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Bundesbeschluss über

die Aufstellung der Voranschläge der schweizerischen Eidgenossenschaft für das Jahr 1946.

(Vom 20. Dezember 1945.)

:

Die Bundesversammlung der schweizerischen Eidgenossenschaft,

gestützt auf Art. 85, Ziffer 10, der Bundesverfassung, nach Einsicht einer Botschaft des Bundesrates vom 2. November 1945, beschliesst:

Art. 1.

Die Entwürfe der Voranschläge der schweizerischen Eidgenossenschaft für das Jahr 1946, abschliessend im ordentlichen Voranschlag mit Fr. 331 200 000 Einnahmen und mit Fr. 685 800 000 Ausgaben, in den aus s erordentlichen Voranschlägen mit Fr. l 516092900 Einnahmen und mit Fr. l 667 327 930 Ausgaben, werden genehmigt, Die Amtsstellen dürfen über die Kredite nur soweit verfügen, als die Inanspruchnahme für die Erfüllung der Obliegenheiten bei Beschränkung der Ausgaben auf das Unerlässliche nötig ist.

Art. 2.

Der Bundesrat wird eingeladen, im Einvernehmen mit den Finanzkommissionen beider Bäte eine Kommission aus Mitgliedern der Bundesversammlung und kompetenten Persönlichkeiten ausserhalb derselben zu ernennen.

Diese Kommission hat die künftigen Militärausgaben zu überprüfen, um festzustellen, ob und welche Einsparungen unter Berücksichtigung der Erfordernisse unserer Landesverteidigung und der Entwicklung der Kriegstechnik möglich sind, und darüber dem Bundesrat Bericht zu erstatten.

Dabei hat es die Meinung, dass der Bundesrat nur über jene bewilligten Kredite verfüge, deren Verwendung dringlich ist und keinen Aufschub erleidet und dass der Bundesrat den Bäten in der Märzsession Bericht und Antrag unterbreitet.

Bundesblatt. 97. Jahrg. Bd. II.

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Also beschlossen vom Nationalrat, Bern, den 20. Dezember 1945.

Der Präsident: Grimm.

Der Protokollführer: Leimgruber.

Also beschlossen vom Ständerat, Bern, den 20. Dezember 1945.

Der Präsident: Piller.

Der Protokollführer: Ch Oser.

Der schweizerische Bundesrat beschliesst: Veröffentlichung des vorstehenden Bundesbeschlusses im Bundesblatt.

Bern, den 20. Dezember 194S.

Im Auftrag des Schweiz. Bundesrates, Der Bundeskanzler: Leimgruber.

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Bundesbeschluss über die Aufstellung der Voranschläge der schweizerischen Eidgenossenschaft für das Jahr 1946. (Vom 20. Dezember 1945.)

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Jahr

1945

Année Anno Band

2

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27

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

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27.12.1945

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833-834

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