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Botschaft des
Bundesrates an die Bundesversammlung über die Übertragung der Konzession der Zahnradbahn von Capolago nach dem Gipfel des Monte Generoso.
(Vom 13. September 1941.)
Herr Präsident!
Hochgeehrte Herren!
Mit Eingabe vom 18. März 1941 hat die «Società Cooperativa Ferrovia Monte Generoso» um die Übertragung der am 2. Juli 1886 für eine Zahnradbahn von Capolago nach dem Gipfel des Monte Generoso erteilten Konzession nachgesucht. Diese Konzession ist bereits zweimal übertragen worden, letztmals am 4. Oktober 1916 an die «Nuova Società anonima del Monte Generoso».
Mit Kaufvertrag vom 2. April 1941 hat die « Società Cooperativa Ferrovia Monte Generoso» von dieser Gesellschaft das Material und die Grundstücke gekauft, die zum Betrieb der Bahn erforderlich sind. Die neue Gesellschaft ist provisorisch ermächtigt worden, diesen bis zur eigentlichen Konzessionsübertragung, die in Ihre Zuständigkeit fällt, zu übernehmen.
Die neue Gesellschaft hat sich im besondern zum Ziele gesetzt, den tessinischen Fremdenverkehr zu fördern und zur Entwicklung der Gegend beizutragen. Ihre Intervention hat diese Linie gewiss vor dem Verschwinden bewahrt.
Mit Vernehmlassung vom 81. Juli 1941 hat der Staatsrat des Kantons Tessin seine Zustimmung zu dieser Übertragung erteilt. Wir haben unserseits dagegen ebenfalls nichts einzuwenden.
Wir empfehlen Ihnen deshalb den nachstehenden Beschlussesentwurf zur Annahme und benützen auch diese Gelegenheit, Sie, Herr Präsident, hochgeehrte Herren, unserer vollkommenen Hochachtung zu versichern.
Bern, den 18. September 1941.
Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der Bundespräsident:
Wetter.
Der Bundeskanzler: G. Bovet.
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Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung über die Übertragung der Konzession der Zahnradbahn von Capolago nach dem Gipfel des Monte Generoso. (Vom 13. September 1941.)
In
Bundesblatt
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Feuille fédérale
In
Foglio federale
Jahr
1941
Année Anno Band
1
Volume Volume Heft
25
Cahier Numero Geschäftsnummer
4164
Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum
18.09.1941
Date Data Seite
668-668
Page Pagina Ref. No
10 034 578
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