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Botschaft des

Bundesrathes an die hohe Bundesversammlung, betreffend Fristverlängerung für die aargauische Seethalbahn.

(Vom 30. Juni 1875.)

Tit.!

Nach dem lezten Fristverlängerungsbeschlusse vom 3. Juli 1874 soll für die aargauische Seethalbahn auf Aargauer- und Luzernergebiet der Finanzausweis bis zum 18. Juli nächsthin ge leistet und sollen bis zum gleichen Zeitpunkt die Einarbeiten tür die Erstellung der Bahn begonnen werden.

Der leitende Ausschuß dieser Unternehmung kommt nun um eine weitere Fristerstrekung ein, indem er zur Begründung anführt: Die zahlreichen, zum Theil großen Geldgesuche für Eisenbahnen haben eine günstige Beschaffung des erforderlichen Obligationenkapitals so sehr erschwert, daß er sich auf einen günstigem Geldmarkt getrösten müsse, und Unterhandlungen mit bestehenden Bahngesellschaften für Uebernahme der Linie haben noch zu keinem Vertragsabschlüsse geführt.

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Wir beantragen, durch Annahme des nachfolgenden Beschlußentwurfes dem Gesuche zu entsprechen, und benuzen den Anlaß, Sie, Tit., neuerdings unserer vollkommensten Hochachtung zu versichern.

B e r n , den 30. Juli 1875.

Im Namen des Schweiz. Bundesrathes, Der Bundespräsident: Scherer.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft: Schiess.

(Entwurf)

Bundesbeschluss betreffend

Fristverlängerung für die aargauische Seethalbahn.

Die Bundesversammlung der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht 1) eines Gesuches des leitenden Ausschusses der aargauischen Seethalbahn, vom Juni 1875;

648 2) einer Botschaft des Bundesrathes vom 30. Juni 1875, beschließt: 1. Die durch Artikel 3 der Bundesbeschlüsse vom 18. Juli 1871, betreffend Genehmigung der Konzessionen einer auf luzernischem und aargauischem Gebiete liegenden Eisenbahn von der Emmenbrüke über Beinwyl und Seon zum Anschluß an die Linie Aarau-Lenzburg oder Wildegg-Lenzburg, eventuell an die No:rdostbahn, angesezte und durch Bundesrathsbeschluß vom 21. Juni 1872, Bundesbeschluß vom 25. Juli 1873 und Bundesrathsbeschluß vom 3. Juli 1874 verlängerte Frist für die Leistung des Finanzausweises und den Beginn der Erdarbeiten wird abermals um ein Jahr, also bis zum 18. Juli 1876 erstrekt.

2. Der Bundesrath ist mit der Vollziehung dieses Beschlusses beauftragt.

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Bericht des

Schweiz. Konsuls in Mexico (Hrn. Albert Kienast, von Kilchberg, Kts. Zürich) über das Jahr 1873/1874.

(Vom 19. Februar, eingegangen 16. April 1875.)

An den hohen Schweiz. Bundesrath.

lieber die Lage im Allgemeinen.

Bei den heutigen, relativ gewiß sehr geordneten Verhältnissen im. Lande, sollte man mit Recht annehmen, daß die allgemeine Lage des Handels zum Wenigsten eine normale sein sollte. Und doch bin ich leider gezwungen, ungünstig darüber zu berichten.

Mangelnder, ungenügender Absatz, schlechte Preise, ein allgemeines Mißtrauen, welches durch die seit längerer Zeit rasch auf einander folgenden Falliten motivirt worden ist , die gerade Häuser betroffen haben, welche immer für die solidesten des Landes gegolten haben, und wobei meistens Betrügereien im Spiele waren, sind die Merkmale unseres heutigen Geschäftes. Verlockt durch die brillante Geschäftsepoche von 1872 und Anfang von 1873 haben die meisten Importhäuser des Landes zum Herbstgeschäft des letztgenannten Jahres ihre Einleitungen bis zum äußersten getroffen, und da schon damals der Consum bedeutend abzunehmen begann, so war die natürliche Folge, daß alle unsere Märkte nach und nach mit "Waaren überfüllt wurden und sich bei anhaltend flauer Geschäfts-

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Botschaft des Bundesrathes an die hohe Bundesversammlung, betreffend Fristverlängerung für die aargauische Seethalbahn. (Vom 30. Juni 1875.)

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1875

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03.07.1875

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646-649

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