Vollzug des Bundesgesetzes über die Berufsbildung H+ Die Spitäler der Schweiz und SVS Schweizerische Vereinigung der Spitaldirektorinnen und Spitaldirektoren haben, gestützt auf Artikel 28 Absatz 2 des Bundesgesetzes vom 13. Dezember 2002 über die Berufsbildung (SR 412.10) und die Artikel 25 und 26 der zugehörigen Verordnung vom 19. November 2003 (SR 412.101), den Entwurf der Prüfungsordnung über die Berufsprüfung Spitalfachmann mit eidgenössischem Fachausweis/Spitalfachfrau mit eidgenössischem Fachausweis eingereicht.

Interessenten können diesen Entwurf bei der folgenden Amtsstelle beziehen: Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation, Effingerstrasse 27, 3003 Bern.

Einsprachen sind innert 30 Tagen dieser Amtsstelle zu unterbreiten.

4. April 2013

2554

Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation

2013-0779