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Bundesblatt 93. Jahrgang.

Bern, den 7. August 1941.

Band I.

Erscheint in der Regel alle 14 Tage. Preis SO Franken im Jahr, Franken im Halbjahr, zuzüglich Nachnahme- und ' ; 60 Kappen die Petitzeile oder deren Raum. -- Inserate franko an Stämpfli & de. in Bern.

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Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend die Bewilligung eines Bundesbeitrages an den Kanton St. Gallen für die Melioration der Rheinebene.

(Vom 29. Juli 1941.)

Herr Präsident!

Hochgeehrte Herren!

Wir beehren uns, Ihnen nachstehend Bericht und Antrag für einen Bundesbeschluss über die Melioration der Rheinehene im sanktgallischen Rheintal zu unterbreiten.

I.

Das Meliorationsgebiet liegt in den sanktgallischen Bezirken Ober- und Unterrheintal. Es umfasst in zehn politischen Gemeinden eine zusammenhängende Fläche von ca. 6250 ha. Mit Einschluss der innerhalb der PerimeterUmgrenzung liegenden Ortschaften sind es ca. 6500 ha. Das in Betracht fallende Gebiet wird im Osten von der Güterzusammenlegung bei Montlingen und vom alten Rheinlaufe begrenzt. Im Westen reicht es an den FUSS der Appenzeller Berge. Im Süden bildet der Blattenberg mit dem Hirschensprung und im Norden der Hellsberg den Abschluss. Zahlreiche Dörfer befinden sich am Bergfuss, unter ihnen der schmucke Bezirkshauptort Altstätten. In der Nähe des Eheines liegen die aus alten Herrschaftshöfen hervorgegangenen Dörfer Montlingen, Kriessern und Diepoldsau-Schmitter. Die Dörfer Widnau und Au haben sich erst in den letzten 70 Jahren entwickelt. Der wilde Rheinstrom und die starke Versumpfung verhinderten bisher eine allgemeine Besiedlung der ausgedehnten Rheinebene.

Das sanktgallische Eheintal gehört zu den klimatisch bevorzugten Gegenden unseres Landes. Es liegt in der Föhnzone. Anderseits macht sich auch der ausgleichende Einfluss des Bodensees bemerkbar. Die jährliche Niederschlagsmenge liegt zwischen 1000 und 1200 mm. Lange Vegetationszeiten wechseln mit oft schneearmen, kurzen Wintern ab. Für eine grosse natürliche FruchtBundesblatt. 93. Jahrg. Bd. I.

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barkeit zeugen die ausgedehnten Eebgelände am Berghang, die wertvollen Tafelobstbestände in der Umgebung der Dörfer und der ausgedehnte Maisbau für die Lebensmittelversorgung auf den trockengelegten Flächen des Tales.

Im sanktgallischen Kheintal befinden sich die grössten zusammenhängenden Maiskulturen der Schweiz. Daneben ist in den zwei letzten Jahrzehnten auch der Anbau von Konserven- und anderem Gemüse und von Frühkartoffeln zu Bedeutung gelangt.

Boden und Klima sind für eine mannigfaltige und intensive landwirtschaftliche Nutzung günstig.

Die Bewohner des Eheintales haben seit Jahrhunderten gegen den Bheinstrom und gegen die von den Berghängen herabfliessenden Wildwasser einen schweren Kampf geführt.

Die Bevölkerung dieses Tales ist schlicht und arbeitsam. Es ist deren grossier Wunsch, durch vermehrte Arbeitsgelegenheit sich ernähren zu können.

Die Landwirtschaft war ihre ursprüngliche Hauptbeschäftigung, der auch jetzt noch ein grosser Teil der Bewohner im Hauptberuf oder im Nebenberuf obliegt. Die landwirtschaftlichen Betriebe sind klein und stark zerstückelt.

Durch die periphere Lage der Dörfer ist die Bewirtschaftung ausserordentlich erschwert. Die Versumpfung weiter Gebiete und die Bedrohung durch die Wildbäche waren bisher unüberwindliche Hindernisse für die Ausdehnung der landwirtschaftlichen Produktion und die Besiedelung der weiten Ebene.

Während Jahrzehnten fand die Bevölkerung in der Stickerei lohnende Beschäftigung. Diese einst blühende Industrie ist einem unaufhaltsamen Niedergang verfallen. Ersatzindustrien konnten nur teilweise gefunden werden.

Die Abgelegenheit des Tales von den grossen schweizerischen Märkten und die hohen Kosten für- den Transport schwerer Eohstoffe und Fabrikate stehen der weiteren industriellen Entwicklung als grosse Hindernisse entgegen. Gegenwärtig leidet die Wirtschaft auch unter der durch die ausserordentlichen Verhältnisse verursachten Verkehrserschwerung mit dem benachbarten Ausland.

Es ist deshalb begreiflich, dass der Euf nach anderen Arbeitsgelegenheiten aus dieser Landesgegend gelegentlich stark vernehmbar war und dass anderseits der Wunsch, durch Bodenverbesserungen die Voraussetzungen für eine dauernde Existenzsicherung in der Landwirtschaft zu schaffen, sehr rege ist.

Der Kampf gegen die Überflutung durch den Eheinstrom konnte mit
der Eheinkorrektion, die im Jahre 1861 begonnen und in den 1880iger Jahren in ihren Hauptteilen vollendet wurde, erfolgreich zum Abschluss gebracht werden. Seit 1871 hat der Ehein im sanktgallischen Eheintal keine Dammbrüche mehr verursacht. Es fanden seither lediglich noch Überflutungen durch Einstau des hochgehenden Eheines in die Bachmündungen statt. Zur weitern Sicherung des Eheinlaufes wurden die beiden Bheindurchstiche erstellt, nämlich der untere oder Fussacher-Durchstich, vollendet im Jahre 1900 und der obere oder Diepoldsauer-Durchstich, vollendet ini Jahre 1923. Ausserdem wurden zum Zwecke der Vorflutbeschaffung und zum Schütze gegen Verrüfung

587 weitere grössere Werke erstellt. Einige dieser Werke befinden sich zur Zeit noch im Bau. Ausser den umfassenden Verbauungen am Ehein handelt es sich um folgende Werke: Baukosten

Fr.

1894--1906 Eheintaler Binnenkanal und Zapfenbach-KrummenseeKanal 6150000 1907--1911 Littenbach 511 000 1909--1914 Dürrenbach (inkl. Bekonstruktionsarbeiten 1934/85) 819 300 1915--1922 Oberrietergewässer 565000 1922--1927 Bietach (inkl. weiterer Arbeiten 1931) 2264000 1940--1941 Widenbach (noch im Bau); Voranschlag 1320000 1941 Kobelwieserbach inkl. Huberbach, vom Begierungsrat am 22. April 1941 beschlossen; Voranschlag . . . .

774000

Daneben wurden noch verschiedene kleinere kulturtechnische Arbeiten ausgeführt. Trotzdem ist es bis jetzt nicht gelungen, die Voraussetzungen für die allgemeine Inkulturnahme des Gebietes zu schaffen. Mit der Ausführung des nachstehend näher beschriebenen Meliorationsprojektes soll das grosse Meliorationswerk im sanktgallischen Bheintal vollendet werden.

II.

Der Begierungsrat des Kantons St. Gallen hat dem eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartement am 2. Mai 1941 ein generelles Projekt mit Plänen, technischen Berichten und Kostenvoranschlägen für die Melioration der Bheinebene in den Gemeinden Au, Berneck, Balgach, Diepoldsau, Widnau, Bebstein, Marbach, Altstätten, Eichberg und Oberriet unterbreitet.

Der Boden des ganzen Meliorationsgebietes ist durch systematische Probebohrungen auf eine Tiefe von 2--3 m untersucht worden. Im Bereich der Bergbäche besteht er aus lehmigen und tonigen Ablagerungen dieser Gewässer.

Dem Bhein entlang herrscht der sandige, kalkreiche Bheinletten vor, während in einer breiten Zone zwischen Bhein und Berghang Torfablagerungen, diese oft mit Lehm oder Bheinletten vermischt, vorkommen.

Das im Jahre 1939 erstellte Flächennivellement über die ganze in Präge fallende Ebene mit Halbmeterkurven erleichtert die Projektierung der notwendigen Kanäle. Da das Gelände nicht einheitlich in regelmässigen Linien verläuft, ist es nicht durchwegs möglich, die neuen Entwässerungskanäle parallel zu führen. Dem Grundsatz, dass diese an die tiefste Talsohle gehören, wurde prinzipiell nachgelebt.

Durch Vergleich des vor 37 Jahren durchgeführten und des neuen Flächennivellements wurden kleinere und grössere Bodensenkungen festgestellt. Dies war speziell in den ausgedehnten Torfgebieten zwischen der Bundesbahnlinie und dem Bheintaler Binnenkanal der Fall. Auch bergseits haben Gebiete, die nicht in der Einflusszone des Binnenkanals liegen, Einsenkungen zu ver-

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zeichnen. Mit der Erstellung neuer Kanäle und der Drainageentwässerungen muss erneut mit weiteren erheblichen Terrainsenkungen gerechnet werden, was bei der weitern Projektierung und Bauausführung zu beachten ist. Das Meliorationsprojekt zerfällt in: Fr.

Wildbachverbauungen, veranschlagt zu Hauptkanäle, veranschlagt zu Entwässerung, offene Gräben und Drainagen für die Detailentwässerung eines Gebietes von 4000 ha, Planierungen, veranschlagt zu Güterzusammenlegung inkl. der Erstellung neuer Wege und Strassen, veranschlagt zu Teuerungszuschlag gegenüber 1939, ca. 20--25 % Gesamtkosten

l 426 000 l 800 000 11 262 600 5 737 400 4774000 25 000 000

Der Kanton St. Gallen wünscht, dass die hier genannten Arbeiten als einheitliches Werk durchgeführt und subventioniert werden. Er weist darauf hin, dass die Aufteilung in verschiedene selbständige Werke schon bei der Erstellung der Hauptkanäle und Strassen auf grosse Schwierigkeiten stossen würde und dass der Bodenaustausch von Gemeinde zu Gemeinde, die Güterzusammenlegung und die spätere Besiedelung durch die Zerlegung des Werkes in mehrere selbständige Teile geradezu verunmöglicht würden.

Der Begierungsrat des Kantons St. Gallen beabsichtigt, die Organisation, die Finanzierung, den Bau und den Unterhalt des Werkes und die rechtlichen Grundlagen für die Siedelungen in einem besonderen kantonalen Gesetze zu regeln.

Über die geplanten Bauten geben die nachfolgenden Ausführungen näheren Aufschluss.

1. Bergbachverbauungen.

Als Vorfluter für die Ableitung der Drainagewasser dienen die vorhandenen grössern Bachläufe. Einzelne dieser Bachläufe sind auf den Bergstrecken noch nicht verbaut und bringen daher bei Hochwasser viel Geschiebe mit sich. Das hat sehr oft zu Verheerungen in den Niederungen geführt. Es ist daher notwendig, im Zusammenhang mit der Korrektion der Talläufe bei einzelnen Teilstrecken der noch nicht verbauten Wildbäche Holz- oder Steinsperren zu erstellen. Stellenweise sind auch Leitwerke erforderlich. Zur Verminderung der Butschgefahr sind überdies Aufforstungen in Aussicht zu nehmen. Insgesamt muss bei 13 Bächen die Bergstrecke im Bahmen der Melioration verbaut werden, und es ist hiefür ein Aufwand von Fr. l 426 000 im Kostenvoranschlag aufgenommen. Ohne die Verbauung dieser Wildbäche würde das Geschiebe in die neu erstelltenVorflutkanäle geschwemmt und, weil diesen nur ein Minimalgefälle von 0,5--1,0 °/00 gegeben werden kann, in den Übergangsstrecken vom Berg zum Tallauf liegen bleiben. Dies hätte kostspielige und ständig wiederkehrende und für die Anstösser untragbare Unterhaltsmassnahmen zur Folge.

589 2. Hauptkanäle.

Als gegebene und ohne weiteres verwendbare Vorfluter für die Melioration sind im Talboden von Au bis Oberriet zu betrachten (siehe beiliegenden Situationsplan) : Der Kheintaler Binnenkanal mit den korrigierten Zuflüssen: Oberrieter Aubach, Dürrenbach, Zapfenbach-Krummenseekanal, Böschach und Bietach, welch letztere wieder den Schachenbach und den in Korrektion begriffenen Widenbach aufnimmt. Die Längen- und Querprofile dieser Wasserläufe liegen fest, und es haben sich somit alle neu zu erstellenden Vorfluter diesen gegebenen Verhältnissen anzupassen.

Demgegenüber sind die nachstehend aufgeführten, im Abschnitt AuOberriet des Einzugsgebietes des Eheintaler Binnenkanales gelegenen natürlichen und künstlichen Wasserläufe durch Korrektion den Bedürfnissen des Meliorationsprojektes noch anzupassen. Es sind dies: 1. Unterlauf des Bötheibaches, 2. Altstätter Stadtbach, 3. Kesselbach, 4. Bleiche-Entwässerung, 5. Bahnparallelgraben Heerbrugg-Oberfahr, 6. Bahnparallelgraben Bebstein-Heerbrugg, 7. Ländernach, 8. Grundlochkanal-, 9. Bechter Vorflutgraben des Diepoldsauer Durchstiches.

Um den Anforderungen der Melioration zu genügen, muss durch die Korrektion bei den vorstehend aufgeführten Gewässern der Wasserspiegel nach Möglichkeit gesenkt werden. Erstrebenswert ist eine Wasserspiegellage 2 m unter Terrain, welche eine genügend tiefe Anordnung der Drainleitungen gestattet. Diese Absenkung der Wasserspiegellage wird je nach örtlichen Verhältnissen durch Verlegung des Wasserlaufes, Geradeführung oder Gefällsverminderung erreicht. Da meistens sehr wenig Gefalle zur Verfügung steht, wurde als untere Grenze des Wasserspiegelgefälles l °/00 angenommen für Wasserläufe mit Schlammführung und 0,5 °/00 für Wasserläufe, welche ausschliesslich Grundwasser führen. Bei so geringen Gefallen ist mit Verschlammung und Verkrautung zu rechnen. Sie wurden daher nur dort vorgesehen, wo die örtlichen Verhältnisse dazu zwangen. Bei der Ausarbeitung der Bauprojekte wird man an zweckmässigen Stellen Schlammablagerungsbecken anordnen, deren Ausraum für die Auffüllung sumpfiger Böden verwendet werden kann.

Dadurch kann wesentlich an Unterhaltsarbeiten der Vorflutgraben gespart werden.

In der Querschnittausbildung wird das Bachbett bei kleinem Gefalle mit Böschungen 1:1% ausgeführt und der Böschungsfuss mit Pussbrettern gesichert. Bei grösseren Gefallen werden Sohle und Böschungen gepflastert und, wenn nötig, ausgefugt. Wo die Gräben in Torf oder Schwemmsand zu

590 liegen kommen, wird die Sohle tiefer ausgehoben und mit Kies oder Bachschutt ausgefüllt. Die Grosse des Abflussquerschnittes wurde unter der Annahme eines spezifischen Abflusses von 8--8 m3 pro Sekunde und km2 im Berggebiet bestimmt, wobei der untere Wert für die Gebiete am Talfuss und der obere Wert für das eigentliche Wildbachgebiet berücksichtigt wurde. Für das Talgebiet wurde ein spezieller Abfluss von 0,5--1,0 m3 pro Sekunde und km2 angenommen.

Die Brücken über die Kanäle werden in Beton ausgeführt, um den spätem Unterhalt auf ein Minimum zu beschränken.

Die Gesamtkosten für die Anpassung der vorhandenen Gräben und die Neuerstellung der Hauptvorfluter belaufen sich auf l, 8 Millionen Franken, was bei 24 km Kanallänge einem Aufwand von Fr. 75 pro m1 Kanal entspricht.

3. Entwässerung.

Ausser den Hauptkanälen, welche teils schon bestehen und teils erst noch erstellt werden müssen, sind kleinere Kanäle mit 0,6--1,8 m Sohlenbreite und einer Gesamtlänge von 68 000 m notwendig. Die im Verlaufe von Dezennien angelegten Entwässerungsgräben genügen nicht; sie sind meistens zu wenig tief und unregelmässig angelegt.

Die Fläche, auf welcher eine Detailentwässerung mit Drainagen in Aussicht genommen werden muss, beträgt ca. 4000 ha. Die früher erwähnten Bodensondierungen, welche in einer Bodenkarte verarbeitet worden sind, bilden die Grundlage für die Art der durchzuführenden Detailentwässerung.

Es kommen teils gebrannte Tonröhren, teils imprägnierte Zementröhren zur Verwendung. In den ausgesprochenen Torfgebieten müssen Holzdrainagen verwendet werden. Die Drainagenetze werden mit Zementrohrschächten und Stauklappen versehen. Besondere Studien erfordern die tiefgelegenen Torfstiche. Das Problem der Torfausbeutung und der nachherigen Weiterbenützung der ausgebeuteten Flächen wird zur Zeit von den sanktgallischen Fachleuten noch abschliessend geprüft.

Verschiedene alte Bachläufe führen ihr Wasser auf erheblichen Erhöhungen über dem anliegenden Gelände in den Eheintaler Binnenkanal und in die Bietach. Durch die Tieferlegung der neuen Kanäle werden die Dämme überflüssig, dieselben werden abgetragen und in fruchtbares Kulturland umgewandelt. Das hieraus gewonnene Material besteht zur Hauptsache aus groben Steinen und Kies und findet für den Strassenbau wertvolle Verwendung.

Das erdige Material dient zur Auffüllung alter, überflüssiger Gräben.

Mit den Dammabtragungen und Urbarisierungen werden viele Hektaren Neuland gewonnen. Ebenso resultiert aus den Einfüllungen offener überflüssiger Gräben ein bedeutender Bodengewinn.

4. Güterzusammenlegung.

Das Gebiet, welches für die Güterzusammenlegung in Betracht fällt, umfasst ohne die geschlossenen Dorfgebiete, den Ehein und den Eheindurch-

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stich eine Fläche von rund 6250 Hektaren. Diese Fläche wird bei der Festlegung des Gewässerkorrektionsperimeters noch erhöht werden müssen.

Die angenommene Umgrenzung des Güterzusammenlegungsgebietes schliesst das südliche, ebene Gebiet der Gemeinde Au, die ganzen Gemeindegebiete von Widnau und Diepoldsau, sowie die ebenen Gebiete der Gemeinden Berneck, Balgach, Bebstein, Marbach, Altstätten, Oberriet und Eichberg in sich.

Das ganze in Frage fallende Gebiet ist von der in den letzten Jahren solid ausgebauten Staatsstrasse durchzogen, für die deshalb durch die Melioration keinerlei Aufwendungen zu machen sind. Ferner bestehen eine grosse Zahl gut ausgebauter Hauptstrassenzüge von 6 m Breite in der Gesamtlänge von 240 000 m. Es handelt sich um die Strassen, welche die verschiedenen Gemeinden am Bergfuss mit denjenigen in der Eheinebene .verbinden. Mit der Melioration ist in Aussicht genommen, vorhandene enge Kurven zu verbessern und Partien, die gegenüber dem anliegenden Gelände zu stark überhöht sind, zur Erleichterung der Einfahrten in die anliegenden Grundstücke tieferzulegen. Da die bestehenden Hauptstrassen zum Teil Torfgebiete von grosser Mächtigkeit durchqueren, wird die bisherige Linienführung nach Möglichkeit innegehalten, zumal der Untergrund durch den Jahrhunderte alten Fahrverkehr sich konsolidiert hat. Für die 40 000 m bestehenden Nebenstrassen in der Breite von 4,60 m, deren Linienführung speziell über die Torfgebiete ebenfalls beibehalten wird, ist die Verbesserung zu enger Kurven vorgesehen. Soweit notwendig, erhalten die Haupt- und Nebenstrassen zur Konsolidierung der Fahrbahn ein Steinbett bis 20 cm Stärke und darüber eine Bekiesung, hauptsächlich aus gebrochenem Material.

Neuanlagen von Wegen in der Breite von 3,60 na sind in der Gesamtlänge von 185 000 m notwendig. In Torfgebieten sind Unterlagen von Holz unter die Chaussierung vorgesehen, um der Fahrbahn eine gewisse Sicherheit gegen Einsinken der Fuhrwerke und Lastautos zu geben.

Bund 5400 Privatgrundeigentümer vereinigen 14000 Parzellen auf sich, welche ohne SBB, sowie die vorhandenen öffentlichen Strassen und Kanäle eine Fläche von rund 8900 ha aufweisen. Auf 20 Ortsgemeinden und Bhoden entfallen 1243 Parzellen mit 2228 ha Fläche, was 38% der Gesamtfläche ausmacht.

Der Boden der Ortsgemeinden und Bhoden wird nur zum
kleinern Teil in grösseren Pachtparzellen bewirtschaftet, währenddem das übrige Land als Bürgernutzen zugeteilt ist und in rund 12 000 kleinere und grössere Bewirtschaftungsgrundstücke zerfällt. Diese Bodenteile liegen bis zu 8 km von der Wohnstätte des Benutzers entfernt, so dass ein rationelles Bewirtschaften als unmöglich bezeichnet werden muss. Ein ähnliches Wegverhältnis zeigt sich für die Bewirtschaftung der Privatparzellen.

An Privat- und Bewirtschaftungsparzellen ergeben sich zusammen deren 26 000 oder pro Hektar = 4 Parzellen. Die Grosse dieser Parzellen ist 25 Aren, was auch der durchschnittlichen Parzellengrösse des Privatbesitzes entspricht.

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Eine umfassende Zusammenstellung hat gezeigt, dass 1070 Grundeigentümer 2200 Bodenparzellen mit 737 ha Fläche ausserhalb ihrer Wohnsitzgemeinde liegen haben. Diese Erhebungen sind auf einem Plane l : 5000 mit Farben übersichtlich dargestellt worden. Die Ortsgemeinden und Ehoden besitzen 130 Grundstücke mit 370 ha Fläche, welche ebenfalls ausserhalb ihres Eechtsdomizils liegen.

Die Privatparzellen besitzen für eine vorteilhafte Bewirtschaftung des Bodens zum grossen Teil recht ungünstige Formen. So wurden bei Grundstücklängen von 200--300 m Grundstückbreiten von nur 6--10 m festgestellt, d. h. die Grundstückbreiten betragen nur a/30 der Länge. Der bereits erwähnte Plan l : 5000 gibt auch hierüber die gewünschte Auskunft.

Bei der Durchführung einer Güterzusammenlegung werden, entsprechend dem Stand der Gewässerkorrektion, die vorhandenen Strassen und Wege, soweit notwendig verbessert, und die neuen Wege so angelegt, dass das Wegnetz die Zuteilung des Bodens in vorteilhaften Figuren für die Bewirtschaftung gestattet. Die Parzellenanzahl soll reduziert und die Entfernung von der Wohnstätte zur Bodenparzelle verkleinert werden.

Diese Massnahmen werden mit der Erstellung von Siedelungen in den abgelegensten Gebieten begünstigt. Die Ortsgemeinden, Ehoden und Private können Boden für Siedelungen bereitstellen. Mit der Erstellung einer grössern Anzahl von Siedelungen in abgelegenen Gebieten besteht die Möglichkeit für die Vergrösserung der Wegabstände und demzufolge für die Einsparung von Baukosten für die Erstellung der Wege. Für die Durchführung dieser Siedelungen sollen die entsprechenden Vorschriften noch ausgearbeitet und die weitern Massnahmen zur gegebenen Zeit getroffen werden.

Unter Bezugnahme auf die vorhandene Parzellierung und die Zugehörigkeit von Boden an entfernt wohnende Grundeigentümer ist eine rationelle Bodenzuteilung nur möglich, wenn das Unternehmen über das ganze eingangs umschriebene Gebiet als ein Ganzes zur Durchführung beschlossen wird. Die Unterteilung des Gebietes während der Bauausführung soll auf die Verhältnisse Eücksicht nehmen und der erwähnten unrationellen Bewirtschaftung des Bodens Abhilfe schaffen.

Am 2. August 1912 wurde die Vermessung, umfassend die Pläne im Massstab l : 500 über die Dorfgebiete, im Maßstab l : 1000 über das übrige Gebiet, sowie den Übersiehtsplan
l : 5000 als Grundbuchvermessung anerkannt.

Seither wird das Vermessungsoperat ununterbrochen entsprechend den eidgenössischen und kantonalen Vorschriften nachgeführt, so dass mit den ersten Arbeiten· einer Güterzusammenlegung: «Erstellung der Ausführungsund Bonitierungspläne etc.» jederzeit begonnen werden kann.

III.

Die mutmassliehen Baukosten des Meliorationswerkes wurden nach dem generellen Projekt, gestützt auf die Preise und Löhne vom Jahre 1939 errechnet. Der Voranschlag besteht aus folgenden Hauptposten:

593

I.

II.

III.

IV.

Wildbachverbauungen Fr. l 426 000 Hauptkanäle » l 800 000 Kulturtechnische Arbeiten und Güterzusammenlegung.

» 17 000 000 Zuschlag wegen Erhöhung von Materialpreisen und Löhnen » 4 774 000 Kostenvoranschlag Fr. 25 000 000

Dazu bemerkt der Eegierungsrat des Kantons St. Gallen in seiner Eingabe vom 2. Mai 1941 : «Es hält gegenwärtig sehr schwer, einigermassen zuverlässige Voranschläge zu erstellen, weil die Lohn- und Preisentwicklung nicht vorausgesehen werden kann. Seit der Erstellung der Kostenvoranschläge in den Jahren 1939/40 sind die Löhne und Preise um 20 bis 25 % gestiegen. Wir sahen uns deshalb gezwungen, einen Teuerungszuschlag von Fr. 4 774 000 einzusetzen. Es ist eine Bauzeit von zehn Jahren vorgesehen. Diese Bauzeit kann auf weitere Jahre erstreckt werden, wenn der Beschäftigungsgrad des Volkes in der vorgesehenen Bauzeit ein guter ist. Die Bauten werden beschleunigt werden, wenn grosse Arbeitslosigkeit die Arbeitsbeschaffung erforderlich macht.» Bei der Melioration der St. Galler Bheinebene ist der Kanton zuständig für die Durchführung ; der Bund ist nur Subvenient und übt gemäss dem Bundesgesetz betreffend die Förderung der Landwirtschaft die Oberaufsicht.

IV.

Der hohe volkswirtschaftliche Wert dieses Werkes ist evident. Eine Fläche von über 6000 ha Boden, unter klimatisch sehr günstigen Verhältnissen, ist für die Landesversorgung mit Lebensrnitteln von grosser Bedeutung, was in der gegenwärtigen Zeit besonders betont werden muss. Sodann liegt die Bereitstellung dieses grossen Meliorationswerkes zum Zwecke der Arbeitsbeschaffung im Landesinteresse, und schliesslich ist der Endzweck des Werkes die dauernde Beschäftigung und Existenzsicherung für eine grosse Anzahl Bauernfamilien auf einheimischem Grund und Boden, auf dem bisher die Besiedelung und intensive Bewirtschaftung wegen Überschwemmungsgefahr und Grundnässe nicht möglich war.

Es ist eine Folge der schweren Schädigungen, die der Bhein und die Wildbäche dem Bheintal immer wieder zugefügt haben, dass die Existenzverhältnisse in diesem Gebiete vielfach kümmerlich geblieben sind. Wohl sind, wie dargestellt worden ist, im Laufe der Zeit eine Anzahl wertvoller, aber auch teurer Bauten erstellt worden. Diese Werke dienen hauptsächlich dem Schütze der Wohnstätten und der Kulturen gegen Überschwemmungen. Die Erschliessung für die intensive landwirtschaftliche Nutzung konnte jedoch nur zum Teil erreicht werden, und deshalb haben sich die genannten Werke nur zum Teil auswirken können.

Trotz grossen Beiträgen aus öffentlichen Mitteln, vor allem der Eidgenossenschaft und des Kantons St. Gallen, sind dem beteiligten Gebiet noch bedeu-

594 tende Eestbeträge an Baukosten verblieben, deren Verzinsung und Amortisation bisher einen ansehnlichen Teil der Einkommen absorbiert haben. Oft sind mehrere Perimeter übereinander gelagert. Beispielsweise beträgt die jährliche Belastung in einem bestimmten Gebiet, wo der Boden gleichzeitig in den Perimetern für die Eheinkorrektion, die Widenbachverbauung und den Eietachkanal (Eietach) liegt, Fr. 82.80 je ha Boden und Fr. 4.28 je 1000 Franken Gebäudekapital. Der so belastete Boden trägt in weiten Gebieten nur Streue oder Eossheu.

Wie aus einer im Jahre 1939 im Kanton St. Gallen durchgeführten Grundpfandstatistik hervorgeht, ist die hypothekarische Belastung in den Gemeinden des Meliorationsgebietes hoch. Wenn auch im einzelnen Fall der Ursprung dieser' Hypothekarschulden nicht immer mit Sicherheit festgestellt werden kann, so muss doch angenommen werden, dass es sich zum Teil um Perimeterschulden handelt, welche von den Belasteten auf diesem Wege abgedeckt worden sind. Anderseits hat der fortwährende schwere Kampf gegen die Naturgewalten in diesem Gebiet verhindert, dass die Arbeit in gleichem Masse mit Wohlstand gelohnt wurde, wie anderwärts.

Die hohe Steuerbelastung in den im Meliorationsgebiet liegenden Gemeinden ist eine weitere Folge der beschriebenen Verhältnisse. Auf dem Vermögen werden für politische Gemeinde inkl. Armenwesen, Schule, Kirche und Staat unter den günstigsten Verhältnissen 1,42 %, im ungünstigsten Falle jedoch 2,57 % erhoben. Der mittlere Steuersatz liegt auf 2,00 %. Daneben sind nach dem sanktgallischen Steuergesetz noch besondere progressive Einkommenssteuern auf dem Erwerbe zu entrichten.

Das beteiligte Gebiet wird aus den genannten Gründen nicht in der Lage sein, einen bedeutenden Teil der Kosten des Meh'orationswerkes aufzubringen..

Das grosse Werk ist nur dann durchführbar, wenn die Eidgenossenschaft und der Kanton St. Gallen mit hohen Subventionen beistehen. Der Kanton St. Gallen ist gewillt, wie er es schon mit einem durch das St. Galler Volk sanktionierten Beschluss über die Beitragsleistung an die Melioration der Linthebene getan hat, zur Entlastung des Grundbesitzes im rheintalischen Meliorationsgebiet eine bedeutende eigene Leistung aufzubringen. Es darf jedoch nicht übersehen werden, dass der Kanton St. Gallen als Ganzes unter den Folgen der politischen
und wirtschaftlichen Entwicklung in den letzten zwei Jahrzehnten ebenfalls gelitten hat. Er hat deshalb um einen möglichst hohen Bundesbeitrag nachgesucht.

Die Frage der Bemessung des Bundesbeitrages gibt zu folgenden Erwägungen Anlass. Der Eegierungsrat des Kantons St. Gallen erwartet angesichts der geschilderten wirtschaftlichen Verhältnisse im Bheintal einen Bundesbeitrag von 60 %, Zum Vergleich muss auf die Bundeshilfe für die Melioration der Lindtebene verwiesen werden. Durch Bundesgesetz vom 3. Februar 1939 wurden auch für dieses interkantonale Meliorationswerk 60 % aus Bundesmitteln bewilligt. Es entspricht dem Gebot der Billigkeit, dass

595 dem Kanton St. Gallen für die Melioration der Eheinebene ein gleich hoher Bundesbeitrag gewährt wird. Ein geringerer Beitrag liesse sich im Hinblick auf die finanzielle Lage des Kantons und der rheintalischen Gemeinden nicht rechtfertigen. Ein höhrerer Beitragssatz kommt im Hinblick auf die gegenwärtige ausserordentliche Beanspruchung des Finanzhaushaltes des Bundes, aber auch mit Eücksicht auf die bisherige Subventionspraxis nicht in Frage. Bei einem Kostenvoranschlag von 25 Millionen Franken würde sich ein Bundesbeitrag von 60 % auf 15 Millionen Franken beziffern.

Eine Entnahme dieses Betrages aus dem für ausserordentliche Meliorationen vorgesehenen 50-Millionen-Kredit kommt nicht in Frage. Einmal wurden von den Kantonen für die ausserordentliche Aktion zur Vermehrung der Lebensmittelerzeugung 2764 Projekte mit einem Gesamtkostenaufwand von ca. 260 Millionen Franken angemeldet. Nach eingehender Durchsicht der Projektanmeldungen und nach Besprechungen mit den kantonalen Behörden wurden in das ausserordentliche Meliörationsprogramm insgesamt aufgenommen 2044 Projekte mit einem Gesamtkostenaufwand von 159 Millionen Franken.

Müssen diese ausserordentlichen Meliorationen mit Bundesbeiträgen von durchschnittlich 30 bis 35 % der Kosten unterstützt werden, so werden die bewilligten 50 Millionen restlos beansprucht.

Vom Kanton St. Gallen wurden angemeldet: 111 Projekte, veranschlagt zu Fr. 8,2 Millionen und aufgenommen 92 Projekte, veranschlagt zu Fr. 3,1 Millionen.

In Berücksichtigung der finanziellen Inanspruchnahme durch die grossen Meliorationswerke in der Linthebene und im St. Galler Eheintal wurden somit verschiedene grössere Meliorationen, die vom Kanton St. Gallen noch für das ausserordentliche Programm angemeldet wurden, zum vorneherein gestrichen und nur die kleinern Unternehmen aufgenommen. Zur Vermehrung der Lebensmittelerzeugung ist es gegeben, die ausserordentlichen Meliorationen im ganzen Lande herum vorzusehen, dies schon im Hinblick auf die Schwierigkeiten, die sieh ergeben für die Beschaffung der erforderlichen Arbeitskräfte. Von diesem Standpunkt wäre es verfehlt, fast 1/3 des zur Verfügung stehenden Kredites für ein einziges Werk festzulegen.

Hiezu kommt, dass für die Durchführung der Melioration der Eheinebene mit einer Baufrist von 10--12 Jahren gerechnet werden muss. Beim
ausserordentlichen Meliorationsprogramm handelt es sich um ein Sofortprogramm, und es wurde deshalb in Aussicht genommen, all diejenigen Projekte wieder zu streichen, die nicht innert nützlicher Frist in Angriff genommen und durchgeführt werden.

Wir beantragen daher, die Melioration der Eheinebene auf Grund von Art. 23 der Bundesverfassung als öffentliches Werk zu unterstützen und hiefür einen Spezialkredit vorzusehen.

Mit Eücksicht auf den Charakter dieses Meliorationswerkes als Arbeitsbeschaffungsmassnahme ist es gegeben, es hinsichtlich der Mittelbeschaffung

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als Teil eines künftigen Arbeitsbeschaffungsprogrammes zu betrachten. Die Aufwendungen des Bundes sind in gleicher Weise wie die Ausgaben zur Ausführung des Arbeitsbeschaffungsprogrammes vom 6. April 1939 nicht in der · ordentlichen Verwaltungsrechnung, sondern in einem Sonderkonto der Kapitalrechnung zu verbuchen. Sie sind durch den Ertrag jener Fiskalmassnahmen zu tilgen und zu verzinsen, die dannzumal zur Deckung der Kosten dieses künftigen Arbeitsbeschaffungsprogrammes angeordnet werden.

Zusammenfassend stellen wir fest, dass mit der Melioration der sanktgallischen Bheinebene im Gebiete von Oberriet bis Au ein Werk von grossem volkswirtschaftlichen Wert geschaffen wird. Die Bauarbeiten werden während einem Jahrzehnt vielen einheimischen Arbeitskräften Beschäftigung und Verdienst geben. Die ausgeführten Arbeiten werden dauernden volkswirtschaftlichen Nutzen bringen, weil sie dauernd die Produktivität des Bodens erhöhen und die Bewirtschaftung erleichtern. Die Durchführung des Werkes wird auf unserem Grund und Boden einer grossen Anzahl Bauernfamilien auf alle Zeiten eine sichere Existenz und lohnende Arbeit sichern.

Wir erlauben uns, Ihnen den beiliegenden Entwurf für einen Bundesbeschluss zu unterbreiten und zur Genehmigung zu empfehlen.

Genehmigen Sie, Herr Präsident, hochgeehrte Herren, die Versicherung unserer vollkommenen Hochachtung.

Bern, den 29. Juli 1941.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der Bundespräsident:

Wetter.

Der Bundeskanzler:

G. Bovet.

597 (Entwurf.)

Bundesbeschluss über

die Zusicherung eines Bundesbeitrages an den Kanton St. Gallen für die Melioration der Rheinebene.

Die Bundesversammlung der schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Art. 23 und 24 der Bundesverfassung, in Berücksichtigung eines Begehrens des Kantons St. Gallen vom 2. Mai 1941 und nach Einsicht einer Botschaft des Bundesrates vom 29. Juli 1941, beschliesst:

Art. 1.

Das vom Eegierungsrat des Kantons St. Gallen vorgelegte generelle Projekt für die Melioration der Eh einebene in den Gemeinden Au, Berneck, Balgach, Diepoldsau, Widnau, Bebstein, Marbaeh, Altstätten, Eichberg und Oberriet wird genehmigt.

Die Melioration umfasst die Korrektion der Wildbäche, Kanalisationen, Entwässerungen und Güterzusammenlegungen.

Art. 2.

An die auf Fr. 25 000 000 veranschlagten Kosten des Unternehmens leistet ·der Bund einen Beitrag von 60 %, im Maximum Fr. 15 000 000. An allfälligen Kostenüberschreitungen beteiligt sich der Bund nur dann, wenn diese auf .ausserordentliche Ursachen zurückzuführen sind.

2 Hinsichtlich der Mittelbeschaffung gilt die Melioration der Eheinebene .als Teil eines künftigen Arbeitsbeschaffungsprogrammes. Die Aufwendungen des Bundes sind in einer Sonderrechnung zu verbuchen und durch den Ertrag von Finanzmassnahmen zu tilgen und zu versinsen, die zur Deckung der Kosten des künftigen Arbeitsbeschaffungsprogrammes beschlossen werden.

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Art. 8.

Bei der Berechnung des Bundesbeitrages werden berücksichtigt: Das Vorprojekt, das Ausführungsprojekt und der Kostenvoranschlag, die Auf-

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nahmen des Perimeters, die eigentlichen Baukosten und die Bauleitung, sowie die Landesentschädigungen für die Vorflutkanäle und Wildbachverbauungen nach dem Wasserbaupolizeigesetz vom 22. Juni 1877.

Art. 4.

Dem Bund steht die Oberaufsicht über die Ausführung und den Unterhalt des Werkes zu.

Dem eidgenössischen Meliorationsamt sind die jährlichen Bauprogramme mit den Bauprojekten zur Genehmigung vorzulegen. Wesentliche Projektänderungen sind dem eidgenössischen Meliorationsamt ebenfalls vor Inangriffnahme der Arbeiten zur Genehmigung zu unterbreiten.

Art. 5.

Bei der Ausführung der Bachkorrektionen sind die Interessen der Fischerei nach Möglichkeit zu berücksichtigen.

Art. 6.

Der Kanton St. Gallen hat der Abteilung für Landwirtschaft, eidgenössisches Meliorationsamt, zuhanden des Bundesrates alljährlich über den Baufortschritt und die finanzielle Situation Bericht zu erstatten.

Art. 7.

Dem Kanton St. Gallen wird nach der Genehmigung dieses Beschlusses durch die eidgenössischen Eäte eine Frist von einem Jahr gewährt, innert welcher er sich darüber zu erklären hat, ob er den vorstehenden Bundesbeschluss annimmt.

Art. 8.

Dieser Beschluss tritt als nicht allgemeinverbindlicher Natur sofort in Kraft.

Der Bundesrat ist mit seiner Vollziehung beauftragt.

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Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend die Bewilligung eines Bundesbeitrages an den Kanton St. Gallen für die Melioration der Rheinebene. (Vom 29.

Juli 1941.)

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1941

Année Anno Band

1

Volume Volume Heft

22

Cahier Numero Geschäftsnummer

4154

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

07.08.1941

Date Data Seite

585-598

Page Pagina Ref. No

10 034 563

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