Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation Revision des Umweltschutzgesetzes (USG) als indirekter Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Für eine nachhaltige und ressourceneffiziente Wirtschaft (Grüne Wirtschaft)» Der Bundesrat hat am 27. Februar 2013 entschieden, die eidgenössische Volksinitiative «Für eine nachhaltige und ressourceneffiziente Wirtschaft (Grüne Wirtschaft)» abzulehnen und eine Teilrevision des Umweltschutzgesetzes (USG) vom 7. Oktober 1983 als indirekter Gegenvorschlag vorzubereiten. Der Aktionsplan Grüne Wirtschaft, welcher der Bundesrat am 8. März 2013 verabschiedet hat, dient als Grundlage für den Entwurf der USG-Revision.

Die Gesetzesgrundlagen sind für die Verankerung des Ziels einer ressourceneffizienten Wirtschaft, für den Austausch mit Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft und für neue Regelungen im Bereich Konsum und Produktion zu erweitern. In den Bereichen Abfälle und Rohstoffe sowie internationales Engagement sind die bestehenden Gesetzesgrundlagen anzupassen und zu ergänzen.

Datum der Eröffnung: 26. Juni 2013 Vernehmlassungsfrist: 30. September 2013 Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: Bundesamt für Umwelt, Sektion Ökonomie, 3003 Bern, Telefon 031 322 93 29, Fax 031 322 99 81, www.bafu.admin.ch Die Vernehmlassungsunterlagen sind elektronisch abrufbar unter: www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html

9. Juli 2013

2013-1661

Bundeskanzlei

5247

Vernehmlassungsverfahren

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