737

a. Entgegennahme einer Textilkarte zum Verkaufe von einem gewissen Huser, Verkauf dieser Karte an einen unbekannten Dritten zum Preise von Fr, 8, wovon er Fr. 4 für sich behielt; b. Verkauf einer Textilkarte à 40 Coupons an Heinrich Schappi zum Preise von Fr. 16.

Es wird beantragt, den Beschuldigten zu einer Busse von Fr. 75 und zur Tragung der Verfahrenskosten sowie zur Bezahlung des widerrechtlichen Gewinnes im Betrage von Fr. 20 zu verurteilen.

Dem Beschuldigten wird hiedurch bekanntgegeben, dass die Akten während fünf Tagen seit Erscheinen dieser Bekanntmachung im Obergerichtsgebäude, Zürich l, Hirschengraben 15, Zimmer 8, zur Einsicht aufliegen. Während der gleichen Frist ist der Beschuldigte berechtigt, beim Präsidenten des 2. kriegswirtschaftlichen Strafgerichtes das Begehren um mündliche Verhandlung za stellen oder sich schriftlich zu verteidigen unter der Androhung, dass sonst Verzicht auf Verteidigung angenommen und auf Grund der Akten entschieden würde.

Zürich, den 30. Mai 1945, Der Präsident: Dr. Heusser.

6824

# S T #

Wettbewerb- andStellenanssehreibnngen, sowie Anzeigen.

Alters- und Hinterlassenenversicherung Die vom Bundesrat eingesetzte Expertenkommission für die Einführung der Alters- und Hinterlassenenversicherung hat die Ergebnisse ihrer Arbeit in einem umfassenden Bericht niedergelegt. Da dieser Bericht gegenwärtig zur öffentlichen Diskussion steht, ist es erwünscht, wenn sich möglichst weite Volkskreise damit befassen, weshalb auf folgende Publikationen, welche bei der eidgenössischen Drucksachen- und Materialzentrale in Bern bezogen werden können, verwiesen sei:

Bericht der eidgenössischen Expertenkommission für die Einführung der Alters- und Hinterlassenenversicherung Inhalt: Einleitung - Erwägungen und Stellungnahme der Expertenkommission zu den einzelnen Fragen - Grundsätze für die Ausgestaltung der Alters- und Hinterlassenenversicherung - Technische Erläuterungen - Tabellen Graphische Darstellungen. 809 Seiten. Preis: Fr. 3.50, 10% Rabatt bei Bestellungen von mindestens 10 Exemplaren.

738

Grundsätze für die Ausgestaltung der Alters- und Hinterlassenenversicherung Separatabzug des zweiten Teiles des Berichtes der eidgenössigchenExpertenkommission für die Einführung der Alters- und Hinterlassenenversicherung mit den wichtigsten Tabellen und graphischen Darstellungen. 55 Seiten.

Preis : Fr. --. 90,10 % Eabatt bei Bestellungen von mindestens 10 Exemplaren.

Bundesamt für Sozialversicherung.

6824

HeftS der Schriftenreihe des Aufklärungsdienstes der Eidgenössischen Zentralstelle für Kriegswirtschaft:

Die Sozialpolitik des Blindes In diesem Heft werden die Massnahmen dargestellt, die der Bund zur Linderung sozialer Notstände erlassen hat. Obgleich das Hauptgewicht der Schrift auf der Schilderung der kriegsbedingten Sozialmassnahmen liegt, wird auch die friedensgemässe Sozialpolitik in den Kreis der Betrachtungen einbezogen und besonders dem Arbeitnehmerschutz ein längerer Abschnitt gewidmet. Die Schrift bietet dem Leser nicht bloss Aufsehluss über die Art und den Inhalt der verschiedenen eidgenössischen Erlasse und Anordnungen, sondern versucht ausserdem, die Absichten und Erwägungen auseinanderzusetzen, von denen die Bundesbehörden sich in ihrer sozialen Wirksamkeit leiten Hessen.

Daa vorliegende Heft wird Behördenmitgliedern, Verbandsleitungen wie überhaupt allen, die sich mit sozialen Fragen befassen, sicherlich gute Dienste leisten. Ein Sachregister erleichtert das Auffinden der einzelnen Massnahmen, Anordnungen und Ansätze.

200 Seiten.

Preis Fr. 2.50.

Erhältlich beim Aufklärungsdienst der Eidgenössischen Zentralstelle für Kriegswirtschaft, Laupenstrasse 2, Bern, oder im Buchhandel-.

5793

739 Die unterzeichnete Verwaltung hat ein neues Sammelbändchen der Bestimmungen über die

Bundesrechtspflege (Organisationsgesetz, Bundeszivilprozess, Bundesstrafprozess)

herausgegeben.

Das Bändchen (174 Seiten in 8°) enthält: 1. Das Bundesgesetz vom 16. Dezember 1943 über die Organisation der Bundesrechtspflege.

2. Das Bundesgesetz vom 22. November 1850 über das Verfahren bei dem Bundesgerichte in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten.

8. Das Bundesgesetz vom 16. Juni 1934 über die Bundesrechtspflege mit den durch das schweizerische Strafrecht und das Bundesgesetz über die Organisation der Bundesrechtspflege getroffenen Abänderungen, 4. Reglement für das schweizerische Bundesgericht.

Preis des steif broschierten Sammelbändchens Fr. 2.50 (nebst Porto und Nachnahmespesen). Porto für l Exemplar: 15 Eappen.

Postscheckkonto m 520 6763

Drucksachenbureau der Bundeskanzlei.

Wasserversorgung Guisbetrieb Walchwil.

Über die Maurer-, Eisenbeton- und Installationsarbeiten für die Erstellung der Wasserversorgung zum Gutsbetrieb Walchwil wird Konkurrenz eröffnet.

Pläne und Bedingungen liegen im Postgebäude Zug, Zimmer Nr. 53, zur Einsicht auf, wo werktags von 10--12 Uhr Auskunft erteilt wird und die Angebotformulare bezogen werden können.

Eingaben sind verschlossen und frankiert mit der Aufschrift «Angebot für Wasserversorgung Gutsbetrieb Walchwil» bis und mit 20. Juni 1945 einzusenden an die

6828

Direktion der eidg. Bauten.

Bern, den 7. Juni 1945.

740

Stellenausschreibungen.

Die nachgenannten Besoldungen entsprechen den im Bundesratsbeschluss vom 30. Mai 1941 über die vorläufige Neuordnung der Bezüge und der Versicherungen des Bundespersonals vorgesehenen Grundbesoldungen. Sie umfassen die gesetzlichen Zulagen nicht.

Anmeldestelle

Vakante Stelle

Erfordernisse

Besoldung FT.

Prof. Dr. Hohn, Präsident der Aufsichtskommiss* sion der eidg.

Anstalt für das forstliche Versuchswese E. T. H. Zürich

Vertrautheit mit VerwalKanzleigehilfe II. evtl. I. Kl. an tungsarbeiten, Mutterder eidg. Anstalt für sprache deutsch oder frandas forstliche Ver- zösisch Kenntnis der ansuchswesen, Zürich dern Amtssprachen. Guter Rechner, Stenograph und Maschinenschreiber. Gewissenschafter Mitarbeiter bei Untersuchungen

3180 bis 5388 ev.

3364 bis 6124

Chef der Generalstabsabteilung Feldpost

Zwei Sektionschefs Instruktions-Offiziere: ErI. bzw. II. Klasse fahrung im Generalstabsdienst der Generalstabsabteilung

11092 bis 14404 bzw.

9712 bis 13024

Chef der Generalstabsabteilung Feldpost '

Kartograph I. Kl.

der Generalstabsabteilung

Offizier. Ausgebildeter Zeichner oder Graphiker.

Erfahrung in Erstellen von Lagekarten

6124 bis 9436

Anmeldungstermin

23. Juni 1945

(D 20. Juni 1945

(1.)

20. Juni 1945

(10 Offizier. Gute allgemeine 3640 20. Juni Bildung. Kenntnis des mibis 1945 6952 litärischen Rechnungswesens. Zwei Amtssprachen (1.)

Für den Fall einer Beförderung wird folgende Stelle ausgeschrieben:

Armeekommando, Oberkriegs Kommissariat Feldpost

Kanzlist

Armeekommando, Oberkrlegs' kommissariat Feldpost

Kanzleigehilfe I. Kl. Offizier. Gute allgemeine Bildung. Kenntnis des militärischen Rechnungswesens. Zwei Amtssprachen

3364 bis 6124

Waffenchef der .eichten Truppen, Armeekommando

Subalternoffizier im Probedienst als InstrukInstruktionskorps tionsaspirant der Leichten Truppen und Motortransder Leichten porttruppe Truppen und Motortransporttruppe

4928 bis 8240

Kenntnis der modernen Meister I. Klasse Arbeitsmethoden. Befähigung, einer grösseren, vielseitig eingerichteten Werkstätte (Werkzeug- und Vorrichtungsbau) vorzustehen Die Stelle ist provisorisch, besetzt.

3640 bis 6952

Direktion der eidg Konstruktionswerkstätte, Thun

20. Juni 1945 (1-) 14. Juni 1945 (1-) 16. Juni !

1945

(L)

741 Anmeldestelle

Vakante Stelle

Direktion der eidg. Waffenfabrik, Bern

Fachkontrolleur I. Klasse

Direktion der eldg. Waffenfabrik, Bern

Fachkontrolleur II. Klasse

Erfordernisse

Besoldung Fr.

Anmeldungstermin

Gute Kenntnisse der Kon- 3916 12. Juni trollarbeiten von Hand1945 bis feuerwaffen; Eignung für 7228 die Instruktion in Büchsenmacherkursen; deutschund französisch; Offizier (1.)

Die Stelle wird voraussichtlich auf dem Wege der Beförderung besetzt.

12. Juni Gute Kenntnisse der Kon3456 trollarbeiten von Hand1945 bis feuerwaffen; Eignung für 6400 die Instruktion in Büchsenmacherkursen; deutsch und französisch; Offizier (1.)

Die Stelle wird voraussichtlich auf dem Wege der Beförderung besetzt.

Eldg. MilltärverChefarzt des Sicherung In Bern Militärsanatoriums Davos-Platz

Eidg. Diplom. Spezialarzt für Lungenkrankheiten.

Muttersprache deutsch; französisch und italienisch erwünscht

*)

*) Nach Übereinkunft.

Eldg. MilitärverSicherung In Bern

Verwalter des Erfahrung in der adm.

*) Militärsanatoriums Leitung einer Anstalt mit Davos-Platz entsprechender theoretischer Ausbildung. Muttersprache deutsch; französisch und italienisch erwünscht *) Nach Übereinkunft.

Die Stelle wird vorderhand im Angestelltenverhältnis besetzt.

18. Juni

1945

(l.)

18. Juni 1945

(1.)

Eidg. Militärver- Rechnungsführer des kaufmännische 3364 18. Juni sicherung In Bern Militärsanatoriums Gründliche Ausbildung. Fourier bis 1945 Davos-Platz bevorzugt. Muttersprache 6124 deutsch; französisch und italienisch erwünscht (1-) Die Stelle wird vorderhand im Angestelltenverhältnis besetzt.

Generaldirektion 1 jüngerer Elektro- Abgeschlossene Hochschul- monatlich 2. Juli der 1945 510 Schweizerischen ingenieur II. Klasse bildung, guter Konstrukteur, Bundesbahnen bei der Abteilung für Praxis im Leitungsbau ; bis In Bern Bahnbau und Kraft- Beherrschung der deutschen 786 werke oder französischen Sprache, Kenntnis der italienischen Sprache erwünscht (1-) Es ist eine Ausbildungszeit nach Spezial programm vorgesehen. Die Abteilung für Bahnbau und Kraftwerke erteilt auf Wunsch jede weitere Auskunft.

Diensteintritt baldmöglichst.

742 Besoldung Fr.

Anmeldungstermin

Generaldirektion 1 Techniker I Klasse Diplom eines Technikums; monatlich der 441 mehrjährige Praxis in Schweizerischen bei der Abteilung für bis Bundesbahnen Bahnbau und Kraft- Niederspannungsanlagen, in Bern gute Kenntnisse der Hauswerke 717

25. Juni

Anmeldestelle

Vakante Stelle

Erfordernisse

1945

installationsvorschriften des SE V. Kenntnis zweier Amtssprachen (1-) Diensteintritt baldmöglichst. Die Abteilung für Bahnbau und Kraftwerke erteilt auf Wunsch jede weitere Auskunft.

Generaldirektion 1 Zeichner II. Klasse Abgeschlossene Lehre als monatlich der Schweizerischen bei der Abteilung für Maschinen- oder Elektrozeichner, gute Praxis; Bundesbahnen Bahnbau und KraftIn Bern Muttersprache deutsch oder werke

französisch, Kenntnis der italienischen Sprache erwünscht

265 bis 449

25. Juni 1945

(1.)

Diensteintritt baldmöglichst. .

Rekrutierung für das eidgenössische Grenzwachtkorps.

Die eidgenössische Oberzolldirektion -wird auf das Frühjahr 1946 eine Anzahl deutsch oder französisch sprechende Grenzwachtrekruten einstellen.

1. Als Bewerber kommen ledige Schweizerbürger mit gutem Leumund in Betracht, die nachstehende Bedingungen erfüllen: a. Alter: am 31. Juli 1945 das 20. Altersjahr zurückgelegt; am 1. März 1946 das 25. Altersjahr nicht überschritten; b. Militär: Eekrutenschule bestanden, Einteilung im Auszug der Armee; c. Schulbildung: Gründliche Elementarschulbildung; Muttersprache deutsch oder französisch oder genügende Kenntnisse einer dieser beiden Sprachen; d. körperliche Eignung: Kräftige, den Anforderungen des Grenzwachtdienstes entsprechende Konstitution, Insbesondere wird verlangt: Körperlänge mindestens 168 cm (barfuss gemessen), Sehschärfe mindestens l : l (ohne Korrektur), normaler Farbensinn, normale Hörschärfe. Bewerber, die mit Plattfuss behaftet sind, können nicht berücksichtigt werden.

2. Bewerber haben ihre selbstverfasste, handschriftliche Anmeldung zu richten an das:

743 Grenzwachtkommando in

Basel :

Schaffhausen:

Chur: Lugano: Lausanne: Genf:

FUr Bewerber mit Wohnsitz in den Kantonen

Bern, Luzern, Unterwaiden, Solothurn, Basel, Aargau (mit Ausnahme der Bezirke Zurzach und Baden); -Zürich, Uri, Schwyz, Glarus, Zug, Schaffhausen, Thurgau, Aargau (nur Bezirke Zurzach und Baden); Appenzell, St. Gallen, Graubünden (ausgenommen Bezirk Moësa); Tessin, Graubünden (nur Bezirk Moësa); Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg; Genf.

8. Dem Anmeldeschreiben, welches über den bisherigen Lebens- und Bildungsgang ausführlich Aufschluss geben soll, sind beizufügen: a. Zeugnisse (Schulzeugnisse, Zeugnisse von Lehrmeistern und Arbeitgebern) ; b. ein kurz vor der Anmeldung ausgestelltes Leumundszeugnis; c. Strafregisterauszug des eidgenössischen Zentralpolizeibureaus in Bern; d. Geburtsregisterauszug ; e. Militärdienstbüchlein ; /. ein ärztliches Zeugnis, durch welches nachgewiesen wird, dass die unter Ziffer l d angeführten Bedingungen erfüllt sind; g. Angabe allfälliger Referenzen.

Schlusstermin für die Anmeldung: 31. Juli 1945.

Anmeldungen, welche nach diesem Zeitpunkte eingehen, können nicht mehr berücksichtigt werden.

4. Bewerber, die für die Anstellung als Grenzwachtrekrut in Frage kommen, haben sich einer pädagogischen Prüfung und einer sanitarischen AufnahmeUntersuchung zu unterziehen.

Die pädagogische Prüfung richtet sich in ihren Anforderungen nach dem Lehrplan einer achtklassigen Elementarschule.

Das Bestehen der Prüfung gibt dem Bewerber noch keinen Anspruch auf Einberufung zum Grenzwachtdienst. Gegenüber Bewerbern, die durch vorzeitiges Verlassen ihrer bisherigen Stelle einen allfälligen Verdienstausfall erleiden, übernimmt die Zollverwaltung keine Verantwortung.

Bewerber, die durch den verwaltungsärztlichen Dienst nicht bedingungslos zur Anstellung empfohlen werden, kommen für eine Anstellung nicht in Frage.

744

5. Die Anstellung erfolgt vorerst probeweiße als Grenzwachtrekrut für ein Jahr. Der Grenzwachtrekrut erhält ausser der Dienstkleidung einen Tagesaold Fr..7.48 bzw. Fr. 7.76 plus jeweilige Teuerungszulage (zur Zeit Fr. 2.82 bzw. Fr. 2.85).

6. Nach der Wahl zum Grenzwächter beträgt die Anfangsbesoldung je nach Lebensalter und Dienstort, mit Einschluss der gegenwärtigen Teuerungszulagen und Ortszuschlägen derzeit Fr. 8930 bis Fr, 4760.

Weitere Auskunft kann bei den Grenzwachtkommandos eingeholt werden (Bückporto beilegen). '

Bern, den 25. Mai 1945.

5824

Eidgenössische Oberzolldirektion.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Wettbewerb- und Stellenausschreibungen, sowie Anzeigen.

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1945

Année Anno Band

1

Volume Volume Heft

12

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

07.06.1945

Date Data Seite

737-744

Page Pagina Ref. No

10 035 315

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Le document a été digitalisé par les. Archives Fédérales Suisses.

Il documento è stato digitalizzato dell'Archivio federale svizzero.