Bekanntmachungen der Gerichte

Notifikation (Art. 11b Abs. 1 i.V.m. Art. 36 Bst. b des BG vom 20. Dez. 1968 über das Verwaltungsverfahren; VwVG; SR 172.021).

Vonaesch Ulrich, Lucero Village, Poblacion, PH-6031 Badian Cebu, ohne Zustellungsdomizil in der Schweiz.

Das Bundesverwaltungsgericht verfügt: 1.

Der Beschwerdeführer wird aufgefordert, bis zum 12. Juli 2013 das Formular «Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege» ausgefüllt und mit den nötigen Beweismitteln versehen beim Bundesverwaltungsgericht einzureichen. Das Formular kann beim Bundesverwaltungsgericht schriftlich angefordert werden.

2.

Bei Nichteinreichen der verlangten Unterlagen oder Beweismittel wird über das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege auf Grund der Akten entschieden.

9. Juli 2013

Bundesverwaltungsgericht: Abteilung III

5274

2013-1641