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Bericht des

Bundesrathes an die hohe Bundesversammlung, betreffend Herstellung einer Dynamitfabrik auf den Kanincheninseln des Langensees.

(Vom

26. November 1875.)

Tit.!

Wir haben die Ehre, Ihnen hiemit die Akten betreffend die Rekursbeschwerde der Gemeinden Brissago, Ronco, Ascona, Losone, Solduno und Locamo über unsern Entscheid vom 11. August abbin in Sachen der Herren Chavannes, Brochon & Cie. betreffend Herstellung einer Dynamit-Fabrik auf den Kaninchcninseln des Langensees einzu begleiten.

Hinsichtlich der Motive, welche unserem Entscheide zu Grunde liegen, verweisen wir auf diesen selbst, sowie auf das Expertengutachten des Herrn Oberst Siegfried, welches demselben beigefügt sich befindet. Indem wir uns auf dieselben beziehen, bleibt uns nur übrig, Ihnen über den seitherigen Verlauf der Angelegenheit zu berichten.

Als in Folge unseres Beschlusses vom 11. August 1875 die Herren Chavannes, Brochon & Cie. die Fabrik in Betrieb sezen wollten, wurde ihnen dies vom tessinischen Staatsrathe untersagt, weil unser Beschluß vor das Forum der eidgenössischen gesezgebenden Räthe zum leztinstanzlichen Entscheide gezogen werde.

Nachdem Herr Fürsprecher Rambert Namens der Herren Chavannes, Brochon & Cie. mit Zuschrift vom 4. September gegen

1066 jenes Verbot des einstweiligen Betriebes anher rekurrirt und der Staatsrath seine Gegenbemerkungen zu diesem neuen Rekurse uns mitgetheilt, haben wir unterm 2. November abhin beschlossen: ,,Bei unserm Entscheide vom 11. August abhin über die Hauptfrage zu verbleiben."

Dieser Beschluß wurde mit folgenden Bemerkungen dem Staatsrathe mitgetheilt: ,,Es liege in erster Linie dem Staatsrathe ob, innerhalb den Grenzen des von Herrn Oberst Siegfried erstatteten Experten - Gutachtens, auf welches sich unser Entscheid vom 11. August stüze, die nöthigen nähern Sicherungsmaßregeln aufzustellen und die Beachtung derselben überwachen zu lassen.

,,Sollte wider Erwarten die Aufstellung und Anwendung dieser Sicherungsmaßregeln eine weitere Verzögerung in Betreibung ihres Gewerbes für die Herren Chavannes, Brochon & Cie. zur Folge haben, so müßten wir die Verantwortlichkeit dafür dem Staatsrathe zuweisen."

Mit Schlußnahme vom 11. November hat sodann der Staatsrath der genannten Firma unvorgreiflich dem Entscheide der eidgenössischen Räthe über den Rekurs gegen unseren Beschluß vom 11. August die Bewilligung zum einstweiligen Betriebe ertheilt, Sicherheitsvorschriften aufgestellt und für Ueberwachung derselben provisorisch gesorgt.

Indem wir die Ehre haben, den gegenwärtigen Stand der Angelegenheit Ihnen zur Kenntniß zu bringen, benuzen wir den Anlaß, Sie, Tit., unserer vollkommensten Hochachtung zu versichern.

B e r n , den 26. November 1875.

Im Namen des Schweiz. Bundesrathes, Der Bundespräsident: Scherer.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft:

Schiess.

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Botschaft des

Bundesrathes an die hohe Bundesversammlung betreffend den internationalen Telegraphenvertrag von St. Petersburg.

(Vom 29. November 1875.)

Tit.!

Die internationale Telegraphenkonferenz, welche am 1. Juni laufenden Jahres in St. Petersburg zusammentrat, hatte, einem in Rom einstimmig gefaßten Beschlüsse gemäß, nebst der üblichen Revision der einzelnen Vertrags- und Reglementsbestimmungen, zur Hauptaufgabe eine gründliche Umgestaltung des internationalen Vertrages in dem Sinne, daß derselbe künftighin nur die allgemeinen Grundsäze enthalten solle, während dem alle bloß administrativen und technischen Bestimmungen dem Dienstreglement zugewiesen werden sollen, welch lezteres allein dann den periodischen Revisionen durch Administrativ-Konferenzen zu unterliegen habe.

In dem bisher befolgten Verfahren, wonach ein auf diplomatischem Wege vereinbartes Aktenstük durch administrative Konferenzen revidirt und daher beliebig abgeändert werden konnte, lag in der That etwas so Unnatürliches und auf die Dauer Unhaltbares, daß der Bundesrath auf eine . bezügliche Zirkularnote der russischen Regierung keinen Augenblik zögerte, seine grundsäzliche Zustimmung zu der beabsichtigten Umgestaltung auszusprechen, was auch

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Bericht des Bundesrathes an die hohe Bundesversammlung, betreffend Herstellung einer Dynamitfabrik auf den Kanincheninseln des Langensees. (Vom 26. November 1875.)

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Jahr

1875

Année Anno Band

4

Volume Volume Heft

56

Cahier Numero Geschäftsnummer

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

18.12.1875

Date Data Seite

1065-1067

Page Pagina Ref. No

10 008 897

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