918 # S T #

Aus den Verhandlungen des Bundesrates.

(Vom 29. Oktober 1941.)

Es werden folgenden Kantonen Bundesbeiträge bewilligt: 1. Bern: für Entwässerung in den Gemeinden Thierachern, Uebeschi, Blumenstein und Längenbühl; 2. Obwalden: für Elektrizitätsversorgungen in der Gemeinde Samen; 8. Freiburg: für Entwässerung in der Gemeinde Wallenbuch; 4. Solothurn: für die Korrektion des Wildbaches in den Gemeinden Solothurn, Bellach und Langendorf; 5. Thurgau: für den weitern Ausbau der Sitterkorrektion.

Laut einer Mitteilung der schweizerischen Gesandtschaft in Eio de Janeiro hat die brasilianische Regierung dem am 6. Juni 1941 zum schweizerischen Konsul in Pernambuco ernannten Herrn Otto Hans Ammon das Exequatur erteilt.

(Vom 80. Oktober 1941.)

Es werden folgenden Kantonen Bundesbeiträge bewilligt: 1. Zürich: für die Errichtung einer Siedelung auf dem «Oberfeld», Gemeinde Dorf; 2. Obwalden: für die Elektrizitätsversorgung «Schwand», Gemeinde Engelberg.

(Vom 4. November 1941.)

Dem Kanton St. Gallen wird für. die Verbauung des Kobelwieserbaches in den Gemeinden Oberriet und Altstätten ein Bundesbeitrag bewilligt.

Beim eidgenössischen Politischen Departement werden gewählt: Als I. Sektionschef: Herr Dr. Eichard Meier, von Schaffhausen und Unterhallau, bisher II. Sektionschef; als II. Sektionschef: Herr Fürsprech Walter Hof er, von Walkringen, bisher juristischer Beamter I. Kl.

(Vom 5. November 1941.)

Dem Kanton Graubünden wird für die Verbauung der Kleinen Rüfe, Gemeinde Trimmis, ein Bundesbeitrag bewilligt.

919

(Vom

6. November 1941.)

Dem Rücktrittsgesuch des Herrn Paul Favre, Direktors der eidgenössischen Münzstätte, wird unter Verdankung der geleisteten Dienste auf den 81. Dezember 1941 entsprochen.

(Vom

7. November 1941.)

Dem Kanton Waadt wird an die Kosten von Meliorationen in den Gemeinden Grancy und Senarclens ein Bundesbeitrag bewilligt.

(Vom

10. November 1941.)

Dem an Stelle des an einen andern Posten berufenen Herrn Silvio Delich zum Berufskonsul von Italien in Lausanne, mit Amtsbefugnis über den Kanton Waadt, ernannten Marchese Gian Gerolamo Chiavari wird das Exequatur erteilt.

2993

Bekanntmachungen von Departements and andern Verwaltungsstellen des Bundes.

# S T #

Kunststipendien.

1. Laut Bundesbeschluss vom 18. Juni 1898 und Art. 48 der zudienenden Verordnung vom 29. September 1924 kann aus dem Kredit zur Förderung und Hebung der Kunst in der Schweiz alljährlich eine angemessene Summe für die Ausrichtung von Stipendien an Schweizerkünstler (Maler, Graphiker, Bildhauer und Architekten) verwendet werden.

Die Stipendien werden zur Förderung von Studien bereits vorgebildeter, besonders begabter und wenig bemittelter Schweizerkünstler, sowie in besondern Fällen an anerkannte Künstler auch zur Erleichterung der Ausführung eines bedeutenderen Kunstwerkes verliehen. Es können somit der Unterstützung nur Künstler teilhaftig werden, die sich durch die zum jährlichen Wettbewerb einzusendenden Probearbeiten über einen solchen Grad künstlerischer Entwicklung und Begabung ausweisen, dass bei einer Erweiterung ihrer Studien ein erspriesslicher Erfolg für sie zu erwarten ist.

Schweizerkünstler, die sich um ein Stipendium für das Jahr 1942 bewerben wollen, werden eingeladen, sich bis zum 20. Dezember 1941 an das Sekretariat des eidgenössischen Departements des Innern zu wenden, das ihnen das vorgeschriebene Anmeldeformular und die einschlägigen Vorschriften zustellen wird.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Aus den Verhandlungen des Bundesrates.

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1941

Année Anno Band

1

Volume Volume Heft

29

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

13.11.1941

Date Data Seite

918-919

Page Pagina Ref. No

10 034 614

Das Dokument wurde durch das Schweizerische Bundesarchiv digitalisiert.

Le document a été digitalisé par les. Archives Fédérales Suisses.

Il documento è stato digitalizzato dell'Archivio federale svizzero.