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Botschaft des

Bundesrathes an die hohe Bundesversammlung, betreffend Verzicht der Emmenthalbahngesellschaft auf die Konzession für eine Eisenbahn Uzenstorf-Schönbühl.

(Vom 6. September 1875.)

Tit.!

Durch Beschluß vom 19. Dezember 1872 ertheilte der Große Rath des Kantons Bern der Gesellschaft der Emmenthalbahn die Konzession zum Bau und Betrieb folgender Eisenbahnlinien: 1) von Uzenstorf-Bätterkinden über Aefligen, Fraubrunnen, Jegenstorf nach Schönbühl; 2) von Burgdorf über Goldbach-Lüzelflüh nach Langnau, und zwar in dem Sinn, daß die Konzession für die erstere Linie .nur unter der Bedingung verliehen werde, daß auch die leztere Linie zur Ausführung gelange.

In Vollziehung eines mit der Centralbahn betreffend Aktienbetheiligung derselben bei der Linie Burgdorf-Langnau etc. am 23/24. September 1873 abgeschlossenen Vertrages verzichtet nun die Gesellschaft der Emmenthalbahn auf die Konzession für die Eisenbahn Uzenstorf-Schönbühl.

Da für diese Linie kein eigener Konzessionsakt besteht, dieselbe vielmehr mit einer zweiten verbunden ist und durch die angeführte Bedingung beide Linien noch in eine besonders enge Bunbesblatt. Jahrg. 5XVII. Bd. IV.

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Beziehung zu einander gebracht sind, so glauben wir, von dem Verzichte nicht nur einfach Vormerk nehmen zu dürfen, ihn vielmehr als ein Gesuch um Konzessionsänderung auffassen und demnach Ihnen zur Ratifikation vorlegen zu sollen.

Materiell steht der Gutheißung des Begehrens um so weniger etwas entgegen, als die Regierung von Bern ihr Einverständnis damit erklärt hat.

Wir beantragen daher, den nachfolgenden Entwurf zum Beschluß zu erheben, und versichern Sie, Tit., neuerdings unserer vollkommensten Hochachtung.

B e r n , den 6. September 1875.

Im Namen des Schweiz. Bundesrathes, Der Bundespräsident:

Scherer.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft t Schiess.

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(Entwurf)

Bundesbeschluss betreffend

Abänderung der Konzession für die Eisenbahnen Uzenstorf-Schönbühl und Burgdorf-Langnau.

Die Bundesversammlung der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht 1) eines Beschlusses der Generalversammlung der Aktionäre der Emmenthalbahn, vom 20. Juni 1875; 2) einer Botschaft des Bundesrathes vom 6. September 1875, beschließt: /

1. Die vom Großen Rathe des Kantons Bern am 19. Dezember 1872 ertheilte Konzession für den Bau und Betrieb einer Eisenbahn : a) von Uzenstorf-Bätterkinden über Aefligen, Fraubrunnen, Jegenstorf nach Schönbühl; b) von Burgdorf über Goldbach-Lüzelflüh nach Langnau, wird in der Weise abgeändert, daß die Konzession für die unter a bezeichnete Linie dahinfällt, und mit der durch Bundesrathsbeschluß vom 16. März 1874 verlängerten Ausweis- und Baubeginnsfrist*) nur für die unter b aufgeführte Linie in Kraft bleibt.

2. Der Bundesrath ist mit der Vollziehung a dieses Beschlusses beauftragt.

*) Siehe Eisenbahnaktensammlung, Neue Folge, Band II, Seite 74.

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Botschaft des

Bundesrathes an die hohe Bundesversammlung, betreffend Vorschläge zur Verbesserung der Telegraphenlinien.

(Vom 6. September 1875.)

Tit.!

Die Linienzustände sind einer der schwächsten Punkte des schweizerischen Telegraphenwesens. Es ist dies eine Thatsache, die schon längst von den mit der Leitung dieser Administration betrauten Persönlichkeiten erkannt wurde und die von jeher manche Sorge verursachte, weil, während einerseits die dringende Notwendigkeit erkannt wurde, Allem aufzubieten, um die Zahl und Dauer der Leitungsstörungen zu vermindern, sich andererseits das durch die Einnahmen beeinflußte und daher knapp zugemessene Budget einer durchgreifenden Reform entgegenstellte.

Was innerhalb der Grenzen des Budgets gethan werden konnte, geschah allerdings seit Jahren; eine Verbesserung um die andere trat ins Leben ; das zu den Linien verwendete Material steigerte sich seiner Qualität nach fortwährend; statt gewöhnlicher Tannenstangen kamen imprägnirte, statt naktem Draht von 3mm Dike galvanisirter von 3, 4 und 5mm Dike zur Anwendung; statt einfacher Glasisolatoren wurden solche von Porzellan, zum Theil mit Doppelgloken verwendet; die Telegraphendirektion arbeitete eine spezielle und detaillirte Instruktion über den Bau und Unterhalt der Linien

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Botschaft des Bundesrathes an die hohe Bundesversammlung, betreffend Verzicht der Emmenthalbahngesellschaft auf die Konzession für eine Eisenbahn Uzenstorf-Schönbühl.

(Vom 6. September 1875.)

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Bundesblatt

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Jahr

1875

Année Anno Band

4

Volume Volume Heft

40

Cahier Numero Geschäftsnummer

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

11.09.1875

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253-256

Page Pagina Ref. No

10 008 788

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