe Bundesversammlung, betreffend Abänderung des Posttaxengesezes (in Bezug auf die Werthtaxe bei Fahrpostsendungen).

(Vom 18. Juni 1875.)

Tit.!

In unserm Geschäftsbericht für das Jahr 1874, Abtheilung Postwesen, Seite 3 und 15, haben wir eine Vorlage in Aussicht gestellt für die Revision des Posttaxengesezes. Die für eine solche Gesammtvorlage erforderlichen Vorarbeiten sind so umfangreich, daß es uns materiell unmöglich war, dieselben so weit zu fördern, um diese Vorlage schon für die gegenwärtige Session der Bundesversammlung zu beendigen.

Wir glauben jedoch, denjenigen Punkt, welcher einer Revision am dringendsten bedarf, schon jezt zur Behandlung bringen zu sollen, da eine Verschiebung derselben uns mit den Interessen der Postverwaltung unvereinbar erscheinen würde.

Es betrifft dies die W e r t h t a x e für Fahrpostsendungen. Es ist allgemein bekannt und wir haben an den oberwähnten Stellen unseres lezten Geschäftsberichtes besonders darauf hingewiesen, daß es seit längerer Zeit für die meisten derjenigen Häuser, welche in erheblichem Maße mit Geld verkehren, zum Usus geworden ist, bei den der Post zur Spedition übergebenen Geldsendungen nur

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Botschaft des Bundesrathes an die hohe Bundesversammlung, betreffend Ankauf des Postgebäudes in Chur. (Vom 18. Juni 1875.)

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1875

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27

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26.06.1875

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421-425

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