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Bundesblatt

97. Jahrgang.

Bern, den 5. Juli 1945.

Band I.

Erscheint in der Eegei alle 14 Tage, Preis 20 Franken im Jahr, 10 Franken im Halbjahr, zuzüglich Nachnahme- und Postbestellungsgebühr.

Einrückungsgebühr; 60 Rappen die Petitzeile oder deren Baum. -- Inserate franko an Stämpfli £ de. In Bern.

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4785 Botschaft des

Bandesrates an die Bundesversammlung über den Ankauf des Posthauses in Wil (St. Gallen) für Telephonzwecke.

(Vom 26. Juni 1945.)

Herr Präsident!

Hochgeehrte Herren!

Das Telephonamt Wil (St. Gallen) ist seit 1913 in dem damals neu und eigens für Post- und Telephonzwecke erstellten Posthaus mietweise untergebracht worden, wo es den ganzen 1. Stock belegt hat. Die Telephonanlagen mussten in Anpassung an den stets zunehmenden Verkehr im Laufe der Zeit mehrere Male um- und ausgebaut werden. Heute steht noch die im Jahre 1926 in Betrieb gesetzte Zentral-Batterie-Zentrale in Verwendung, die, anfänglich für 6 Arbeitsplätze mit 760 Teilnehmer- und 100 Fernleitungen ausgerüstet, zurzeit auf 1500 Teilnehmer- sowie 240 Fern- und Landzentralen-Leitungen ausgebaut ist und während den Hauptverkehrsstunden eine Bedienung von 18 Personen erfordert.

In den Jahren 1981--1935 wurden die umhegenden 12 Landzentralen automatisiert und deren Fernverkehr, nach Ergänzung der technischen Anlagen, der Zentrale Wil zur Vermittlung überwiesen.

Über den Verkehr der Telephonzentrale Wil seit 1913 geben die nachstehenden Zahlen nähern Aufschluss: Bundesblatt.

97. Jahrg.

Bd. I.

55

774

Jahr

Teilnehmer

Ortsgespräche

Ferngespräche

Total Gespräche

1913 1920 . . .

1980 1940 . . . . . . . .

1944 . . . . . . . . . . .

261 394 595 827 935

126 000 170 000 287 000 403 000 522 000

145 000 302 000 545000 738 000 1 220 000

271 000 472 000 832 000 1 141 000 1 742 000

In Prozenten ausg e drückt weis ,: der Verkehr vom Jahr 1944 gegen über jenem von 1913, dem Jahr des Bezuges der Dienstl«}kale, einen Zuwachs auf von

358%

414 %

841 %

642 %

Die bestehenden technischen Anlagen vermögen dem bedeutenden und ständig zunehmenden Gesprächsverkehr wie auch dem Teilnehmerzuwachs nicht mehr zu genügen ; sie müssen in den nächsten Jahren wiederum erheblich erweitert werden und sollen bei diesem Anlass für den Fernverkehr der ganzen Netzgruppe eine Umstellung auf vollautomatischen Betrieb erfahren. Dies ruft weitgehenden Änderungen und bedeutenden Kosten. Die neue automatische Zentrale wird bereits im ersten Ausbau eine Kapitalinvestierung von rund 2 Millionen Franken darstellen, und ihr Wert dürfte in den folgenden Jahren durch Erweiterungen und Neuerungen noch anwachsen. Anlagen von dieser Bedeutung kann die Telephonverwaltung nicht mehr in Mietlokalen unterbringen. Bei der Prüfung der Frage, ob ein besonderer Zweckbau erstellt oder ob die neue automatische Telephonzentrale im gegenwärtigen Posthaus untergebracht werden sollte, wobei die Erwerbung der Liegenschaft ins Auge gefasst werden müsste, hat man sich schliesslich für die letztere Lösung entschieden. Das Haus ist, wie eingangs erwähnt, seinerzeit eigens für Post- und Telephonzwecke erstellt worden; es ist solid gebaut und präsentiert sich in seiner äussern Gestalt recht vorteilhaft. Es weist über dein Keller vier Stockwerke und einen Dachboden auf. Zur Liegenschaft gehört der Hausplatz mit Hofraum von 1764 m2. Das Posthaus ist für Fr. 258 000 brandversichert, und die ganze Liegenschaft steht mit Fr. 295 600 in der Steuerschatzung. Im Erdgeschoss ist das Postamt in hellen, geräumigen Lokalen eingerichtet. Der 1. Stock wird ganz von den Telephon- und Telegraphendiensten in Anspruch genommen; die vorhandene Fläche gestattet nicht nur, die neuen, reichlich bemessenen technischen Anlagen voll aufzunehmen, sondern deren Kapazität mindestens zu verdoppeln. Zudem sind weitere Ausbaureserven vorhanden.

Der 2. Stock weist eine 5-Zimmerwohnung und weitere Bäumlichkeiten auf, die einem Druckereibetrieb zudienen. Im 3. Stock bestehen eine 4-Zimmerwohnung sowie eine Anzahl Dachzimmer. Über diesem Stockwerk befindet sich

775 noch ein geräumiger Dachboden. Der 2. und 3. Stock samt Zubehör im Keller und Daehstock sind seit Erstellung des Hauses an den Druckereibesitzer vermietet, der gerne bereit ist, das Mietverhältnis weiterzuführen.

Die Postverwaltung bezeichnet die heutige Unterkunft des Postamtes im Gebäude als günstig. Da jedoch in Wil 5 Bahnlinien abzweigen und überdies 5 Autokurse einmünden, die in der Hauptsache vom Bahnhof ausgehen, könnte später möglicherweise eine Verlegung des Postamtes in die unmittelbare Nähe des Bahrihofs in Frage kommen. So wie die Verhältnisse heute liegen, wird man aber jedenfalls noch auf längere Zeit hinaus mit der Beibehaltung der gegenwärtigen Postlokale rechnen können.

Die Direktion der. eidgenössischen Bauten hat den Kaufswert der PosthausLiegenschaft auf ca. Fr. 300 000 geschätzt. In den Unterhandlungen mit den Eigentümern über deren Verkauf konnte schliesslich eine Einigung erzielt werden zu einem Preis von Fr. 330 000. Eine weitere Ermässigung war nicht zu erreichen. Im Hinblick auf die solide Bauart des Gebäudes und auf die beutigen besondern Verhältnisse auf dem Liegenschaftsmarkt hat die PTTVerwaltung diese Bedingungen als annehmbar befunden und unter den üblichen Vorbehalten einen entsprechenden Kaufvertrag abgeschlossen. Zum Kaufpreis kommt noch ein Betreffnis von rund Fr. 2000 für die Handänderungskosten, so dass sich der zu bewilligende Kredit auf insgesamt Fr. 332 000 beziffert.

Die verhältnismassig geringen Kosten für die Herrichtung der Lokale im 1. Stock zur Aufnahme der vergrösserten Telephonanlagen sollen zu Lasten des besondern Kredits ausgeführt werden, der der TT-Verwaltung für solche Umbauten alljährlich zur Verfügung steht.

In Zusammenfassung unserer Darlegungen beehren wir uns, Ihnen den nachstehenden Entwurf zu einem Bundesbeschluss zur Genehmigung zu unterbreiten, und benützen den Anlass, um Sie, Herr Präsident, hochgeehrte Herren, unserer vollkommenen Hochachtung zu versichern.

Bern, den 26. Juni 1945.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der B u n d e s p r ä s i d e n t : Ed. T. Steiger.

Der Vizekanzler:

Ch. Oser.

776 (Entwurf.)

Bundesbeschluss über

den Ankauf des Posthauses in Wil (St. Gallen) für Telephonzwecke.

Die Bundesversammlung der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht einer Botschaft des Bundesrates vom 26. Juni 1945, beschliesst: Art. 1.

Für den Ankauf des Posthauses in Wil (St. Gallen) für Telephonzwecke wird ein Kredit von Fr. 832 000 bewilligt.

Art. 2.

Dieser Beschluss tritt als nicht allgemein verbindlicher Natur sofort in Kraft. Der Bundesrat ist mit dem Vollzug beauftragt.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung über den Ankauf des Posthauses in Wil (St. Gallen) für Telephonzwecke. (Vom 26. Juni 1945.)

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Jahr

1945

Année Anno Band

1

Volume Volume Heft

14

Cahier Numero Geschäftsnummer

4785

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

05.06.1945

Date Data Seite

773-776

Page Pagina Ref. No

10 035 324

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