Entscheid im Widerspruchsverfahren Nr. 13022 Widersprechende Lilly A/S, Bugattivej 2, DK-7100 Vejle, CH-Marke Nr. 544 972 «LILLY» gegen Widerspruchsgegnerin LilyBow & Co sàrl, 28 rue MauriceBraillard, CH-1202 Genève, CH-Marke Nr. 639 438 «LILY BOW» (fig.).

Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 18. Oktober 2013 Folgendes verfügt: 1.

Der Widerspruch Nr. 13022 wird gutgeheissen.

2.

Die Eintragung der angefochtenen Schweizer Marke Nr. 639 438 «LILY BOW» (fig.) wird für sämtliche Waren in Klasse 25 widerrufen.

3.

Die Widerspruchsgebühr von 800 Franken verbleibt dem Institut.

4.

Die Widerspruchsgegnerin hat der Widersprechenden eine Parteientschädigung von 1800 Franken (inkl. Ersatz der Widerspruchsgebühr) zu bezahlen.

5.

Dieser Entscheid wird den Parteien schriftlich eröffnet.

Rechtsmittel Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen nach seiner Eröffnung beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, schriftlich Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde ist mit Kopie des vorliegenden Entscheids einzureichen.

18. Oktober 2013

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum: Markenabteilung

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2013-2972