Bundesbeschluss II über die Rechnung des Fonds für die Eisenbahngrossprojekte für das Jahr 2012 vom 6. Juni 2013
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 8 Absatz 1 der Verordnung der Bundesversammlung vom 9. Oktober 19981 über das Reglement des Fonds für die Eisenbahngrossprojekte, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 27. März 20132, beschliesst: Art. 1 Die Rechnung des Fonds für die Eisenbahngrossprojekte wird für das Jahr 2012 wie folgt genehmigt: a.
Die Erfolgsrechnung verbucht Entnahmen für die Projekte von 1 368 883 796 Franken und schliesst mit einer Finanzierungslücke von 262 632 652 Franken, die durch Tresoreriedarlehen gedeckt wird;
b.
die Bilanz verzeichnet eine Bevorschussung in der Höhe von 7 964 637 028 Franken.
Art. 2 Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.
Ständerat, 4. Juni 2013
Nationalrat, 6. Juni 2013
Der Präsident: Filippo Lombardi Der Sekretär: Philippe Schwab
Die Präsidentin: Maya Graf Der Sekretär: Pierre-Hervé Freléchoz
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SR 742.140 Im BBl nicht veröffentlicht.
2013-1748
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Rechung des Fonds für die Eisenbahngrossprojekte für das Jahr 2012. BB II
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