902 Urteil: Sie werden verurteilt zu 1. einer Busse von Fr. 80 2. den Kosten, bestehend aus a. Spruchgebühr . . . . . . . .

» 10 fe. übrige Kosten » 7 Dieses Urteil wird rechtskräftig, wenn nicht innerhalb der Frist von 10 Tagen seit Zustellung beim Sekretariat des 9. kriegswirtschaftlichen Strafgerichts des eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartements, Zürich, St. Peterstrasse 10, dagegen Einspruch erhoben wird. Stillschweigen gilt als Annahme des Urteils.

Ein allfälliger Einspruch ist schriftlich zu begründen, zu datieren und zu unterschreiben. Er ist als solcher zu bezeichnen. Es genügt nicht, wenn Sie in einem allfälligen Schreiben an den unterzeichneten Einzelrichter Gründe zu Ihrer Entlastung vorbringen, ohne gleichzeitig deutlich zu sagen: «Ich erhebe gegen das Strafmandat Einspruch.» Zürich, den 16. Juli 1945.

9. kriegswirtschaftliches Strafgericht, Der Einzelrichter: A. Wettach.

5929

# S T #

Wettbewerb- und Stellenausschreibungen sowie Anzeigen.

Steilenausschreibungen.

Die nachgenannten Besoldungen entsprechen den im Bundesratsbeschluss vom 30. Mai 1941 über die vorläufige Neuordnung der Bezüge und der Versicherungen des Bundespersonals vorgesehenen Grundbesoldungen. Sie umfassen die gesetzlichen Zulagen nicht.

Besoldung Fr.

Anmeldungstermin

Präsident des Feinmechaniker bevorzugt LaboratoriumsSchweizerischen gehilfe für das PhotoSchulrates E. T. H., Zllrlch graphische Institut

3088 bis 5112

18, Aug.

1945 (2..)

Präsident des Spezi Spezialhandwerker Schweizerischen (Betriebselektriker) Schulrates, E. T. H., Zürich

3088 bis 5112

18. Aug.

1945

Anmeldestelle

Vakante Stelle

Erfordernisse

Abgeschlossene Lehrzeit als Elektromonteur, befähigt zur selbständigen

Ausführung von Reparaturen an elektroautoma tischen Anlagen, Vertrautheit mit Maschinen und Apparaten für Stark- und Schwachstromtechnik

(2-0

903 Anmeldestelle

Vakante Stelle

Abteilung für leichte Truppen, Bern

2 Kanzleigehilfen I. Kl,

Erfordernisse

Besoldung Fr.

Anmeldungstermln

3364 Gute allgemeine Bildung, bis 1 Muttersprache deutsch 6124 und Kenntnis des Französischen, 1 Muttersprache französisch mit Kenntnis des Deutschen Die Stellen werden vorläufig im Angestelltenverhältnis besetzt.

31. Aug.

1945

Kulturingenieur L Kl. Diplom der Eidg. Tech7504 nischen Hochschule als des eidg. Meliobis Kulturingenieur, praktische 10816 rationsamtes Erfahrungen im Meliorationswesen. Beherrschung der deutschen und der französischen Sprache, Kenntnisse im Italienischen erwünscht Stellenantritt nach Vereinbarung.

25. Aug.

1945

1 jüngerer Tiefbau- Diplom einer technischen ingenieur für die Hochschule, praktische Sektion Tiefbau Tätigkeit als Ingenieur, Kenntnis zweier Amtssprachen Dienstantritt sobald als möglich.

12, Aug.

1945

Abteilung lUr Landwirtschaft

Bauabteilung III der Schweizerischen Bundesbahnen In Zürich

510 bis 786

(2.)-

(2..)

(1-)

Anstellung von Zollbeamten.

Zur Ergänzung des Personalbestandes nimmt, die Oberzolldirektion eine Anzahl Anmeldungen von Aspiranten für Zollbeamtenstellen II. Klasse entgegen. Als Bewerber kommen nur Schweizerbürger in Frage, welche im Zeitpunkte der Anmeldung handlungsfähig sind, jedoch das 28. Jahr noch nicht überschritten haben; wenn militärdienstpflichtig, die Bekrutenschule bestanden haben; einen tadellosen Leumund gemessen; eine mindestens dem Pensum einer abgeschlossenen Mittelschule (Progymnasium, Bezirks-, Sekundär-, Eealschule) entsprechende Allgemeinbildung und genügende Kenntnis wenigstens zweier Amtssprachen besitzen; über die den Anforderungen des Zolldienstes entsprechende körperliche Eignung, namentlich hinsichtlich der Hör- und Sehorgane (Sehschärfe beidseitig l oder auf l korrigierbar), verfügen.

Selbstverfasste, handschriftliche Anmeldungen sind in mindestens zwei Amtssprachen bis zum 30. September 1945 an die eidgenössische Oberzolldirektion in Bern zu richten.

904

Anmeldungen, welche nach diesem Termin einlaufen, können nicht mehr berücksichtigt werden.

Dem Anmeldeschreiben, welches über den bisherigen Lebens- und Bildungsgang des Bewerbers genügenden Aufschluss geben soll, sind beizufügen: sämtliche Schulzeugnisse, Lehr- und Arbeitszeugnisse, Studienausweise, Diplome usw., in Original oder amtlich beglaubigter Abschrift; ein amtliches, kurz vor der Anmeldung ausgestelltes Leumundszeugnis; ein Geburtsschein; eine kurz vor der Anmeldung erstellte Photographie in Passformat; das Dienstbüchlein ; ein ärztliches Zeugnis über den allgemeinen Gesundheitszustand mit besonderer Begutachtung der Hör- und Sehorgane.

Ferner sind einige zivile und militärische Eeferenzen anzugeben.

Unvollständige Anmeldungen werden zurückgewiesen.

Bewerber, welche die Zulassungsbedingungen erfüllen, haben sich einer pädagogischen Prüfung zu unterziehen, die sich auf Muttersprache, eine zweite Amtssprache, bürgerliches Rechnen, Geographie, vaterländische Geschichte und Grundzüge der Verfassungskunde erstreckt.

Die auf Grund der abgelegten Prüfung für die Anstellung in Frage kommenden Bewerber werden vertrauensärztlieh untersucht.

Das Bestehen der Prüfung und der sanitarischen Untersuchung gibt dem Bewerber keinen Anspruch auf Einberufung zum Zolldienst.

Die Anstellung erfolgt für eine Probezeit von 12 Monaten als Zollaspirant.

Während dieser Zeit beträgt das Gehalt, je nach Dienstort und Familienstand mit Einschluss der für das Jahr 1945 festgesetzten Teuerungszulagen Fr. 855.20 bis Fr. 432.35 pro Monat. Nach Ablauf des Aspirantenjahres kann die Wahl zum Zollbeamten II. Klasse erfolgen, sofern Leistung und Verhalten befriedigt haben und keine weitern Hinderuhgsgründe vorliegen. Auf Probe eingestellte Bewerber, die infolge Nichteignung während oder nach Ablauf der Aspirantenzeit entlassen werden, haben keinen Anspruch auf besondere Entschädigung.

Die Anfangsbesoldung für Zollbeamte II. Klasse beträgt je nach Lebensjahr, Dienstort und Familienstand mit Einschluss der gegenwärtigen Teuerungszulagen pro Jahr Fr. 4459 bis Fr. 5956, Bewerbern, die sich neben bestandener schweizerischer Maturitätsprüfung über ein abgeschlossenes akademisches Fachstudium, den Besitz eines Diploms der Eidgenössischen Technischen Hochschule oder über besondere Fähigkeiten und Leistungen ausweisen, kann die Anfangsbesoldung angemessen erhöht werden.

Bern, den 80. Juli 1945.

5929

Eidgenössische Oberzolldirektion.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Wettbewerb- und Stellenausschreibungen, sowie Anzeigen.

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1945

Année Anno Band

1

Volume Volume Heft

16

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

02.08.1945

Date Data Seite

902-904

Page Pagina Ref. No

10 035 355

Das Dokument wurde durch das Schweizerische Bundesarchiv digitalisiert.

Le document a été digitalisé par les. Archives Fédérales Suisses.

Il documento è stato digitalizzato dell'Archivio federale svizzero.