Bundesbeschluss über den Nachtrag I zum Voranschlag 2013 vom 12. Juni 2013
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 167 der Bundesverfassung1, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 27. März 20132, beschliesst: Art. 1
Nachtragskredite
Für das Jahr 2013 werden als erster Nachtrag zum Voranschlag 2013 der Schweizerischen Eidgenossenschaft gemäss besonderem Verzeichnis folgende Voranschlagskredite bewilligt: a.
Erfolgsrechnung: Aufwände von
b.
Investitionsbereich: Ausgaben von
Art. 2
307 819 122 Franken 36 020 000 Franken
Ausgaben
Im Rahmen der Finanzierungsrechnung für das Jahr 2013 werden zusätzliche Ausgaben von 343 839 122 Franken genehmigt.
Art. 3
Der Ausgabenbremse unterstellte Zahlungsrahmen
Der Zahlungsrahmen «Produktion und Absatz 20122013» wird um 2 500 000 Franken aufgestockt.
Art. 4
Schlussbestimmung
Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.
Ständerat, 12. Juni 2013
Nationalrat, 6. Juni 2013
Der Präsident: Filippo Lombardi Der Sekretär: Philippe Schwab
Die Präsidentin: Maya Graf Der Sekretär: Pierre-Hervé Freléchoz
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SR 101 Im BBl nicht veröffentlicht.
2013-1753
5479
Nachtrag I zum Voranschlag 2013. BB
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