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Bericht der

Finanzdelegation der eidgenössischen Räte an die Finanzkommission des Nationalrates und des Ständerates über ihre Tätigkeit vom 1. Oktober 1940 bis zum 30. September 1941.

(Vom 5. November 1941.)

Herr Präsident!

Hochgeehrte Herren!

Wir haben die Ehre, Ihnen nach Art. 12 des Regulativs für die gemeinsame Pinanzdelegation der eidgenössischen Bäte (vom 25. September 1907) Bericht zu erstatten.

I. Personelles.

Am 1. Oktober 1940 war die Finanzdelegation bestellt aus den Herren: Nationalräten Berthoud, von Weber und Schmid; Ständeräten Suter, Bolla und Müller.

Als Ersatzmänner amteten die Herren: Nationalräte Seiler, Müller-Biel und Aeby; 3tänderäte Egli, Wenk und Loepfe.

Die Herren Nationalräte Schmid, von Weber und Berthoud, deren Amtsdauer Ende Dezember 1940 bzw. Ende März 1941 ablief, wurden durch die Serren Müller-Biel, Seiler und Scherrer-St. Gallen ersetzt.

Die Herren Ständeräte Suter und Müller traten Ende Dezember 1940 wegen Ablaufs der Amtsdauer bzw. Demission von ihrem Amte zurück. An hre Stelle wurden die Herren Egli und Loepfe gewählt.

Zufolge Wahl der bisherigen Ersatzmänner, Herren Nationalräte MüllerBiel und Seiler, sowie Herren Ständeräte Egli und Loepfe als Mitglieder der Finanzdelegation wurden als Ersatzmänner gewählt die Herren Nationalräte Gallati und Meierhans und die Herren Ständeräte de Coulon und Malche.

Am Ende des Berichtsjahres war die Finanzdelegation wie folgt zusammen;esetzt :

982 Mitglieder:

Nationalräte Seiler, Scherrer und Müller-Biel; Ständeräte Bolla, Egli und Loepfe.

Ersatzmänner: Nationalräte Gallati, Aeby und Meierhans; Ständeräte de Coulon, Wenk und Malche.

II. Sitzungen.

Im Berichtsjahre fanden 18 Sitzungen in Bern statt.

III. Yerhandlungsgegenstände.

1.

2.

3.

4.

5.

6.

Voranschlag des Bundes für das Jahr 1941.

Eidgenössische Staatsrechnung 1940.

Nachtragskredite II. Folge 1940 und I. Folge 1941.

Kreditübertragungen von 1940 auf 1941.

505 von der eidgenössischen Finanzkontrolle verfasste Eevisionsprotokolle.

Anregungen der eidgenössischen Finanzkontrolle über die Verwendung der Kredite.

7. 898 Bundesratsbeschlüsse, den Finanzhaushalt des Bundes betreffend.

8. Verwendung der ausserordentlichen Wehrkredite.

9. Mobilisations- und kriegswirtschaftliche Ausgaben.

10. Wirtschaftsabkommen mit Deutschland.

11. Vertretung schweizerischer Interessen in der Slowakei.

Zahlreiche Geschäfte, die Gegenstand unserer Beratung waren, gaben Anlass zu Anfragen.

Wir erwähnen hier nur einige Geschäfte, welche uns von besonderer Bedeutung erscheinen.

1. Kriegswirtschaft.

Bis Ende September 1941 beliefen sich die Ausgaben der kriegswirtschaftlichen Organisationen auf Fr. 444 821 314. Dieser Betrag umfasst die Ausgaben für Warenankäufe, Tankanlagen, Güterwagen, Schiffsfrachten, Bundesschiffe, Eeedereibetrieb, Kriegsfürsorge usw. Die Verwaltungskosten betrager Fr. 11 641 975 und die Aktiven Fr. 159 890 314.

Die kriegswirtschaftlichen Organisationen beschäftigten Ende Septembei 1941 1536 Beamte und Angestellte, sowie 134 Experten.

Den Gesamtausgaben von Fr. 444 821 314 stehen Einnahmen aus Warenverkäufen, Schiffsfrachten, Mieten und Bückvergütungen, Gebühren, Busser und Kosten im Betrage von Fr. 273 288 821 gegenüber.

Der Unterschied von Fr. 171 532 493 entspricht der beim eidgenössischer Kassen- und Eechnungswesen ausgewiesenen Schuld der Kapitalrechnunj «Kriegswirtschaftliche Organisationen».

Vierteljährlich wird zuhanden der Finanzdelegation eine Abrechnunj erstellt, welcher alle Belege -- ausgenommen die den Warenverkehr betreffenden

983 welche von den in Frage kommenden Sektionen nicht wohl entbehrt werden können -- beizugeben sind. Diese Abrechnung erzeigt Aufwendungen und Einnahmen jeder Sektion und jedes Spezialkontos für das betreffende Quartal und den Gesamtaufwand jeder Sektion seit Beginn, d. h. seit 4. September 1939.

Das Eevisorat für Kriegswirtschaft erhält alle Zahlungsanweisungen mit den Unterbelegen zur Vorrevision direkt von den Eechnungsführern der Ämter.

Diese Vorrevision bietet gegenüber dem Verfahren, welches während des Weltkrieges 1914--1918 angewandt wurde, grosse Vorteile. Damals erfolgte die Prüfung erst nachträglich, zum Teil mit grossen Verspätungen, und es liegt auf der Hand, dass das Endresultat der Beanstandungen, welche z. B. die Landesversorgung mit lebenswichtigen Gütern betraf, kein befriedigendes sein konnte. Beim heutigen System kann keine Zahlung, auch nicht für Warenkäufe oder für Schiffscharterungen, geleistet werden, ohne dass die Finanzkontrolle ihr Visum dazu gegeben hat. Die materielle Revision der Warengeschäfte erfolgt an Ort und Stelle (Lagerbuchhaltung).

Es kann gesagt werden, dass nach den ersten Anfangsschwierigkeiten das Rechnungswesen und die Kontrolle der kriegswirtschaftlichen Organisation des Bundes befriedigend funktionieren. Die Organisation wurde so einfach als möglich, getroffen und die Haupterfordernisse, Sicherheit und Klarheit, dürften erreicht worden sein.

2. Ausgaben für den Aktivdienst 1939--30. September

1941.

Durch Art. 4 des Bundesbeschlusses über die Massnahmen zum Schütze des Landes und zur Aufrechthaltung der Neutralität vom 30. August 1939 ist zur Deckung der damit verbundenen Ausgaben^ dem Bundesrat der notwendige Kredit eingeräumt worden. Die Gesamtausgaben für den Aktivdienst betrugen bis 30. September 1941 Fr. l 618 434 431.

3. Ausserordentliche Wehrkredite.

Die von der Bundesversammlung und vom Bundesrat bewilligten Kredite belaufen sich auf insgesamt 1700 Millionen Franken.

Aus naheliegenden Gründen kann an dieser Stelle auf die Zusammensetzung dieses gewaltigen Kredites sowie über den Stand der Ausgaben bis Ende September 1941 und über die durch Bestellungen bereits engagierten Beträge nicht eingetreten werden.

Über die Verwendung der ausserordentlichen Kredite wird die Finanzdelegation auf dem laufenden gehalten. Die Berichte haben vertraulichen Charakter ; sie geben erschöpfend Auskunft über die Verwendung der bewilligten Kredite. Wir haben uns davon überzeugen können, dass es nicht angehen Würde, die Verwendung dieser Kredite einer präventiven parlamentarischen Kontrolle zu unterziehen. Die Finanzdelegation hält dafür, dass eine solche Ausdehnung der Kontrolle zu weit gehen und dem Sinn der parlamentarischen Kontrolle nicht entsprechen würde. Noch mehr: Sie würde die Verantwortlich-

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keit verschieben und einen unklaren Zustand schaffen, der weder den Bundesrat als vollziehendes Organ, noch das Parlament als Kontrollorgan befriedigen könnte. Dem Bundesrat, dem Militärdepartement und der Armeeleitung muss die Verantwortung für ihre Geschäftsführung bzw. für ihre Handlungen im vollen Umfange belassen werden ; das Parlament bzw. die Finanzkommissionen und vorab die Finanzdelegation haben das Eecht, Auskunft zu verlangen.

Von diesem Becht ist denn auch während des Berichtsjahres weitgehend Gebrauch gemacht worden. Die Auskunft ist jeweilen bereitwillig erteilt worden.

Bei der ausserordentlichen Vielgestaltigkeit unserer Finanzgebarung ist es nötig, dass eine sehr eingehende, umfassende Kontrolle stattfindet. Diese durch die eidgenössische Finanzkontrolle durchgeführte Prüfung hat bei uns einen ausgezeichneten Eindruck hinterlassen.

Die Finanzdelegation hat sich auch mit dem Sparwesen in der Armee beschäftigt. Die bisherigen Anstrengungen auf diesem Gebiete müssen fortgesetzt und vermehrt werden; dies entspricht übrigens den Absichten sowohl des Bundesrates als der Armeeleitung.

Was den Personal- und Materialaufwand anbetrifft, so ist auch da der Wille zur Anpassung an die veränderte Lage festzustellen; es werden hier, das darf anerkannt werden, ganz ausserordentliche Arbeitsleistungen vollbracht.

Wir tragen eine ausserordentliche hohe Schuldenlast, bedingt durch die gewaltigen Aufwendungen für die.Landesverteidigung und die Kriegswirtschaft.

Diese Last kann aber das Vertrauen in den Landeskredit nicht erschüttern, wenn zu ihrer Tilgung Massnahmen im Bahmen des Erreichbaren getroffen werden. Neue Einsparungen sowohl in der Armee als in der Verwaltung sind unbedingt notwendig. Das wird aber nicht genügen. Es muss vielmehr an eine weitere Opferbereitschaft appelliert werden. Ist doch die Finanzbereitschaft ein äusserst wichtiges Glied der Landesverteidigung. Die bisherigen Massnahmen -- das ist dankbar anzuerkennen -- zeugen von Tatkraft und haben sich im allgemeinen bewährt.

IV. Verkehr mit der eidgenössischen Finanzkontrolle.

Zufolge der durch den Aktivdienst, die Verstärkung der Landesverteidigung und die Kriegswirtschaft geschaffenen Lage war der Verkehr mit der eidgenössischen Finanzkontrolle sehr rege. Die von dieser Amtsstelle erstellten Bevisionsprotokolle und von ihr ausgegangenen Anregungen über die Verwendung der von den eidgenössischen Bäten oder vom Bundesrate kraft seiner Vollmachten bewilligten Kredite zeugen von grosser Sachkenntnis und von nie

985 erlahmendem Sparwillen. Die Finanzdelegation hatte wiederholt Gelegenheit, von der Kontrolle gemachte Anregungen im Interesse einer sparsamen Verwaltung zu unterstützen.

T. Inspektionen.

Im Berichtsjahre wurden eine Eeihe von Inspektionen durchgeführt. Die damit betrauten Organe haben dabei im allgemeinen einen vorzüglichen Eindruck von den Bundesbetrieben erhalten. Dort, wo es angebracht erschien, wurden zuhanden der zuständigen Stellen Anregungen im Sinne von Vereinfachungen usw. gemacht.

Bern, den 5. November 1941.

Im Namen der Finanzdelegation der eidgenössischen Bäte, 3010

Der Präsident: Dr. A. Seiler, Nationalrat.

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Bericht der Finanzdelegation der eidgenössischen Räte an die Finanzkommission des Nationalrates und des Ständerates über ihre Tätigkeit vom 1. Oktober 1940 bis zum 30.

September 1941. (Vom 5. November 1941.)

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1941

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27.11.1941

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