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4877 Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung über die Gewährung eines Vorschusses des Bundes an das Internationale Komitee vom Roten Kreuz.

(Vom 20. November 1945.)

Herr Präsident!

Hochgeehrte Herren!

Am 5. September 1989 hatten wir dem Internationalen Komitee vom Böten Kreuz im Hinblick auf dessen sofortige Bereitschaft im Falle eines bewaffneten Konfliktes, an dem die Schweiz nicht beteiligt wäre, einen Kredit von Fr. 200 000 gewährt. Dieser Betrag wurde im Voranschlag des Bundes in die Rubrik «Unvorhergesehenes» aufgenommen.

Der Kredit erlaubte die Schaffung der nötigen Dienstzweige für die Erfüllung der Aufgaben des Internationalen Komitees vom Boten Kreuz. Diese konnten mit Beginn des Krieges ihre Tätigkeit aufnehmen. Dank der Grosszügigkeit des Schweizer Volkes, sowie einiger ausländischer Beiträge, vermochte das Komitee seine kriegsbedingten Aufgaben bis im Frühjahr 1942 zu erfüllen. Weil diese Aufgaben wegen der zunehmenden Verallgemeinerung des Konfliktes beträchtlich angewachsen waren, gewährte der Bundesrat dem Komitee am 19. Mai 1942 einen aussorordenthchen und einmaligen Beitrag von 8 Millionen Franken, In der Folge gelang es dem Komitee, sein Budget während mehr als drei Jahren im Gleichgewicht zu halten; dies gestützt auf die erhöhten Beiträge kriegsführender Eegierungen und nationaler Eotkreuzgesellschaften, wozu der erwähnte Bundesbeitrag und private schweizerische Spenden kamen.

Im Juli 1944 machte man uns auf die Lage aufmerksam, die für das Komitee aus einer Verringerung der Einnahmequellen ohne ein entsprechendes Abnehmen seiner finanziellen Lasten erwachsen könnte. Der Vorsteher des Politischen Departements liess den Präsidenten des Komitees hierauf wissen, :er könne im Einvernehmen mit dem Bundesrat bestätigen, dass der Bund nicht zögern würde, dem Komitee beizustehen, sofern sich dieses --· trotz einer sparsamen und umsichtigen Geschäftsführung -- vor finanzielle Schwierigkeiten gestellt sehen sollte. Dies wäre durch eine neuerliche Zuwendung «à fonds perdu»

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oder durch Eröffnung eines Kredites möglich. Der Vorsteher des Politischen Departements fügte bei, dass im einen wie im andern Falle die Höhe des Betrages in Ansehung der zu gegebener Zeit vorliegenden Umstände festgesetzt würde.

Während sich am 1. Januar 1945 der Saldo, der dem Komitee zur freien Verfügung stand, auf Fr. 5 959 075.34 bezifferte, betrug er am 1.Oktober nur Fr. 2072818.41. Dies erhellt aus folgender Aufstellung: Fr.

Saldo zur freien Verfügung des Internationalen Komitees vom Boten Kreuz am 1. Januar 1945 5959075.84 Fr.

Ausgaben vom 1. Januar bis 80. September 1945 9 610 349.-- Einnahmen vom 1. Januarbis 30.. September 1945 5724087.07 Total der monatlichen Ausgabenüberschüsse am 30. September 1945 3886261.98 Saldo zur freien Verfügung des Internationalen Komitees vom Boten Kreuz am 1. Oktober 1945 2072818.41

Wie man weiss, trägt das Internationale Komitee vom Boten Kreuz die Kosten der Hilfsaktionen, die es unternimmt, nicht selber. Zu seinen Lasten gehen nur die Verwaltungskosten, die diese Tätigkeit bedingt, d. h. die Gehälter, Beisekosten und anderes mehr.

Die folgende Zusammenstellung zeigt, wie diese Verwaltungskosten im Laufe des Krieges ständig anwuchsen: Fr.

1939 bis 1940 1941 1942 1943 1944 1945 (9 erste Monate). . . .

1978822.28 8042293.65 i 588 810.-- 9778244.86 15820047.47 9610849.--

Seit mehr als einem Jahr halten sich die Kosten auf der Höhe von monatlich ungefähr einer Million Franken, Die Einstellung der Feindseligkeiten in Europa, sowie etwas später im Fernen Osten, brachte im ganzen gesehen keine Verminderung der Tätigkeit des Internationalen Komitees vom Boten Kreuz. Das Gegenteil ist der Fall: von allen Seiten wird es angegangen, sich dringenden und notwendigen Aufgaben zu widmen, die, nachdem die Tätigkeit der Schutzmächte aufgehört hat, einzig das Komitee zu bewältigen in der Lage ist. Anstatt sein Personal

395 abbauen zu können, musste es noch kürzlich die Zahl seiner Delegierten im Ausland erhöhen, um dringende Hilfsaktionen, welche ihm übertragen wurden, durchführen zu können. Ende September belief sich das Personal des Komitees, unter Einachluss von 152 Delegierten im Ausland, auf 2692 Einheiten, wovon 942 freiwillige und 1750 bezahlte Kräfte. Die Gehälter für die ersten 9 Monate 1945 erreichten eine Summe von Fr. 5 555 722.

Während sich somit die Ausgaben beinahe gleichblieben, gingen infolge der Umstände die wichtigsten Einnahmequellen, auf denen das Budget des Komitees fusste, stark zurück. Zudem sieht es sich infolge der Blockademassnahmen in der Unmöglichkeit, auf beträchtliche Summen zu greifen, die ihm zugewendet wurden.

Gegenwärtig verfügt das Komitee nur über ungefähr 2 Millionen Franken.

Zieht man noch die Ausrichtung von Teuerungszulagen an sein Genfer Personal in Eechnung -- dies in Anlehnung an das Vorgehen bei den Angestellten des Bundes, der Kantone und der Gemeinden --, so genügen, bei Zugrundelegung der Ausgaben der ersten neun Monate des Jahres, 2 Millionen Franken kaum, um die Aufwendungen bis Ende 1945 zu decken.

Man muss dem Internationalen Komitee vom Boten Kreuz ermöglichen, dieser Lage Herr zu werden. Eine finanzielle Krise oder eine Abnahme seiner Tätigkeit müssten im jetzigen Zeitpunkt sehr schwere Folgen zeitigen, die es um jeden Preis zu vermeiden gilt. Wir halten dafür, dass der Bund dem Komitee die Mittel zur Überwindung dieser Krise zur Verfügung stellen sollte ; dies wenigstens, bis es ihm möglich sein wird, durch eine Anpassung der Beiträge an sein neues Budget das Gleichgewicht wieder herzustellen.

Wir beehren uns daher, den eidgenössischen Eäten die Annahme des beigelegten Entwurfes zu einem Bundesbeschluss zu empfehlen; der Bundesrat soll damit ermächtigt werden, dem Internationalen Komitee vom Boten Kreuz zur Lösung dieses dringenden Finanzproblems einen Vorschuss bis zu 5 Millionen Franken zu gewähren.

Genehmigen Sie, Herr Präsident, hochgeehrte Herren, die Versicherung unserer vollkommenen Hochachtung.

Bern, den 20. November 1945.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates,

Der Bundespräsident : Ed. v. Steiger.

Der Bundeskanzler :

Leimgruber.

396 (Entwurf.)

Bundeslbeschluss betreffend

Gewährung eines Vorschusses des Bundes an das Internationale Komitee vom Roten Kreuz.

Die Bundesversammlung der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht einer Botschaft des Bundesrates vom 20. November 1945, beschliesst:

Art. 1.

Der Bundesrat wird ermächtigt, dem Internationalen Komitee vom Roten Kreuz vorschussweise einen Beitrag bis zur Höhe von 5 Millionen Franken zu entrichten.

Art. 2.

Der Bundesrat bestimmt die Modalitäten der Vorschussgewährung.

Art. 3.

Dieser Beschluss tritt als nicht allgemein verbindlicher Natur sofort in Kraft.

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Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung über die Gewährung eines Vorschusses des Bundes an das Internationale Komitee vom Roten Kreuz. (Vom 20.

November 1945.)

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1945

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4877

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22.11.1945

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