Verfügung im Widerspruchsverfahren Nr. 13115 Widersprechende FARCO-PHARMA Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Pharmazeutische Präparate, Gereonsmühlengasse 1­11, DE-50670 Köln, internationale Registrierung Nr. 456 497 «ENDOSGEL» gegen Widerspruchsgegnerin Obshchestvo s ogranichennoy otvetstvennostyu «TNK SILMA», 50, corp.1, str.2, ul. Shipilovskaya, RU-115573 MOSCOW, internationale Registrierung Nr. 896 788 «Enterosgel».

Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 14. November 2013 Folgendes verfügt: 1.

Das Widerspruchsverfahren wird zufolge Rückzugs des Widerspruchs als erledigt abgeschrieben.

2.

Der Widersprechenden wird die Hälfte der Widerspruchsgebühr von 800 Franken, d.h. 400 Franken, zurückerstattet.

3.

Diese Verfügung wird der Widersprechenden schriftlich, der Widerspruchsgegnerin durch Publikation im Bundesblatt eröffnet.

Rechtsmittel Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen nach Eröffnung beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, Beschwerde geführt werden (Art. 50 Abs. 1 VwVG). Die Rechtsschrift hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift zu enthalten. Die angefochtene Verfügung und die Beweismittel sind, soweit sie die beschwerdeführende Partei in Händen hat, beizulegen (Art. 52 Abs. 1 VwVG).

14. November 2013

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum: Markenabteilung

8816

2013-2903