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Botschaft des

Bundesrathes an die hohe Bundesversammlung, betreffend Fristverlängerung für die Eisenbahn Thun-Konolfingen.

(Vom 27. August 1875.)

Tit. !

Dem von der bernischen Regierung unterstüzten Gesuche, daß die Ausweis- und Baufristen für die Eisenbahn Thun-Konolfingen zürn zweiten Mal um ein Jahr erstrekt werden, stehen unseres Wissens und Erachtens keine Gründe und Interessen öffentlicher oder privater Natur entgegen. Wir beantragen daher, den nachstehenden Entwurf zum Beschluß zu erheben, und versichern Sie, Tit., neuerdings unserer vollkommensten Hochachtung.

B e r n , den 27. August 1875.

Im Namen des Schweiz. Bundesrathes, Der B u n d e s p r ä s i d e n t : Scherer.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft:

Schiess.

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(Entwurf)

Bundesbeschluss betreifend

Fristverlängerung für die Eisenbahn Thun-Konolfingen.

Die Bundesversammlung der schweizerischen E i d g e n o s s e n s c h a f t , nach Einsicht: 1) eines Gesuches des Initiativkomi te der Thun-KonolfingenBahn, vom 30. Juli 1875; 2) einer Botschaft des Bundesrathes vom 27. August 1875, beschließt: 1. Die in den Artikeln 5 und 6 des Bundesbeschlusses vom 17. September 1873, betreffend die Konzession für eine Eisenbahn Konolfingen-Diesbach-Thun, eventuell Konolfingen-Diesbach-Kiesen, angesezten und durch Bundesbeschluß vom 11. November 1874 erstrekten Fristen werden abermals um ein Jahr verlängert.

Demnach gelten folgende neue Fristen: a. Bis zum 17. September 1876 sind dem Bundesrathe die vorschriftmäßigen technischen und finanziellen Vorlagen nebst den Statuten der Gesellschaft einzureichen.

b. Vor dem 1. Januar 1877 ist der Anfang mit den Erdarbeiten für die Erstellung der Bahn zu machen.

c. Bis zum 1. September 1878 ist die ganze konzedirte Linie zu vollenden und dem Betriebe zu übergeben.

2. Der Bundesrath ist mit der Vollziehung dieses Beschlusses beauftragt.

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Bericht des

Schweiz. Konsuls in Genua (Hrn. J. Schlatter-Rheiner, von St. Gallen) für das Jahr 1874.

(Vom 20. August, eingegangen am 28. August 1875.)

An den hohen Schweiz. Bundesrath.

Allgemeine Lage und Handelsgesetzgebung.

Die Ergebnisse des durch den Hafen von Genua vermittelten Seehandels bieten für das letzte Jahr, verglichen mit 1873, einige Unterschiede bezüglich der internationalen Schiffahrt und der Küstenschiffahrt, sowohl für Segel- als Dampfschiffe. Die Handelskammer veröffentlicht darüber nachstehende Angaben.

Die ein- und ausfahrenden Schiffe erreichten die Zahl 14,634 mit 3,072,696 Tonnen Gehalt, was mit den Zahlen des Jahres 1873 verglichen eine Abnahme um 556 Schiffe, aber dagegen eine Zunahme um 323,119 Tonnen Gehalt aufweist.

Es liefen im Jahre 1874 7336 Schiffe mit 1,553,793 Tonnen Gehalt ein; ,, ,, 1873 7570 ,, ,, 1,366,812 ,, Abnahme um Zunahme um Gehalt.

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234 Schiffe.

186,981 Tonnen

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Botschaft des Bundesrathes an die hohe Bundesversammlung, betreffend Fristverlängerung für die Eisenbahn Thun-Konolfingen. (Vom 27. August 1875.)

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Jahr

1875

Année Anno Band

4

Volume Volume Heft

39

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

04.09.1875

Date Data Seite

190-192

Page Pagina Ref. No

10 008 778

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