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Bundesversammlung.

Die gesetzgebenden Räte sind Montag, den 22. September 1941, um 18 Uhr zur zehnten Tagung der 31. Legislaturperiode zusammengetreten.

In den Nationalrat sind neu eingetreten: Herr Kurt Bucher, Advokat, von und in Luzern, an Stelle des zurückgetretenen Herrn L. F. Meyer; Herren Lucien R u b a t t e l , Landwirt, von Vuibroye, Bcoteaux, Palézieux und Les Thioleyres, in Vuibroye, und Gabriel Despland, Tierarzt, von Cossonay, Rougemont und Genf, in Echallens, an Stelle der Herren E. Gloor und E. Masson, die als unwählbar erklärt wurden.

In den Ständerat ist neu .eingetreten: Herr Augustin Lusser, Dr. rer. pol., Stadtpräsident in Zug, von Altdorf, an Stelle des zurückgetretenen Herrn A. Müller.

Die Herbstsession ist am 1. Oktober geschlossen, worden. Die Übersicht der Verhandlungsgegenstände wird nächstens dem Bundesblatt beigelegt werden.

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Aus den Verhandlungen des Bundesrates.

(Vom 17. September 1941.)

Dem Kanton Aargau wird für die Korrektion der Bünz in den Gemeinden Bünzen, Boswil, Besenbüren und Aristau ein Bundesbeitrag bewilligt.

(Vom 19. September 1941.)

Es werden folgenden Kantonen Bundesbeiträge bewilligt: 1. Thurgau: für Entwässerungen in der Gemeinde Au bei Fischingen; 2. Tessin: für die Erstellung einer Stallbaute auf der Alp Bogo, Gemeinde Rovio.

Laut einer Mitteilung der schweizerischen Gesandtschaft in Berlin haben die deutschen Behörden dem am 4. Juli 1941 zum schweizerischen Berufsgeneralkonsoul in Wien ernannten Herrn Legationsrat Dr. Walter Rüfenacht das Exequatur erteilt.

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(Vom 20. September 1941.)

Laut einer Mitteilung des Konsulates von Bolivien in Zürich hat Herr Max Adolfo Arnolds, Honorarkonsul dieses Landes in Lausanne, aufgehört, in der Schweiz konsularische Funktionen auszuüben.

Es werden folgenden Kantonen Bundesbeiträge bewilligt: 1. Zürich: für Bacheindolung und Entwässerung in der Gemeinde Horgen; 2. Bern: für die Korrektion des Miérybaches in der Gemeinde Underveh'er; 8. Luzern : für die Korrektion der Eon in den Gemeinden Wauwil, Kottwil, Ettiswil, Egolzwil und Schötz; 4. Glarus: für Verbauungen bei Linthal; 5. Graubünden: für die Erstellung einer Wasserversorgung in der Gemeinde Tarasp ; 6. Waadt: für die Saanekorrektion in den Gemeinden Ghateau-d'Oex, Eossinière und Eougemont.

(Vom 22. September 1941.)

Dem Eücktrittsgesuch des Herrn Professor Dr. P. L. Mercanton als Direktor der schweizerischen meteorologischen Zentralanstalt in Zürich wird unter Verdankung der geleisteten Dienste entsprochen. An seiner Stelle wird gewählt : Herr Dr. Eobert Billwiller, von St. Gallen, zurzeit Adjunkt. Ferner wird als Adjunkt des Direktors dieser Anstalt gewählt: Herr Dr. Jean Lugeon, von Chevilly, zurzeit Meteorologe I. Klasse.

Als Mitglied des Bankrates der Schweizerischen Nationalbank wird für den Best der laufenden Amtsdauer gewählt: Herr Marins Meylan-Lugrin, Direktor der Lemania Watch Co. in L'Orient, Le Sentier.

(Vom 25. September 1941.)

Dem Kanton Zürich wird für die Errichtung einer Siedelung in der Gemeinde Eümlang ein Bundesbeitrag bewilligt.

(Vom 26. September 1941.)

Dem an Stelle des Herrn Edgar Künzli, Honorarkonsul, zum Berufsgeneralkonsul der Dominikanischen Republik in Zürich, mit Amtsbefugnis

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über die Kantone Zürich, Uri, Schwyz, Glarus, Schaffhausen, Appenzell A.-Eh. und I.-Rh., St. Gallen, Graubünden und Tburgau ernannten Herrn Cèsar Fina Barinas wird das Exequatur erteilt.

Der an Stelle des verstorbenen Herrn Marcel Cuénod zum Honorarvizekonsul von Grossbritannien in Montreux, mit Amtsbefugnis über die Gegend von Montreux ernannte Herr Hugh Whittall wird in dieser Eigenschaft anerkannt.

Es werden folgenden Kantonen Bundesbeiträge bewilligt: 1. Aargau: für Entwässerungen und Weganlagen im Güterregulierungsgebiet Bözen; 2. Thurgau: für die Korrektion des Seebaches, Gemeinde Landschlacht; 3. Wallis: für die Verbauung der Wildbäche von Fully.

(Vom 29. September 1941.)

Es werden folgenden Kantonen Bundesbeiträge bewilligt: 1. Glarus: für die Erstellung einer Stallbaute in der Gemeinde Luchsingen; 2. Aargau: für die Korrektion des Eeinerbaches in der Gemeinde Rüfenach; 3. Wallis: für die Erstellung einer Bewässerungsanlage in der Gemeinde Chamoson.

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Bekanntmachungen von Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes.

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Warenumsatzsteuer auf der Einfuhr.

Die ab 1. Oktober 1941 zur Zollbehandlung angemeldeten Waren unterliegen der Warenumsatzsteuer auf der Einfuhr gemäss Art. 44/53 des Bundesratsbeschlusses vom 29. Juli 1941 über die Warenumsatzsteuer und den einschlägigen Verfügungen des eidgenössischen Finanz- und Zolldepartementes.

Für den zu entrichtenden Steuerbetrag wird gemäss Art. 50 des Bundesratsbeschlusses eine besondere Quittung ausgestellt, ausgenommen im Postverkehr sowie im Eeisenden- und Strassenverkehr, soweit bei diesen letzteren die Waren mündlich zur Zollbehandlung angemeldet werden können.

Die Zollmeldepflichtigen haben für die steuerpflichtigen Waren gleichzeitig mit der Zolldeklaration (Formular Nr. 2) das auf grauem Papier erstellte

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Aus den Verhandlungen des Bundesrates.

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Jahr

1941

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26

Cahier Numero Geschäftsnummer

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

02.10.1941

Date Data Seite

760-762

Page Pagina Ref. No

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