428

# S T #

Wettbewerb- und Stellenausschreibungen sowie Anzeigen.

Verschollenheitsruf.

Die Geschwister Zurgilgen M. Christina, geb. 16. Oktober 1868, Joseph Alois, geb. 16. April 1865, Adelheid, geb. 15. Oktober 1866, und Theodor, geb. 80. November 1870, Nachkommen des Joseph Zurgilgen und der Franziska Imfeid, von Kerns, sind in den 70er Jahren von Kerns nach Nord-Amerika, vermutlich nach Philadelphia, ausgewandert. Von all diesen Geschwistern sind nie mehr Nachrichten eingegangen.

Meldungen über die Verschollenen, deren Ehegatten und allfällige Nachkommen sind bis 1. Dezember 1946 an die Obergerichtskanzlei von Obwalden in Samen zu richten, ansonst die Verschollenerklärung erfolgt.

Samen, den 3.November 1945.

6201

Die Obergerichtskanzlei von Obwalden.

Verschollenheitsruf.

Die Gebrüder Michel Siegfried, geb. 25. März 1860, Melk Alois, geb. 20.Dezember 1850, und Balz Thadeus, geb. 27. September 1857, Söhne des Michel Peter und der Anna Maria Herlig, von Kerns, sind in den 90er Jahren von Kerns nach Nord-Amerika ausgewandert. Melk Alois soll seit längerer Zeit gestorben sein, von den beiden andern Brüder sind nie mehr Nachrichten eingetroffen.

Meldungen über die Verschollenen, deren eventuelle Ehefrauen und allfällige Nachkommen sind bis 1. Dezember 1946 an die Obergerichtskanzlei von Obwalden in Sarnen zu richten, ansonst die Verschollenerklärung erfolgt.

Samen, den 3. November 1945, 6201

Die Obergerichtskanzlei von Obwalden.

Verschollenheitsruf.

Reinhard (Beinert) Thomas Alois, geb. 19. Dezember 1885 in Kerns, Sohn des Josef Eeinert und der Theresia Britschgi, von Kerns, Obwalden, ist im

429 Jahre 1906 nach Nord-Amerika ausgewandert. Von ihm ist bekannt, dass er sich längere Zeit in San Franzisko aufgehalten und im Jahre 1916 geheiratet hat. Die letzte Nachricht über ihn ging im Jahre 1925 ein.

Meldungen über den Verschollenen, dessen Ehefrau und allfällige Nachkommen sind bis 1. Dezember 1946 an die Obergerichtskanzlei von Obwalden in Samen zu richten, ansonst die Verschollenerklärung erfolgt.

Samen, den 8. November 1945.

6201

. D i e Obergerichtskanzlei von Obwalden.

Verschollenheitsruf.

Reinhard Elias, des Anton und der Josefa Enz, von Kerns, geb. 14, August 1859 zu Kerns, ist in jungen Jahren nach Frankreich ausgewandert und hat sich dort verheiratet. Er hatte drei Söhne und eine Tochter. Die Söhne sollen im ersten Weltkrieg gefallen sein, von der Ehefrau und der Tochter gingen die letzten Nachrichten im Jahre 1980 ein. Seither fehlt jede Nachricht über sie.

Meldungen über den Verschollenen, deren Ehefrau und Nachkommen sind bis l, Dezember 1946 an die Obergerichtskanzlei von Obwalden in Sarnen zu richten, ansonst die Verschollenerklärung erfolgt.

Sarnen, den 3, November 1945.

6201

Die Obergerichtskanzlei von Obwalden.

Verschollenheitsruf.

Die Gebrüder Reinhard Joseï Viktor, geb. 80. September 1862 in Kerns, und Julian, geb. 4. April 1871 in Kerns, des Bernhard Anton und der Josepha Enz, von Kerns, sind um ca. 1885 mit ihrem Vater nach Nord-Amerika ausgewandert. Seither fehlt jede Nachricht über sie.

Meldungen über die Verschollenen, deren eventuelle Ehefrauen und allfällige Nachkommen sind bis 1. Dezember 1946 an die Obergerichtskanzlei von Obwalden in Sarnen zu richten, ansonst die Verschollenerklärung erfolgt.

Sarnen, den 8. November 1945.

8201 Bundesblatt.

Die Obergerichtskanzlei von Obwalden.

97. Jahrg.

Bd. II,

30

430

HeftS der Schriftenreihe des Aufklärungsdienstes der Eidgenössischen Zentralstelle für Kriegswirtschaft:

Die Sozialpolitik des Bundes In diesem Heft werden die Massnahmen dargestellt, die der Bund zur Linderung sozialer Notstände erlassen hat. Obgleich das Hauptgewicht der Schrift auf der Schilderung der kriegsbedingten Sozialmassnahmen liegt, wird auch die friedensgemässe Sozialpolitik in den Kreis der Betrachtungen einbezogen und besonders dem Arbeitnehmerschutz ein längerer Abschnitt gewidmet. Die Schrift bietet dem Leser nicht bloss Aufschluss über die Art und den Inhalt der verschiedenen eidgenössischen Erlasse und Anordnungen, sondern versucht ausserdem, die Absichten und Erwägungen auseinanderzusetzen, von denen die Bundesbehorden sich in ihrer sozialen Wirksamkeit leiten Hessen.

Das vorliegende Heft wird Behördenmitgliedern, Verbandsleitungen wie überhaupt allen, die sich mit sozialen Fragen befassen, sicherlich gute Dienste leisten. Ein Sachregister erleichtert das Auffinden der einzelnen Massnahmen, Anordnungen und Ansätze.

200 Seiten.

Preis Fr. 2.50, Erhältlich beim Aufklärungsdienst der Eidgenössischen Zentralstelle für Kriegswirtschaft, Laupenstrasse 2, Bern, oder im Buchhandel.

5793

Verzeichnis der Mitglieder des Bundesrates und der Regierungsräte der Kantone.

TM i-n Ausgabe von Juli 1945. --^-- Bei der unterzeichneten Verwaltung ist erschienen und kann daselbst bezogen werden :

Verzeichnis der Mitglieder des Bundesrates und der Regierungsräte der Kantone mit Angabe der Departement, der die Bundesräte und die Regierungsräte vorstehen.

Preis: 50 Rappen.

Bei Zustellung per Post: 60 Kappen; gegen Nachnahme 75 Rappen.

Poatcheckkonto III 520

Drucksachenbureau der Bundeskanzlei.

431

Schweizerisches Bundesrecht Staats- und verwaltungsrechtliche Praxis des Bundesrates und der Bundesversammlung seit 1903 Fortsetzung des Werkes von L. R. von Salis Im Auftrage des schweizerischen Bundesrates herausgegeben von

Prof. Dr. Walther Burckhardt Das Werk umfasst o Textbände mit über 5000 Seiten und einen Registerband. Es kostet Fr. 127. .

Prof. Dr. Blumenstein in der "Monatsschrift für bernisches Verwaltungsrecht" : Es ist für Theorie uud Praxis von grosster Wichtigkeit, die einschlägigen Gesetzgebungsmaterialien und Ausführungsverfügungen in einer übersichtlichen Zusammenstellung, wie sie hier gegeben wird, vor sich zu haben.

Prof. Dr. E. Batter in der ,,Schweiz. Zeitschrift für Strafrecht" : Das Werk ist ein unvergleichlicher Führer.

Zeitschrift für schweizerische Statistik and Volkswirtschaft: Wer sich theoretisch oder praktisch mit der Staats- und verwaltungsrechtlichen Praxis der Bundesbehörden zu befassen hat, muss zu diesem Werke greifen uud wird in ihm einen sicheren Führer haben.

Behörden und öffentliche Bibliotheken, sowie die Mitglieder der eidgenössischen Räte erhalten die Bände mit 25 % Rabatt (zuzüglich Porto) beim Bezug durch den

Verlag Huber & Co., Aktiengesellschaft Frauenfeld/Leipzig.

432

Stellenausschreibungen, Die nachgenannten Besoldungen entsprechen den im Bundesratsbeschluss vom 30. Mai 1941 über die vorläufige Neuordnung der Bezüge und der Versicherungen des Bundespersonals vorgesehenen Grundbesoldungen. Sie umfassen die gesetzlichen Zulagen nicht.

Anmeldestelle

Vakante Stelle

Erfordernisse

Besoldung Fr.

Anmeldungstermin

Präsident des Schweizerischen Schulrsates Zürich

Laboratoriumstechniker

Mehrjährige, selbständige Tätigkeit im bakteriologischen Laboratorium, Beherrschung der bakteriologiscben Untersuchungsmethoden und Kenntnisse in der übrigen Mikrotechnik und Mikrophotographie

3916

30. Nov.

1945

Kenntnisse in Physik, Wissenschaftlicher Mitarbeiter für das besonders Meteorologie und Eidg. Institut für Klimatologie ; Diplom einer Schnee-und Lawinen- Universität oder der Eidg.

forschung, Weiss- Technischen Hochschule fluhjoch

6124

Sekretär 11. Kl. des Gute allgemeine Bildung.

Zivilstandsdienstes Erfahrung im Verwaltungs-dienst. Beherrschung der drei Amtssprachen

4928

Eidgenossische Inspektion fü r Forstwesen, Jagd und Fischerei,

Eidg.

Justizabteilung

bis

7228

(D

bis 9436

(2.).

bis

(2.).

Abgeschlossene Hochschul- Nach Jurist studien, Muttersprache Vereinfranzösisch. Kenntnis einer barung zweiten Amtssprache Die Anstellung ist von unbestimmter Dauer.

Chemiker IT., event. Akademiker; eingehende Kenntnisse des chemischen 1. Klasse Dienstes; Befähigung für organisatorische Arbeiten

15. Dez.

1945

8240

Polizeiabteilung

Kriegstechnische Abteilung in Bern

15. Dez.

1945

6124

bis

30. Nov.

1945

(1.)

30. Nov.

1945

9436 evtl.

7504

bis Abteilung für Flugwesen und Fliegerabwehr, Bern Abteilung für Flugwesen und Fliegerabwehr, Bern

10816

(1-)

Instruktionsoffizier Subalternoffizier der Fliegerder Fliegertruppe truppe. Dienst als Instruktionsaspirant der Fliegertruppe

4928 bis 8240

30. Nov.

1945

Instruktionsoffizier Subalternoffizier der Fliegerder Fliegerabwehr- abwehrtruppe. Dienst als Instruktionsaspirant der truppe Fliegerabwehrtruppe

4928 bis 8240

(1.)

30. Nov.

1945

(1.)

433 AnBesoldung meldungsFr.

termin

Anmeldestelle

Vakante Stolle

Erfordernisse

Direktion Eidg. Konstruktionswerkstätte, Thun

Werkführer

Elektro-Techniker; gründliche Kenntnisse im Betrieb einer elektrischen Zentrale; grosse praktische Erfahrung im neuzeitlichen indu-striellen Installationswesen ; Eignung als Vorgesetzter

4923 bis 8340

Chat der Zentralstelle für Soldatenfürsorge, Bern

Sekretär 11. evtl.

I. Klasse

Volkswirtschaftliches oder juristisches Studium; praktische Tätigkeit in der sozialen Fürsorge. Sprachkenntnisse: deutsch und französisch in Wort und Schrift 1 Die Stelle ist provisorisch besetzt.

4928 bis 8240 resp.

5664 bis 8976

Kanzlist

Abgeschlossene kaufmännische Bildung; Kenntnisse im militärischen Fürsorgewesen Die Stelle ist provisorisch besetzt.

Chef der Zentralstelle »r Soldatenfürsorge, Bern

Chef der Zentralstelle für Soldatenfürsorge, Bern

Kanzleigehilfin

3640 bis 6952

3364 bis 6124

Vorstand Die Bewerber müssen beim Hauptzollamt mindestens den Grad eines Locamo Revisionsbeamten der Zollverwaltung bekleiden

4192 bis 7504

1 Architekt U. oder Abgeschlossene Hochschulbildung als Architekt, mehrI. Klasse jährige Praxis in Bureau und auf Bauplatz für Industrie- und Verwaltungsbauten. Vertrautheit im Gebäudeunterhalt. Selbständigkeit in Entwürfen, Konstruktion und Kostenvoranschlagen. Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift. Kenntnis der beiden andern Landessprachen Dienstantritt möglichst bald.

Generaldirektion der Schweiz.

Bundesbahnen In Bern

(1-) 8. Dez.

1945

(10

8. Dez.

1945

(l.)

Befähigung zur Erledigung allgemeiner Bureauarbeiten , Ausbildung im Fürsorgedienst Die Stelle ist provisorisch besetzt.

Zollkreisdirektion In Lugano

30. Nov.

1945

8. Dez.

1945

(1.)

8. Dez.

1945

(1.)

4. Dez.

1945

(1.)

434

Anmeldestella

Vakante Stelle

Erfordernisse

Generaldirektion der Schweiz.

Bundesbahnen In Bern

Tiefbautechniker Abgeschlossene Technikumsbildung als TiefbauI. Klasse, evtl.

techniker, mehrjährige 1 Techn. Beamter Bureau- und BauplatzII- Klasse erfahrung im Tiefbau oder Vermessungswesen sowie im Eisenbahnbau. Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift, Kenntnis der beiden andern Landessprachen Diensteintritt möglichst bald.

Generaldirektor!

der Schweiz.

Bundesbahnen in Bern

1 Tiefbauzeichner (zeitweilige Anstellung)

Besoldung Fr.

Anmeldungstermin

4. Dez.

1945

(1-)

Abgeschlossene Lehre als Bau- oder Vermessungszeichner, Fertigkeit im Erstellen und Beschriften von Bau- und Geleiseplänen in Tusche und Bleistift, Anfertigung von Massenberechnungen, Stücklisten usw. Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift, Kenntnis der französischen Sprache

4. Dez.

1945

Generaldirektion 1 Techniker bei der Abgeschlossene Technider Schweiz.

Bundesbahnen Abteilung für Zug- kumsbildung als Maschinenförderungs- und öder Elektrotechniker, Konin Bern

SO. Nov.

1945

Diensteintritt möglichst bald.

j

t i

Werkstättedienst in Bern

Eintritt sobald als möglich.

Generaldirektion Elektro- oder der Schweiz.

Maschinenschlosser Bundesbahnen oder Mechaniker In Bern

struktionspraxis, womöglich im Bau von Eisenbahnfahrzeugen; Werkstätte- und Fahrdienstpraxis erwünscht.

Deutsch und Französisch oder Italienisch

)1.)

(10

als Anwärter für den Fahrdienst auf Lokomotiven *) (1-) *) Bauschlosser, Velo- und Automechaniker, Installateure und Feinmechaniker werden nicht berücksichtigt.

435

Anstellung von Probiererlehrlingen.

Die Oberzolldirektion beabsichtigt, auf daa Frühjahr 1946 einige Probiererlehrlinge einzustellen. Ale Bewerber kommen nur Schweizerbürger in Frage, welche auf 31. März 1946 das Alter von 18 Jahren vollendet, aber das 25. Jahr noch nicht überschritten haben; eine wenigstens dem Pensum einer vierklassigen Sekundärschule entsprechende allgemeine Bildung besitzen; eine der drei Amtssprachen in Wort und Schrift beherrschen und genügende Kenntnisse einer zweiten Amtssprache besitzen; über eine den Anforderungen des Probiererberufes genügende körperliche Eignung, namentlich hinsichtlich der Sehorgane, verfügen.

Selbstverfasste handschriftliche Anmeldungen sind bis zum 15. Dezember 1945 an die eidgenössische Oberzolldirektion, Sektion für Personelles, Bern, zu richten.

Denselben sind beizufügen: eine vollständige Darstellung des Lebenslaufes und Bildungsganges, Schul-, Lehr- und Arbeitszeugnisae, ein amtliches Leumundszeugnis, ein Geburtsschein, das Dienstbüchlein für diejenigen, die das Rekrutierungsalter erreicht haben, ein ärztliches Zeugnis mit besonderer Begutachtung der Sehorgane, allfällige Referenzen.

Bewerber, welche die ZulaSBungabedingungen erfüllen, haben sich einer pädagogischen Prüfung zu unterziehen, die sich auf Muttersprache, eine zweite Amtssprache, Grundbegriffe der Chemie und Physik, Geographie, vaterländische Geschichte und Grundzüge der Verfassungskunde und Arithmetik erstreckt.

Die auf Grund der abgelegten Prüfung für die Anstellung bei einem eidgenössischen Kontrollamt in Präge kommenden Bewerber werden vertrauensärztlich untersucht.

Das Bestehen der Prüfung und der sanitariachen Untersuchung gibt dem Bewerber keinen Anspruch auf Einberufung an eine Probiererlehrstelle.

Die Lehrzeit beträgt wenigstens 2 und höchstens 4 Jahre, Ihre Dauer ist abhängig vom jeweiligen Ausbildungsatand und vom Bestehen der reglementarischen Zwischen- und Abschlussprüfungen. Das Bestehen der Lehrzeit und der vorgesehenen Zwischenprüfungen berechtigt zur Teilnahme an der Prüfung zur Erlangung des eidgenössischen Diploms für beeidigte Probierer. Die ersten drei Monate der Lehrzeit gelten als Probezeit. Während derselben kann der Lehrling jederzeit zurücktreten oder entlassen werden.

Dem Lehrling werden folgende Tagesentschädigungen und dazu die ordentlichen
Teuerungszulagen ausgerichtet: Fr. 3.80 im 1.---6. Monat der Lehrzeit, » 5.-- im 7.--12. Monat der Lehrzeit, » 6.60 vom 13. Monat an, sofern er die erste Zwischenprüfung mit Erfolg bestanden hat.

Nach beendigter Lehrzeit und Diplomierung kann die Wald zum Probierer II. Klasse der Zollverwaltung erfolgen, sofern Verhalten und Arbeit während der

436 Lehrzeit zufriedenstellend waren und keine andern Gründe gegen eine Wahl sprechen.

Immerhin gibt das Bestehen der Lehrzeit bei einem eidgenössischen Kontrollamt keinen unbedingten Anspruch auf Anstellung im Bundesdienst. Kandidaten, die während oder am Schlüsse der Lehrzeit entlassen werden, haben keinen Anspruch auf irgendwelche Entschädigung.

Die Anfangsbesoldung für beeidigte Probierer II. Klasse beträgt, Änderungen der bestehenden Besoldungsordnung des Bundes vorbehalten, Fr. 8682 oder Fr. 3732 pro Jahr, je nach der Ortszone, zuzüglich allfälliger Orts- und Rinderzulagen sowie die jeweils geltenden Teuerungszulagen. (Zulagen total pro 1946 Fr. 1425 bis Fr. 2160.)

Bern, den 30. Oktober 1945.

6160

Eidgenössische Oberzolldirektion

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Wettbewerb- und Stellenausschreibungen, sowie Anzeigen.

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1945

Année Anno Band

2

Volume Volume Heft

24

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

22.11.1945

Date Data Seite

428-436

Page Pagina Ref. No

10 035 422

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Le document a été digitalisé par les. Archives Fédérales Suisses.

Il documento è stato digitalizzato dell'Archivio federale svizzero.