Bekanntmachungen der Gerichte

Mitteilung (Art. 11 BZP in Verbindung mit Art. 71 BGG) An Angelo Ciccone, vormals Gysulaweg 11, 5034 Suhr, zur Zeit Adresse unbekannt.

Auf die Beschwerde vom 6. März 2013 hat das Bundesgericht am 10. Juli 2013 entschieden: 1.

Auf die Beschwerde wird nicht eingetreten.

2.

Das Gesuch um Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege für das bundesgerichtliche Verfahren wird abgewiesen.

3.

Die Gerichtskosten von 500 Franken werden dem Beschwerdeführer auferlegt.

4.

Dieses Urteil wird den Parteien und dem Obergericht des Kantons Aargau, Zivilgericht, 4. Kammer, schriftlich mitgeteilt.

Eine Kopie des Endurteils steht Ihnen in der Gerichtskanzlei des Bundesgerichts, avenue du Tribunal-Fédéral 29, 1005 Lausanne, zur Verfügung.

10. September 2013

Die Bundesgerichtskanzlei

(4D_32/2013)

2013-2222

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