Bundesbeschluss über den Nachtrag I zum Voranschlag 2013 vom 12. Juni 2013

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 167 der Bundesverfassung1, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 27. März 20132, beschliesst: Art. 1

Nachtragskredite

Für das Jahr 2013 werden als erster Nachtrag zum Voranschlag 2013 der Schweizerischen Eidgenossenschaft gemäss besonderem Verzeichnis folgende Voranschlagskredite bewilligt: a.

Erfolgsrechnung: Aufwände von

b.

Investitionsbereich: Ausgaben von

Art. 2

307 819 122 Franken 36 020 000 Franken

Ausgaben

Im Rahmen der Finanzierungsrechnung für das Jahr 2013 werden zusätzliche Ausgaben von 343 839 122 Franken genehmigt.

Art. 3

Der Ausgabenbremse unterstellte Zahlungsrahmen

Der Zahlungsrahmen «Produktion und Absatz 2012­2013» wird um 2 500 000 Franken aufgestockt.

Art. 4

Schlussbestimmung

Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.

Ständerat, 12. Juni 2013

Nationalrat, 6. Juni 2013

Der Präsident: Filippo Lombardi Der Sekretär: Philippe Schwab

Die Präsidentin: Maya Graf Der Sekretär: Pierre-Hervé Freléchoz

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SR 101 Im BBl nicht veröffentlicht.

2013-1753

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Nachtrag I zum Voranschlag 2013. BB

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