Bekanntmachungen der Gerichte

Mitteilung (Art. 11 BZP in Verbindung mit Art. 71 BGG) Stefan Andersson, vormals Chaltenbodenstrasse 6f, 8834 Schindellegi, zur Zeit unbekannten Aufenthaltes, wird Folgendes mitgeteilt: Im Rahmen des Verfahrens 4A_276/2013, Stefan Andersson gegen Roliega AG, werden Sie aufgefordert, innerhalb von zwanzig Tagen, laufend ab Publikation dieser Mitteilung im Bundesblatt, dem Schweizerischen Bundesgericht einen Kostenvorschuss gemäss Artikel 62 des Bundesgerichtsgesetzes von 1000 Franken einzuzahlen.

Der Betrag ist innerhalb der Frist in bar zu zahlen oder zu Gunsten der Gerichtskasse (Postkonto 10-674-3; IBAN CH17 0900 0000 1000 0674 3; SWIFT Code/BIC POFICHBEXXX) entweder an einem Schalter der Schweizerischen Post zu übergeben oder ­ bei Erteilung eines Zahlungsauftrages an die Post oder an eine Bank ­ einem in der Schweiz befindlichen Post- bzw. Bankkonto der Beschwerde führenden Partei zu belasten (Art. 48 Abs. 4 Bundesgerichtsgesetz).

Die Nichtbezahlung des Kostenvorschusses gilt nicht als Rückzug des Rechtsmittels; dieser muss schriftlich erklärt werden.

11. Juni 2013

Die Bundesgerichtskanzlei

(4A_276/2013)

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2013-1410