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#ST#

Inserate

Bekanntmachung.

Der engere Ausschuss des Centralcomité für

Sammlungen in der Schweiz zn Gunsten der Wasserbeschädigten im südlichen Frankreich an die

lit. Mitglieder des Centralcomité.

Hochgeachtete Herren!

Seit unserm Kreisschreiben vom 6. 1. Mts. sind uns aus nahezu allen Kantonen Berichte von Mitgliedern des Centralcomité über die Anhandnahme der Sammlungen für die Wasserbeschädigten im südlichen Frankreich und über deren erfreulichen Fortgang zugegangen. Dabei wurde von verschiedenen Seiten im Interesse besserer Beförderung des Werkes der Wunsch geäußert, daß zunächst in Bezug auf die Größe der Verheerungen und die Verwendung der einlangenden Gaben nähere Erkundigungen gepflogen werden möchten.

1008 Wir habeu nicht gesäumt, zu diesem Ende die bewährten Dienste des schweizerischen Gesandten in Paris, Hrn. Dr. Kein, in Anspruch zu nehmen, und sind nun im Falle, den Tit. Mitgliedern des Centralcomite Folgendes zur Kenntniß zu bringen.

Mit Note vom 20. Juli gibt der Minister des Innern, Hr. Büffet, Vice-Präsident des Ministerraths, Hrn. Kern einläßlichere Auskunft über die zur Zeit nur noch annähernden Schadenschätzungen in den von den Wasserverheerungen betroffenen Departementen. Dieselben belaufen sich für Arriège .

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. a u f F r . 7,739,408 Aude .

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. ,, ,, 5,300,000 Obere Garonne .

. ,, ,, 25,000,000 Gers .

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. ,, ,, 3,000,000 Gironde .

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. ,, ,, 3,500,000 Landes .

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,, ,, 2,200,000 Lot et Garonne .

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,, ,, 25,000,000 Tarn et Garonne .

,, ,, 14,000,000 Für Hoch- und Nieder-Pyrenäen konnte der Schaden wegen später wiederholt erlittener Ungewitter noch nicht geschätzt werden.

In obigen Angaben sind öffentliche Werke, wie Brücken, Straßen und größere Bauten, welche auf Kosten des Staates, der Departemente oder der Gemeinden hergestellt werden müssen, nicht inbegriffen.

. ,,Das Nämliche gilt, wenn auch in weit beschränkterem Maße, -- fährt die Note des Herrn Ministers des Innern fort -- in Betreff der zerstörten Ernten und Häuser.

,,Die Hülfeleistung der Regierung soll nach diesen beiden Richtungen in den Unterstützungen von Seite des unter Leitung der Gemahlin des Marschalls von Mac-Mahon gebildeten Centralcomité Mitwirkung finden. Bis anhin hat dieses Comité hauptsächlich den dringendsten Bedürfnissen durch Verabfolgung von Kleidung, Wäsche und Hausrath an die Familien zu genügen gesucht unter Inanspruchnahme der Vermittlung von im Hauptorte jeden Departements eingesetzten Ausschüssen, welche die von Ortscomités erfolgenden Begehren entgegen zu nehmen und zu prüfen haben.

,,Die Departementalcomités sind aus Männern, die außerhall) der Verwaltung stehen, gebildet. Sie ziehen Frauen bei, welche mit den häuslichen Besuchen beauftragt sind. Die Ortscomités bestehen aus dem Maire, dem katholischen oder protestantischen Seelsorger, dem Lehrer, einigen Familienmüttern und zwei oder drei Mitgliedern des Gemeinderathes.

1009 ,,Nachdem den ersten Bedürfnissen genügt sein wird, gedenkt das französische Centralcomité seine Unterstützung den städtischen Arbeitern durch Anschaffung der nötbigen Werkzeuge, der ländlichen Bevölkerung durch Verabfolgung von Arbeitsgeräthen und Vieh zuzuwenden, und schließlich wird das wichtigere Werk des Wiederaufbaues der Häuser und der Entschädigungen für landwirtschaftliche Verluste folgen.

,,Das sind die Aufgaben, welche das Centralcomité für die Verwendung der Liebesgaben sich stellt. D i e s e s o l l e n zur Linderung des Privatunglücks vorbehalten bleiben und ausschließlich d a f ü r v e r w e n d e t werden.

,,Neben den allgemeinen Sammlungen erfolgen aber noch solche mit besonderer Zweckbestimmung, und die Regierung hat es für angemessen erachten müssen, dieser Privatthätigkeit freien Gang zu lassen. Jede dieser besondern Sammlungen entsprach Bedürfnissen, welche bei aller Verschiedenheit nicht minder als dringlich und achtungswerth zu betrachten waren."

Die vorstehende Vernehmlassung findet ihre Ergänzung in Mittheilungen des Hrn. Gesandten, welchem wir gewisse, in der Schweiz waltende Besorgnisse zur Kenntniß gebracht hatten.

Nach den Hrn. Kern gewordenen Erklärungen soll bei der Vertheilung der Gaben durchaus kein Unterschied zwischen den Anhängern der verschiedenen politischen Parteien und religiösen Bekenntnissen gemacht werden.

Den Corporationen und Privaten, welchen nach Abrechnung des Schadens noch Vermögen verbleibt, werden vom officiellen Comité keine Beiträge zugewendet werden, solche vielmehr nur den wirklichen Bedürfnissen vorbehalten bleiben. Was insbesondere ein von der Pariser Zeitung ,,Union" veröffentlichtes Schreiben des Bischofs von Agen anbelangt, laut welchem diesem Bischof zur Wiederherstellung der Garderobe seiner Hauptkirche Fr. 15,000 verabfolgt worden seien, was in der Schweiz manchenorts den günstigeil Fortgang der Sammlungen gefährdende Bedenken erweckt hat, so ist Hrn. Kern förmlich erklärt worden, daß aus den Liebesgaben keine Beiträge für derartige Zwecke gewährt worden seien, noch weiden verwendet werden. Wenn der Bischof von Agen diese Summe erhalten habe, so sei dieselbe aus dem Crédit des Cultusministeriurns für den Unterhalt der Kirchen und des Cultus oder von Seite besonderer Comités gegeben worden, welche sich unter der katholischen Bevölkerung in Folge der Schlußnahme des Centralcomité, Corporationen u. s. w. nicht zu entschädigen, aufgethan haben.

Bnndesblatt. Jahrg. XXVIT. Bd. IU.

69

1010 Vorstehendes ist das Wesentliche der uns zugegangenen Mittheilungen, welche wir mündlich zu vervollständigen die Ehre haben O t " werden. Es wird Sie in die Lage versetzen, sich eine bestimmte Meinung zu bilden.

In der Sitzung des Schweiz. Centralcomite vom 1. Juli ist in Bezug auf die Ausrichtung der zu gewärtigenden Gelder kein Beschluß gefaßt noch dem engern Ausschusse eine bestimmte Wegleitung ertheilt worden. Bei der Verschiedenheit der dießf'alls kund gewordenen Ansichten glaubt denn auch der Ausschuß, die Verantwortlichkeit einer daherigen absehließlichen Anordnung nicht, über sich nehmen zu können, sondern die Angelegenheit ohne jegliches Vorgreifen dem gesammten Centralcomite zu freier Entschließung unterbreiten zu sollen. Er erlaubt sicli demnach, die Mitglieder des Comité auf den 3. August uächsthin, 11 Uhr Vormittags, zu einer im Ständerathssaal abzuhaltenden Sitzung einzuberufen.

Nebst dem Entscheide über die Absendung der bei der eidg.

Staatskasse liegenden Gelder wird das Comité auch den Zeitpunkt zu bestimmen haben, auf w e l c h e n der S c h l u ß der allg e m e i n e n S a m m l u n g in der Schweiz erklärt werden soll.

Die Bedeutung der zu treffenden Entschließung läßt eine möglichst vollständige Betheiligung, die Anwesenheit wenigstens eines Mitgliedes aus jedem Kanton, dringendst wünschen. Diejenigen Comitémitglieder jedoch, welchen es unmöglich sein sollte, der Einberufung Folge zu geben, mögen allfällige Wünsche und Bemerkungen rechtzeitig dem engern Ausschusse zugehen lassen, damit sie dem Centralcomite zur angemessenen Würdiguug und thuulichen Berücksichtigung bei der Beschlußfassung, die am 3. August uothwendig erfolgen muß, unterbreitet werden können.

Mit vollkommenster Hochachtung!

B e r n , den 24. Juli 1875.

Im N a m e n des A u s s c h u s s e s , Der Präsident: Ceresole.

1011

*Schweizerische Nordostbahn.

Deutsches Bundesschiessen in Stuttgart.

Anläßlich des vom 1. bis 10. August stattfindenden deutschen Bundesschießens in Stuttgart und anschließend an unsere besondere Kundmachung über den. am 31. Juli über Schaffhausen zur Ausführung kommenden Schützen-Extrazug bringen wir nachstehend diejenigen Stationen unsers Netzes in Erinnerung, ab denen ein d i r e k t e r , auch während des Bundesschießens fortdauernder Personenverkehr nach S t u t t g a r t eingerichtet ist, unter Beifügung der Preise: I. Einfache Fahrt: a. via S c h a f f h a u s e n.

I. Klasse.

II. Klasse.

III. Klasse Dachsen, Schnellzüge Fr. 27. 55 Fr. 19. 45 Winterthur, ,, ,, 30.05 ,, 21. 20 ,, gewöhnliche Züge ,, 26.75 Fr. 11. 70 ,, 18.Zürich, Schnellzüge ,, 32.80 ,, 23. 10 ,, gewöhnliche Züge .

,, 29.50 ,, 13. 05 ,, 19. 90 Luzern, Schnellzüge ,, 39.30 ,, 27. 65 » 16.30 ,, gewöhnliche Züge .

,, 24. 40 " 36.b. via F r i e d r i c h s h a f e n .

III. Klasse.

I. Klasse.

II. Klasse.

Fr 17. 35 Romanshorn, Schnellzüge Fr. 24. 05 Fr. 9. 45 ,, gewöhnliche Züge 21.30 n 14. 60 ,, 11. 60 Frauenfeld ,, 25.55 n 17. 60 B ,, 12.45 Winterthnr ,, 27.30 18. 80 n B Zürich, Schnellzüge 32.80 n 23. 50 ,, 13.85 ,, gewöhnliche Züge .

30.05 n 20. 75 Luzern, Schnellzüge 39.30 28. 05 7, ,, gewöhnliche Züge .

',, 36.55 25. 30 , 17. 10 3* Diese Billete haben eine Gültigkeit von 2 Tagen, mit Ausnahme derjenigen ab Luzern, welche 3 Tage gültig sind.

II. Hin- und Rückfahrt: a. v i a S c h a f f h a u s e n .

III. Klasse.

II. Klasse.

Winterthur . Fr. 26. 45 Fr. 17. 85 Zürich ,, 19. 50 . ,, 28. 85 Luzern 23. 60 . ,, 34. 60 " b. via F r i e d r i c h s h a f e n III. Klasse.

II. Klasse.

Zürich Fr. 20. 10 . Fr. 29. 70

1012 Diese sämmtlichen Retourbillete, mit Ausnahme des letztbenannten, haben für Schützen bis 14. August, im Uebrigen je für 5 Tage Gültigkeit, III. Rundfahrtbillet: Zürich- Winterthur-Romanshorn-Friedrichshafen- Ulm- Stuttgart-ReutlingenTübingen-Rottweil-Immendingen-Schaffhausen-Winterthur-Zürich oder umgekehrt II. Klasse Fr. 34. 85; III. Klasse Fr. 20. 30.

Diese Rundfahrtbillete haben für, Schützen ebenfalls eine Gültigkeitsdauer bis 14. Angust, für die übrigen Reisenden eine solche von 10 Tagen,

IV. Billete ab Romanshorn.

Während der Dauer des deutschen Bundesschießeris, mit Gültigkeit bit 14. August, wird nach Stuttgart an Schützen ein Retourbillet ab Romanshörn via Friedrichshafen ausgegeben; Preis: II. Klasse, Schnellzug Fr. 26. 10, gewöhnlicher Zug Fr. 22; III. Klasse, gewöhnlicher Zug Fr. 14. 30.

Außerdem erhalten die gewöhnlichen Retourbillete Romanshorn-Friedrichshafen für Schützen ebenfalls Gültigkeit bis 14. August.

Z ü r i c h , den 28. Juli 1875.

Die Direktion der schweiz. Kordostbahn.

*Schweizerische Centralbahn.

Mit Eröffnung der Bützbergbahn tritt ein I. Nachtrag zum Personenund Gepäcktarif Centralbahn-Nordostbahn vom 1. Januar 1875 in Kraft, enthaltend: neue Tarife der Stationen Basel (S. C. B.), Muttenz (S. C. B.), Pratteln (S. C. B.), Niederschönthal, Liestal, Lausen, Sissach, Sommeran und Liiufelfingen im Verkehre mit Nordostbahnstationen Via Aäran und via Luzern, ferner : neue Tarife der Stationen Niederschönthal, Liestal und Lausen -- Nordostbahn via Pratteln-Stein.

Durch diesen Nachtrag werden dio Tarife benannter Stationen vom 1. Januar 1875 aufgehoben und ersetzt.

Die neuen Fahrtaxen können auf den Stationen eingesehen werden.

B a s e l , den 23. Juli 1875, Directorium der Schweiz. Centralbahn.

1013 "Schweizerische Centralbahn.

Mit 15. August 1875 tritt für den Transport von ,,Kochsalz" in Wagenladungen von 100, beziehungsweise 200 Zentnern ab Station Pratteln, nach diversen Stationen der Centralbahn, ein Spezialtarif in Kraft und können die betreffenden Prachtsätze auf den Verbandstationen eingesehen werden.

B a s e l, den 28. Juli 1875.

Directorium der Schweiz. Centralbahn.

*Schweizerische Nordostbahn.

Vom 29. Juli.d. J( an gelangen zwischen W i n t e r t h u r und L u z e r n einerseits und S t u t t g a r t anderseits via Schaffhausen-Immendingen direkte Retourbillete zur Ausgabe.

Z ü r i c h , den 27. Juli 1875.

Die Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

*Schweizerische Nordostbahn.

Bekanntmachung betreffend Eröffnung der Bötzbergbahn.

Am 2. A u g u s t nächsthin findet die Be t r i e b s - E r öf f nung der Bötzbergbahn statt und tritt mit diesem Zeitpunkt ein neuer Fahrplan der Nordostbahn mit Modifikationen für die Strecken Zürich-Aarau und Turgi-Waldshut in Kraft. Derselbe wird anf den Stationen angeschlagen und kann daselbst (in Zürich überdieß im Centralbüreau der Gesellschaft, Bleicherweg Nr. 145) vom 31. Juli au bezogen werden.

Der Tag, «m dem der vorgesehene Fahrplan für die Linie ZürichRichtersweil-Glarus und damit im Zusammenhang eine neue Fahrordnung der Dampfschiffe auf dem Zürichsee in Kraft tritt, wird besonders bekannt gegeben werden.

Z ü r i c h , den 27. Juli 1875.

Die Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

1014

Verpfändung einer Eisenbahn.

Die Aktiengesellschaft für die Eisenbahn Wädensweil-Einsiedeln wünscht ein behufs Vollendung der genannten Linie theils schon erhaltenes, theils noch auszugebendes, durch die Gemeinden Wädensweil und Einsiedeln garantirtes Anleihen, von Fr. 1,500,000 noch durch ein Pfandrecht im ersten Range auf ihre Eisenbahn (jedoch ohne Betriebsmaterial) zu versichern.

Gemäß Art. 2 des Bundesgesezes über die Verpfändung und Zwangsliquidation der Eisenbahnen vom 24. Juni 1874 wird dieses Pfandbestellungsbegehren hiemit bekannt gemacht und e i n e mit dem 16. A u g u s t n ä c h s t k ü n f t i g z u E n d e g e h e n d e F r i s t angesezt, um. beim Bundesrathe allfällig Einsprache dagegen zu erheben.

B e r n, den 21. Juli 1875. [3]..

Im Namen des Schweiz. Bundesrathes: Die Bundeskanzler

Bekanntmachung;.

Da sofort nach beendigter Bundesversammlung jeweilen Begehren um Zusendung der erlassenen Bundesgeseze eingehen, so wird daran erinnert, daß dieselben nicht erscheinen können, bevor die Texte revidirt und namentlich der französische durch Experten geprüft und festgestellt ist, was mehrere Wochen anzudauern pflegt. Sobald ein Gesez im Bundesblatt erschienen ist, werden auch Extraabzüge angeordnet.

B e r n , den 18. Juli 1875.

Die Schweiz. Bundeskanzlei.

1015

Geschäftsreglement ».

des

Schweiz. Generalkommissariats für die internationale Ausstellung in Philadelphia, im Jahr 1876.

(Vom Bundesrathe erlassen am 23. Juli 1875.)

Das Generalkommissariat für die schweizerische Abtheilung der internationalen Ausstellung in Philadelphia im Jahre 1876 tritt nach dem Beschlüsse des Bundesrathes mit I.August 1875 in Thätigkeit.

Dasselbe besteht: aus einem Generalkommissär; aus fünf Departementskomrnissionen und denjenigen Kommissären und Angestellten, welche die richtige, mit dem Bundesbeschlusse vom 29. Juni 1875 im Einklänge stehende Durchführung der betreffenden Arbeit ver"0 langt.

L Verrichtungen.

Das Generalkommissariat ist von genanntem Datum an mit der Besorgung aller Angelegenheiten beauftragt, die sich auf die Ausstellung beziehen und die nach den Beschlüssen der Bundesversammlung und des Bundesrathes Aufgabe des Bundes sind. Ihm liegen ob: 1) Die Vervollständigung der Betheiligungslisten im Sinne einer möglichst kompleten Darstellung der schweizerischen Produktion und im Einklänge mit der Botschaft des Bundesrathes an die Bundesversammlung vom 22. Juni 1875.

2) Die Behandlung der Fragen, welche die Benuzung des Raumes und die Einrichtung der Ausstellung betreffen und die Entwerfung sämmtlicher Bau-, Anordnungs- und Dekorationspläne.

3) Die richtige Auswahl der Ausstellungsgegenstände.

4) Die definitive Ausfertigung des Kataloges in deutscher, französischer und englischer Sprache.

1016 5) Die Spedition und die Transportversicherung der Ausstellungsgüter nach dem Ausstellungsgebäude.

6) Die Anschaffung der Ausstellungsschränke, die, innere Anordnung der Ausstellung, der Empfang der Ausstellungsobjekte, das Auspaken und Aufstellen derselben, die Kistenaufbewahrung, die Beaufsichtigung und die Fürsorge für Schuz und Erhaltung der Waaren, eventuell das Wiedereinpaken und die. Rükspedition der nicht in Amerika zurükbleibenden Objekte.

7) Die, Anleitungen zur Ausführung aller baulichen und dekorativen Vorrichtungen; diejenigen der Ausstellungsbehälter, Schauschränke und Tische ; Überhaupt der inneren Einrichtung der schweizerischen Ausstellung.

8) Die Oberaufsicht und Leitung der schweizerischen Abtheilung während der eigentlichen Ausstellungsperiode, und 9) die Besorgung des gesammten Rechnungswesens.

Der Generalkommissär verfügt über die vom Bundesrathe oder dem eidgenössischen Eisenbahn - und Handelsdepartemente gutgeheissenen Kredite, versieht mit seinem Visa die zu bezahlenden Rechnungen, sammelt und ordnet die Belege. Endlich stellt er die Rechnungen für die von den Ausstellern zu leistenden Rükvergütungen aus. (Art. 2, a. u. b. des Bundesbeschlusses vom 29. Juni 1875.)

10) Der Generalkommissär macht Vorschläge über Erzieluung einer technischen Berichterstattung über die schweizerischeAbtheilungg der Ausstellung; verfaßt selbst über die Organisation und die erst« Abtheiluug (bis zur Absendungg der Ausstellungsgüter reichend) einen Verwaltungsbericht und ordnet die Erstattung eines soleheu für die zweite Abtheiluug (Ankunft der Waaren iu Amerika und Ausstellungsperiode, eventuell Rüksendungen) an.

11) Der Verkauf der ausgestellten Gegenstände ist nicht Sache, des Kommissariates, sondern der Aussteller und ihrer Agenten, welch' leztere nur mit Zustimmung des Generalkommissariates die bezüglichen Funktionen ausüben dürfen. Das Kommissariat wird jedoch vom Standpunkte der guten Ordnung ein Regulativ darüber aufstellen und Kontrole für richtige Ausführung üben.

IL Stellung zu Behörde» und Ausstellern.

Der Generalkommissär, eventuell seine vom eidgenössischen Eisenbahn- und Handelsdepartement anerkannten Bevollmächtigten, ist gegenüber der ,,United States Centennial-Commission" iu Philadelphia, sowie gegenüber dem amerikanischen Generaldirektor das

1017 Organ des schweizerischen Bundesrathes und des schweizerischen Eisenbahn- und Handelsdepartements. Er vertritt die schweizerischen Aussteller bei der benannten Kommission, der Generaldirektion und den Ausstellungsorganen anderer Staaten und verkehri direkt mit denselben.

Er verkehrt mit den Ausstellern nur durch das Mittel der Departementskommissionen.

Er ist dem eidgenössischen Eisenbahn- und Handelsdepartement unterstellt und hat 1) demselben regelmäßig geschäftliche Berichte zu erstatten; 2) ihm diejenigen Vorlagen zu machen, welche Entscheide des Departements oder Beschlüsse des Bundesrathes erheischen, namentlich über a. Aenderung in der Ausdehnung oder der bereits beschlossenen Organisation der schweizerischen Ausstellung; b. Anstellung von Personen mit einem Gehalt von mehr als Fr. 10 per Tag in der Schweiz und von mehr als Fr. 20 ·per Tag in Philadelphia; c. Verträge, Akkorde und Maßregeln von größerer finanzieller Bedeutung; d. über Differenzen wegen Zulassung von Ausstellern.

Aussteller, deren Delegirte oder Agenten, welche sich bei der Ordnung oder Instandhaltung ihrer Produkte betheiligen wollen, stehen im Innern der Ausstellung unter dem Generalkommissariat.

Der Generalkommissär oder dessen Bevollmächtigter wird die Bestrebungen der schweizerischen Jurymitglieder konzentriren und unterstüzeh. Er eftheilt den fremden Preisrichtern die nöthige Auskunft über schweizerische Ausstellungsgegenstände und trägt dafür Sorge, daß in denjenigen Departementen, Gruppen oder Klassen, in welchen die Schweiz nicht direkt durch Preisrichter vertreten ist, die schweizerischen Interessen dennoch wahrgenommen werden.

ßnndesblattJalirg. XXVII. Bd. III.

70

1018

Ausschreibung von erledigten Stellen.

(Die Bewerber müssen ihren Anmeldungen, welche schriftlich und p o r t o f r e i zu geschehen haben, gute Leumundszeugnisse beizulegen im Falle sein; ferner wird von ihnen gefordert, daß sie ihren Namen, und ausser dent Wohnorte auch den Heimatort deutlich angehen.)

Wo der Betrag der Besoldung nicht angegeben ist, wird derselbe bei der Ernennung festgesezt. Nähere Auskunft ertheilt die für die Empfangnähme der Anmeldungen bezeichnete Amtstelle.

1) Ge h ü l f e der Zollverwaltung für eine gegenwärtig in G e n f erledigte Stelle. Kenntniß der deutschen und französischen Sprache ist erforderlich. Jahresbesoldung Fr, 1800. Anmeldung bis zum 16. August 1875 bei der Zolldirektion in Genf.

2) B r i e f t r ä g e r in Altikon (Zürich). Anmeldung bis zum 13. August 1875 bei der Kreispostdirektion in Zürich.

3) Postpaker in Ölten. Anmeldung bis zum 13. August 1875 bei der Kreispostdirektion in Basel.

4) P o s t h a l t e r und B r i e f t r ä g e r in P r a r o m a n (Freiburg). Anmeldung bis zum 13. August 1875 bei der Kreispostdirektion in Lausanne.

5) Telegraphist in Lausanne. Jahresbesoldung nach Maßgabe des Bundesgesezes vom 2. August 1873. Anmeldung bis zum 17. August 1875 bei der Telegraphen-Inspektion in Lausanne.

1) Kontroleur heim eidg. Niederlagshaus in Basel. Jahresbesoldung Fr. 2500--4000. Anmeldung bis zum 3. August 1875 bei der Zoll direktion in Basel.

2) B r i e f t r ä g e r in Ragaz.

Anmeldung bis zum 6. August 1875 bei der Kreispostdiroktion 3) C o n d u k t e u r für den Postkreis in Chur.

Chur.

4) B ü r e a u d i e n e r in Genf. Anmeldung bis zum 6. August 1875 bei der Kreispostdirektion in Genf.

5) B r i e f t r ä g e r und B o t e in M a l t e r s (Luzern).

6) B r i e f t r ä g e r und B o t e in.

Anmeldung bis zum 6. August W o h l h a u s e n (Luzern).

1875 bei der Kreispostdiroktion in Luzern.

7) A b l a g e h a l t e r und B r i e f t r ä g e r i n W i g g e n (Luzern).

8) P o s t k o m m i s in L u z e r n .

S) P o s t h al ter und B r i e f t r ä g e r in Hausen a. Alb. Anmeldung bis zum 6. August 1875 bei der Kreispostdirektion in Zürich.

1019 10) Telegraphist in Vallorbes (Waadt). Jahresbesoldung Fr. 200, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 10. August 1875 bei der Telegraphen-Inspektion in Lausanne.

11) T e l e g r a p h i s t in St. Sulpice (Neuenburg). Jahresbesoldnng Fr. 200, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 10. August 1875 bei der Telegraphen-Inspektion in Bern.

12) Telegraphist iu Hof (Innertkirchen [Bern]). Jahresbesoldnng Fr. 200, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 3. August 1875 bei der Telegraphen-Inspektion in Bern.

13) G e h ü l f e auf dem Materialbüreau der Telegraphendirektion.

Jahresbesoldung nach Maßgabe des Bundesgesezes vom 2. August 1873.

Anmeldung bis zum 10. August 1875 bei der Telegraphen-Direktion in Bern.

.

14) T e l e g r a p h i s t in Hausen a/A. (Zürich). Jahresbesoldung Fr. 200, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 6. August 1875 bei der Telegraphen-Inspektion in Zürich.

N o t e . Dieser Nummer ist die Signatur 37 der eidg. Gesezsammlung beigelegt.

Nach Seite 1020.

Verkehr der Telegraphen-Verwaltung.

i

Zahl der Depeschen.

Total

Zahl der Bureaux.

Monat.

1874.

1875.

Interne abgehende 1874.

1875.

Internationale abgehende und ankommende

1874.

1875.

Saldi im Jahre 1875.

Transitirende

1874.

1875.

Total.

1874.

1875.

!

805 806 815 819 827 838

Februar [ März Mai Juni Juli

Au°'ust September Oktober November Dezember

· ·

903 909 912 914 921 932

111,225 103,610 121,388 140,443 140,789 157,911

123,632 119,958 141,105 154,158 176,080 175,777

36,711 33,274 39,396 38,081 43,191 46,546

37,800 36,795 44,665 43,537 45,974 48,892

der Einnahmen.*)

1874.

1875.

Aktiv.

Ep.

05 96

801,247 05

871,729 53

927,272 52

179,045 173,869 207,320 217,808 241,282 244,520

115,471 1,112,732 1,263,844

749,051 68

164,060 151,694 176,906 194,309 202,887 222,876

1875.

Fr.

98,326 112,863 220,442 144,856 91,937 258,847

Fr.

145,116 107,865 150,468 115,874 94.254 187,666

17,613 17,116 21,550 20,113 19,228 19,851

1874.

Fr. Ep.

115,004 63 89,644 47 201,409 99 104,234 92 113,173 88 248,261 64

Fr.

EP.

136,925 67 151,881 54 124,509 62 106,953 80 78,158 19 150,622 86

16,124 14,810 16,122 15,785 18,907 18,419

der Ausgaben.

Ep.

79 99 98 28

;

10 34 13 42

Fr.

] Ep.

4,997 12 69,973 12 28,982 06

2,316 92 71,180

46

»

Total Ende Juni

775,366 890,710 . 237,199 257,663 100,167

*) Die ausnahmsweise!! Fluctuationen in den Einnahmen des telegraphischen Verkehrs haben ihren Grund in den jeweiligen Liquidationen mit den auswärtigen Verwaltungen.

Ab Ak tiv

BleibtPaissiv 1

Ep.

Fr.

46,790 37

Passiv.

49,107 29

175,132 76

49,107

29

126,025 47 Ì

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In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

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Foglio federale

Jahr

1875

Année Anno Band

3

Volume Volume Heft

33

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

31.07.1875

Date Data Seite

1007-1020

Page Pagina Ref. No

10 008 741

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