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Bekanntmachungen vonDepartementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes.

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Ediktalladung.

Gutmann Willy, Bürgermeister, in Tiengen (Deutschland), wird aufgefordert, in der Strafsache Schweizerische Bundesanwaltschaft gegen Fonjallaz und Konsorten, betreffend Widerhandlung gegen das Militärstrafgesetz, den Bundesbeschluss vom 21. Juni 1935 betreffend den Schutz der Sicherheit der Eidgenossenschaft und das waadtländische Strafgesetz, Dienstag, den 25. Februar 1941, nachmittags 3 Uhr, vor dem Bundesstrafgericht im Bundesgerichtsgebäude in Lausanne (Mon-Repos) zu erscheinen, um als Zeuge abgehört zu werden.

L a u s a n n e , den 5.Februar 1941.

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Der Präsident des Bundesstrafgerichts: R. Guex.

Urteil.

Der Einzelrichter der 4. strafrechtlichen Kommission des eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartementes hat in seiner Sitzung vom 22. Januar 1941 in Bern in der Strafsache gegen Gertrud Fuckenrieder, Serviertochter, Neuengasse 5 in Bern, nun unbekannten Aufenthalts, erkannt : Gertrud Fuckenrieder, vorgenannt, wird schuldig erklärt: der Widerhandlung gegen Art. 3 und 5 der Verfügung Nr. 2 des eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartementes vom 15. November 1939 betreffend die Landesversorgung mit flüssigen Kraft- und Brennstoffen, begangen Ende August 1940 durch missbräuchliche Verwendung von Benzinbezugskarten, und sie wird in Anwendung von Art. 11 der Verfügung Nr. 2 vom 15. November 1939 in Verbindung mit Art. 19 des Bundesratsbeschlusses vom 26. September 1939 über die Landesversorgung mit flüssigen Kraft- und Brennstoffen zu einer Busse von Fr. 150 und zu den Verfahrenskosten im Betrage von Fr. 60 verurteilt.

Dieses Urteil wird der Betroffenen hiermit in gesetzlicher Weise eröffnet.

Die schriftlichen Motive und das Urteil liegen auf dem Sekretariat der 4. strafrechtlichen Kommission zuhanden der Verurteilten auf.

111 Die Verurteilte wird darauf aufmerksam gemacht, dass sie innert 20 Tagen seit Veröffentlichung des Urteils die Entscheidung der strafrechtlichen Eekurskommission des eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartementes verlangen kann. Der Eekurs ist schriftlich und begründet in drei Doppeln dem Generalsekretariat des eidgenössischen Volkswirtschaf tsdepartementes einzureichen.

Bern, den 22. Januar 1941.

Der Einzelrichter der 4. strafrechtlichen Kommission des eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartementes : Türler.

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Der

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Protokollführer: Eggen.

Wettbewerb- und Stellenausschreibungen sowie Anzeigen.

Verwaltungsentscheide der Bundesbehörden.

Sachregister für die Hefte l bis 10.

Ein Sachregister für die Hefte l bis 10 (Jahrgänge 1927 bis 1936) der Verwaltungsentscheide der Bandesbehörden ist erschienen und kann beim Drucksachenbureau der Bundeskanzlei zum Preise von Fr. l. 10 nebst Portospesen bezogen werden.

Postcheckkonto III 233 1316

Drucksachenbureau der Bundeskanzlei.

Ausschreibung von Bauarbeiten.

TT.-Verwaltungsgebäude Bern.

Über die Spenglerarbeiten und Flachbedachungen zum Neubau T. T.-Verwaltungsgebäude in Bern wird Konkurrenz eröffnet.

Pläne und Bedingungen können vom 5. Februar 1941 im Zimmer Nr. 143 Bundeshaus-Westbau in Bern, II. Stock, eingesehen werden.

Übernahmsofferten sind verschlossen mit der Aufschrift : «Angebot für T. T.Verwaltungsgebäude Bern» bis und mit dem 25. Februar 1941 franko einzureichen an die 2415 Direktion der eidg. Bauten.

Bern, den 31. Januar 1941.

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1941

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06

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13.02.1941

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110-111

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